Inneres und Digitales

Hier finden Sie die Beteiligungsprozesse der 17. Legislaturperiode zum Themenfeld „Inneres und Digitales“.

Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)
Fluss mit Steinbogenbrücke
Abgeschlossen
Kommunen

Änderung der Gemeindeordnung

Mit der Änderung der Gemeindeordnung soll im Interesse der kommunalen Praxis der Gesamtabschluss durch einen Erweiterten Beteiligungsbericht ersetzt und damit der Beschluss des Lenkungskreises der Entlastungsallianz umgesetzt werden.

Eine Mitarbeiterin der Spielbank Stuttgart greift beim Spiel Roulette nach einer Kugel, die auf Rot liegt. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)
Abgeschlossen
Glücksspiel

Landesglücksspielgesetz

Der Gesetzentwurf dient der Anpas­sung des Landesglücksspielgesetzes an den Glücksspielstaatsvertrag. Hierbei soll insbesondere der recht­liche Rahmen für die Veranstaltung von Online-Casinospielen durch das Land Baden-Württemberg näher ausgestaltet werden.

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
Abgeschlossen
Verwaltung

Änderung des Landes­beamtengesetzes

Der Gesetzentwurf soll insbesondere Lücken bei der Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen des Landesbeamtengesetzes schließen.

Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht. (Foto: © dpa)
Abgeschlossen
Rettungswesen

Neufassung des Rettungsdienstgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf soll das Rettungsdienstgesetz grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere geht es darum, die bisherige gesetzliche Regelung zur Hilfsfrist klarer zu fassen.

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Abgeschlossen
Verwaltung

Gesetz zur automatisier­ten Datenverarbeitung

Mit dem Gesetzentwurf des Innenministeriums wird § 9 Absatz 1 ADVZG geändert, mit dem Ziel, die Bildung von Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber Beamtinnen und Beamten auszuschließen.

Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)
Abgeschlossen
Kommunales

Hinweisgeberschutz auf kommunaler Ebene

Mit dem Gesetzentwurf wird eine Richtlinie der EU und Bundesrecht umgesetzt: Die Hinweisgeberschutz-Richtlinie 2019/1937 und das Gesetz des Bundes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen.

Logo „Tag der Stiftungen“
Abgeschlossen
Gesellschaft

Änderung des Stiftungsgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf soll das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg an geändertes Bundesrecht angepasst werden. Die Anpassung soll durch ein Änderungsgesetz erfolgen, da die bewährte Grundstruktur des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg aufrecht erhalten bleiben soll.

Ein Beamter der Bereitschaftspolizei trägt eine anonymisierte Kennzeichnung an der Uniform.
Abgeschlossen
Polizei

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Durch das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes soll zur weiteren nachhaltigen Stärkung des großen Vertrauens der Bürgerschaft in die Polizei eine pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in sogenannten stehenden geschlossenen Einheiten eingeführt werden.

Eine Frau wirft ihren Wahlzettel in die Wahlurne (Bild: dpa).
Abgeschlossen
Wahlrecht

Kommunalwahlrecht

Das Kommunalwahlrecht soll in verschiedenen Punkten reformiert werden. Daneben enthält der Gesetzentwurf noch einige weitere Änderungen, mit denen insbesondere die Organisation und Durchführung von Kommunalwahlen in verschiedenen Punkten vereinfacht oder gesetzliche Regelungen angepasst werden sollen.

Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch. (Foto: © dpa)
Abgeschlossen
Datenschutz

Verfassungsschutz- und Sicherheits­überprüfungsgesetz

Der Gesetzentwurf verfolgt vor allem das Ziel, einen weitgehenden Gleichklang zu den Bundesregelungen wiederherzustellen und berücksichtigt dabei auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur manuellen Bestandsdatenauskunft.

Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Abgeschlossen
Digitalisierung

E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung

Der Verordnungsentwurf des Innenministeriums soll die technischen Rahmenbedingungen einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Barrierefreiheit für die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren näher bestimmen.