Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“
- Zentrales Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
- Arbeitsplätze müssen individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein und schließen unterstützende Assistenzen ein. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sollen die notwendige Flexibilität in Bezug auf Pausen und Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitszeitmodell haben. Jede Arbeitsstelle soll individuell an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen angepasst werden (können).
- Für Menschen, die in ihrem Alltag beeinträchtigt sind, bedarf es einer individuellen Arbeitsassistenz und umfassender Barrierefreiheit. Wichtig ist, dass es Menschen gibt, die bei Bedarf anleiten und helfen können.
- Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in den Beruf nicht automatisch einen Übergang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bedeutet.
- Für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, muss es realistische Möglichkeiten zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
- Der Übergang von Schule in eine WfbM als Arbeitsort darf kein Automatismus sein.
- Auch in Werkstätten müssen leistungsgerechte Löhne bezahlt werden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig, dass die erbrachte Arbeit auch gerecht entlohnt wird. Weil es hier keine eigene Zuständigkeit des Landes gibt, wäre gegebenenfalls eine Initiative auf Bundesebene zu prüfen.
- Die Öffnung der Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt muss sichergestellt werden. Das Programm „Arbeit inklusiv“ muss entsprechend ausgerichtet werden.
- Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Hierzu kann das peer-to-peer-Prinzip beitragen. (Beispiel: Annelie-Wellensiek-Zentrum für inklusive Bildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, hier bringen sich qualifizierte Betroffene nach dem Prinzip „nicht ohne uns über uns“ in die Hochschullehre ein. Das Annelie-Wellensiek-Zentrum bietet darüber hinaus Veranstaltungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an.)
- Bundesweit wurden Ansprechstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eingerichtet. In Baden-Württemberg hat diese Aufgabe der Integrationsfachdienst beim KVJS übernommen. Diese Beratungsangebote müssen bekannter gemacht werden.
- Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt muss erhöht werden. Die Öffentliche Verwaltung muss die Fünf-Prozent-Quote erfüllen beziehungsweise übertreffen. Das Land muss seine Selbstverpflichtung, dieses Ziel zu übertreffen, einhalten.
- Bisher schaffen weniger als ein Prozent der Werkstattbeschäftigten einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Quote muss höher werden. Auch Menschen die schwer mehrfach-behindert sind, müssen die Möglichkeit haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden.
- Menschen mit Behinderungen fehlt die Erfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ihnen werden faktisch keine Wahlmöglichkeiten bereitgestellt, um sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuprobieren und eigene Wünsche und Interessen auszuformulieren. Ängste davor, die Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht bewältigen zu können, stellen ein reales Problem dar. Diese Ängste müssen ernst genommen werden.
- Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen und anerkannte Nachweise über ihre Kenntnisse zu erhalten, die einem möglichen Arbeitgeber vorgelegt werden können.
- Es sind angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderungen notwendig und in den Ausbildungssystemen zu verankern. Hier geht es um die Flexibilisierung des Zeitrahmens (zum Beispiel Teilzeitausbildungen) und um anerkannte Abschlüsse unterhalb des Facharbeiterniveaus (für die es dann auch entsprechende Nachweise und Zeugnisse geben muss). Das muss nicht nur für die Ausbildung im dualen System, sondern auch für schulische Ausbildungsgänge gelten.
- Die Einführung einer Ebene unter dem „Fachpraktiker“ muss geprüft werden. Gegebenenfalls soll das Land darauf hinwirken, dass die Berufsbildungsordnung (Bundeszuständigkeit) entsprechend angepasst wird.
- Teilzeitausbildung noch bekannter machen.
- Angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderung suchen und diese zertifizierbar machen. Nötig ist eine angemessene Berufsausbildung für Menschen, die die Vollqualifikation nicht erreichen können.
- Ziel ist, nicht auf das selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung verzichten zu müssen: Menschen mit Behinderungen/Pflegebedarf sollen nicht auf ihre eigene Wohnung /ihren Wohnraum verzichten müssen.
- Es muss mehr Wohnraum für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt, die durch die Form der Behinderung bestimmt werden. Das kann auch bedeuten, dass nicht in allen Fällen eine umfassende Barrierefreiheit notwendig ist.
- Dabei stellt sich die Frage, wie mit dem Wohnungsbestand umgegangen werden soll und wie hier ein Höchstmaß an Barrierefreiheit erreicht werden kann. Es geht darum, innovative, bezahlbare Varianten zu schaffen, auch Denkmalbauten sind in den Fokus zu nehmen.
- Wohnen muss neu gedacht werden: Es bedarf vielfältiger Wohnformen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen – auch generationsübergreifend – unter einem Dach ermöglichen. Dazu soll Wohnraum flexibel gestaltet werden. Entsprechend der persönlichen Lebenslage sollen Leistungen buchbar sein, zum Beispiel die Inanspruchnahme einer häuslichen Pflege oder Assistenz.
- Es besteht ein Mangel an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Die Anzahl der barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen muss erhöht werden. Deshalb soll nur barrierefreier Wohnraum staatlich subventioniert und öffentliche Grundstücke nur für barrierefreies Bauen zur Verfügung gestellt werden.
- Bedürfnisse unterschiedlicher Menschen sollen im Rahmen der Wohnraumoffensive abgebildet werden. Im Rahmen der Wohnraumoffensive sollen innovative Wohnformen, die bezahlbar und barrierearm sind, gefördert werden.
- Zukünftige Förderprogramme müssen zusätzlich das Förderkriterium der Inklusion enthalten.
- Ergänzung der sozialen Wohnraumförderung durch das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, die von Seiten des SM gefördert wird.
- Die Definition von barrierefreiem Wohnraum ist nicht mehr zeitgemäß. Der Begriff der Barrierefreiheit muss praxisnah ausgelegt werden. Orientierung soll dabei sein, dass diese für die jeweilige Einzelperson bedarfsgerecht und bedarfsdeckend ist.
- Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit müssen in der Landesbauordnung verankert und dann von Bauträgern umgesetzt werden. Auf Letztere hat das Land aber keinen direkten Einfluss.
- Mehrfamilienhäuser ab einer Wohnungsanzahl von vier Wohnungen sollen für die Mieterinnen und Mieter umfassende Barrierefreiheit bieten. Davon profitieren auch Seniorinnen und Senioren.
- Das Thema „Umfassende Barrierefreiheit“ muss dringend in die Ausbildung von Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Architektinnen und Architekten aufgenommen werden. Dabei muss es neben der reinen Wissensvermittlung auch um die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und einer inklusiven Haltung gehen.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“
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Wohnen und Arbeiten
was immer wieder fehlt ist der Bezug zu den wirklich schwerst- mehrfachbehinderten Menschen. Die Gruppe der schwerst geistig und körperbehinderten Menschen wird einfach aus dem Fokus genommen. Was bedeutet Wohnen und Arbeiten für diese Personengruppe? Haben Sie nicht auch ein Anrecht darauf in ihren Bedürfnissen gefördert zu werden? Kann es sein,
was immer wieder fehlt ist der Bezug zu den wirklich schwerst- mehrfachbehinderten Menschen. Die Gruppe der schwerst geistig und körperbehinderten Menschen wird einfach aus dem Fokus genommen. Was bedeutet Wohnen und Arbeiten für diese Personengruppe? Haben Sie nicht auch ein Anrecht darauf in ihren Bedürfnissen gefördert zu werden? Kann es sein, dass nun, wenn alle von Inklusion reden, diese Personengruppe immer noch ausgeschlossen wird und über sie nicht im Einzelnen nachgedacht wird? Die Bezeichnung "alle behinderten Menschen" bezieht diese Personengruppe zwar mit ein, aber gedacht wird für diese kaum. Immer noch wird billigend in Kauf genommen, dass halt ein "sogenannter Rest" übrig bleibt und als nicht-inkludierbar bezeichnet wird. Für meine Tochter kann ich sagen: abgesperrt in ihrer eigenen Wohn- und Arbeitswelt erhält sie weder Förderung noch Anregung. Sie will auch bei den Gesunden sein, sie will sich mit ihrer Fröhlichkeit, ihrem Lachen und ihren Kommentaren einbringen und will in ihren Bedürfnissen nach Lernen und wertgeschätzt sein ernst genommen werden.
Die leider häufig noch übliche "satt und sauber"- Versorgung in den heutigen sogenannten "besonderen Wohnformen" trifft die schwächsten oft an den empfindlichsten Stellen: die Seele verkümmert, der Geist wird immer lahmer und die ungenügende fachliche Betreuung führt oft genug plötzlich zum Tod. (So habe ich es jedenfalls in meinem Bekanntenkreis oft genug erlebt.) Wieder mal wird an den Schwachen gespart. Es braucht, gerade im schwer-mehrfachbehinderten Bereich mehr Geld für Personal, damit wieder Motivation und Freude in die verschiedenen Lebensbereiche kommt. Dies muss nicht zwingend Fachpersonal sein - viele Tätigkeiten können auch von angelerntem Personal übernommen werden(so geht es im häuslichen Bereich ja auch.) Das Fachpersonal kann sich dann auf die schwierigen (den medizinischen und verhaltensauffälligen) Bereich widmen. Es wäre darüberhinaus wünschenswert, wenn auch Menschen für die ich hier spreche, die Möglichkeit hätten in Wohngruppen zu wohnen und die "besondere Wohnform" somit der Vergangenheit angehören würde.
Arbeit
Es gibt immer wieder negative Erfahrungen, dass Bewerber mit Schwerbehinderung schwer eine Arbeit finden.
Es müssen Barrieren und Vorurteile abgebaut werden, damit eine Chancengleichheit entstehen kann.
Verantwortlichkeiten
Generell sind das ambitionierte Ziele. Allerdings fehlt mir, wir vielen anderen hier auch die Konkretheit. Zudem ist für mich bei den meisten Punkten fraglich, wer genau welchen Teil davon übernimmt und damit auch in die Verantwortung gezogen werden kann. z.B bei diesem Punkt: Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in
Generell sind das ambitionierte Ziele.
Allerdings fehlt mir, wir vielen anderen hier auch die Konkretheit.
Zudem ist für mich bei den meisten Punkten fraglich, wer genau welchen Teil davon übernimmt und damit auch in die Verantwortung gezogen werden kann.
z.B bei diesem Punkt:
Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in den Beruf nicht
automatisch einen Übergang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
bedeutet
Wer achtet darauf? Es kann ja nicht sein dass die Eltern selbst darauf achten müssen!?
bei einem anderen Punkt:
• Für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, muss es realistische Möglichkeiten zum
Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
Wer sucht nach diesen realistischen Möglichkeiten? Wie sollen diese Möglichkeiten aussehen ?
Leider in vielen Punkten zu wage formuliert.
Ich fürchte, dass ohne direkt verantwortliche Personen oder Institutionen, sowie ohne konkrete Maßnahmen, die Gefahr groß ist das viele der hier formulierten Ziele einfach untergehen.
Landesbauordnung weiterentwickeln
Die Landesbauordnung muss überarbeitet werden
Die Regelungen für die Barrierefreiheit im Detail überprüft und weiterentwickelt werden
Dies ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für die älteren Menschen von Bedeutung.
Quartiersentwicklung - Schaffung von Wohnraum
Bei der Entwicklung von neuen Wohnprojekten und insbesondere bei der Quartiersentwicklung sollte auch die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung ein festes Kriterium sein. Dabei sind zu berücksichtigen: - Barrierefreiheit: Zugänglichkeit der Wohnungen - in den Wohnungen selbst - Wohnmodelle: geänderte Grundrisse z. B. für das
Bei der Entwicklung von neuen Wohnprojekten und insbesondere bei der Quartiersentwicklung sollte auch die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung ein festes Kriterium sein.
