Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Wohnen und Arbeit im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

20. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Ausbau Förderung ambulanter Wohnformen

Ist es möglich, die Förderung ambulanter Wohnformen seitens des Landes weiter auszubauen, so dass der Ausbau ambulanter Wohnformen auch bei den aktuellen Mietpreisen attraktiv bleibt bzw wird (Abfederung der 125%-Regelung der Bundesebene hier in BW) ?

22. Kommentar von :Swenzel

Wohnen und Arbeit reformieren

Guten Tag,   die UN Behindertenkonvention ist bisher in Deutschland mangelhaft umgesetzt. Für die Themen Wohnen und Arbeit muss festgestellt werden, dass es immer ein Kampf ist, für unseren behinderten Sohn wenigstens ein vernünftiges Zimmer in einem Wohnheim zu organisieren und auch bisher fast ausnahmslos die Kinder als billige Arbeitskräfte in […]

Guten Tag,

 

die UN Behindertenkonvention ist bisher in Deutschland mangelhaft umgesetzt. Für die Themen Wohnen und Arbeit muss festgestellt werden, dass es immer ein Kampf ist, für unseren behinderten Sohn wenigstens ein vernünftiges Zimmer in einem Wohnheim zu organisieren und auch bisher fast ausnahmslos die Kinder als billige Arbeitskräfte in Werkstätten verfrachtet werden. Für die behinderten Menschen muss daher genügend Wohnraum in angemessener Qualität zur Verfügung stehen und echte Chancen für ein erfülltes berufliches Leben bestehen. Hier darf Geld nur eine untergeordnete Rolle spielen. Behinderte Menschen haben ein Grundrecht auf gutes Wohnen und zufriedenstellende Arbeit.

23. Kommentar von :S. Maier

Übergang Schule - Beruf

Mir ist der Punkt zum Übergang Schule - Beruf zu schwammig formuliert. Hier braucht es Änderungen auf verschiedenen Ebenen: 1. Schulen, gerade die allgemeinen Schulen, müssen adäquate Strukturen zur Berufsvorbereitung für Schüler:innen mit Behindeurung flächendeckend etablieren und umsetzen. Das umfasst auch eine enstprechende Beratung. 2. Die […]

Mir ist der Punkt zum Übergang Schule - Beruf zu schwammig formuliert.

Hier braucht es Änderungen auf verschiedenen Ebenen:

1. Schulen, gerade die allgemeinen Schulen, müssen adäquate Strukturen zur Berufsvorbereitung für Schüler:innen mit Behindeurung flächendeckend etablieren und umsetzen. Das umfasst auch eine enstprechende Beratung.

2. Die Berufswegekonferenz muss die individuellen Berufswünsche und -vorstellungen der Schüler:innen mit Behinderung ernst nehmen und konstruktiv nach Wegen suchen, wie diese umgesetzt werden können. Hier darf es keinen Autimatismus hin zur WfbM geben, nur weil es schwer ist, Alternativen zu finden, vor allem nicht bei Schüler:innen im Schwerpunkt geistige Entwicklung.

3. Arbeitgebende müssen für Praktikumsstellen für Schüler:innen mit Behinderung sensibilisiert werden und diese auch anbieten. Dafür brauchen sie aber eine entsprechende pädagogische und fachliche Begleitung.

6. Kommentar von :ohne Name 44381

Anpassung Wohngeld während Umschulungsmasnahmen

Auch während einer krankheitsbedingten betrieblichen Umschulung durch die Rentenkasse sollte eine Inanspruchnahme von Wohngeld ermöglicht werden, da das Übergangsgeld allein die hohen Miet-/Unterhaltskosten nicht deckeln kann & eine Umschulung und der Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt so nur schwer realisierbar ist.

10. Kommentar von :ohne Name 45905

Bereich Arbeit

Die formulierten Ziele sind wünschenswert, jedoch aus meiner Sicht mittelfristig unerreichbar. Vor allem die Frage, wer für die Umsetzung der Ziele verantwortlich sein soll braucht eine schnelle Antwort: Leistungsträger sollen wirtschaftlich agieren, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmerkt ist aber ohne hohe Kosten für die meisten Menschen […]

Die formulierten Ziele sind wünschenswert, jedoch aus meiner Sicht mittelfristig unerreichbar. Vor allem die Frage, wer für die Umsetzung der Ziele verantwortlich sein soll braucht eine schnelle Antwort: Leistungsträger sollen wirtschaftlich agieren, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmerkt ist aber ohne hohe Kosten für die meisten Menschen mit Assistenzbedarf nicht langfristig machbar (soziale Integration in die neue Firma, wechselnde Anforderungen bewältigen können,...). Die Leistungsberechtigten haben Wunsch und Wahlrecht, wie aber bereits anklingt ist oft die Barriere auch in den Köpfen der Leistungsberechtigten hoch, wie soll die Motivation'/ das Zutrauen ind die eigenen Fähigkeiten zu diesem Schritt also entstehen? Die Leistungserbringer haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen, wer also soll konkret die Begleitung auf einem Arbeitsplatz leisten? Es gibt sicherlich ganz tolle Leuchtturmprojekte an denen der Übergang ganz wunderbar funktioniert hat, jedoch sind aus meiner Zeit hier verschiedene Dinge zu verknüpfen:

Das Ausbildungskonzept der Fachpraktiker muss bundesweit funktionieren. Ausgebildete Menschen mit Assistentbedarf können mit ihrem anerkannten Ausbildungszeugnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann Fuß fassen wenn die Firmen dazu bereit sind. Es handelt sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung die leider nicht nur Zielformulierungen braucht um zu gelingen.

15. Kommentar von :ohne Name 46185

Themenbereich Ausbildung

In mir entsteht der Eindruck, dass man bei diesen Einzelforderungen wieder zu sehr in Individuallösungen abrutscht, die auf dem Arbeitsmarkt einen "exotischen Abschluss" nach sich zieht. Ich möchte mich dafür aussprechen, dass auch diese Einzelforderungen schärfer zugeschnitten werden und dadurch die vorhandenen Ausbildungssysteme mehr in die […]

In mir entsteht der Eindruck, dass man bei diesen Einzelforderungen wieder zu sehr in Individuallösungen abrutscht, die auf dem Arbeitsmarkt einen "exotischen Abschluss" nach sich zieht. Ich möchte mich dafür aussprechen, dass auch diese Einzelforderungen schärfer zugeschnitten werden und dadurch die vorhandenen Ausbildungssysteme mehr in die Pflicht genommen werden.

24. Kommentar von :S. Maier

Übergang auf allgemeinen Arbeitsmarkt

Der Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss für Menschen mit einer Behinderung erleichtert werden. Bisher ist er mit einem immensen Aufwand an Bürokratie verbunden, der ziemlich abschreckend sein kann. Da braucht es eine Vereinfachung, auch gerade für Arbeitgebende. Des Weiteren muss sich etwas am Verfahren bei den Amtsärzten […]

Der Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss für Menschen mit einer Behinderung erleichtert werden. Bisher ist er mit einem immensen Aufwand an Bürokratie verbunden, der ziemlich abschreckend sein kann. Da braucht es eine Vereinfachung, auch gerade für Arbeitgebende.

Des Weiteren muss sich etwas am Verfahren bei den Amtsärzten ändern. Ich habe die Erfarhung mit einer Person mit Behinderung gemacht, dass diese, trotz entsprechender Qualifizierung und Eignung, vom Amtsarzt als nicht arbeitsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt eingestuft wurde. Und das nur aufgrund von Aktenlage.

12. Kommentar von :ohne Name 46044

Schwerpunkt Arbeiten

Unklar ist, an wen sich die Forderungen richten. Deshalb kann auch nicht nachvollzogen werden, wer die "notwendige Flexibilität" aufbringen soll, damit bedürfnisgerechte Arbeitsplätze entstehen. Außerdem dürfte es ein gesellschaftliches Novum sein, dass sich die Arbeitsstellen an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und nicht umgekehrt. Zum […]

Unklar ist, an wen sich die Forderungen richten.

Deshalb kann auch nicht nachvollzogen werden, wer die "notwendige Flexibilität" aufbringen soll, damit bedürfnisgerechte Arbeitsplätze entstehen. Außerdem dürfte es ein gesellschaftliches Novum sein, dass sich die Arbeitsstellen an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und nicht umgekehrt. Zum Übergang von der Schule in den Beruf ist zu sagen, dass hier eine Berufswegekonferenz installiert wurde, um so die bestmögliche berufliche Orientierung zu garantieren. Ich kann nur davor warnen mit Schlagwörtern wie "leistungsgerechte Löhne" zu hantieren. Damit ist nichts gewonnen und Sie werden auch der Situation behinderter Menschen in unserer Gesellschaft nicht gerecht. Anstatt populistischer Forderungen sollten Sie besser Empfehlungen geben wie es gelingen kann, dass die Beschäftigungsquote erhöht und die Übergänge aus der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt verbessert wird. Dem Forderungskatalog mangelt es an der Konkretisierung und er vergisst den Personenkreis in den Werkstätten, der unbedingt dieses Angebot in genau dieser Form auch braucht, einschließlich der Menschen mit schwersten Behinderungen. Schade.

14. Kommentar von :ohne Name 46185

wäre gegebenenfalls eine Initiative auf Bundesebene zu prüfen.

wäre gegebenenfalls = streichen

ist = ersetzt beide Worte

16. Kommentar von :ohne Name 46785

Schwerpunkt Arbeiten

Es ist zu begrüßen, das mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreichen sollen.   Die Aufgabe der WfbM nur auf die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reduzieren greift zu kurz. Die WfbM hat per Gesetz immer noch einen Rehaauftrag. Diesen muss sie erfüllen. Der Artikel 26 der UN- BRK ist auch […]

Es ist zu begrüßen, das mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreichen sollen.

 

Die Aufgabe der WfbM nur auf die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reduzieren greift zu kurz. Die WfbM hat per Gesetz immer noch einen Rehaauftrag. Diesen muss sie erfüllen. Der Artikel 26 der UN- BRK ist auch Teil des WfbM- Auftrags, nicht nur der Artikel 27.

 

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die nicht das sog. Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erreichen werden weiterhin von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.

 

Den beschriebenen Automatismus der Übergangs Schule - WfbM gibt es in B-W durch BVE und KoBV schon lange nicht mehr.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen