Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“
- Zentrales Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
- Arbeitsplätze müssen individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein und schließen unterstützende Assistenzen ein. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sollen die notwendige Flexibilität in Bezug auf Pausen und Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitszeitmodell haben. Jede Arbeitsstelle soll individuell an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen angepasst werden (können).
- Für Menschen, die in ihrem Alltag beeinträchtigt sind, bedarf es einer individuellen Arbeitsassistenz und umfassender Barrierefreiheit. Wichtig ist, dass es Menschen gibt, die bei Bedarf anleiten und helfen können.
- Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in den Beruf nicht automatisch einen Übergang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bedeutet.
- Für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, muss es realistische Möglichkeiten zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
- Der Übergang von Schule in eine WfbM als Arbeitsort darf kein Automatismus sein.
- Auch in Werkstätten müssen leistungsgerechte Löhne bezahlt werden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig, dass die erbrachte Arbeit auch gerecht entlohnt wird. Weil es hier keine eigene Zuständigkeit des Landes gibt, wäre gegebenenfalls eine Initiative auf Bundesebene zu prüfen.
- Die Öffnung der Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt muss sichergestellt werden. Das Programm „Arbeit inklusiv“ muss entsprechend ausgerichtet werden.
- Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Hierzu kann das peer-to-peer-Prinzip beitragen. (Beispiel: Annelie-Wellensiek-Zentrum für inklusive Bildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, hier bringen sich qualifizierte Betroffene nach dem Prinzip „nicht ohne uns über uns“ in die Hochschullehre ein. Das Annelie-Wellensiek-Zentrum bietet darüber hinaus Veranstaltungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an.)
- Bundesweit wurden Ansprechstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eingerichtet. In Baden-Württemberg hat diese Aufgabe der Integrationsfachdienst beim KVJS übernommen. Diese Beratungsangebote müssen bekannter gemacht werden.
- Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt muss erhöht werden. Die Öffentliche Verwaltung muss die Fünf-Prozent-Quote erfüllen beziehungsweise übertreffen. Das Land muss seine Selbstverpflichtung, dieses Ziel zu übertreffen, einhalten.
- Bisher schaffen weniger als ein Prozent der Werkstattbeschäftigten einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Quote muss höher werden. Auch Menschen die schwer mehrfach-behindert sind, müssen die Möglichkeit haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden.
- Menschen mit Behinderungen fehlt die Erfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ihnen werden faktisch keine Wahlmöglichkeiten bereitgestellt, um sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuprobieren und eigene Wünsche und Interessen auszuformulieren. Ängste davor, die Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht bewältigen zu können, stellen ein reales Problem dar. Diese Ängste müssen ernst genommen werden.
- Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen und anerkannte Nachweise über ihre Kenntnisse zu erhalten, die einem möglichen Arbeitgeber vorgelegt werden können.
- Es sind angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderungen notwendig und in den Ausbildungssystemen zu verankern. Hier geht es um die Flexibilisierung des Zeitrahmens (zum Beispiel Teilzeitausbildungen) und um anerkannte Abschlüsse unterhalb des Facharbeiterniveaus (für die es dann auch entsprechende Nachweise und Zeugnisse geben muss). Das muss nicht nur für die Ausbildung im dualen System, sondern auch für schulische Ausbildungsgänge gelten.
- Die Einführung einer Ebene unter dem „Fachpraktiker“ muss geprüft werden. Gegebenenfalls soll das Land darauf hinwirken, dass die Berufsbildungsordnung (Bundeszuständigkeit) entsprechend angepasst wird.
- Teilzeitausbildung noch bekannter machen.
- Angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderung suchen und diese zertifizierbar machen. Nötig ist eine angemessene Berufsausbildung für Menschen, die die Vollqualifikation nicht erreichen können.
- Ziel ist, nicht auf das selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung verzichten zu müssen: Menschen mit Behinderungen/Pflegebedarf sollen nicht auf ihre eigene Wohnung /ihren Wohnraum verzichten müssen.
- Es muss mehr Wohnraum für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt, die durch die Form der Behinderung bestimmt werden. Das kann auch bedeuten, dass nicht in allen Fällen eine umfassende Barrierefreiheit notwendig ist.
- Dabei stellt sich die Frage, wie mit dem Wohnungsbestand umgegangen werden soll und wie hier ein Höchstmaß an Barrierefreiheit erreicht werden kann. Es geht darum, innovative, bezahlbare Varianten zu schaffen, auch Denkmalbauten sind in den Fokus zu nehmen.
- Wohnen muss neu gedacht werden: Es bedarf vielfältiger Wohnformen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen – auch generationsübergreifend – unter einem Dach ermöglichen. Dazu soll Wohnraum flexibel gestaltet werden. Entsprechend der persönlichen Lebenslage sollen Leistungen buchbar sein, zum Beispiel die Inanspruchnahme einer häuslichen Pflege oder Assistenz.
- Es besteht ein Mangel an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Die Anzahl der barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen muss erhöht werden. Deshalb soll nur barrierefreier Wohnraum staatlich subventioniert und öffentliche Grundstücke nur für barrierefreies Bauen zur Verfügung gestellt werden.
- Bedürfnisse unterschiedlicher Menschen sollen im Rahmen der Wohnraumoffensive abgebildet werden. Im Rahmen der Wohnraumoffensive sollen innovative Wohnformen, die bezahlbar und barrierearm sind, gefördert werden.
- Zukünftige Förderprogramme müssen zusätzlich das Förderkriterium der Inklusion enthalten.
- Ergänzung der sozialen Wohnraumförderung durch das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, die von Seiten des SM gefördert wird.
- Die Definition von barrierefreiem Wohnraum ist nicht mehr zeitgemäß. Der Begriff der Barrierefreiheit muss praxisnah ausgelegt werden. Orientierung soll dabei sein, dass diese für die jeweilige Einzelperson bedarfsgerecht und bedarfsdeckend ist.
- Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit müssen in der Landesbauordnung verankert und dann von Bauträgern umgesetzt werden. Auf Letztere hat das Land aber keinen direkten Einfluss.
- Mehrfamilienhäuser ab einer Wohnungsanzahl von vier Wohnungen sollen für die Mieterinnen und Mieter umfassende Barrierefreiheit bieten. Davon profitieren auch Seniorinnen und Senioren.
- Das Thema „Umfassende Barrierefreiheit“ muss dringend in die Ausbildung von Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Architektinnen und Architekten aufgenommen werden. Dabei muss es neben der reinen Wissensvermittlung auch um die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und einer inklusiven Haltung gehen.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“
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Ausbau Förderung ambulanter Wohnformen
Ist es möglich, die Förderung ambulanter Wohnformen seitens des Landes weiter auszubauen, so dass der Ausbau ambulanter Wohnformen auch bei den aktuellen Mietpreisen attraktiv bleibt bzw wird (Abfederung der 125%-Regelung der Bundesebene hier in BW) ?
Inklusives Wohnen!?
Das Land hat mit dem Förderprogramm Gemeinsam unterstützt und Versorgt Wohnen ein gutes Programm aufgelegt. Es soll fortgeführt werden. Dabei müssen die Kriterien "barrierefrei" und "inklusiv" einen hohen Stellenwert einnehmen. Davor sollte das Land für das kommende Jahr noch einmal zählen und seine Definition von "inklusiv" überprüfen. In
Das Land hat mit dem Förderprogramm Gemeinsam unterstützt und Versorgt Wohnen ein gutes Programm aufgelegt. Es soll fortgeführt werden. Dabei müssen die Kriterien "barrierefrei" und "inklusiv" einen hohen Stellenwert einnehmen.
Davor sollte das Land für das kommende Jahr noch einmal zählen und seine Definition von "inklusiv" überprüfen. In diesem Jahr sind anders als verkündet, nicht 11 inklusive WG's gefördert worden. Es sind 3 inklusiv. 8 WG's sind für Menschen mit Behinderungen. Das irritiert.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert-elf-inklusive-wohngemeinschaften
Wohnen
Die Schaffung und Förderung von barrierefreiem Wohnraum, auch für Menschen mit hohem Assistenzbedarf oder für gemeinschaftliches Wohnen muss vorangebracht werden. Das Förderprogramm "Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2022" war ein erster Schritt und muss jetzt ausgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben,
Die Schaffung und Förderung von barrierefreiem Wohnraum, auch für Menschen mit hohem Assistenzbedarf oder für gemeinschaftliches Wohnen muss vorangebracht werden. Das Förderprogramm "Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2022" war ein erster Schritt und muss jetzt ausgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt wohnen zu können. D.h. es braucht
Alternativen zum stationären Wohnheim. Die Schaffung und Förderung von sog. neuen Wohnformen und der Ausbau der Unterstützungsmöglichkeiten für selbstverantwortete Wohngemeinschaften ist dringlich.
Schwerpunkt Arbeiten
Zuwenig Aufmerksamkeit wird auf den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gelegt. Im öffentlichen Dienst sind arbeitserhaltende Maßnahmen kaum noch zu bekommen - Stichwort Tarifliche Absicherung. Gerade ältere langjährige Beschäftigte mit SB sind auf Unterstützung z.B durch Leistungen aus der Ausgleichsabgabe angewiesen, erhalten aber wegen der
Zuwenig Aufmerksamkeit wird auf den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gelegt. Im öffentlichen Dienst sind arbeitserhaltende Maßnahmen kaum noch zu bekommen - Stichwort Tarifliche Absicherung.
Gerade ältere langjährige Beschäftigte mit SB sind auf Unterstützung z.B durch Leistungen aus der Ausgleichsabgabe angewiesen, erhalten aber wegen der tariflichen Absicherung keine Unterstützung. Kommunale Kliniken unterliegen (wie auch die privaten Kliniken) dem Leistungsdruck der DRG. Die unauskömmliche Finanzierung der Kliniken führt hier zu enormer Gesundheitsbelastung der Beschäftigten in allen Bereichen. SB Mitarbeiter können so gut wie nicht auf leidensgerechte Arbeitsplätze versetzt werden, da es diese nicht gibt. Minderleistungen können nicht vom AG ausgeglichen werden, da das Geld hierfür schlicht nicht da ist.
Schwerpunkt Arbeiten
Es ist zu begrüßen, das mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreichen sollen. Die Aufgabe der WfbM nur auf die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reduzieren greift zu kurz. Die WfbM hat per Gesetz immer noch einen Rehaauftrag. Diesen muss sie erfüllen. Der Artikel 26 der UN- BRK ist auch
Es ist zu begrüßen, das mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreichen sollen.
Die Aufgabe der WfbM nur auf die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reduzieren greift zu kurz. Die WfbM hat per Gesetz immer noch einen Rehaauftrag. Diesen muss sie erfüllen. Der Artikel 26 der UN- BRK ist auch Teil des WfbM- Auftrags, nicht nur der Artikel 27.
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die nicht das sog. Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erreichen werden weiterhin von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.
Den beschriebenen Automatismus der Übergangs Schule - WfbM gibt es in B-W durch BVE und KoBV schon lange nicht mehr.
Themenbereich Ausbildung
In mir entsteht der Eindruck, dass man bei diesen Einzelforderungen wieder zu sehr in Individuallösungen abrutscht, die auf dem Arbeitsmarkt einen "exotischen Abschluss" nach sich zieht. Ich möchte mich dafür aussprechen, dass auch diese Einzelforderungen schärfer zugeschnitten werden und dadurch die vorhandenen Ausbildungssysteme mehr in die
In mir entsteht der Eindruck, dass man bei diesen Einzelforderungen wieder zu sehr in Individuallösungen abrutscht, die auf dem Arbeitsmarkt einen "exotischen Abschluss" nach sich zieht. Ich möchte mich dafür aussprechen, dass auch diese Einzelforderungen schärfer zugeschnitten werden und dadurch die vorhandenen Ausbildungssysteme mehr in die Pflicht genommen werden.
wäre gegebenenfalls eine Initiative auf Bundesebene zu prüfen.
wäre gegebenenfalls = streichen
ist = ersetzt beide Worte
Arbeit
Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander. Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen
Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander.
Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen können. Teilweise entstehen aus der Schulzeit heraus lebenslange Freundschaften. Häufig gibt es zu kognitiven Einschränkungen, Einschränkungen im verbalen Bereich - es ist immer wieder faszinierend zu erleben, wie sich diese Menschen untereinander verstehen und eine sehr hohe gegenseitige Toleranz entwickeln können - immer wieder beobachten wir, dass dieses Miteinander innerhalb der Peer Group in anderen sozialen Kontexten fehlt und es sehr häufig zu einer sozialen Ausgrenzung und Vereinsamung kommt - diesen Faktor gilt es zu berücksichtigen - es ist nun mal nicht immer das Erstrebenswerteste, sich nur mit Menschen ohne Einschränkungen auszutauschen und zu beschäftigen.
Schwerpunkt Arbeiten
Unklar ist, an wen sich die Forderungen richten. Deshalb kann auch nicht nachvollzogen werden, wer die "notwendige Flexibilität" aufbringen soll, damit bedürfnisgerechte Arbeitsplätze entstehen. Außerdem dürfte es ein gesellschaftliches Novum sein, dass sich die Arbeitsstellen an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und nicht umgekehrt. Zum
Unklar ist, an wen sich die Forderungen richten.
Deshalb kann auch nicht nachvollzogen werden, wer die "notwendige Flexibilität" aufbringen soll, damit bedürfnisgerechte Arbeitsplätze entstehen. Außerdem dürfte es ein gesellschaftliches Novum sein, dass sich die Arbeitsstellen an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und nicht umgekehrt. Zum Übergang von der Schule in den Beruf ist zu sagen, dass hier eine Berufswegekonferenz installiert wurde, um so die bestmögliche berufliche Orientierung zu garantieren. Ich kann nur davor warnen mit Schlagwörtern wie "leistungsgerechte Löhne" zu hantieren. Damit ist nichts gewonnen und Sie werden auch der Situation behinderter Menschen in unserer Gesellschaft nicht gerecht. Anstatt populistischer Forderungen sollten Sie besser Empfehlungen geben wie es gelingen kann, dass die Beschäftigungsquote erhöht und die Übergänge aus der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt verbessert wird. Dem Forderungskatalog mangelt es an der Konkretisierung und er vergisst den Personenkreis in den Werkstätten, der unbedingt dieses Angebot in genau dieser Form auch braucht, einschließlich der Menschen mit schwersten Behinderungen. Schade.
Forderungen gehen in die richtige Richtung, sind aber an manchen Stellen nicht konkret genug formuliert. Hier noch einige Ergänzungsvorschläge/-wünsche.
Arbeit 1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals,
Arbeit
1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals, es ist aber hingegen niemandem geholfen, wenn das eigentliche Programm z.B. mit Screenreader, Braillezeile, etc. gar nicht zugänglich ist.
2. Es wäre hilfreich, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen vor Ort zu Schulen, damit diese sich hinsichtlich verschiedenster Hilfsmittelausstattungen am Arbeitsplatz etwas auskennen, und bei Einstellung bei der Einrichtung/Organisation des Arbeitsplatzes mitwirken.
Gleiches gilt auch für Sachbearbeiter*innen der jeweiligen Kostenträger. Es würde einiges erleichtern, wenn diese einen groben Überblick über gängige Hilfsmittel und deren Einsatzmöglichkeiten hätten.
3. Die Berufsausbildungen in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren muss auch fachpraktische Inhalte vermitteln, und Einblicke in den Arbeitsmarkt gewähren. Es kann nicht sein, dass dort „nur“ die Theorie vermittelt wird, und erfolgreiche Absolvent*innen danach aufgrund der nicht vorhandenen Fachpraxis sehr lange arbeitssuchend sind.
4. Hinsichtlich der Beantragung von Nachteilsausgleichen (z.B. in Form einer Schreibverlängerung) während der Berufsausbildung wäre eine allgemeine Richtlinie sehr hilfreich, damit nicht willkürlich unterschiedlichste Formen des Nachteilsausgleichs bewilligt, oder eben nicht bewilligt werden.
5. Zudem erachte ich es für notwendig, bürokratische Hürden z.B. hinsichtlich der Arbeitsplatzassistenz abzubauen. Wenn die Beantragung einer Assistenzkraft erst ab Beginn eines Arbeitsverhältnisses möglich ist, sind Arbeitnehmer*innen mit Behinderung Langezeit aufgeschmissen und auf sich allein gestellt, bis die Beantragung bewilligt, und sich eine passende Assistenzkraft gefunden hat. Häufig führt das dazu, dass das Arbeitsverhältnis gar nicht erst aufgenommen wird, oder schnell wieder gekündigt wird, da so viele Arbeitgeber*innen verunsichert sind.
6. In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden!
Wohnen:
1. Es sollte auch die Möglichkeit einer Unterstützung für alltägliche Gänge (z.B. einkaufen) ohne bürokratischen und zeitlichen Aufwand zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte nicht auf das Vermögen der in Anspruch nehmenden Person abgestellt werden.