Lärmaktionsplan

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Hier können Sie den Gesamtplan in der Übersicht abrufen und unten Ihre Stellungnahme abgeben. Bitte lesen Sie vorab unsere häufig gestellten Fragen und Antworten.

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Titelbild Lärmaktionsplan

Hier können Sie den aktualisierten Gesamtplan in der Übersicht (PDF) abrufen und konnten bis zum 12. April 2024 unten Ihre Stellungnahme abgeben. Bitte lesen Sie unsere häufig gestellten Fragen und Antworten. Das Erklärvideo fasst den Inhalt des Lärmaktionsplans Baden-Württemberg kompakt zusammen.

Die zahlreichen abgebenenen Kommentare wurden im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr zu den eingegangenen Kommentaren

Ministerium für Verkehr: Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024

Bitte beachten Sie dabei, dass sich Ihre Nachricht konkret auf den Lärmaktionsplan Baden-Württemberg bezieht. Für viele Lärmprobleme ist das Ministerium für Verkehr nicht der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die zuständigen Stellen.

Die folgenden Themenfelder geben eine kompakte Übersicht über die Kapitel 3, 4 und 5 des Lärmaktionsplans Baden-Württemberg:

Sie konnten den Gesamtplan bis zum 12. April 2024 kommentieren.

Kommentare : zum Gesamtplan

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

18. Kommentar von :GK82278

Warum diese altdeutsche Kleinstaaterei?

Das Problem Lärm gibt es doch nicht nur in Baden-Württemberg. Außerdem ist es hausgemacht. Warum werden Fahrzeuge zugelassen, die enorm laut sind? Von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bis zu Motorrädern, die vor allem zur Eigenbespaßung genutzt werden. Städte und Gemeinden müssen endlich selbst über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entscheiden

Das Problem Lärm gibt es doch nicht nur in Baden-Württemberg. Außerdem ist es hausgemacht. Warum werden Fahrzeuge zugelassen, die enorm laut sind? Von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bis zu Motorrädern, die vor allem zur Eigenbespaßung genutzt werden.

Städte und Gemeinden müssen endlich selbst über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entscheiden können.

Straßen innerhalb von Ortschaften brauchen lärmmindernde Oberflächen (Stichwort Flüsterasphalt).

Abgasanlagen lauter Fahrzeuge müssen auf einen so niedrig wie möglichen Geräuschpegel umgerüstet werden.

Und das alles in ganz Deutschland! Einigkeit macht stark. Bundesländer, vereinigt euch in den Bemühungen um Ruhe. Schaut über euren Tellerrand hinaus! Und dümpelt nicht länger nur in der eigenen trüben Brühe herum.

17. Kommentar von :Natalee

B36 bei Eggenstein-Leopoldshafen

Guten Tag, ich wohne ca. 150 Meter von der B36 entfernt in Eggenstein-Leopoldshafen. Seltsamerweise gibt es zwischen 2 Ein- und Ausfahrten auf die B36 in einer Länge von ca. 3 km keinerlei Begrenzung der Geschwindigkeit. Dieser Abschnitt wird deshalb sehr gerne von vielen Schnellfahrern genutzt. Von Frühjahr bis Spätjahr von etwa 5 Uhr morgens bis

Guten Tag,
ich wohne ca. 150 Meter von der B36 entfernt in Eggenstein-Leopoldshafen. Seltsamerweise gibt es zwischen 2 Ein- und Ausfahrten auf die B36 in einer Länge von ca. 3 km keinerlei Begrenzung der Geschwindigkeit. Dieser Abschnitt wird deshalb sehr gerne von vielen Schnellfahrern genutzt. Von Frühjahr bis Spätjahr von etwa 5 Uhr morgens bis Mitternacht ist das die Strecke für Motorradfahren um die Maschine mal wieder aufdrehen zu können (bin selbst Motorradfahrer und kein Gegner der Motorradfahrer). Und das halt stundenlang immer die 3 km rauf und runter. Auch werden hier richtige Motorradrennen veranstaltet., man muss nur mal 30 Minuten auf eine Brücke der B36 stellen. Hier wurden schon täglich locker 80 db gemessen werden. Nicht unbedingt wegen der Geschwindigkeit, sondern wegen den Drehzahlen. Dem Gemeinderat ist dies bekannt und bereits vor gut 15 Jahren sollte das Problem erledigt werden. Scheint leider nicht so. Ich frage mich echt, weshalb gerade diese 3 km unweit eines reinen Wohngebietes nicht begrenzt sind. Nördlich und südlich davon, wo es kein Wohngebiet gibt, ist alles auf 120 kmh begrenzt. Mal gespannt, ob mein Kommentar irgendwie in eine Planung aufgenommen wird.

