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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Kommentare : zum Absprunggelände

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1. Kommentar von :Ohne Name

Luftverkehrsrechtliches Verfahren

Die Entscheidung, ob und wo ein neues Absprunggelände für das KSK entsteht, hängt Ihren Angaben zufolge vom luftverkehrsrechtlichen Verfahren einer Bundesbehörde ab. Eine Positionierung der Gemeinderäte in Haiterbach und Nagold (aufgrund eines Bürgerentscheids oder eines Gemeinderatsbeschlusses) habe darauf keinen Einfluss. Hierzu habe ich drei

Die Entscheidung, ob und wo ein neues Absprunggelände für das KSK entsteht, hängt Ihren Angaben zufolge vom luftverkehrsrechtlichen Verfahren einer Bundesbehörde ab. Eine Positionierung der Gemeinderäte in Haiterbach und Nagold (aufgrund eines Bürgerentscheids oder eines Gemeinderatsbeschlusses) habe darauf keinen Einfluss.

Hierzu habe ich drei Fragen:
1. Ist es also korrekt, dass die Auswahl des neuen Standorts undemokratisch abläuft und die betroffenen BürgerInnen auf ein "ob" des Projekts keinen Einfluss haben?
2. Wie läuft das luftverkehrsrechtliche Verfahren ab? Welche Sachverhalte werden geprüft? Was könnte gegen ein Absprunggelände am Flugplatz bei Haiterbach sprechen?
3. Wer ist an dem Verfahren beteiligt?

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Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,


die vom Haiterbacher Gemeinderat zur Abstimmung vorgesehene Fragestellung bezieht sich auf das „Ob“ des Projekts und die Haltung der Stadt dazu. Die Entscheidung über das Projekt liegt aber beim Bund.

Belange der nationalen Verteidigung liegen nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes und

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,


die vom Haiterbacher Gemeinderat zur Abstimmung vorgesehene Fragestellung bezieht sich auf das „Ob“ des Projekts und die Haltung der Stadt dazu. Die Entscheidung über das Projekt liegt aber beim Bund.

Belange der nationalen Verteidigung liegen nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes und entsprechen somit dem dort verankerten demokratischen Gefüge; den Ländern kommen lediglich im Einzelfall Kontroll- und Mitspracherechte zu – etwa bei der Feststellung des Verteidigungsfalls –, die hier nicht einschlägig sind. Die Bundesbehörden entscheiden über das Projekt im Rahmen eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens. Dieses sieht auch eine förmliche Anhörung der Betroffenen vor:

Derzeit prüft die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im ausschließlichen Auftrag des Bundes (Organleihe), welche Unterlagen im Rahmen einer Antragstellung für die Genehmigung eines militärischen Flugplatzes erforderlich sind. Hierzu gehören in jedem Fall verschiedene Gutachten (bspw. zu Naturschutz, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz etc.), die extern beauftragt werden. Das Land hat auf diese Prüfung keinen Einfluss.

Hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe die Antragsunterlagen fertig gestellt und beim Luftfahrtamt der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde eingereicht, findet im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine förmliche Anhörung von Betroffenen, den Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und anderer statt. Diese wird vom Luftfahrtamt der Bundeswehr ggf. im Rahmen der Amtshilfe mit Unterstützung des Landes voraussichtlich durch Auslage von Antragsunterlagen durchgeführt. Eine anschließende Genehmigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr wird ebenfalls bekannt gemacht. Gegen die Genehmigung kann der Rechtsweg beschritten werden.

2. Kommentar von :Ohne Name

Land nicht Mittler sondern Verursacher des Problems

Mehrmals pro Woche liest man in den diversen Veröffentlichungen, dass das Land Baden-Württemberg seiner Rolle als Mittler gerecht werden will. Das Land aber ist in erster Linie der Verursacher des Problems: Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert

Mehrmals pro Woche liest man in den diversen Veröffentlichungen, dass das Land Baden-Württemberg seiner Rolle als Mittler gerecht werden will. Das Land aber ist in erster Linie der Verursacher des Problems:
Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr und somit über das Gemeinwohl gestellt. Und das, ohne über ein geeignetes Ersatzgelände zu verfügen.
Die derzeitige inakzeptable Situation wurde also aus privatnützigen Motiven und sehenden Auges herbeigeführt. Und genau das ist eklatantes politisches Führungsversagen.
Die Familien Sautter, Brezing und Walter sind nicht bereit Ihre Flächen zu verkaufen, zu tauschen oder zu verpachten. Sie werden dem Druck nicht nachgeben und von allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


durch die Ansiedelung von Bosch konnten nicht nur rund 1.700 Arbeitsplätze in der Region gehalten werden. Auch dürften viele Zulieferbetriebe hiervon profitiert haben. In einer Zeit, in der andere Unternehmen Arbeitsplätze abgebaut haben, konnten diese in Baden-Württemberg gehalten werden. Ebenfalls stellen die in Calw

Sehr geehrte Damen und Herren,


durch die Ansiedelung von Bosch konnten nicht nur rund 1.700 Arbeitsplätze in der Region gehalten werden. Auch dürften viele Zulieferbetriebe hiervon profitiert haben. In einer Zeit, in der andere Unternehmen Arbeitsplätze abgebaut haben, konnten diese in Baden-Württemberg gehalten werden. Ebenfalls stellen die in Calw stationierten Soldaten einschließlich ihrer Familien eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für die Region dar. Aufgabe der Politik ist es, abzuwägen und dann die Lösung zu finden, die die beste für die gesamte Bevölkerung darstellt. Die Politik hat sich die Entscheidungsfindung hier nicht leicht gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

3. Kommentar von :Ohne Name

Verlust von wertvollem Ackerland wird nicht berücksichtig

Überhaupt keine Berücksichtigung findet der Verlust von wertvollem Ackerland. Nach Bioland-Richtlinien bewirtschaftete Großschläge können nicht einfach irgendwo ersetzt werden. Zumal drei Jahre Vorlauf nötig sind, bis zur Anerkennung als biologisch bewirtschaftete Flächen. Sautter Agrar GbR produziert zertifiziertes Saatgut für die Aussaat auf rund

Überhaupt keine Berücksichtigung findet der Verlust von wertvollem Ackerland. Nach Bioland-Richtlinien bewirtschaftete Großschläge können nicht einfach irgendwo ersetzt werden. Zumal drei Jahre Vorlauf nötig sind, bis zur Anerkennung als biologisch bewirtschaftete Flächen. Sautter Agrar GbR produziert zertifiziertes Saatgut für die Aussaat auf rund 13.800 ha Fläche. Zum Vergleich die gesamte Ackerfläche des Landreises Calw beträgt nur 9.000 ha. Wenn man nun hochrechnet, wieviel Brot und andere Nahrungsmittel aus diesen 13.800 ha Ackerfläche erzeugt werden, dann müsste doch jeder erkennen, welche immense Bedeutung diesem Betrieb für die Ernährungssicherung der Bevölkerung zukommt. Dagegen sind die Arbeitsplätze, die Bosch in Malmsheim geschaffen hat im zahlenmäßigen Vergleich ein Kindergeburtstag.
Arrondierte Großflächen direkt an der Hofstelle gelegen sind schlicht nicht ersetzbar. Wären mehrere Eigentümer mit kleinen Flächen betroffen, wäre dies für die Betroffenen nicht ganz so gravierend wie in diesem Fall, bei welchem in der Hauptsache zwei Betrieben arrondierte Großschläge weggenommen würden.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


die von dem geplanten Projekt betroffene Landwirte dürfen schon aus rechtlichen Gründen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Berechtigte Belange werden bei der Entwicklung von Ersatzmaßnahmen und Entschädigungsmöglichkeiten selbstverständlich einbezogen. Das Land ist bemüht, einvernehmliche Lösungen zu unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren,


die von dem geplanten Projekt betroffene Landwirte dürfen schon aus rechtlichen Gründen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Berechtigte Belange werden bei der Entwicklung von Ersatzmaßnahmen und Entschädigungsmöglichkeiten selbstverständlich einbezogen. Das Land ist bemüht, einvernehmliche Lösungen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

4. Kommentar von :Ohne Name

Geschlossene Bundeswehrstandorte und Alternativen richtig prüfen

Der Ihinger Hof entspricht laut Liste des Staatsministeriums den Anforderungen der Bundeswehr. Wenn man allerdings das Absetzgelände direkt über die Versuche der Universität Hohenheim legt, ist deren Verlust ein sehr starkes Gegenargument, das natürlich auch wir unterstützen. Jedoch könnte man beim Ihinger Hof das Absetzgelände auch an den Rand

Der Ihinger Hof entspricht laut Liste des Staatsministeriums den Anforderungen der Bundeswehr. Wenn man allerdings das Absetzgelände direkt über die Versuche der Universität Hohenheim legt, ist deren Verlust ein sehr starkes Gegenargument, das natürlich auch wir unterstützen. Jedoch könnte man beim Ihinger Hof das Absetzgelände auch an den Rand legen, dorthin wo keine Versuche stattfinden.
Der Schallberg bei Weil der Stadt entspricht ebenfalls den Anforderungen der Bundeswehr, erscheint laut dem Beteiligungsportal machbar und wäre sowohl für das KSK, als auch für die US-Streitkräfte in akzeptabler Distanz. Außerdem hat Bosch dort in Malmsheim Arbeitsplätze geschaffen und zur Wertschöpfung beigetragen.
Die Politik hat in den letzten Jahren sehr viele Bundeswehrstandorte geschlossen und nun soll wieder neues Land beschafft werden. Das ist alles andere als nachhaltig. Daher sollte das Verteidigungsministerium eine vorhandene oder ehemalige militärische Fläche als Absetzgelände nutzen.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben. Auch bereits bestehende oder ehemalige militärische Gelände wurden hinsichtlich ihrer militärischen Eignung für die besonderen Zwecke des KSK und hinsichtlich öffentlicher Belange, wie Naturschutz, Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft,

Sehr geehrte Damen und Herren,


inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben. Auch bereits bestehende oder ehemalige militärische Gelände wurden hinsichtlich ihrer militärischen Eignung für die besonderen Zwecke des KSK und hinsichtlich öffentlicher Belange, wie Naturschutz, Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionsrichtwerte analog der TA Lärm hin überprüft. Auf dem Ihinger Hof gibt es keinen Bereich, der von der Universität Hohenheim nicht genutzt wird. Auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Elemente der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden damit jedoch ausdrücklich nicht vorweg genommen. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden. Im Rahmen dieser Umweltverträglichkeitsstudie werden die möglichen Auswirkungen durch den militärischen Übungsbetrieb für die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Arten/Biotope, Wasser und Boden im gesamten Jahresverlauf betrachtet. In diesen Untersuchungen werden auch Alternativstandorte überprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

5. Kommentar von :Ohne Name

KSK-Übungsgelände Muckberg erweitern und heranziehen

Laut Beteiligungsportal des Staatsministeriums soll das Calwer KSK-Standortübungsgelände Muckberg angeblich zu klein sein. Dort könnte man das Gelände aber erweitern und gegebenenfalls durch Geländeauffüllungen nivellieren. Zumal man für die Abnahme von unbelastetem Erdmaterial enorme Geldsummen erwarten könnte. Der Kreis Böblingen sucht derzeit

Laut Beteiligungsportal des Staatsministeriums soll das Calwer KSK-Standortübungsgelände Muckberg angeblich zu klein sein. Dort könnte man das Gelände aber erweitern und gegebenenfalls durch Geländeauffüllungen nivellieren. Zumal man für die Abnahme von unbelastetem Erdmaterial enorme Geldsummen erwarten könnte. Der Kreis Böblingen sucht derzeit dringend nach Auffüllflächen.
Das wäre dann für alle Seiten, KSK, Stadt und Kreis Calw, Kreis Böblingen, Besitzer von überschüssigem Erdaushub, Bürger und Landwirte von Haiterbach und nicht zuletzt die Landesregierung eine x-fache win-win-Situation.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihr Standortvorschlag wurde von der Bundeswehr schon mehrfach überprüft und verworfen. Eine Eignung konnte somit nicht angenommen werden. Das Land Baden-Württemberg kann keine eigene Einschätzung militärischer Aspekte vornehmen. Der Standort soll jedoch nach derzeitigem Stand sicherheitshalber in die

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihr Standortvorschlag wurde von der Bundeswehr schon mehrfach überprüft und verworfen. Eine Eignung konnte somit nicht angenommen werden. Das Land Baden-Württemberg kann keine eigene Einschätzung militärischer Aspekte vornehmen. Der Standort soll jedoch nach derzeitigem Stand sicherheitshalber in die Alternativenprüfung miteinbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

6. Kommentar von :Ohne Name

Konstruierte Argumentation

Unter den letzten fünf ausgewählten Geländestandorten entsprachen außer Haiterbach die restlichen vier offensichtlich nie den Anforderungen der Bundeswehr. Das alles erscheint doch sehr konstruiert. Warum sonst sind denn nicht diejenigen alternativen Standorte unter den letzten fünf, welche den ursprünglichen Anforderungen der Bundeswehr

Unter den letzten fünf ausgewählten Geländestandorten entsprachen außer Haiterbach die restlichen vier offensichtlich nie den Anforderungen der Bundeswehr.

Das alles erscheint doch sehr konstruiert. Warum sonst sind denn nicht diejenigen alternativen Standorte unter den letzten fünf, welche den ursprünglichen Anforderungen der Bundeswehr entsprechen und auch sonst - laut der Auflistung des Staatsminsteriums in diesem Beteiligungsportal - machbar erscheinen.

Warum an einigen Standorten die Hochspannungsleitungen ein Ausschlusskriterium sein sollen ist nicht nachvollziehbar. Diese kann man im kritischen Bereich mit relativ geringem Aufwand in die Erde verlegen. Das wäre sicher viel billiger als große Ackerflächen oder gar eine ganze Saatgutaufbereitungsanlage mit großen Lagerkapazitäten zu entschädigen.

Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte.
Offenbar soll das Ersatzgelände mit allen Mitteln nach Haiterbach gelegt werden.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine anderweitige Aussage dazu auf dem Beteiligungsportal wurde nicht gemacht. Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht hergab. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

7. Kommentar von :Ohne Name

Dokumente zur Standortauswahl widersprüchlich

Fortsetzung des obenstehenden Kommentars: Wer sich die Mühe macht, in diesem Beteiligungsportal die Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ mit der Rangliste „Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich Ihrer möglichen Umweltauswirkungen“ und dem Dokument „ Absetzplatz für die

Fortsetzung des obenstehenden Kommentars:

Wer sich die Mühe macht, in diesem Beteiligungsportal die Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ mit der Rangliste „Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich Ihrer möglichen Umweltauswirkungen“ und dem Dokument „ Absetzplatz für die Bundeswehr – Ermittlung von möglichen Umweltauswirkungen … “ zu vergleichen, wird sehr schnell feststellen, dass die Aussage Haiterbach sei der geeignetste Standort schlicht nicht zutrifft.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


es ist schwer möglich, pauschale Kritik sachgerecht zu beantworten. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren jedoch ohnehin nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben.

Mit

Sehr geehrte Damen und Herren,


es ist schwer möglich, pauschale Kritik sachgerecht zu beantworten. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren jedoch ohnehin nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

8. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
9. Kommentar von :Ohne Name

Haiterbach ist offensichtlich nicht das geeignetste Gelände

Auf diesem Beteiligungsportal und in den Amtsblättern von Haiterbach und Nagold wird unermüdlich wiederholt, dass der Standort Haiterbach beim Dürrenhardter Hof „das geeignetste Gelände für das Vorhaben“ wäre. Doch auf eben diesem Beteiligungsportal finden sich Links zu Unterlagen, die das eindeutig widerlegen. In der Auflistung „Überprüfte

Auf diesem Beteiligungsportal und in den Amtsblättern von Haiterbach und Nagold wird unermüdlich wiederholt, dass der Standort Haiterbach beim Dürrenhardter Hof „das geeignetste Gelände für das Vorhaben“ wäre.

Doch auf eben diesem Beteiligungsportal finden sich Links zu Unterlagen, die das eindeutig widerlegen.
In der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ wird z. B. ein, nur 12 km von der Kaserne entfernter, Standort als den Anforderungen der Bundeswehr entsprechend genannt, aber die hohe Dichte an Biotopen wird als problematisch angeführt. Tatsächlich aber wären dort – wenn überhaupt - nur zwei Biotope betroffen.

In Haiterbach sind sieben Biotope betroffen, diese werden aber in der Auflistung überhaupt nicht erwähnt. Außerdem wurde u. A. auf der Haiterbacher Karte das blaue Rechteck (mit 1000 x 400 m anstatt 1100 x 500 m) zu klein eingezeichnet und so platziert, dass die Biotope außerhalb liegen. Was aber nicht zutrifft, wie ein Blick auf die sog. Visualisierung beweist.

Im rundum laufenden Sicherheitsstreifen von 50 m Breite dürften sicherlich keine Steinriegel mit mehreren Metern Höhe und verholztem Bewuchs verbleiben.


Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Fortsetzung siehe 6 folgende Kommentare

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden. Im Rahmen dieser Umweltverträglichkeitsstudie werden die möglichen Auswirkungen durch den militärischen Übungsbetrieb für die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Arten/Biotope, Wasser und Boden im gesamten Jahresverlauf betrachtet. Ihre Ausführungen werden hier mitberücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

10. Kommentar von :Ohne Name

Unsauberes Spiel

In den gesamten Ausführungen stellen Sie den Bürgerentscheid zwar als Fakt dar, ohne sich jedoch dafür zu interessieren. Dabei ist das Land der Verursacher. Für mich, als Ortschaftsrat der Gemeinde Talheim ist es ferner ein absolutes NoGo uns auszuschließen. DEr Flugplatz ist nur 1,5 km Luftlinie von der Gemarkungsgrenze weg. Die ersten Häuser ca.

In den gesamten Ausführungen stellen Sie den Bürgerentscheid zwar als Fakt dar, ohne sich jedoch dafür zu interessieren. Dabei ist das Land der Verursacher. Für mich, als Ortschaftsrat der Gemeinde Talheim ist es ferner ein absolutes NoGo uns auszuschließen. DEr Flugplatz ist nur 1,5 km Luftlinie von der Gemarkungsgrenze weg. Die ersten Häuser ca. 2,5 km
Sie glauben sicher allen ernstes, dass wir keine Lärmbelästigung erhalten? Nach über 40 Jahren Abbaubetrieb Steinbruch mitten im Ort wissen wir, wovon wir reden. Auf der andren Talseite beginnt dieses Jahr der neue Steinbruch.
Wir wissen dadurch sehr wohl, was Lärm ist.
Im Portal ist nachzulesen, dass es besser geeignete Standorte gibt meineserachtens, Sie jedoch nicht wollen.
Was für geldwerte Vorteile oder sonstige Vergütungen wurden denn in den nichtöffentlichen Stadtratssitzungen besprochen? Als Gemeinderat und Ortschaftsrat weiss ich sehr wohl um solche Dinge.
Ich werde eine parlamentarische Anfrage starten , um hier Licht ins Dunkel zu bringen.

Mfg Hermann Walz
Fraktionsvorsitzender ULH 

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz,


vielen Dank für Ihre Nachfragen. Wir sind an einer sachlichen Darstellung interessiert. Welche Rolle der Bürgerentscheid im Genehmigungsverfahren spielt, haben wir dargestellt. Derzeit überarbeiten wir das Angebot auf dem Portal, damit der aktuelle Sachstand dargestellt wird. Das Land schließt sich bezüglich der Wirkung des

Sehr geehrter Herr Walz,


vielen Dank für Ihre Nachfragen. Wir sind an einer sachlichen Darstellung interessiert. Welche Rolle der Bürgerentscheid im Genehmigungsverfahren spielt, haben wir dargestellt. Derzeit überarbeiten wir das Angebot auf dem Portal, damit der aktuelle Sachstand dargestellt wird. Das Land schließt sich bezüglich der Wirkung des Entscheids der Darstellung der Stadt Haiterbach an: Der Bürgerentscheid hat die Positionierung der Stadt bestimmt. Diese Haltung wird im Antrags- und Genehmigungsverfahren natürlich eine Rolle spielen, ist aber allein betrachtet für den Ausgang nicht zwingend entscheidend. Vielmehr muss sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erweisen, ob der Standort Haiterbach/Nagold nach überprüfbaren Sachkriterien in vielen Belangen (zum Beispiel auch im Bereich Naturschutz, Lärm, ...) der geeignetste Standort ist. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist er das. Wir haben andere Standorte geprüft und die Informationen hier auf dem Portal veröffentlicht.

Auch die Gemeinde Talheim kann im Verfahren ihre Belange vorbringen. Gerne kann die Gemeinde auf das Staatsministerium zugehen, wenn Informationen oder ein Austausch gewünscht sind.

Das Land ist/war mit Haiterbach und Nagold im Gespräch über Unterstützungsleistungen. "Geldwerte Vorteile" oder "sonstige Vergünstigungen" sind erkennbar etwas anderes. Vielmehr gibt es Projekte oder Wünsche der Kommunen, die das Land unterstützen möchte. Uns ist bewusst, dass das Absetzgelände den Kommunen nicht nützt, sondern in bestimmten Bereichen und zeitweise Einschränkungen bedeutet. Insofern fänden wir es nur fair, wenn die Kommunen davon auch einen Nutzen haben. Diese Tür schließt sich nun, da die Stadt aufgrund der Beschlusslage mit uns darüber nicht verhandeln wird.

Der Landtag von Baden-Württemberg wurde von Frau Staatsrätin Erler über das Projekt bereits unterrichtet. Eine parlamentarische Anfrage können nur Landtagsabgeordnete stellen. Sie können sich an Ihren Wahlkreisabgeordneten mit einer entsprechenden Bitte richten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium