Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Gesundheit“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Gesundheit im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Gesundheit“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

14. Kommentar von :ohne Name 13044

Gesundheit

Wenn der Notarzt gerufen wird, werden schwermehrfachbehinderte Menschen auf einer Liege mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus transportiert.
Der Elektrorollstuhl mit angepasster Sitzschale wird nicht mitgenommen.
Auf dieses wichtige Hilfsmittel sind wir jedoch auch im Krankenhaus angewiesen!


13. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Struktuelle Förderung der Interdisziplinären Frühförderstellen dynamisieren

Der Zuschuss des Landes BW für Interdisziplinäre Frühförderstellen muss dynamisiert und der Kostenentwicklung angepasst werden, um auch in Zukunft in gleichem Umfang wirksam bleiben zu können.
Ggfs können hierbei auch (künftige) Ausrichtungen Interdisziplinärer Frühförderung mit einfließen.

12. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Ausbau bedarfsgerechter Interdisziplinärer Frühförderung

Die erfolgreiche Arbeit in den Interdisziplinären Frühförderstellen und im Gesamtsystem Frühförderung in BW muss fortgeführt werden, deren Inhalte und die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung sollte aktualisiert und an die neuen Herausforderungen seit Inkrafttreten der LRV Frühförderung 2014 im Bereich der frühen Förderung von Kindern im Alter

Die erfolgreiche Arbeit in den Interdisziplinären Frühförderstellen und im Gesamtsystem Frühförderung in BW muss fortgeführt werden, deren Inhalte und die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung sollte aktualisiert und an die neuen Herausforderungen seit Inkrafttreten der LRV Frühförderung 2014 im Bereich der frühen Förderung von Kindern im Alter von der Geburt bis zur Einschulung angepasst und erweitert werden.

Ebenfalls sollte die Rahmenkonzeption Frühförderung aktualisiert werden.

11. Kommentar von :ohne Name 44018

Themenbereich Begleitung von Angehörigen

Flächendeckend bedarf es Entlastungsstrukturen in ganz B:-W. Hilfe und Unterstützung darf nicht weiterhin vom Wohnort abhängen. Offenen Hilfen müssen passgenau nach Einwohnerzahl ausgestattet werden, finanziell und personell und im Angebotsbereich. Kurzzeitpflege Hospize und Ferienangebote auch für Kinder und Jugendliche mit PG4 und 5 muss es als

Flächendeckend bedarf es Entlastungsstrukturen in ganz B:-W. Hilfe und Unterstützung darf nicht weiterhin vom Wohnort abhängen.
Offenen Hilfen müssen passgenau nach Einwohnerzahl ausgestattet werden, finanziell und personell und im Angebotsbereich. Kurzzeitpflege Hospize und Ferienangebote auch für Kinder und Jugendliche mit PG4 und 5 muss es als Entlastungsangebot in jedem Landkreis geben. Es darf nicht der Freiwilligkeit obliegen ob es Angebote gibt oder nicht. Beruf und Pflege eines Kindes mit Behinderung od. chron Erkrankung muss auch in Ba Wüp möglich sein. Die Armutsfalle bes. bei alleinerziehenden und Hartz 4 ist vorprogrammiert, bereits in jungen Jahren ohne, dass dies später verbessert werden kann. Wunsch und Wahlrecht beim Wohnen ab 18 mit hohenen Pflegegraden und pflegerischer Nachtwache fehlt in manchen Regionen völlig bzw großer Mangel, das gehört auch zur Begleitung und Entlastung von Angehörigen. Es kann nicht sein, dass Eltern bis zum eigenen Tod oder Pflegebedürftigkeit ihr eigenes Kind mit Behinderung zu Hause bis zur Erschöpfung pflegen. Dieser Tatbestand besteht so momentan vielerorts.

10. Kommentar von :ohne Name 45916

KEINE Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch ein Triage-Gesetz

1. Bei Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Regelung der erforderlichen Behandlung im Triage-Fall dürfen Menschen mit Behinderung nicht per se schlechter gestellt, und im Ernstfall „nur“ aufgrund ihrer bloßen Behinderung nicht behandelt werden. 2. Angehörige sollten bei jeglichen Therapien/Behandlungen mehr mit einbezogen werden. Es ist

1. Bei Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Regelung der erforderlichen Behandlung im Triage-Fall dürfen Menschen mit Behinderung nicht per se schlechter gestellt, und im Ernstfall „nur“ aufgrund ihrer bloßen Behinderung nicht behandelt werden.
2. Angehörige sollten bei jeglichen Therapien/Behandlungen mehr mit einbezogen werden. Es ist wichtig, den Behandlungsverlauf sowie eigene, zu ergreifende Maßnahmen konkret und offen durchzusprechen. Dabei sollte man auch thematisieren, wie die Angehörigen unterstützen können, aber auch auf deren Belange/Fragen/Ängste/Überforderungen eingehen. Wichtig wäre, dass im Gesundheitssystem hierfür Platz eingeräumt, und sich dafür Zeit genommen werden kann. Dabei sollte stets darauf geachtet werden, miteinander, und nicht übereinander zu sprechen, und stets offen zueinander zu sein.

9. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

MZEB

Die Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung müssen flächendeckend ausgebaut werden. In bevölkerungsreichen Landkreisen sollte je ein MZEB vorhanden sein. Nur dadurch kann die bedarfsgerechte medizinische Versorgung sichergestellt werden. Das gesamte Personal muss im Umgang mit Menschen mit Beindeurng entsprechend geschult werden.

Die Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung müssen flächendeckend ausgebaut werden.
In bevölkerungsreichen Landkreisen sollte je ein MZEB vorhanden sein.
Nur dadurch kann die bedarfsgerechte medizinische Versorgung sichergestellt werden.
Das gesamte Personal muss im Umgang mit Menschen mit Beindeurng entsprechend geschult werden.

8. Kommentar von :Rena W.

Transition

Nach dem 18. Lebensjahr fallen viele chronisch kranke Jugendliche durchs Raster. Damit die Transition von der Kinderheilkunde in die Erwachsenenmedizin gelingt und junge Menschen ihre Krankheit eigenständig zu managen lernen, sind einige Anstrengungen nötig. Es wird ein Runder Tisch gegründet, der multiprofessionell besetzt ist, der sich mit der

Nach dem 18. Lebensjahr fallen viele chronisch kranke Jugendliche durchs Raster. Damit die Transition von der Kinderheilkunde in die Erwachsenenmedizin gelingt und junge Menschen ihre Krankheit eigenständig zu managen lernen, sind einige Anstrengungen nötig.
Es wird ein Runder Tisch gegründet, der multiprofessionell besetzt ist, der sich mit der Situation in Baden-Württemberg beschäftigt. Für jedes SPZ in Baden-Württemberg ist bis 2024 ein Konzept erarbeitet, wie die Transition vor Ort gelingen kann und welche konkreten Schritte dazu notwendig sind.

7. Kommentar von :Rena W.

Kommunale Gesundheitskonferenzen

Die kommunalen Gesundheitskonferenzen in den 44 Stadt- und Landkreisen müssen das Thema "Barrierefreiheit" auf ihre Agenda nehmen und bearbeiten. Dazu gehört, dass bekannt ist, wie die Struktur der Gesundheitsangebote und medizinischer Versorgung vor Ort aufgestellt ist. Bis 2026 muss jede kommunale Gesundheitskonferenz ein Konzept erarbeitet

Die kommunalen Gesundheitskonferenzen in den 44 Stadt- und Landkreisen müssen das Thema "Barrierefreiheit" auf ihre Agenda nehmen und bearbeiten. Dazu gehört, dass bekannt ist, wie die Struktur der Gesundheitsangebote und medizinischer Versorgung vor Ort aufgestellt ist. Bis 2026 muss jede kommunale Gesundheitskonferenz ein Konzept erarbeitet haben, das vorsieht, welche Schritte hinsichtlich einer barrierefreien und inklusiven Gesundheitsversorgung im jeweiligen Stadt- oder Landkreis notwendig sind.

6. Kommentar von :Rena W.

Aufsuchende gynäkologische Arztbesuche

Gynäkologen sollen bei Frauen mit bestimmten Behinderungen aufsuchende/mobile Arztbesuche anbieten. Viele von ihnen vermeiden seit Jahren/Jahrzehnten die Untersuchung beim Gynäkologen, weil die Arztpraxis nicht auf sie ausgerichtet ist und sie nicht auf den Behandlungsstuhl oder die Behandlungsliege kommen (z.B. bei kompletten Querschnitt etc.). Im

Gynäkologen sollen bei Frauen mit bestimmten Behinderungen aufsuchende/mobile Arztbesuche anbieten. Viele von ihnen vermeiden seit Jahren/Jahrzehnten die Untersuchung beim Gynäkologen, weil die Arztpraxis nicht auf sie ausgerichtet ist und sie nicht auf den Behandlungsstuhl oder die Behandlungsliege kommen (z.B. bei kompletten Querschnitt etc.). Im häuslichen Umfeld wäre eine Untersuchung bei ihnen gut durchführbar. Der Aufwand für den Arzt muss entsprechend vergütet werden.

5. Kommentar von :Rena W.

Aufklärung

Es braucht medizinische Angebote zur Aufklärung in einfacher Sprache, um beispielsweise Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Bewohner*innen über die Notwendigkeit von Gesundheitsangeboten und Untersuchungen zu informieren.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen