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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Kommentare : zum Absprunggelände

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14. Kommentar von :Ohne Name

Ranking der Standorte hält einer kritischen Überprüfung nicht stand

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums, Sie haben am 29.09.17 wie folgt auf unseren Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 6 vom 27.09.17 geantwortet: Zitat: „ …Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

Sie haben am 29.09.17 wie folgt auf unseren Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 6 vom 27.09.17 geantwortet:

Zitat:
„ …Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht hergab. …“
Zitatende.

Wenn Sie, wie in unserem Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 9 bereits klar dargelegt, an einem als militärisch machbar geltenden Standort eine angebliche hohe Biotopdichte berücksichtigen, die es aber real dort gar nicht gibt (je nach Platzierung des Absetzplatzes kein bis höchstens zwei Biotope betroffen) und dagegen in Haiterbach, sieben real betroffene Biotope ignorieren, dann ist Ihr Ranking zwangsläufig fehlerhaft und hält einer sauberen Überprüfung mit Sicherheit nicht stand.

Da Ihre Antworten nicht auf die konkreten Fakten in unseren Kommentaren eingehen und stattdessen immer wieder nur die gleichen hinreichend bekannten Erwiderungen und Textbausteine eingesetzt werden, bestätigt dies leider ein weiteres Mal, dass hier nur fortgesetzt Nebelkerzen geworfen werden.


Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Fortsetzung siehe unten stehender Kommentar

9. Kommentar von :Ohne Name

Haiterbach ist offensichtlich nicht das geeignetste Gelände

Auf diesem Beteiligungsportal und in den Amtsblättern von Haiterbach und Nagold wird unermüdlich wiederholt, dass der Standort Haiterbach beim Dürrenhardter Hof „das geeignetste Gelände für das Vorhaben“ wäre. Doch auf eben diesem Beteiligungsportal finden sich Links zu Unterlagen, die das eindeutig widerlegen. In der Auflistung „Überprüfte

Auf diesem Beteiligungsportal und in den Amtsblättern von Haiterbach und Nagold wird unermüdlich wiederholt, dass der Standort Haiterbach beim Dürrenhardter Hof „das geeignetste Gelände für das Vorhaben“ wäre.

Doch auf eben diesem Beteiligungsportal finden sich Links zu Unterlagen, die das eindeutig widerlegen.
In der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ wird z. B. ein, nur 12 km von der Kaserne entfernter, Standort als den Anforderungen der Bundeswehr entsprechend genannt, aber die hohe Dichte an Biotopen wird als problematisch angeführt. Tatsächlich aber wären dort – wenn überhaupt - nur zwei Biotope betroffen.

In Haiterbach sind sieben Biotope betroffen, diese werden aber in der Auflistung überhaupt nicht erwähnt. Außerdem wurde u. A. auf der Haiterbacher Karte das blaue Rechteck (mit 1000 x 400 m anstatt 1100 x 500 m) zu klein eingezeichnet und so platziert, dass die Biotope außerhalb liegen. Was aber nicht zutrifft, wie ein Blick auf die sog. Visualisierung beweist.

Im rundum laufenden Sicherheitsstreifen von 50 m Breite dürften sicherlich keine Steinriegel mit mehreren Metern Höhe und verholztem Bewuchs verbleiben.


Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Fortsetzung siehe 6 folgende Kommentare

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden. Im Rahmen dieser Umweltverträglichkeitsstudie werden die möglichen Auswirkungen durch den militärischen Übungsbetrieb für die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Arten/Biotope, Wasser und Boden im gesamten Jahresverlauf betrachtet. Ihre Ausführungen werden hier mitberücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

3. Kommentar von :Ohne Name

Verlust von wertvollem Ackerland wird nicht berücksichtig

Überhaupt keine Berücksichtigung findet der Verlust von wertvollem Ackerland. Nach Bioland-Richtlinien bewirtschaftete Großschläge können nicht einfach irgendwo ersetzt werden. Zumal drei Jahre Vorlauf nötig sind, bis zur Anerkennung als biologisch bewirtschaftete Flächen. Sautter Agrar GbR produziert zertifiziertes Saatgut für die Aussaat auf rund

Überhaupt keine Berücksichtigung findet der Verlust von wertvollem Ackerland. Nach Bioland-Richtlinien bewirtschaftete Großschläge können nicht einfach irgendwo ersetzt werden. Zumal drei Jahre Vorlauf nötig sind, bis zur Anerkennung als biologisch bewirtschaftete Flächen. Sautter Agrar GbR produziert zertifiziertes Saatgut für die Aussaat auf rund 13.800 ha Fläche. Zum Vergleich die gesamte Ackerfläche des Landreises Calw beträgt nur 9.000 ha. Wenn man nun hochrechnet, wieviel Brot und andere Nahrungsmittel aus diesen 13.800 ha Ackerfläche erzeugt werden, dann müsste doch jeder erkennen, welche immense Bedeutung diesem Betrieb für die Ernährungssicherung der Bevölkerung zukommt. Dagegen sind die Arbeitsplätze, die Bosch in Malmsheim geschaffen hat im zahlenmäßigen Vergleich ein Kindergeburtstag.
Arrondierte Großflächen direkt an der Hofstelle gelegen sind schlicht nicht ersetzbar. Wären mehrere Eigentümer mit kleinen Flächen betroffen, wäre dies für die Betroffenen nicht ganz so gravierend wie in diesem Fall, bei welchem in der Hauptsache zwei Betrieben arrondierte Großschläge weggenommen würden.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


die von dem geplanten Projekt betroffene Landwirte dürfen schon aus rechtlichen Gründen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Berechtigte Belange werden bei der Entwicklung von Ersatzmaßnahmen und Entschädigungsmöglichkeiten selbstverständlich einbezogen. Das Land ist bemüht, einvernehmliche Lösungen zu unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren,


die von dem geplanten Projekt betroffene Landwirte dürfen schon aus rechtlichen Gründen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Berechtigte Belange werden bei der Entwicklung von Ersatzmaßnahmen und Entschädigungsmöglichkeiten selbstverständlich einbezogen. Das Land ist bemüht, einvernehmliche Lösungen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

5. Kommentar von :Ohne Name

KSK-Übungsgelände Muckberg erweitern und heranziehen

Laut Beteiligungsportal des Staatsministeriums soll das Calwer KSK-Standortübungsgelände Muckberg angeblich zu klein sein. Dort könnte man das Gelände aber erweitern und gegebenenfalls durch Geländeauffüllungen nivellieren. Zumal man für die Abnahme von unbelastetem Erdmaterial enorme Geldsummen erwarten könnte. Der Kreis Böblingen sucht derzeit

Laut Beteiligungsportal des Staatsministeriums soll das Calwer KSK-Standortübungsgelände Muckberg angeblich zu klein sein. Dort könnte man das Gelände aber erweitern und gegebenenfalls durch Geländeauffüllungen nivellieren. Zumal man für die Abnahme von unbelastetem Erdmaterial enorme Geldsummen erwarten könnte. Der Kreis Böblingen sucht derzeit dringend nach Auffüllflächen.
Das wäre dann für alle Seiten, KSK, Stadt und Kreis Calw, Kreis Böblingen, Besitzer von überschüssigem Erdaushub, Bürger und Landwirte von Haiterbach und nicht zuletzt die Landesregierung eine x-fache win-win-Situation.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihr Standortvorschlag wurde von der Bundeswehr schon mehrfach überprüft und verworfen. Eine Eignung konnte somit nicht angenommen werden. Das Land Baden-Württemberg kann keine eigene Einschätzung militärischer Aspekte vornehmen. Der Standort soll jedoch nach derzeitigem Stand sicherheitshalber in die

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihr Standortvorschlag wurde von der Bundeswehr schon mehrfach überprüft und verworfen. Eine Eignung konnte somit nicht angenommen werden. Das Land Baden-Württemberg kann keine eigene Einschätzung militärischer Aspekte vornehmen. Der Standort soll jedoch nach derzeitigem Stand sicherheitshalber in die Alternativenprüfung miteinbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

12. Kommentar von :Ohne Name

61,02 % der Haiterbacher Bürger sind gegen das geplante Absetzgelände

Herr Ministerpräsident Kretschmann ist angetreten mit der „Politik des Gehörtwerdens“. Wir fordern ihn und seine Regierung dringend dazu auf, nun das demokratisiche Votum der Mehrheit von 61,02 % der Haiterbacher Bürger zu akzeptieren, die Planungen für ein Absetzgelände in Haiterbach unverzüglich einzustellen und die qualifizierte Suche nach

Herr Ministerpräsident Kretschmann ist angetreten mit der „Politik des Gehörtwerdens“.

Wir fordern ihn und seine Regierung dringend dazu auf, nun das demokratisiche Votum der Mehrheit von 61,02 % der Haiterbacher Bürger zu akzeptieren, die Planungen für ein Absetzgelände in Haiterbach unverzüglich einzustellen und die qualifizierte Suche nach einem alternativen Standort für das KSK-Absetzgelände zu veranlassen.

Zumal es alternative Standorte, einschließlich des erweiterbaren Muckbergs (Standortübungsplatz in Calw), gibt und auch geeignete Flächen im Landesbesitz vorhanden sind.

Ansonsten wird der Politikverdrossenheit der Bürger zwangsläufig immer weiter Vorschub geleistet. Wozu das führt zeigt das Ergebnis der Bundestagswahl vom 24.09.17.

Wenn die etablierten Parteien durch dieses Wahlergebnis jetzt nicht endlich aufgerüttelt wurden, dann heißt es bei der nächsten Wahl endgültig: Gute Nacht Deutschland.

Herr Ministerpräsident Kretschmann handeln Sie jetzt, sonst ist Ihre „Politik des Gehörtwerdens“ nicht mehr als eine leere Worthülse.


Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Doris und Gerd Walter, Dürrenhardt und Sindlingen


Fortsetzung siehe untenstehender Kommentar

Kommentar vom Moderator

Antwort der Staatsrätin

Sehr geehrter Herr Walz, sehr geehrte Frau Walter, sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf dem Beteiligungsportal an den Ministerpräsidenten. Er hat mich gebeten, Ihnen über das Portal zu antworten.

Sie fordern die Landesregierung dazu auf, den Bürgerentscheid in Haiterbach umzusetzen und alternative Standorte für ein

Sehr geehrter Herr Walz, sehr geehrte Frau Walter, sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf dem Beteiligungsportal an den Ministerpräsidenten. Er hat mich gebeten, Ihnen über das Portal zu antworten.

Sie fordern die Landesregierung dazu auf, den Bürgerentscheid in Haiterbach umzusetzen und alternative Standorte für ein Absetzgelände der Bundesweher zu suchen. Sie begründen das damit, dass es im Sinne der „Politik des Gehörtwerdens“ wäre. Andernfalls würde die Politikverdrossenheit weiter steigen.

Die „Politik des Gehörtwerdens“ basiert nicht auf der Annahme, dass lokale Voten automatisch Vorrang vor Entscheidungen auf einer anderen Ebene haben. Wäre dem so, würde es nur schwerlich gelingen, Standorte für etwas zu finden, was man nicht in seiner Nähe haben will. Das finge bei einem Übungsgelände an, und wäre sicherlich so beim Autobahnbau, bei Gefängnissen, bei Windrädern und Strommasten, bei Nationalparks, bei Flughäfen und bei Bahnschienen. Wenn Infrastruktur keine Chance hätte, weil sich lokale Voten stets durchsetzen würden, würde das die Politikverdrossenheit erhöhen. Sie würde steigen, weil Politik nicht in der Lage wäre, notwendige Projekte und Maßnahmen umzusetzen. Die Idee, jeder andere Standort sei besser als der in meiner Nähe, lässt sich in unserer Gesellschaft nicht durchsetzen.

Die Landesregierung verfolgt eine Politik, in der alle Beteiligten und Betroffenen angehört werden sollen. Das heißt nicht, dass sich einzelne Meinungen und Interessen dann auch durchsetzen. Offensichtlich gibt es neben Ihrem Interesse auch das verteidigungspolitische Interesse des Bundes, das wirtschaftliche von BOSCH und des Landes und das emotionale der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihrer Angehörigen, die in Calw und Umgebung ihre Heimat gefunden haben. Es gibt Interessen, die Natur zu schützen und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Landwirte zu gewährleisten.

All diese unterschiedlichen Interessen hat das Land in seiner Vorprüfung berücksichtigt. Aus vielen Belangen heraus, stellt sich der Standort zwischen Nagold und Haiterbach nach derzeitigem Kenntnisstand als der beste heraus.

Das Land ist sich seiner Verantwortung gegenüber allen Beteiligten und Betroffenen bewusst. Deshalb bleiben wir im Gespräch und wollen auch als Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessen auftreten.

Mit freundlichen Grüßen
Staatsrätin Gisela Erler

15. Kommentar von :Ohne Name

Explizite Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu

Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu. 1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu? 2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt? 3. Wie genau

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu.

1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu?

2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt?

3. Wie genau wäre die Absetz-Fläche dann ausgerichtet?

4. Wo genau wird dann die Landepiste angelegt und wie genau ausgerichtet?

5. Fällt das jetzige Segelfluggelände dadurch aus der Fläche heraus?

6. Wie nahe rückt die Absetzfläche an den Dürrenhardter Hof heran?

7. Wird bei dieser Alternative dann noch mehr Ackerfläche benötigt?

8. Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 300 – 350 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann 100 m oder weniger beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium?

9. Wo kann man eine Planskizze der Variante Haiterbach-Nagold_neu online einsehen?

Vielen Dank für eine nachvollziehbare Beantwortung jeder einzelnen Frage.


Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

23. Kommentar von :Ohne Name

Informationsdefizite im ständigen Ausschuss

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums, Im Beteiligungsportal ist als offizielle Antwort des Staatsministeriums auf den Kommentar Nr. 10 von Herrn Hermann Walz u. A. zu lesen: "... Das Land ist/war mit Haiterbach und Nagold im Gespräch über Unterstützungsleistungen. "Geldwerte Vorteile" oder "sonstige Vergünstigungen" sind

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

Im Beteiligungsportal ist als offizielle Antwort des Staatsministeriums auf den Kommentar Nr. 10 von Herrn Hermann Walz u. A. zu lesen:

"... Das Land ist/war mit Haiterbach und Nagold im Gespräch über Unterstützungsleistungen. "Geldwerte Vorteile" oder "sonstige Vergünstigungen" sind erkennbar etwas anderes. Vielmehr gibt es Projekte oder Wünsche der Kommunen, die das Land unterstützen möchte. Uns ist bewusst, dass das Absetzgelände den Kommunen nicht nützt, sondern in bestimmten Bereichen und zeitweise Einschränkungen bedeutet. Insofern fänden wir es nur fair, wenn die Kommunen davon auch einen Nutzen haben. Diese Tür schließt sich nun, da die Stadt aufgrund der Beschlusslage mit uns darüber nicht verhandeln wird. ..."

Also demnach gibt es keine Kompensationsleistungen mehr. Im Widerspruch dazu wurde vom Staatsministerium am 17.10.17 in Haiterbach doch wieder ausführlich von Kompensationsleistungen erzählt, genau wie in der untenstehenden Pressemitteilung des ständigen Ausschusses.

Dort steht auch geschrieben, dass bereits eine Bürgerbegleitgruppe eingerichtet worden sei. Das ist falsch, was Herr Arndt vom StM am 17.10.17 auf Nachfrage bestätigt hat.

Wissen die Damen und Herrn des Staatsministeriums und des Landtags eigentlich was sie da für widersprüchliche Aussagen machen? Auch die Tatsache, dass Haiterbach gar keine Schienenanbindung hat, die man verbessern könnte, zeugt von einem erheblichen Informationsdefizit im ständigen Ausschuss.

Im zugehörigen Zeitungsbericht des Schwarzwälder Boten vom 13.10.2017 wurde diese Aussage in der Pressemitteilung des ständigen Ausschusses dahingehend interpretiert, dass es sich dabei wohl um den S-Bahnanschluss von Nagold handeln müsse.

Ganz gleich, ob man bei dieser Augenwischerei nun von Kompensationsleistungen oder Unterstützungsleistungen spricht, es wäre offizielle Bestechung einer ganzen Kommune auf höherer Ebene. Also quasi Korruption 2.0.

In der Pressemitteilung des ständigen Ausschusses steht, dass für das KSK optimale Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wenn das so ist, warum hat man dann dem KSK das Übungsgelände in Malmsheim aus privatnützigen Gründen weggenommen. Und warum befindet sich das KSK dann nicht an einem optimalen Standort mit optimalem Übungs- und Absetzgelände und einer optimalen Landebahn für die großen Flächenflugzeuge Airbus A400M, Hercules und Transall?



Pressemitteilung des ständigen Ausschusses vom 12.10.2017:

Zitat:

„107/2017 - 12. Oktober 2017, 15:34 Uhr
Suche nach Ersatzgelände für Bundeswehrflugplatz Renningen-Malmsheim
Ständiger Ausschuss: Neues Übungsgelände für KSK soll gefunden werden
Stuttgart. Mit dem Stand bei der Suche nach einem Ersatzgelände für den Bundeswehrflugplatz Renningen-Malmsheim und dem Bürgerentscheid gegen das Projekt am bevorzugten Gelände zwischen Haiterbach und Nagold hat sich der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner jüngsten Sitzung befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, am Donnerstag, 12. Oktober 2017, mitteilte, legte die Landesregierung dem Gremium dazu einen Bericht vor. „Der Ausschuss war sich einig, dass das Kommando Spezialkräfte ein wichtiger Standortfaktor ist und nicht zuletzt aufgrund der vielen mit der Spezialeinheit verbundenen Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gehalten werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedoch optimale Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Soldaten ihre wichtigen Übungen absolvieren können. Der Ständige Ausschuss unterstützt daher die Landesregierung bei der Suche nach einem geeigneten Trainingsgeländes in der Nähe von Calw“, sagte Scheffold.

Die Suche führte zu dem Ergebnis, dass das neue Trainingsgelände auf dem Segelflugplatz zwischen Haiterbach und Nagold entstehen soll“, fasste Scheffold die Ausführungen von Staatsrätin Gisela Erler zusammen.
...
Auch sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet worden. Diese sei noch nicht abgeschlossen, doch es könne davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben die Prüfung bestehen werde. Wäre dies nicht der Fall, müsste auf einen der beiden Ersatzstandorte zurückgegriffen werden, die jedoch sehr viel weniger geeignet seien.

Die Gemeinde Haiterbach hatte kürzlich bei einem Bürgerentscheid mit einer Mehrheit von 60 Prozent entschieden, dass sie wolle, dass sich die Gemeinde gegen die militärische Nutzung der Fläche einsetze. Trotz der ablehnenden Haltung der Bevölkerung, vor allem aufgrund des befürchteten zusätzlichen Lärms, beabsichtige die Landesregierung, das Vorhaben weiterzuführen.
Dazu sei eine Bürgerbegleitgruppe eingerichtet worden, in der alle Akteure vertreten seien.
Viele Punkte könnten bereits zum jetzigen Zeitpunkt diskutiert werden, beispielsweise mit dem Segelflugverein, der die Fläche auch in Zukunft nutzen könne. Außerdem sei die Regierung bereit, über Kompensationsmaßnahmen zu sprechen, etwa eine seit langem geplante verbesserte Schienenanbindung oder die gewünschte Erweiterung der Sporthalle in Haiterbach. Ein wesentlicher Schritt für die Umsetzung des Vorhabens sei, die Bevölkerung umfassend einzubeziehen, Bürgerinnen und Bürgern die Sorgen zu nehmen und damit die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Die Regierung hoffe, dass es gelinge, das Projekt erfolgreich weiterzuführen, erläuterte Scheffold.“

Zitatende.

Warum gehen Herr Dr. Scheffold und Frau Staatsrätin Erler davon aus, dass das Vorhaben in Haiterbach die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen wird? Wissen sie da schon mehr als die uns vom Staatsministerium unermüdlich vorgebeteten unabhängigen Gutachter?

Und woher stammt die Erkenntnis, dass die beiden (welche?) Ersatzstandorte sehr viel weniger geeignet wären?

Also werden die von uns schon mehrfach, zuletzt explizit in Kommentar Nr. 20, dargelegten offensichtlichen Fehler bei der Standortauswahl nach wie vor und mit geradezu perfekter Beratungsresistenz ignoriert.

Auch die gebetsmühlenartigen Beteuerungen des Staatsministeriums, dass noch keine Standortentscheidung gefallen wäre sind angesichts dieser Pressemitteilung geradezu dreist.

