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Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Wohnen und Arbeit im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

20. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Ausbau Förderung ambulanter Wohnformen

Ist es möglich, die Förderung ambulanter Wohnformen seitens des Landes weiter auszubauen, so dass der Ausbau ambulanter Wohnformen auch bei den aktuellen Mietpreisen attraktiv bleibt bzw wird (Abfederung der 125%-Regelung der Bundesebene hier in BW) ?

19. Kommentar von :Rena W.

Inklusives Wohnen!?

Das Land hat mit dem Förderprogramm Gemeinsam unterstützt und Versorgt Wohnen ein gutes Programm aufgelegt. Es soll fortgeführt werden. Dabei müssen die Kriterien "barrierefrei" und "inklusiv" einen hohen Stellenwert einnehmen. Davor sollte das Land für das kommende Jahr noch einmal zählen und seine Definition von "inklusiv" überprüfen. In

Das Land hat mit dem Förderprogramm Gemeinsam unterstützt und Versorgt Wohnen ein gutes Programm aufgelegt. Es soll fortgeführt werden. Dabei müssen die Kriterien "barrierefrei" und "inklusiv" einen hohen Stellenwert einnehmen.

Davor sollte das Land für das kommende Jahr noch einmal zählen und seine Definition von "inklusiv" überprüfen. In diesem Jahr sind anders als verkündet, nicht 11 inklusive WG's gefördert worden. Es sind 3 inklusiv. 8 WG's sind für Menschen mit Behinderungen. Das irritiert.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert-elf-inklusive-wohngemeinschaften

18. Kommentar von :Rena W.

Wohnen

Die Schaffung und Förderung von barrierefreiem Wohnraum, auch für Menschen mit hohem Assistenzbedarf oder für gemeinschaftliches Wohnen muss vorangebracht werden. Das Förderprogramm "Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2022" war ein erster Schritt und muss jetzt ausgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben,

Die Schaffung und Förderung von barrierefreiem Wohnraum, auch für Menschen mit hohem Assistenzbedarf oder für gemeinschaftliches Wohnen muss vorangebracht werden. Das Förderprogramm "Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2022" war ein erster Schritt und muss jetzt ausgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt wohnen zu können. D.h. es braucht
Alternativen zum stationären Wohnheim. Die Schaffung und Förderung von sog. neuen Wohnformen und der Ausbau der Unterstützungsmöglichkeiten für selbstverantwortete Wohngemeinschaften ist dringlich.

17. Kommentar von :ohne Name 46901

Schwerpunkt Arbeiten

Zuwenig Aufmerksamkeit wird auf den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gelegt. Im öffentlichen Dienst sind arbeitserhaltende Maßnahmen kaum noch zu bekommen - Stichwort Tarifliche Absicherung. Gerade ältere langjährige Beschäftigte mit SB sind auf Unterstützung z.B durch Leistungen aus der Ausgleichsabgabe angewiesen, erhalten aber wegen der

Zuwenig Aufmerksamkeit wird auf den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gelegt. Im öffentlichen Dienst sind arbeitserhaltende Maßnahmen kaum noch zu bekommen - Stichwort Tarifliche Absicherung.
Gerade ältere langjährige Beschäftigte mit SB sind auf Unterstützung z.B durch Leistungen aus der Ausgleichsabgabe angewiesen, erhalten aber wegen der tariflichen Absicherung keine Unterstützung. Kommunale Kliniken unterliegen (wie auch die privaten Kliniken) dem Leistungsdruck der DRG. Die unauskömmliche Finanzierung der Kliniken führt hier zu enormer Gesundheitsbelastung der Beschäftigten in allen Bereichen. SB Mitarbeiter können so gut wie nicht auf leidensgerechte Arbeitsplätze versetzt werden, da es diese nicht gibt. Minderleistungen können nicht vom AG ausgeglichen werden, da das Geld hierfür schlicht nicht da ist.

16. Kommentar von :ohne Name 46785

Schwerpunkt Arbeiten

Es ist zu begrüßen, das mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreichen sollen. Die Aufgabe der WfbM nur auf die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reduzieren greift zu kurz. Die WfbM hat per Gesetz immer noch einen Rehaauftrag. Diesen muss sie erfüllen. Der Artikel 26 der UN- BRK ist auch

Es ist zu begrüßen, das mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreichen sollen.

Die Aufgabe der WfbM nur auf die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reduzieren greift zu kurz. Die WfbM hat per Gesetz immer noch einen Rehaauftrag. Diesen muss sie erfüllen. Der Artikel 26 der UN- BRK ist auch Teil des WfbM- Auftrags, nicht nur der Artikel 27.

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die nicht das sog. Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erreichen werden weiterhin von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.

Den beschriebenen Automatismus der Übergangs Schule - WfbM gibt es in B-W durch BVE und KoBV schon lange nicht mehr.

15. Kommentar von :ohne Name 46185

Themenbereich Ausbildung

In mir entsteht der Eindruck, dass man bei diesen Einzelforderungen wieder zu sehr in Individuallösungen abrutscht, die auf dem Arbeitsmarkt einen "exotischen Abschluss" nach sich zieht. Ich möchte mich dafür aussprechen, dass auch diese Einzelforderungen schärfer zugeschnitten werden und dadurch die vorhandenen Ausbildungssysteme mehr in die

In mir entsteht der Eindruck, dass man bei diesen Einzelforderungen wieder zu sehr in Individuallösungen abrutscht, die auf dem Arbeitsmarkt einen "exotischen Abschluss" nach sich zieht. Ich möchte mich dafür aussprechen, dass auch diese Einzelforderungen schärfer zugeschnitten werden und dadurch die vorhandenen Ausbildungssysteme mehr in die Pflicht genommen werden.

14. Kommentar von :ohne Name 46185

wäre gegebenenfalls eine Initiative auf Bundesebene zu prüfen.

wäre gegebenenfalls = streichen
ist = ersetzt beide Worte

13. Kommentar von :ohne Name 46095

Arbeit

Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander. Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen

Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander.
Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen können. Teilweise entstehen aus der Schulzeit heraus lebenslange Freundschaften. Häufig gibt es zu kognitiven Einschränkungen, Einschränkungen im verbalen Bereich - es ist immer wieder faszinierend zu erleben, wie sich diese Menschen untereinander verstehen und eine sehr hohe gegenseitige Toleranz entwickeln können - immer wieder beobachten wir, dass dieses Miteinander innerhalb der Peer Group in anderen sozialen Kontexten fehlt und es sehr häufig zu einer sozialen Ausgrenzung und Vereinsamung kommt - diesen Faktor gilt es zu berücksichtigen - es ist nun mal nicht immer das Erstrebenswerteste, sich nur mit Menschen ohne Einschränkungen auszutauschen und zu beschäftigen.

12. Kommentar von :ohne Name 46044

Schwerpunkt Arbeiten

Unklar ist, an wen sich die Forderungen richten. Deshalb kann auch nicht nachvollzogen werden, wer die "notwendige Flexibilität" aufbringen soll, damit bedürfnisgerechte Arbeitsplätze entstehen. Außerdem dürfte es ein gesellschaftliches Novum sein, dass sich die Arbeitsstellen an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und nicht umgekehrt. Zum

Unklar ist, an wen sich die Forderungen richten.
Deshalb kann auch nicht nachvollzogen werden, wer die "notwendige Flexibilität" aufbringen soll, damit bedürfnisgerechte Arbeitsplätze entstehen. Außerdem dürfte es ein gesellschaftliches Novum sein, dass sich die Arbeitsstellen an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und nicht umgekehrt. Zum Übergang von der Schule in den Beruf ist zu sagen, dass hier eine Berufswegekonferenz installiert wurde, um so die bestmögliche berufliche Orientierung zu garantieren. Ich kann nur davor warnen mit Schlagwörtern wie "leistungsgerechte Löhne" zu hantieren. Damit ist nichts gewonnen und Sie werden auch der Situation behinderter Menschen in unserer Gesellschaft nicht gerecht. Anstatt populistischer Forderungen sollten Sie besser Empfehlungen geben wie es gelingen kann, dass die Beschäftigungsquote erhöht und die Übergänge aus der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt verbessert wird. Dem Forderungskatalog mangelt es an der Konkretisierung und er vergisst den Personenkreis in den Werkstätten, der unbedingt dieses Angebot in genau dieser Form auch braucht, einschließlich der Menschen mit schwersten Behinderungen. Schade.

11. Kommentar von :ohne Name 45916

Forderungen gehen in die richtige Richtung, sind aber an manchen Stellen nicht konkret genug formuliert. Hier noch einige Ergänzungsvorschläge/-wünsche.

Arbeit 1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals,

Arbeit
1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals, es ist aber hingegen niemandem geholfen, wenn das eigentliche Programm z.B. mit Screenreader, Braillezeile, etc. gar nicht zugänglich ist.

2. Es wäre hilfreich, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen vor Ort zu Schulen, damit diese sich hinsichtlich verschiedenster Hilfsmittelausstattungen am Arbeitsplatz etwas auskennen, und bei Einstellung bei der Einrichtung/Organisation des Arbeitsplatzes mitwirken.
Gleiches gilt auch für Sachbearbeiter*innen der jeweiligen Kostenträger. Es würde einiges erleichtern, wenn diese einen groben Überblick über gängige Hilfsmittel und deren Einsatzmöglichkeiten hätten.

3. Die Berufsausbildungen in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren muss auch fachpraktische Inhalte vermitteln, und Einblicke in den Arbeitsmarkt gewähren. Es kann nicht sein, dass dort „nur“ die Theorie vermittelt wird, und erfolgreiche Absolvent*innen danach aufgrund der nicht vorhandenen Fachpraxis sehr lange arbeitssuchend sind.

4. Hinsichtlich der Beantragung von Nachteilsausgleichen (z.B. in Form einer Schreibverlängerung) während der Berufsausbildung wäre eine allgemeine Richtlinie sehr hilfreich, damit nicht willkürlich unterschiedlichste Formen des Nachteilsausgleichs bewilligt, oder eben nicht bewilligt werden.

5. Zudem erachte ich es für notwendig, bürokratische Hürden z.B. hinsichtlich der Arbeitsplatzassistenz abzubauen. Wenn die Beantragung einer Assistenzkraft erst ab Beginn eines Arbeitsverhältnisses möglich ist, sind Arbeitnehmer*innen mit Behinderung Langezeit aufgeschmissen und auf sich allein gestellt, bis die Beantragung bewilligt, und sich eine passende Assistenzkraft gefunden hat. Häufig führt das dazu, dass das Arbeitsverhältnis gar nicht erst aufgenommen wird, oder schnell wieder gekündigt wird, da so viele Arbeitgeber*innen verunsichert sind.

6. In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden!

Wohnen:
1. Es sollte auch die Möglichkeit einer Unterstützung für alltägliche Gänge (z.B. einkaufen) ohne bürokratischen und zeitlichen Aufwand zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte nicht auf das Vermögen der in Anspruch nehmenden Person abgestellt werden.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen

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