16. Kommentar von :lieber Unbekannt bleiben

Gemeinde Eberdingen

Hallo, auch wir Anwohner in Eberdingen haben mit Straßenlärm zu leben und kämpfen mit den Behörden. Alleine die Heimerdingerstr. (Ortsteil Hochdorf) hat täglich ein Verkehrsaufkommen von 4000FZg/24h und ca. 10% Schwerlastverkehr (offizielle Verkehrszählung der Verkehrsbehörde). Die Anwohner haben ein Lärmgutachten auf eigene Kosten

Hallo,

auch wir Anwohner in Eberdingen haben mit Straßenlärm zu leben und kämpfen mit den Behörden.

Alleine die Heimerdingerstr. (Ortsteil Hochdorf) hat täglich ein Verkehrsaufkommen von 4000FZg/24h und ca. 10% Schwerlastverkehr (offizielle Verkehrszählung der Verkehrsbehörde). Die Anwohner haben ein Lärmgutachten auf eigene Kosten erstellen lassen und dabei kamen Beurteilungspegel tags zwischen 58-67 dB und nachts zwischen 51-60 dB heraus. Trotz diesem Gutachten sieht es die zuständige Verkehrsbehörde nicht notwendig einzugreifen.
Wenn man nun betrachtet, dass die Werte rein rechnerisch ermittelt wurden und die real gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich höher liegen und somit auch die Lärmbelastung ist es eine Sauerei.

Bei PKW wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitungsquote von 43% ermittelt (50Km/h), bei LKW von ca. 60% (dort gilt 30 km/h für LKW).
Alle Zahlen wurden von der Verkehrsbehörde mit Topo-Boxen verdeckt über mehrere Tage ermittelt.

Trotzdem sieht es die Verkehrsbehörde nicht notwendig zu handeln und es bleiben nur noch auf ein Lärmaktionsplan zu hoffen oder den Klagewege zu beschreiten (wer es sich leisten kann, Kostenvoranschlag vom Anwalt von 10.000€ )

Aber auch das hier hinterlegt Dokument bezieht sich rein auf die Grenzwerte RLS-19 und 16.BLmSchV, dazu ist anzumerken für alle interessierten, dass
die Werte aus dem 16. BImSchV laut dem Sachstandsberichts der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages „Verkehrslärm an Bestandsstraßen“ Aktenzeichen WD 7 - 3000 – 021/16 Absatz „3. Anwendbarkeit der 16. BImSchV auf Bestandsstraßen“ wie folgt ausgelegt
„….In der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsprechung der Instanzgerichte werden die Grenzwerte der 16. BImSchV jedoch im Rahmen der Prüfung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO auch für Bestandsstraßen als Orientierungswert herangezogen 14 .“
14 BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 – 11 C 45/92 – zitiert nach juris, Rn. 30; VG Oldenburg, Urteil vom 13. Juni 2014 – 7 A 7110/13 – zitiert nach juris, Rn. 88; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. März 2012 – 11 B 10.1657 – zitiert nach juris, Rn. 28; VG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2015 – 5 V 1236/15 – zitiert nach juris, Rn. 16.

Im weiteren heißt es dort unter Punkt 3.3 Zwischenergebnis
„…Bei Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist bei einem entsprechenden Antrag zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet. 22“
22 VG Oldenburg, Urteil vom 13. Juni 2014 – 7 A 7110/13 – zitiert nach juris, Rn. 90.


Link:
https://www.bundestag.de/resource/blob/416956/c67056c8307b3b9a3aa7fa44614fd6f8/wd-7-021-16-pdf-data.pdf

und es gibt ein sehr gutes Rechtsgutachten von der Deutschen Umwelthilfe was sich mit Lärmatkionsplänen und Tempo 30 beschäftigt.

Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo_30/Rechtsgutachten_Tempo30_Kommunen.pdf

Unter all diesen Gesichtspunkten sind wir als Anwohnen der Auffassung analog dem Sachstandberichts ,dass hier der tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist bei einem entsprechenden Antrag zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet.

Trotzdem wird nicht es mit Aussagen kein Unfallschwerpunkt, Keine Gefahrensituation, nicht nach vollziehbar etc. abgetan!

15. Kommentar von :SteHe

B294 Denzlingen

Ich wohne an der B294 Denzlingen Ost. Trotz Lärmschutzwall ist dort die Lärmbelastung durch stetig zunehmenden Verkehr erheblich. Ich verstehe nicht, warum auf diesem Abschnitt der B294 120km/h erlaubt sind, während wenig nördlich bei Waldkirch nur 80km/h und südlich bei Gundelfingen nur 100km/h gefahren werden darf. Besonders Motorräder nutzen

Ich wohne an der B294 Denzlingen Ost. Trotz Lärmschutzwall ist dort die Lärmbelastung durch stetig zunehmenden Verkehr erheblich.
Ich verstehe nicht, warum auf diesem Abschnitt der B294 120km/h erlaubt sind, während wenig nördlich bei Waldkirch nur 80km/h und südlich bei Gundelfingen nur 100km/h gefahren werden darf.
Besonders Motorräder nutzen diesen Abschnitt der B294 als "Teststrecke", um sehr kräftig und laut zu beschleunigen. Geschwindigkeitskontrollen finden nur sehr selten statt.

14. Kommentar von :volker14

Maßnahmen gegen Lärm

Wir wohnen an der Michelfelder Straße in Sinsheim. Unser Haus steht direkt an dieser Hauptstraße. Leider sehen wir bisher keine Maßnahmen zur Lärmeindämmung (auch nicht in der Planung). Zur Erklärung: bei Staus/Unfällen/Sperrungen im Bereich der A6 und aktuell durch die Sperrung der Verbindung Sinsheim-Steinsfurt nach Kirchhardt (die U3 führt

Wir wohnen an der Michelfelder Straße in Sinsheim. Unser Haus steht direkt an dieser Hauptstraße.
Leider sehen wir bisher keine Maßnahmen zur Lärmeindämmung (auch nicht in der Planung).
Zur Erklärung: bei Staus/Unfällen/Sperrungen im Bereich der A6 und aktuell durch die Sperrung der Verbindung Sinsheim-Steinsfurt nach Kirchhardt (die U3 führt direkt an uns vorbei) nimmt regelmäßig das Verkehrsaufkommen, inklusive mehr schwere LKW's, und damit die Lärmbelastung erheblich zu.
Auch der an sonnigen Wochenenden sehr starke und teilweise laute Motorradverkehr (einige Motorräder mit sehr lauter Musik) trägt zu einer sehr starken Lärmbelastung bei.
Ich schreibe meinen Kommentar auch wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung Lärmschutz kommunal festgelegt wird dennoch: in der Mehrzahl der Ortsteile von Sinsheim wurde für den Lärmschutz eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingeführt. Diese wurde für unseren Stadtteil nicht eingeführt, trotz der oben angeführten Umstände. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte flächendeckend für alle Ortschaften im Land gelten.

13. Kommentar von :Bewohner in Birkenfeld-Obernhausen

Lärm durch Autos im ländlichen Bereich

Als Bewohner im ländlichen Raum gehen von Land- und Kreisstraßen und Ortsdurchfahrten die Lärmbelastungen aus. Man leidet unter Autofahrern/Motorradfahrern bei deren Lärm sich zum Teil die Fahrt über mehrere Ortschaften verfolgen lässt und jeder Schaltvorgang hörbar ist. Zum Teil knallen die Auspuffanlagen beim Herunterschalten. Von mir

Als Bewohner im ländlichen Raum gehen von Land- und Kreisstraßen und Ortsdurchfahrten die Lärmbelastungen aus.
Man leidet unter Autofahrern/Motorradfahrern bei deren Lärm sich zum Teil die Fahrt über mehrere Ortschaften verfolgen lässt und jeder Schaltvorgang hörbar ist. Zum Teil knallen die Auspuffanlagen beim Herunterschalten.
Von mir empfohlene Maßnahmen:
- Herabsetzung der Höchsgeschwindigkeit auf allen Landstraßen
auf 80 km/h.
- Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Blitzanlagen.
Dadurch gewöhnen sich die Autofahrer
an die geringere Geschwindigkeit.
- Information der Bevölkerung über die schädlichen Wirkungen
von Lärm.
- Ausweitung von Kampagnen: "Leiser ist besser!" nicht nur an Motorradstrecken
- Verbieten lauter/dröhnender Auspuffanlagen in PKWs.
Viele Anlagen mit entsprechenden "Dröhnklappen" sind
schon vom PKW-Hersteller eingebaut.
- Verbot des nachträglichen Einbaues von lauten Auspuffanlagen
mit entsprechender Kontrolle.
- Vorgaben an die Autohersteller zur Produktion von
immer leiseren Autos. Ähnlich, wie es beim
Flottenverbrauch durchgeführt wird.
- Lärmmessungen an Einfallsstraßen in die Orte.
- Herabsetzung der Geschwindigkeit der PKW/Motorräder
beim Einfahren in den Ort durch bauliche
oder optische Maßnahmen.
Beispiel: Dörfer im Elsass haben an der Ortseinfahrt
ganz einfache Verengungen durch Plastikpoller,
Optische Verengungen, Anpflanzungen. u.ä. .
Dadurch ergibt sich automatisch eine Herabsetzung
der Geschwindigkeit.
Dadurch steigt auch die Sicherheit der Fußgänger/Radfahrer.
- Auf jeden Fall bei Neubau von Staßen: Keine Erweiterung der Fahrbahn, sondern eher ein Verengung der Fahrbahnen mit Verbreiterung der Gehwege und Schaffung von Radstreifen.
- Optische Verengung der Ortsdurchfahrten

12. Kommentar von :ohne Name 82119

Schienenlärm durch Züge und Straßenbahnen

In Stuttgart-Bad Cannstatt kommt es an der Haltestelle/Station Nürnberger Straße zu einer besonderen Situation: Die Züge/S-Bahn fahren oberhalb der Straße und unter der Straßenbahn hindurch. Es gibt Gebäude mit Wohnungen, die nicht weiter als 5 m von der Haltestelle oder dem Gleis entfernt sind. Es gibt überhaupt keinen Lärmschutz. Der Lärm ist

In Stuttgart-Bad Cannstatt kommt es an der Haltestelle/Station Nürnberger Straße zu einer besonderen Situation: Die Züge/S-Bahn fahren oberhalb der Straße und unter der Straßenbahn hindurch. Es gibt Gebäude mit Wohnungen, die nicht weiter als 5 m von der Haltestelle oder dem Gleis entfernt sind. Es gibt überhaupt keinen Lärmschutz. Der Lärm ist ständig und unerträglich, das Lüften der Wohnung ist aufgrund des Lärms sehr schwierig und nicht erwünscht, leider. Und als ob das nicht genug wäre, fährt die Straßenbahn 10 m vor dem Gebäude, jetzt müssen hier echte Arbeiten durchgeführt werden, und zwar so schnell wie möglich.
Ich wollte mich nicht allgemein äußern, sondern direkt zu den Stellen, an denen es wehtut, denn ich habe jahrelang Beschwerden bei den Behörden eingereicht, die aber auf taube Ohren gestoßen sind.

11. Kommentar von :Joachim Mayer

Autobahnzubringer B32 Gleichbehandlung der Angrenzer Grünkraut, Amtzell

Leider sind die im eigenen Lärmaktionsplan der Gemeinde Grünkraut ausgewiesenen einfachsten Maßnahmen an der B32, wie bspw. lärmmindernder Asphalt als Maßnahme zur Verbesserung der Situation, bis dato nicht umgesetzt und Bewohner ganzer an die Bundesstraße angrenzenden Wohngebiete, wie der Rößlerhalde, leiden weiterhin unter eigentlich vermeidbaren

Leider sind die im eigenen Lärmaktionsplan der Gemeinde Grünkraut ausgewiesenen einfachsten Maßnahmen an der B32, wie bspw. lärmmindernder Asphalt als Maßnahme zur Verbesserung der Situation, bis dato nicht umgesetzt und Bewohner ganzer an die Bundesstraße angrenzenden Wohngebiete, wie der Rößlerhalde, leiden weiterhin unter eigentlich vermeidbaren Lärmeinwirkungen.

Völlig anders hingegen sieht es im benachbarten Amtzell aus, wo umfangreich Maßnahmen ergriffen wurden und selbst kleinste Hofstellen mit einer deutlich geringeren Anzahl betroffener Bewohner, wie bspw. Lehrwangen, längst eigene Lärmschutzwände entlang der dort ansonsten baulich unverändert bestehenden B32 erhalten haben.

Eine eigentlich völlig untragbare Ungleichbehandlung, die längst auch in Grünkraut die Realisierung vergleichbarer Lärmschutzwände als wirklich wirksame Maßnahme an der als Autobahnzubringer stark befahrenen Bundesstrße erwarten lassen.

10. Kommentar von :hjb17

Untätigkeit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde

Diese Initiative des Landes BaWü spricht uns aus der Seele! Seit vielen Jahren liegt unsere hiesige Bürgerinitiative mit der zuständigen unteren Verkehrsbehörde, der Stadt Schwäbisch Hall im Konflikt, weil sich diese Behörde durch Untätigkeit hervortut. Offenbar ist diese mit der Situation komplett überfordert. Was sollen da die lärmgeplagten

Diese Initiative des Landes BaWü spricht uns aus der Seele! Seit vielen Jahren liegt unsere hiesige Bürgerinitiative mit der zuständigen unteren Verkehrsbehörde, der Stadt Schwäbisch Hall im Konflikt, weil sich diese Behörde durch Untätigkeit hervortut. Offenbar ist diese mit der Situation komplett überfordert. Was sollen da die lärmgeplagten Anwohner sagen??

Unser Schwäbisch Haller Teilort Wielandsweiler liegt an der L 1050. Diese Durchgangsstraße ist geprägt durch ca. 1000 (!) LKWs täglich und ca. 4500 bis 5000 PKWs. Die Fahrbahnoberfläche befindet sich in desolatem Zustand. Die Topographie (am Ende bzw. Beginn eines langen steilen Anstiegs) bedingt es, dass insbesondere LKW mit hohen Geschwindigkeiten und Drehzahlen 'Schwung holen' oder 'es ausrollen' lassen. Die kerzengerade, barrierefreie Ortsdurchfahrt stellt für den Großteil des Verkehrs keinerlei geschwindigkeitsdämpfenden Restriktionen dar. Zahlreiche Tempoanalysen belegen dies. Auch die häufig eklatanten Übertonnagen der LKWs tragen zusätzlich zum Fahrbahnzustand und der daraus resultierenden Geräuschbelastung bei. Bemerkenswert ist, dass LKWs auf der geschilderten Gefällestrecke eine Tempobegrenzung von 30 km/h haben. Direkt am Ortseingangsschild dürfen sie jedoch wieder auf 50 km/h 'hochbeschleunigen'. Das erkläre man mal schlüssig einem Außenstehenden!

Neben der Verkehrsbehörde, die bestenfalls mit den Achseln zuckt (oder aber überfordert den Dialog verweigert), stellt auch die Polizeibehörde angeblich bei ihren äußerst sporadischen und angeblichen 'Sichtkontrollen' keinen Handlungsbedarf fest.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative eine Petition (AZ 17/02251) beim Baden Württembergischen Landtag eingebracht. Das Ergebnis steht derzeit noch aus. Wenn es das Verkehrsministerium ernst meint mit seiner 'Initiative gegen Lärm' müsste diese Petition ja sicherlich spürbare Maßnahmenempfehlungen aussprechen. Und sich den Vorschlägen der Bürgerinitiative weitestgehend anschließen, da dort nur realistische Vorschläge/Forderungen gestellt wurden. Wenn die zuständige Verkehrsbehörde bei der Umsetzung der Maßnahmen jedoch genauso viel (oder vielmehr 'wenig') Energie an den Tag legt wie bisher, steht uns noch ein harter Kampf bevor. Zum Glück steht das Verkehrsministerium offenbar hinter den lärmgeplagten Anwohnern. 

9. Kommentar von :ohne Name 81939

Schienenlärm durch Straßenbahnen (Neubaustrecke)

Sehr geehrte Damen und Herren, ein gerne vergessener Punkt beim Lärmschutz stellen die Straßenbahnen der Städte dar: Hier scheinen - zumindest was die bereits gebauten Strecken betrifft - recht lasche Regeln zu gelten. Die Schienen werden selten als Rasengleis verlegt und wo planerisch nicht möglich im Prinzip nie nach Stand der Technik (moderne

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein gerne vergessener Punkt beim Lärmschutz stellen die Straßenbahnen der Städte dar: Hier scheinen - zumindest was die bereits gebauten Strecken betrifft - recht lasche Regeln zu gelten. Die Schienen werden selten als Rasengleis verlegt und wo planerisch nicht möglich im Prinzip nie nach Stand der Technik (moderne Sekundärschalldämpfung nach Masse-/Federprinzip). Ich beziehe mich konkret auf die Straßenbahn Freiburg (VAG), bei der die Gleise prinzipiell wie vor 100 Jahren mit direkter Körperschallverbindung verlegt werden. Es gibt einige Hersteller in Europa die hier sehr erfolgreiche Techniken zur Entkoppelung der niederfrequenten Schwingungen im Straßenbahnsektor anbieten. Dringende Bitte um Pflicht zur Anwendung moderner Techniken. Es sollen ja keine neuen "Museumsbahnen" erstellt werden. Vielen Dank!