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Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes

Eine Erzieherin ließt drei Kleinkindern aus einem Buch vor (Bild: © dpa).

Familie

Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Änderung der Kindertagesstättenverordnung

Die Regelungsänderungen betreffen das Kindertagesbetreuungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz und die Verordnung zur Änderung der Kindertagesstättenverordnung. Mit den Regelungsänderungen werden die Voraussetzungen zur Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes des Bundes geschaffen.

Das so genannte Gute-Kita-Gesetz des Bundes hat zum Ziel, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Das Land Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, die Bundesmittel für qualitative Maßnahmen zu verwenden, wie zum Beispiel die Leitungszeit in Kindertageseinrichtungen. Der erforderliche Regelungsbedarf wird durch die Anpassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Änderung der Kindertagesstättenverordnung umgesetzt.   

Die Neuregelungen sollen im Januar 2020 in Kraft treten.

Sie konnten den Gesetzesentwurf bis zum 26. August 2019 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Änderung der Kindertagesstättenverordnung mit Begründung (PDF)

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