Die Suche nach einem Ersatzgelände erfolgte offenbar zu keinem Zeitpunkt ergebnisoffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben uns geschrieben. Vielen Dank. Wir möchten konkret auf Ihre Eingabe antworten und zitieren jeweils eingangs unserer Antwort zum besseren Verständnis Ihre Aussagen:

„Also demnach gibt es keine Kompensationsleistungen mehr. Im Widerspruch dazu wurde vom Staatsministerium am 17.10.17 in Haiterbach doch wieder

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben uns geschrieben. Vielen Dank. Wir möchten konkret auf Ihre Eingabe antworten und zitieren jeweils eingangs unserer Antwort zum besseren Verständnis Ihre Aussagen:

„Also demnach gibt es keine Kompensationsleistungen mehr. Im Widerspruch dazu wurde vom Staatsministerium am 17.10.17 in Haiterbach doch wieder ausführlich von Kompensationsleistungen erzählt, genau wie in der untenstehenden Pressemitteilung des ständigen Ausschusses.“

Antwort: Das Land ist nach wie vor bereit, mit der Stadt Haiterbach über mögliche Unterstützungsleistungen zu sprechen. Das Angebot bezieht sich dabei ausdrücklich auf die Kommune und nicht auf Privatpersonen. Dieses Vorgehen wurde bereits beim ersten Besuch am 9. März 2017 in Haiterbach ausführlich begründet und dargelegt. Gleichzeitig hat die Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung eine Themenlandkarte auf dem Beteiligungsportal des Landes veröffentlicht. Dem Land ist bewusst, dass sich aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger in Haiterbach Nachteile aus einem Übungsgelände vor Ort ergeben – während der Landkreis Böblingen durch Gewerbesteuereinnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen von der Bosch-Ansiedlung profitiert. Ferner muss die Bundeswehr üben, um jederzeit einsatzfähig zu sein. Was würden die Bürgerinnen und Bürger sagen, wenn das Land kein Verständnis für den fehlenden lokalen Nutzen aufbringen würde? Eben aus diesem Grund hat das Land von Beginn an klar gemacht, dass es – ohne Rechtspflicht – grundsätzlich bereit ist, mit den Kommunen Nagold und Haiterbach über einen Ausgleich zu sprechen. Ob auch die Stadt Haiterbach bereit ist, ihrerseits mit dem Land darüber zu sprechen, hängt allein von den Akteuren vor Ort ab.

„Wissen die Damen und Herrn des Staatsministeriums und des Landtags eigentlich was sie da für widersprüchliche Aussagen machen? Auch die Tatsache, dass Haiterbach gar keine Schienenanbindung hat, die man verbessern könnte, zeugt von einem erheblichen Informationsdefizit im ständigen Ausschuss.“

Antwort: Die Bahnstrecke Hochdorf-Nagold zu elektrifizieren, könnte grundsätzlich Thema eines Ausgleichsgesprächs mit der Stadt Nagold sein und wurde von dieser benannt. Von solch einer Maßnahme könnte auch Haiterbach profitieren. Passende Busanschlüsse an schnelle Züge nach Stuttgart wären ein Ansatz. Allerdings hat sich die Stadt Haiterbach bisher noch nicht zu möglichen Unterstützungsleistungen geäußert.

„Ganz gleich, ob man bei dieser Augenwischerei nun von Kompensationsleistungen oder Unterstützungsleistungen spricht, es wäre offizielle Bestechung einer ganzen Kommune auf höherer Ebene. Also quasi Korruption 2.0.“

Antwort: Das ist unzutreffend. Es geht, wie dargelegt, um einen politischen Ausgleich zwischen staatlichen Ebenen, also dem Land auf der einen und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht dabei aber nicht um persönliche Vorteile von Bürgerinnen und Bürgern oder Amtsträgern.

„In der Pressemitteilung des ständigen Ausschusses steht, dass für das KSK optimale Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wenn das so ist, warum hat man dann dem KSK das Übungsgelände in Malmsheim aus privatnützigen Gründen weggenommen. Und warum befindet sich das KSK dann nicht an einem optimalen Standort mit optimalem Übungs- und Absetzgelände und einer optimalen Landebahn für die großen Flächenflugzeuge Airbus A400M, Hercules und Transall?“

Antwort: Wie dargelegt, erkennt das Land die Bedürfnisse der Wirtschaft, hier eines großen Unternehmens, an. Viele Arbeitsplätze zu schaffen geht über den privaten Aspekt weit hinaus. Ferner sind auch die militärischen Anforderungen gut nachvollziehbar. Optimale Übungsbedingungen der Bundeswehr in der Nähe eines Standortes sind ein wichtiger öffentlicher Belang. Der Standort Haiterbach-Nagold erfüllt diese Bedingungen nach Angaben der Bundeswehr.

„Warum gehen Herr Dr. Scheffold und Frau Staatsrätin Erler davon aus, dass das Vorhaben in Haiterbach die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen wird?“

Antwort: Wir haben immer dargelegt, dass die Ergebnisse der fachlichen Prüfungen des Standorts Haiterbach-Nagold im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abzuwarten bleiben. Das gilt umso mehr, als das Genehmigungsverfahren in der Hand des Bundes liegt. Umso wichtiger ist es, bei den Vorprüfungen den geeignetsten Standort zu finden. Die vorliegenden Informationen, die ohne ausführliche gutachterliche Prüfung verfügbar waren, flossen ein. Deshalb schieden andere Standorte aus, bei denen es offenkundige Probleme mit dem Naturschutz gab. Oder sie wurden in diesem frühen Stadium als weniger geeignet bewertet.

„Wissen Sie da schon mehr als die uns vom Staatsministerium unermüdlich vorgebeteten unabhängigen Gutachter?

Und woher stammt die Erkenntnis, dass die beiden (welche?) Ersatzstandorte sehr viel weniger geeignet wären?“

Antwort: Wir verweisen auf die vorliegenden Standort-Erläuterungen. Unsere Erkenntnisse beruhen auf dem Geoinformationssystem des Landes. Dort sind Kartierungen hinterlegt. Sie sind die Grundlage für die bisherigen Bewertungen. Diese Erkenntnisse sind selbstverständlich nur vorläufiger Art. Der Unterschied zwischen einer solchen Vorbewertung und der anstehenden förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der Erkenntnisse aus Vor-Ort-Begehungen und externer Sachverstand einfließen, wurde mehrfach erläutert.

„Auch die gebetsmühlenartigen Beteuerungen des Staatsministeriums, dass noch keine Standortentscheidung gefallen wäre sind angesichts dieser Pressemitteilung geradezu dreist.“

Antwort: Eben. Ein förmliches Genehmigungsverfahren hat noch nicht begonnen. Richtig ist aber, dass bei der Vorauswahl der Standort Haiterbach-Nagold am besten abgeschnitten hat. Aktuell werden die Antragsunterlagen erarbeitet, wobei die Eignung des Standorts Haiterbach-Nagold noch einmal mit Alternativen abgeglichen wird. So wird sichergestellt, dass mit externem Sachverstand am Ende tatsächlich der geeignetste Standort beantragt wird.

„Die Suche nach einem Ersatzgelände erfolgte offenbar zu keinem Zeitpunkt ergebnisoffen.“

Antwort: Richtig. Es gab von Anfang an vorgegebene Parameter, die wir bei der Standortsuche  beachten mussten. Hierbei kann es keine unbeschränkte Offenheit geben. Die Kriterien wurden allesamt transparent gemacht. Zuallererst sind hier die militärischen Anforderungen der Bundeswehr zu nennen. Dazu kommen die Ihnen bekannten öffentlichen Belange wie beispielsweise der Naturschutz. Welcher konkrete Standort zu bevorzugen sein wird, war am Anfang vollkommen offen. Es ging nur darum, die bekannten Kriterien zu erfüllen. Sprich: Wenn sich unter diesen Voraussetzungen ein besserer Standort findet, würde das Land diesen bevorzugen und ihn auch gegenüber dem Bund vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

26. Kommentar von :Ohne Name

Echte Transparenz oder doch nur Scheintransparenz?

Bis heute fehlende Beantwortung unseres Kommentar mit der Nr. 15 vom 30.09.2017: "Explizite Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu" Sehr geehrte Damen und Herren, am 30.09.2017 haben wir neun klare Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu gestellt, die Sie bis heute 08.11.2017 nicht beantwortet haben. Auch am 17.10.2017 im

Bis heute fehlende Beantwortung unseres Kommentar mit der Nr. 15 vom 30.09.2017:

"Explizite Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu"


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.09.2017 haben wir neun klare Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu gestellt, die Sie bis heute 08.11.2017 nicht beantwortet haben.

Auch am 17.10.2017 im Rathaus von Haiterbach wurde Herr Ulrich Arndt vom Staatsministerium gefragt was sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu ändern würde. Er konnte die Frage nicht beantworten und verwies auf die Fachleute. Er sprach mehrfach von Verschwörungstheorien und setzte dem die volle Transparenz durch das Staatsministerium entgegen.

Wo bleibt denn nun diese maximale Transparenz?

Auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu.

1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu?

2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt?

3. Wie genau wäre die Absetz-Fläche dann ausgerichtet?

4. Wo genau wird dann die Landepiste angelegt und wie genau ausgerichtet?

5. Fällt das jetzige Segelfluggelände dadurch aus der Fläche heraus?

6. Wie nahe rückt die Absetzfläche an den Dürrenhardter Hof heran?

7. Würde bei dieser Alternative dann noch mehr Ackerfläche benötigt?

8. Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 300 – 350 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann nur 100 m oder weniger beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium?

9. Wo kann man eine Planskizze der Variante Haiterbach-Nagold_neu online einsehen?


Für eine transparente und nachvollziehbare Beantwortung jeder einzelnen Frage, möglichst noch vor Weihnachten 2017, wären wir dankbar.


Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Zeitpunkt unserer Vorbewertung wurden für keines der in Betracht kommenden Areale Planungsunterlagen durch ein Planungsbüro erstellt. Diese werden derzeit erst erstellt. Online besteht demnach derzeit keine Einsichtsmöglichkeit. Die Variante Haiterbach 2 wurde betrachtet, um zu überprüfen, inwieweit eine

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Zeitpunkt unserer Vorbewertung wurden für keines der in Betracht kommenden Areale Planungsunterlagen durch ein Planungsbüro erstellt. Diese werden derzeit erst erstellt. Online besteht demnach derzeit keine Einsichtsmöglichkeit.

Die Variante Haiterbach 2 wurde betrachtet, um zu überprüfen, inwieweit eine Möglichkeit besteht, die Lärmbelastung möglichst weiter zu minimieren.

Bei der Fläche SFP-Nagold_neu wurde der östlichste Punkt der Absetzflächenplanung „Haiterbach“ um rund 30 Meter nach Osten und rund 13 Meter nach Süden verschoben. Von diesem Punkt aus wurde die Fläche 1000 Meter mal 400 Meter um 25 Grad nach Süden verschwenkt. Die Fläche wäre in derselben Größe wie die Planung „Haiterbach“ gegenüber dieser um 25 Grad nach Süden verschwenkt (Ausrichtung „Haiterbach“: 247 Grad, Ausrichtung „SFP-Nagold_neu“: 222 Grad). Da sich die Landepiste innerhalb der Absetzfläche befindet, wäre die Landepiste ebenfalls gegenüber der Planung „Haiterbach“ um 25 Grad nach Süden verschwenkt. Das bestehende Segelfluggelände und die von den Segelfliegern derzeit verwendete Start- und Landebahn wären aufgrund der Verschwenkung in der Planung „SFP-Nagold_neu“ nicht mehr enthalten.

Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürrenhardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt, bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde der Abstand rund 108 Meter betragen.

Die Flächeninanspruchnahme ist bei beiden Planungen dieselbe. Bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde gegenüber der Planung „Haiterbach“ tendenziell mehr Ackerfläche in Anspruch genommen, da in dieser Planung keine „Flugplatzfläche“ enthalten ist.

Entfernungen zu bestehenden Hindernissen werden ebenfalls in die Planungen und Entscheidungen über ein mögliches Absprunggelände und dessen Geeignetheit einfließen. Die Angabe von 300 Meter bis 350 Meter Abstand eines Gebäudes vom Segelflugplatz Wächtersberg-Hulb bezieht sich auf die eigentliche Landebahn. Die Entfernung würde sich deutlich verkürzen, wenn der Abstand zu der deutlich größeren Absetzfläche herangezogen werden würde. Mögliche Planungsunterlagen durch ein externes Planungsbüro werden, wie ausgeführt, derzeit erst erstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

18. Kommentar von :Ohne Name

Scheinbeteiligung mit ein- und ausschaltbarer Kommentierungsfunktion

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben auf diesem Portal: "Auf Anregung aus der Haiterbacher Bürgerschaft haben wir am 12. Juli 2017 die Kommentierungsfunktion wieder frei geschaltet (bis voraussichtlich 30. September 2017). " Nach welchen Gesichtspunkten schalten Sie diese Kommentierungsfunktion ein und aus? Bei der sogenannten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben auf diesem Portal:
"Auf Anregung aus der Haiterbacher Bürgerschaft haben wir am 12. Juli 2017 die Kommentierungsfunktion wieder frei geschaltet (bis voraussichtlich 30. September 2017). "

Nach welchen Gesichtspunkten schalten Sie diese Kommentierungsfunktion ein und aus?

Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet aber weder statt noch war diese jemals vorgesehen.

Patrizia Nanz und Miriam Fritsche, schreiben im Handbuch Bürgerbeteiligung. Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen. Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 12f.:

„Oftmals werden partizipative Prozesse lediglich mit dem Ziel initiiert, die Beziehung zwischen Bürgerschaft auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zu verbessern – ohne dass es einen echten Handlungsspielraum gibt, weil die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen wurden.“

Es handelt sich hier also um eine Scheinbeteiligung mit ein- und ausschaltbarer Kommentierungsfunktion.

Wir haben uns erlaubt hier auch einmal ein paar Textbausteine zu wiederholen.


Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Doris und Gerd Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Kommentar vom Moderator

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren,

vielen Dank für den Hinweis bezüglich des Datums. In der Regel sind für Kommentierungsprozesse bestimmte Zeitfenster vorgesehen, da jeder Prozess einen Anfang aber auch ein Ende hat. Das Verfahren zum Absetzgelände dauert sicherlich noch längere Zeit, deshalb haben wir Ihren Kommentar zum Anlass genommen, das

Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren,

vielen Dank für den Hinweis bezüglich des Datums. In der Regel sind für Kommentierungsprozesse bestimmte Zeitfenster vorgesehen, da jeder Prozess einen Anfang aber auch ein Ende hat. Das Verfahren zum Absetzgelände dauert sicherlich noch längere Zeit, deshalb haben wir Ihren Kommentar zum Anlass genommen, das Datum zu entfernen.

Bezüglich der restlichen Ihrer Punkte dürfen wir Sie auf die Antwort des Staatsministeriums auf Ihren vorherigen Kommentar (Nr. 11) hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

20. Kommentar von :Ohne Name

Erhebliche Mängel bei der Suche nach einem Ersatzgelände.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre Beantwortung des Kommentars mit der fortlaufenden Nr. 7. und präzisieren den Sachverhalt noch einmal. Im Beteiligungsportal ist zu lesen: Zitat: „Welche fünf letzten alternativen Standorte, die zur Auswahl standen, gab es? Wo? Warum wurde gegen sie entschieden? Die in der

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihre Beantwortung des Kommentars mit der fortlaufenden Nr. 7. und präzisieren den Sachverhalt noch einmal.

