Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
- Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) hat außerdem viele weitere Ausbildungsangebote, die bislang jedoch optional angeboten werden. Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sollen unter anderem sein: Barrierefreiheit, mögliche Nachteilsausgleiche, mögliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung, Sensibilisierung im Umgang mit Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen).
- Erzieherinnen und Erzieher sollten verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion erhalten. Dabei betrifft das bereits tätige als auch angehende Erzieherinnen und Erzieher.
- Fundierte Beratung schaffen: Umfassende Rechts- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderungen; Special-Needs-Beraterinnen und Berater etablieren; Expertinnen- und Expertenwissen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht nur wertschätzen, sondern in bezahlte CareArbeit überführen.
- Es muss konkrete überprüfbare Zielzahlen geben (die auf allgemein zugänglichen Daten, zum Beispiel des Statistischen Landesamts bzw. der Bildungsberichterstattung) beruhen. Die Verständigung über eine Datenbasis ist als erster Schritt wichtig.
- Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis über Inklusion in den verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Inklusion im Vorschulalter).
- Die gemeinsamen Zahlen sollen dann zur Fortschrittsmessung verwendet werden.
- Hier hat das Kultusministerium bereits zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Damit soll das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) beauftragt werden.
- Ein Grundproblem sind unterschiedliche und teilweise geteilte und/oder gemeinsame Zuständigkeiten. Deshalb ist es das Ziel sein, in einer gemeinsamen Aktion zwischen Kultusministerium (KM) und Schulträgern landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen herzustellen (Schnittstelle zu „Schul- bzw. Kitaträgern“ und Kommunen). Diese Einbindung weiterer Akteure für Abstimmungsprozesse im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung ist zwingend notwendig. Einbezogen werden müssen auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kindern mit Behinderungen (betroffenen Eltern).
- Nötig ist ein Abstimmungsprozess zwischen Schulverwaltung, Schul- und Kitaträgern, Kostenträgern, Eltern und Kindern im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.
- Ziel ist es, eine landesweite Harmonisierung und Verbesserung der inklusiven Situation im Sinne der UN-BRK zu erreichen.
- Deutsche Gebärdensprache soll als Wahl-Pflichtfach als Pilot in Schulen intergiert werden.
- Ziel ist es, multiprofessionelle Teams über die Grundschule und dann die Sekundarstufe 1 in die Fläche zu bringen.
- Es besteht beim Ziel, die multiprofessionellen Teams in die Fläche zu bringen, der Bedarf nach konkreten, überprüfbaren Zielzahlen. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Standards zu überprüfen.
- System der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen muss noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
- Die Inklusion im Kitabereich muss vorangebracht werden, und bei Personalmaßnahmen muss diese stets beachtet werden.
- Herantragen von Infos bezüglich der Frühförderung bzw. der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) an Eltern (Infos von Klinik, Kinderarzt, Kita).
- Ziel muss sein, dass alle Kinder unabhängig von Art der Behinderung zusammen betreut werden und jedes Kind die benötigte Unterstützung erhält. Kitas mit inklusiver Einrichtung müssen flächendeckend ausgebaut werden und Teil der kommunalen Planung werden.
- Die einzubringenden Ressourcen durch die KITAs sollen durch das Land refinanziert werden und damit unter Garantie stehen.
- Schulkindergärten sollen weiterentwickelt werden in Beratungszentren und die Überführung in Regeleinrichtungen soll gefördert werden, sodass bis 2028 eine Überführung reibungslos vonstattengehen kann. Kommunen sollen dabei die finanziellen Ressourcen für das Vorhaben aufbringen. Damit die Kommunen nicht überlastet werden, ist eine Refinanzierung durch das Land erforderlich.
- Alle Kinder, die in einen inklusiven Kindergarten integriert werden, sollen so unterstützt werden wie in einem Schulkindergarten. Das bedeutet, das für Kinder mit Behinderungen dieselben finanziellen Mittel eingesetzt werden wie in einem Schulkindergarten. Perspektivisch ist das Ziel, die zwei parallellaufenden Systeme in eines zu überführen.
Zum Übergang zwischen Kita und Grundschule beziehungsweise zwischen SEK 1 und SEK 2: Das Übergangsmanagement ist gerade in diesem Bereich stark verbesserungswürdig. Im Bereich Kita und Grundschule ist es auch deshalb so wichtig, da in jenem Bereich grundlegende Entscheidungen für die jeweilige persönliche Bildungsbiografie fallen.
- Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
- Die stärkere Einbindung der SBBZ mit entsprechend mehr Stunden muss als Maßnahme erfolgen, damit sie aufsuchende pädagogische Unterstützung leisten können. Idealerweise haben 50 Prozent aller Regelschulen in BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Zudem soll in jedem Siedlungsraum mindestens eine Grundschule mit einem inklusiven Bildungsangebot angesiedelt sein.
- Einrichtung eines übergreifenden Ansprechpartners im Kultusministerium für die Schulen zum Thema Barrierefreiheit an Schulen.
- Die Bereitstellung von Lernmitteln im Zuge der Lernmittelfreiheit sowie von individuellen Hilfsmitteln muss gewährleistet sein. Das Inklusionsbudget sollte erweitert beziehungsweise aufgestockt werden, damit auch Kinder, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben, niederschwellig unterstützt werden können. Die Nutzung von digitalen Angeboten und Medien muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei möglich sein.
- Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden.
- Laut Schulgesetz ist kein zieldifferenter Unterricht mehr möglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, weshalb zwangsweise die Rückkehr in die Sonderschulen erfolgt. Daher soll die Oberstufe (Sekundarstufe I und II) für zieldifferente Gruppen geöffnet werden.
- Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungssystem muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung dennoch einen verwertbaren Abschluss ergeben.
- Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
- Zusammenarbeit/Angrenzung zwischen Schulverwaltung und Eingliederungshilfe sowie Entwicklung einer einheitlichen Orientierungshilfe für BW.
- Auf dem Bildungsserver soll zu einem für die Schulen aber auch für die Eltern eine Seite errichtet werden, auf denen Best-Practice Beispiele von Schulen vorgestellt werden, in denen Inklusion bereits gelebt wird.
- Entlastung von Lehrkräften, damit erfolgreiche Inklusion gelingen kann, stundenweise Doppelbesetzung in der Grundschule.
- Errichtung eines landesweiten Pools, in dem sich Inklusionskräfte mit Kapazitäten und Einsatzwunsch registrieren können und aus dem die Schule auswählen kann.
- Die Ganztagsbetreuung muss ausgebaut werden. Es bedarf alternativer Angebote für Kinder, die inklusiv beschult werden, für die jedoch ein ganzer Tag zu lang ist. Eine mögliche Entlastung wären zusätzliche Ruheräume.
- Ausbau der Ferienbetreuung für Kinder die inklusiv beschult sind und Kinder, die das SBBZ besuchen.
- Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen.
- Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger.
- Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden.
- Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
- Es ist zu klären, inwieweit Inklusionsstandards als Anforderung in öffentliche Förderprogramme für kulturelle Einrichtungen im Themenbereich aufgenommen werden können.
- Auftritts- und Darstellungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung müssen verbessert werden.
- Gerade im Kunstbereich ist es wichtig, Bühnen zu schaffen, die Inklusion auch für behinderte Künstlerinnen und Künstler ermöglicht.
- Suche nach Möglichkeiten, inklusive Projekte im Kultur- und (Hoch-)Schulbereich öffentlich wirksam darzustellen.
- Die Beschäftigung von und die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen muss deutlich mehr Eingang in die Kulturprogramme des Landes Baden-Württemberg finden. Hierbei ist das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg als Fachstelle für Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und Wissenstransfer im Bereich außerschulische kulturelle Bildung einzubeziehen.
- Museen (in Landeszuständigkeit) sind Vorreiter: beispielsweise durch eine dichte Abdeckung mit Leihrollstühlen in den jeweiligen Häusern, dem Angebot einer barrierefreien Homepage beziehungsweise weiteren Anstrengungen im Bereich barrierefreier Digitalisierung.
- Der Ausbau und die Förderung von umfassend barrierefreien und inklusiven Kulturangeboten und Kulturstätten wird vorangetrieben und gestärkt.
- Der Europäischer Kultur- und Erfahrungsaustausch sollte verstärkt in den Vordergrund rücken und das Land soll sich für eine Ausweitung der inklusiven EU-Programme (wie zum Beispiel Erasmus) engagieren.
- Vorhalten einer Toilette für Alle in allen Kultureinrichtungen.
- Denkmalschutz muss umfassende Barrierefreiheit mitdenken.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
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Kommentar zu mehreren Punkten des Diskussionspapiers
Einzelforderungen im Themenbereich Qualifizierung - Anmerkung zum Thema „Verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion“: Inklusion ist bereits Thema in der Erzieher:innenausbildung. Soll aber Inklusion umgesetzt werden, die diesen Namen verdient, braucht es multiprofessionelle Teams, braucht es Sonderpädagogische Fachkräfte und
Einzelforderungen im Themenbereich Qualifizierung -
Anmerkung zum Thema „Verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion“:
Inklusion ist bereits Thema in der Erzieher:innenausbildung. Soll aber Inklusion umgesetzt werden, die diesen Namen verdient, braucht es multiprofessionelle Teams, braucht es Sonderpädagogische Fachkräfte und Förderkräfte. Andernfalls müsste Sonderpädagogik verstärkt in die Erzieher:innenausbildung Einzug halten bzw. müssten pädagogische Fachkräfte umfassende Weiterqualifikationen in Richtung Sonderpädagogik erhalten. Mit "verpflichtenden Fortbildungen" im Rahmen der wenigen verfügbaren Fortbildungstage, die zeitlich gerade mal dafür ausreichen, dass bestenfalls über Inklusion geredet wird, ist es nicht getan!
Einzelforderungen im Themenbereich Abstimmungsprozesse -
Anmerkung zum Thema „landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen“:
Inklusion erfordert entsprechenden inklusiven Schulbau, entsprechende Ausstattung der Räume und reichlich Materialien für alternative Lernzugänge unter Einbeziehung aller Sinne. Dafür muss Geld in die Hand genommen werden, mit Sparlösungen ist dies nicht zu schaffen!
Anmerkung zum Thema „Abstimmungsprozesse“:
Abstimmungsprozesse unter allen beteiligten Stellen sind zwingend notwendig. Hierzu braucht es zeitliche und finanzielle Ressourcen!
Einzelforderungen im Themenbereich Bildung -
Anmerkung zum Thema „multiprofessionelle Teams“:
An Schulen und Kitas braucht es außer Sprachförderkräften und Förderkräften im mathematischen Bereich dringend ausgebildete Legasthenie- und Dyskalkulietrainer:innen.
Begründung:
Eine große Anzahl an Kindern, bei denen „besonderer Förderbedarf“ festgestellt wird, sind tatsächlich von einer Legasthenie betroffen. Der Anteil legasthener Menschen beträgt - gemessen an der Gesamtbevölkerung - mindestens 10 % und steht in ähnlichem Verhältnis wie Links- zu Rechtshändigkeit. Es sind dies Menschen mit besonderen Begabungen und ererbten differenten Sinneswahrnehmungen bei normalen bis überdurchschnittlichen Intelligenzleistungen. Legasthenie an sich ist keine Krankheit und bedarf keiner Pathologisierung. Betroffene benötigen zuvorderst pädagogisch-didaktische Unterstützung und Förderung durch Training in drei Bereichen: Im Bereich der Aufmerksamkeit, im funktionalen Bereich der Sinneswahrnehmungen (insbesondere jeweils der optischen und akustischen Differenzierung und Serialität, des optischen und akustischen Gedächtnisses sowie der Raumwahrnehmung und des Körperschemas) sowie an den Symptomen, um den schulischen Lernstoff im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewältigen zu können. Je jünger Kinder sind, als umso wirksamer erweist sich ein entsprechendes Training. Lehrkräfte erfahren über Legasthenie nichts in ihrer Ausbildung und benötigen hier Aufklärung und Unterstützung von geschulten Expert:innen, damit legasthene Kinder nicht in eine Spirale schulischen Misserfolgs geraten und letztlich auf der Strecke bleiben.
Mehr hierzu unter:
https://www.legasthenieverband.org/10-wichtige-fakten-zu-legasthenie
Einzelforderungen im Themenbereich Schule -
Anmerkung zum Thema „multiprofessionelle Teams“ und „Krankenpflegepersonal“:
Bereits im Jahr 2018 wurde in den Bundesländern Hessen und Brandenburg das Modellprojekt „Schulgesundheitsfachkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg und Hessen“ des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. und der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE) durchgeführt. Eine projektbegleitende Studie der Berliner Charité Universität (siehe https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/fileadmin/user_upload/pdf/Diverse_Materialien/19-01-14_Schulgesundheitsfachkraefte/Abschlussbericht.pdf) zeigte deutlich die Vorteile auf:
Erste Hilfe wird professionell geleistet, verletzte oder akut erkrankte Kinder finden eine Anlaufstelle und werden dort so lange betreut, bis sie nach Hause abgeholt werden können. Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen erhalten entsprechende Versorgung durch geschulte Fachkräfte, was auch im Hinblick auf Inklusion in Schulen und Kindertageseinrichtungen ein unverzichtbarer Faktor ist.
Von der Gesundheitsvorsorge und Hygiene über Früherkennung von Entwicklungsdefiziten bis hin zu Suchtprävention finden Kinder und Jugendliche die derzeit vielerorts fehlende individuelle Beratung sowie Unterstützung bei seelischen Belastungen. Gefährdungen werden schneller erkannt, entsprechende Hilfen können vermittelt werden; zugleich wird Kinderschutz, dem Schulen und Kindertageseinrichtungen verpflichtet sind, wirksamer gewährleistet. Eine Versorgungslücke wird somit geschlossen.
Gerade zu Pandemiezeiten, die Hygienemaßnahmen und Testungen, aber auch psychosoziale Betreuung von Betroffenen erfordern, zeigt sich, wie wichtig es ist, geschultes Gesundheitsfachpersonal an Schulen und Kindertageseinrichtungen vorzuhalten, welches hier professionelle Beratung und Unterstützung leisten kann.
Außerdem belegte die Studie der Charité, dass das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen, welches die erste Voraussetzung ist für gutes Lernen, sowie das soziale Miteinander an der Schule insgesamt sich verbesserte, während Konflikte, Gewalt und Mobbing zurückgingen.
Der Lehrkräfte- und Fachkräftemangel kann nach derzeitigem Erkenntnisstand nur mittel- und langfristig behoben werden; durch Beschäftigung von Fachpersonal, welches in allen gesundheitlichen Belangen Unterstützung leisten kann, können jedoch kurzfristig Ressourcen an Zeit und Energie freigesetzt werden, die in die eigentliche pädagogische Arbeit fließen können.
Anmerkungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung:
Das Nichtvorhandensein von Ruheräumen an sehr vielen Ganztagsschulen im Hinblick darauf, wieviel Zeit des Tages eines Schulkindes in der Schule verbracht wird, ist auch für Kinder ohne Behinderung oder diagnostizierten Förderbedarf ein Skandal! Dies geht völlig an den Kinderrechten vorbei, hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden!
Kinder, die für den Unterricht eine Inklusionsbegleitung benötigen, dürfen diese nicht nachmittags für die Ganztagsbetreuung und auch nicht für die Ferien entzogen bekommen! Es kann nicht sein, dass diesen Kindern dann unter Umständen keine Teilhabe an nachmittäglichen Bildungs- und Freizeitangeboten möglich ist, wenn sie bei Unternehmungen der Gruppe wie zum Beispiel an Ausflügen nicht teilnehmen können, weil die benötigte Unterstützung, die durch die Begleitperson gewährleistet wird, nicht durch das pädagogische Fachpersonal aufgefangen werden kann. Das Gewähren einer Inklusionsbegleitung für die gesamte Teilnahme an Ganztagsschule und Ferienbetreuung ist dringend erforderlich!
Inklusion darf nicht länger von politischer Seite sehenden Auges an die Wand gefahren werden!
Bettina Johl
Freischaffende Autorin
Staatlich anerkannte Erzieherin
aim-Förderdozentin für Unterrichtsbegleitung/Sprachförderdozentin
Diplomierte Lerndidaktikerin & Legasthenie-/LRS-/Dyskalkulietrainerin (EÖDL)
Co-Vorsitzende der GEW-Landespersonengruppe Schulsozialarbeit und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen BW
74193 Schwaigern/Württ.
Behindertenbeauftrage in den Kommunen
Die Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen müssen noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
Die Position der Behindertenbeauftragten muss weiter gestärkt werden.
Bildung und Kultur
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige (v.a. Eltern, Geschwister) beteiligt. Im Einzelnen:
Bildung und Kultur
„Sonderschulkindergärten müssen Angebote in der vorschulischen inklusiven Kitalandschaft bleiben. Schulkindergärten dürfen nicht abgeschafft werden.“
Kinder mit komplexen Behinderungen werden zunehmend von den Regelkindergärten abgelehnt. Kinder mit besonderen Bedarfe brauchen von klein auf eine gute Förderung und die Begegnung mit anderen Kindern. Das bieten die Schulkindergärten. Viele freie Träger von Schulkindergärten arbeiten seit vielen Jahren und Jahrzehnten inklusiv, da sie auch Kinder ohne Behinderung aufnehmen. Nur die Schulkindergärten in öffentlicher Trägerschaft hinken dieser Entwicklung hinterher, weil sie es nicht dürfen. Schulkindergärten müssen sich weiterentwickeln. Viele Kinder mit komplexen Behinderungen brauchen für ihre Entwicklung die kleinen Gruppen, ein interdisziplinäres Fachkräfteteam.
„Inklusion in Kitas gelingt nur, wenn es dort auch kleine Gruppen und feste Inklusionsbegleiter gibt.“
Die Kommunen fordern aktuell die Absenkung der Standards wie größere Gruppen, weil Personal fehlt. Eltern behinderter Kinder erleben derzeit oft, dass ihre Kinder nicht aufgenommen werden, weil es zu wenig Plätze gibt. Das ist für die Familien bitter. Und die Kinder können alternativ auch keinen Schulkindergarten besuchen, weil diese nicht mehr Plätze anbieten dürfen. Die Kinder sind die Leidtragenden und sind zuhause. Das darf nicht sein. Ganz schwierig ist auch, dass Inklusionsbegleiter immer nur über die Eingliederungshilfe gezahlt wird und zwar im Einzelfall für ein Kind mit Behinderung. Viele Kitas sagen, dass das Kind mit Behinderung nur kommen darf, wenn der Inklusionsbegleiter dabei ist. Das ist unfair. Daher fordern wir, dass Inklusionsbegleiter bei der Kita angestellt sind und dann einfach da sind.
„Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind wichtige Angebote in einer inklusiven Schullandschaft.“
Wir wollen frei wählen, ob wir eine allgemeine Schule oder ein SBBZ besuchen. Es muss die Durchlässigkeit der Systeme bleiben. Wenn wir beim Schulamt fragen, welche Schule welche barrierefreie Infrastruktur hat, dann wissen die das oft nicht. Unsere Kinder brauchen kleine Klassen, interdisziplinäre Teams, Rückzugsmöglichkeiten, Pflegeräume („Toilette für alle“), Therapie, u.v.m. Kinder ohne Behinderung können entscheiden, ob sie eine allgemeine Schule, eine Waldorfschule, eine konfessionelle Schule usw. besuchen wollen. Warum kann dann nicht auch ein SBBZ mit seinem besonderen Profil als Angebot sein? Wir wollen die Wahlmöglichkeit und keine Pflicht zum Besuch eines SBBZ.
„Inklusionsbegleiter müssen an den allgemeinen Schulen angestellt werden.“
Es ist für uns Eltern sehr schwer, Inklusionsbegleiter für unser Kind mit Behinderung in der Schule zu finden. Der Weg dahin ist sehr bürokratisch, denn man muss einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Und für Inklusionsbegleiter ist der Job nicht sehr attraktiv, da es befristete Stellen sind und an das jeweilige Kind gebunden. Viel besser wäre es, wenn die Inklusionsbegleiter von der Schule angestellt werden. Das sorgt für Kontinuität und Qualität und für uns als Familie gibt so eine Lösung Sicherheit, dass unser Kind in der Schule klar kommt.
Ausbau der Ferienbetreuung
Wir unterstützen die Forderung, die Ferienbetreuung für Schüler mit Behinderung auszubauen, unabhängig davon, welche Schule sie besuchen. Wichtig ist, dass wir Eltern nicht höhere Eigenanteile für die Betreuung zahlen müssen als die Eltern nichtbehinderter Kinder. Das gilt auch für Kinder im Vorschulalter.
Erwachsenenbildung
„Wir wollen auch lebenslang lernen können wie alle anderen auch“
Volkshochschulen müssen barrierefrei und inklusiv sein. Sie müssen Serviceangebote bereit halten, damit auch wir Menschen mit komplexen Behinderungen lernen können. Manchen Volkshochschulen bieten Unterstützung an. Aber ganz schwierig ist es, wenn wir auch Hilfe brauchen, um zur Volkshochschule zu kommen und wenn wir Unterstützung beim Toilettengang haben.
Kultur
Wir brauchen „Toiletten für alle“ in Kultureinrichtungen
Theater, Konzertsäle, Museen usw. müssen auch „Toiletten für alle“ haben.
„Museen müssen barrierefrei und inklusiv für alle sein.“
Parkplatz und Aufzug reicht nicht aus. Auch die Ausstellung muss barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Leihrollstühle helfen nur einem kleinen Teil der gehbehinderten Menschen. Wenn wir mit E-Rollstuhl unterwegs sind, erleben wir oft, dass alles viel zu eng ist und wir nur bis zum Shop kommen. Das ist selten der Fall, weil Vitrinen nicht einsehbar sind, Beschriftungen zu klein geschrieben sind oder unverständlich. Apps sind oft auch nicht barrierefrei. Andere Länder sind da viel weiter.
Mediennutzung - Medienumgang
Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, insbesondere mit kognitiven Einschränkungen, sollten unbedingt in dem Kompetenzfeld "Mediennutzung" gefördert werden. Gerade die Bedeutung von Medien, wenn es um Kommunikation, sozialen Teilhabe und Interaktion, als Hilfsmittel, Freizeitgestaltung sowie Informationsbeschaffung und Meinungsbildung
Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, insbesondere mit kognitiven Einschränkungen, sollten unbedingt in dem Kompetenzfeld "Mediennutzung" gefördert werden.
Gerade die Bedeutung von Medien, wenn es um Kommunikation, sozialen Teilhabe und Interaktion, als Hilfsmittel, Freizeitgestaltung sowie Informationsbeschaffung und Meinungsbildung geht, wird in den nächsten Jahren steigen.
Die Lebenswelt vieler Schülerinnen und Schüler wird dadurch geprägt.
Aber nicht nur das, sondern es ergeben sich durch die Nutzung von Medien, wie Smartphone, Tablet, für einige Menschen neue Möglichkeiten der Kommunikation.
Bildung und Kultur
Ich bin der Meinung, dass im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein guter Zeitpunkt wäre, die gesamte Struktur des Schulsystems zu überdenken, da eben diese Struktur aus meiner Sicht wesentlich dafür verantwortlich ist, dass Bildung bei uns etwas schief läuft und aus meiner Sicht die Umsetzung ihrer Vorschläge vermutlich nur
Ich bin der Meinung, dass im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein guter Zeitpunkt wäre, die gesamte Struktur des Schulsystems zu überdenken, da eben diese Struktur aus meiner Sicht wesentlich dafür verantwortlich ist, dass Bildung bei uns etwas schief läuft und aus meiner Sicht die Umsetzung ihrer Vorschläge vermutlich nur begrenzt gelingen wird.
Aus meiner Sicht ist die Verbeamtung von Lehrern fragwürdig und teuer (Gehalt, Absicherung im Krankenstand, Ruhestandsgehalt usw.), da sie vielfach zu einer Forderungshaltung führt und weniger zu intensivem Bemühen (z.B. zeitnah gesund zu werden, sich angemessen fortbilden, wenn nicht geeignet für den Beruf wenig Veränderungsdruck von außen möglich usw.) wie bei den vergleichbaren Angestellten.
Zum Thema Struktur wäre auch die Hierarchie und die Machtstrukturen im Bildungsbereich zu nennen, die wohl zu ändern wären, wenn wir nicht wollen, dass sie indirekt doch wieder bei den Kids ankommen. (Bsp: Ergebnisse der Leistungstest der GS, führt zu mehr Druck von oben für die Grundschule, der führt aus meiner Sicht nicht zu einer Entspannung in diesem Bereich)
Mein Vorschlag wäre, die vielen nahezu perfekten, sich gegenseitig überholenden, Hochglanzbroschüren zu irgendwelchen Schulthemen, in denen viel gute Arbeit steckt, die aber wohl kaum jemand wirklich sinnvoll lesen und verarbeiten kann, ersatzlos zu streichen und die Energie direkt den Schulen zukommen zu lassen. Und überhaupt weniger enge Vorgaben zu machen, sondern darauf zu vertrauen, dass wir auch viele tolle Lehrer haben, die selber in der Lage sind, sinnvolle Bildung aufzustellen, wenn wir sie nicht stören durch Forderungen z.B. der Verwaltung.
Und letztlich würde ich mir wünschen, dass an den entscheidenden Stellen Menschen sitzen, die so viel Praxisbezug haben, dass sie noch wissen, wie es sich anfühlt wirklich die eigentliche Arbeit, nämlich die mit den Kindern zu machen.
Die multiprofessionellen Teams sind eine gute Idee, hier stoßen wir allerdings – wenigstens zum Teil – auch an das Thema der Verbeamtung und eine folgende extreme Ungerechtigkeit da Erzieher, Pflegekräfte oder Psychologen oder Sonstige letztlich einen sehr ähnlichen Job machen, aber völlig andere (wirtschaftliche) Voraussetzungen haben, als die anderen Mitglieder des Teams. Fragwürdig, ungerecht, störungsanfällig.
Die Reduzierung der SBBZ-Plätze könnte möglich sein, wenn die Teams an den Regelschulen unter oben genannten Gesichtspunkten wirklich gut und sorgfältig aufgestellt wären. Rein beim Hören des Statements zur Reduzierung befürchte ich, dass die veränderten Voraussetzungen für Kids und Jugendliche aktuell zu wenig einbezogen werden, aus meiner Sicht sorgt die Digitalisierung, weniger Bewegung und Freiraum in der Freizeit, mehr Kontrolle und immer engere Vorgaben in der Gesellschaft für noch mehr dauerhafte Grenzüberschreiter und steigendes Leid/ sonderpäd. Bedarf bei den Kids, dem wir dann garnicht mehr gerecht werden.
Inklusion ist kein Sparmodell, sondern letztlich wird man mehr Geld in die Hand nehmen müssen.
HINWEIS: Dieser Kommentar wird von der Beteiligungsportal-Redaktion im Auftrag eines Nutzers veröffentlicht.
Berufliche Bildung
Im Bereich berufliche Bildung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten für die Menschen mit Behinderung. Die Frage ist nur: Wie erreichen wir es, dass diese Informationen bei den Menschen mit Behinderung und deren Eltern ankommen? Wie werden Vorurteile abgebaut? Hier muss unbedingt eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden. Die jetzt
Im Bereich berufliche Bildung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten für die Menschen mit Behinderung.
Die Frage ist nur: Wie erreichen wir es, dass diese Informationen bei den Menschen mit Behinderung und deren Eltern ankommen?
Wie werden Vorurteile abgebaut?
Hier muss unbedingt eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden.
Die jetzt schon tätigen Berater in den verschiedenen Einrichtungen müssen in einem regionalen Netzwerk zusammengeschlossen werden, damit Informationen weiter gegeben werden.
Der Berufswegekonferenz kommt eine zentrale Rolle zu.
Das bedeutet aber, dass sie konsequent und kontinuierlich abgehalten werden sollte.