Dabei sind zu berücksichtigen:
- Barrierefreiheit: Zugänglichkeit der Wohnungen - in den Wohnungen selbst
- Wohnmodelle: geänderte Grundrisse z. B. für das ambulante Wohnen - Wohnen in WG - Clustern Wohnungen
Weiterentwicklung von Werkstätten zu Kompetenzzentren für berufliche Bildung
Die Werkstätten stellen Arbeitsplätze bereit und bieten Unterstützung bei der Arbeit - Arbeitsasssistenz - sowie Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur beruflichen Rehabilitation und zur sozialen Teilhabe an. Sie erbringen diese Leistungen nicht nur in der Werkstatt, sondern auch in unterschiedlichen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Die Werkstätten stellen Arbeitsplätze bereit und bieten Unterstützung bei der Arbeit - Arbeitsasssistenz - sowie Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur beruflichen Rehabilitation und zur sozialen Teilhabe an.
Sie erbringen diese Leistungen nicht nur in der Werkstatt, sondern auch in unterschiedlichen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Wohnen und Arbeit
Wohnen: es müssen Zielgrößen für den Bau (insbesondere bezahlbarer) rollstuhlgerechter / barrierefreier Wohnungen vorgegeben werden und im sozialen Wohnungsbau deutlich mehr dieser Wohnungen gebaut werden. Arbeit: Die Zuständigkeiten für Bürger*innen wie Arbeitsgeber müssen zentral in einer Stelle gebündelt werden. Eine zuständige Person muss den
Wohnen: es müssen Zielgrößen für den Bau (insbesondere bezahlbarer) rollstuhlgerechter / barrierefreier Wohnungen vorgegeben werden und im sozialen Wohnungsbau deutlich mehr dieser Wohnungen gebaut werden.
Arbeit: Die Zuständigkeiten für Bürger*innen wie Arbeitsgeber müssen zentral in einer Stelle gebündelt werden. Eine zuständige Person muss den Prozess im Sinne eines Casemanagements begleiten und steuern.
HINWEIS: Dieser Kommentar wird von der Beteiligungsportal-Redaktion im Auftrag eines Nutzers veröffentlicht.
Quote an schwerbehinderten Beschäftigten im ersten Arbeitsmarkt erhöhen / Ausgleichsabgabe
Gleichzeitig sollte darüber nachgedacht werden, die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe anzuheben. Die Ausgleichsabgabe sollte vollständig in die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden. Das Land sollte eine Selbstverpflichtung von mindestens 5 % eingehen. Das Land sollte durch eine Kampagne die
Gleichzeitig sollte darüber nachgedacht werden, die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe anzuheben.
Die Ausgleichsabgabe sollte vollständig in die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden.
Das Land sollte eine Selbstverpflichtung von mindestens 5 % eingehen.
Das Land sollte durch eine Kampagne die Kommunen motivieren, Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung zu besetzen.
Arbeitsgeber für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensiblisieren
- Arbeitgeber über die Unterstützungsmöglichkeiten informieren
- Multiplikatoren ereichen: IHK, ...
Budget für Assistenz während der Berufsorientierung /beruflichen Bildung
Die Schüler sollten während des gesamten Überganges – Praktikum – berufliche Bildung beraten und begleitet werden - je nach ihrem individuellen Bedarf. Nur so kann der Übergang inklusiv gestaltet und eine Kontinuität gewährleistet werden. Die Schulassistenz sollte während des Praktikums weitergeführt bzw. der Umfang aufgestockt werden.
Die Schüler sollten während des gesamten Überganges – Praktikum –
berufliche Bildung beraten und begleitet werden - je nach ihrem individuellen
Bedarf.
Nur so kann der Übergang inklusiv gestaltet und eine Kontinuität gewährleistet
werden.
Die Schulassistenz sollte während des Praktikums weitergeführt bzw. der
Umfang aufgestockt werden.
Die Assistenz sollte durch die Eingliederungshilfe finanziert werden – ohne
großen bürokratischen Aufwand.