Im Beteiligungsportal ist zu lesen:

Zitat:
„Welche fünf letzten alternativen Standorte, die zur Auswahl standen, gab es? Wo?
Warum wurde gegen sie entschieden?

Die in der Rangfolge der Prüfung auch in Frage kommenden Plätze Waldhof, Weitenburg, Winzeln-Schramberg, Poltringen, Vaihingen-Enz, Renningen-Ihinger Hof, sind weiter beziehungsweise zu weit entfernt, haben eine ungünstigere Topographie oder ungünstigere Umweltauswirkungen.“
Zitatende.

Es handelt sich hierbei übrigens um sechs und nicht fünf sogenannte letzte alternative Standorte.

Zum Abgleich folgen sechs Zitate aus der Liste „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“:

1. Waldhof: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Zu weit entfernt.

2. Weitenburg: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Im Süden fallt das bewaldete Gelände sehr stark ins Neckartal ab (Höhenunterscheid 140 m).

3. Winzeln-Schramberg: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: zu weit entfernt.

4. Poltringen: Enspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Bodenfestigkeitsmessungen sowie Verlängerung der bestehenden Landebahn; Siedlungsnähe; Vogelschutzgebiet; hohe Dichte schutzwürdiger Biotope.

5. Vaihingen-Enz: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Direkt an Wohnbebauung/Stadtkern; Hochspannungsleitung.

6. Renningen-Ihinger Hof: Entspricht Anforderungen der Bundeswehr; Umsetzung nicht möglich wegen Versuchen der Universität Hohenheim

Diese sogenannten fünf (eigentlich sind es sechs) letzten alternativen Standorte sind somit von vorneherein nicht geeignet gewesen.

Insgesamt entsprechen aber fünf andere alternative Standorte in der Auflistung den Anforderungen der Bundeswehr. Bei drei von diesen fünf Alternativen erscheint zusätzlich auch die Umsetzung möglich.

Aber nur Haiterbach wurde auserkoren und dazu sechs ganz offensichtlich ungeeignete Standorte. Dies ist nicht nur falsch sondern auch völlig sinnlos oder einfach so konstruiert, dass am Ende nur Haiterbach dabei übrig bleiben konnte.

Außerdem, wird einem der Standorte eine zu hohe Biotopdichte angedichtet, die dort nicht vorhanden ist. Keines bis maximal zwei Biotope wären dort betroffen. Die sieben in Haiterbach betroffenen Biotope werden dagegen überhaupt nicht erwähnt. Also noch zwei weitere erhebliche Fehler.

Von den zwei Windkraftanlagen beim Eisberg in Nagold wurde eine bereits abgebaut, die zweite soll ebenfalls demontiert werden. Daher ist die Bemerkung „Windkraftanlage“ als Hinderungsgrund in der oben genannten Auflistung ebenfalls falsch.

Der Wächterberg-Hub ist weder zu klein, noch ist die Topographie ungünstiger als an anderen Standorten und die Entfernung der Getränkefabrik beträgt ein Mehrfaches der Entfernung des Dürrenhardter Hofes zum geplanten Absetzgelände in Haiterbach. Hingegen wurden auch auf dem Wächtersberg vorhandene Biotope vergessen. Also liegen auch hier diverse Fehler vor.

Die mehrfach als Hinderungsgrund genannten Hochspannungsleitungen (zum Beispiel auf dem Wächtersberg-Hub oder dem Muckberg) könnten jedenfalls auf einigen hundert Metern Strecke kostengünstiger in die Erde verlegt werden als die Verlegung der kompletten Saatgutaufbereitungs- und Siloanlage des Dürrenhardter Hofs samt Entschädigung für große Schläge mit guten Ackerböden.

Entgegen Ihrer Antwort zum Kommentar Nr. 7 hat Ihre Sondierung, wie soeben explizit dargelegt, erhebliche Mängel. Dies sollten Sie nun endlich zur Kenntnis nehmen und sich diesen Fakten nicht länger verweigern.

Daher ist Haiterbach sicher nicht das geeignetste Gelände. Auch eine fortwährende Wiederholung dieser falschen Aussage ändert daran nichts.

Immerhin gibt es eine Rückabwicklungsklausel für den Fall, dass kein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr gefunden wird und damit die Mittelfläche in Malmsheim nicht bis spätestens 31.12.2029 an die Firma Bosch "weiterveräußert" wurde. Dann nämlich erhält Bosch den Kaufpreis für die Mittelfläche zurück und die Bundeswehr behält die Absetzfläche in Malmsheim (Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010).


Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anregungen. Die Angaben über die militärische Nutzbarkeit beruhen auf Aussagen der Bundeswehr. Das Land hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Die naturschutzrechtlichen Abwägungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) überprüft. Diese bleibt abzuwarten. Dort werden

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anregungen. Die Angaben über die militärische Nutzbarkeit beruhen auf Aussagen der Bundeswehr. Das Land hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Die naturschutzrechtlichen Abwägungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) überprüft. Diese bleibt abzuwarten. Dort werden auch die von Ihnen genannten Standortalternativen noch einmal überprüft. Nur die Ergebnisse der UVP werden für das weitere Verfahren maßgeblich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium