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Stärkung des Ehrenamtes

Ehrenamtliche Mitarbeiter vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und Teil des Teams vom Kältebus schauen am frühen Morgen des 8. Januar 2017 nach einem 87-jährigen Obdachlosen, der im Kräherwald in Stuttgart lebt. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Katastrophenschutz

Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auch für bestimmte Fälle unterhalb der Katastrophenschwelle und außerhalb der Regelungen im Feuerwehr- oder Rettungsdienstgesetz gestärkt werden. Zum anderen sollen die Rechtsverhältnisse einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten für die mitwirkenden Organisationen verbessert werden.

Baden-Württemberg verfügt über einen Bevölkerungsschutz, der sich in der Praxis bewährt und auch bei größeren Schadensereignissen seine Wirkkraft unter Beweis gestellt hat. Gleichwohl ist eine stete Fortentwicklung, Anpassung und Verbesserung des Hilfeleistungssystems notwendig. Die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen, der Bund, die Länder, Kreise und Gemeinden leisten jeweils einen soliden Beitrag zu einem funktionierenden Bevölkerungsschutz im Rahmen des integrierten Hilfeleistungssystems. Es wird stetig in Ausrüstung und Material investiert.

Dabei dürfen jedoch die Menschen, die das Bevölkerungsschutzsystem tragen, nicht aus dem Blick verloren werden. Diese Gesetzesänderung bezweckt deshalb in erster Linie die Stärkung der personellen Ressourcen des Bevölkerungsschutzes, die ganz überwiegend im ehrenamtlichen Bereich liegen. Im Vordergrund steht hierbei die langfristige Bindung von ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagierten Personen sowie die stete Gewinnung von entsprechenden Nachwuchskräften. Ohne sie könnte der Bevölkerungsschutz nicht hinreichend gewährleistet werden.

Die Änderung erweitert deshalb den bewährten Regelungsbereich des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Hinblick auf die Rechte dieser Ehrenamtlichen auf außergewöhnliche Einsatzlagen, die zwar nicht die Dimension einer Katastrophe erreichen, aber gleichwohl den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes erfordern. Der Einsatz dieser ehrenamtlichen Kräfte wird durch die Neuregelung gesichert.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 10. September, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetzentwurf zur zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz (PDF)

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

4. Kommentar von :Mehrang Mashaghati

Ehrenamt Anfrage

Das finde ich sehr gut.so können Informationen ausgetauscht werden, neue Ansichten,und damit neue Einsichten erfolgen, vertrauen schaffen Vorurteile bekämpfen, Das Recht eines Menschen spiegelt das Rückrad einer Gesunden Demokratie, der Dialog vertreibt sie alle.. Ich würde gerne ein Ehrenamt übernehmen, um solchen Gesetze ihr Existenzrecht

Das finde ich sehr gut.so können
Informationen ausgetauscht werden, neue Ansichten,und damit neue Einsichten erfolgen, vertrauen schaffen Vorurteile bekämpfen,
Das Recht eines Menschen spiegelt das Rückrad einer Gesunden Demokratie, der Dialog vertreibt sie alle.. Ich würde gerne ein Ehrenamt übernehmen, um solchen Gesetze ihr Existenzrecht abzusprechen!

3. Kommentar von :dietmarferger.de

Gleichbehandlung

Es sollte der Grundsatz gelten, dass Ehrenämter grundsätzlich gleich behandelt werden. Unterschieden kann und sollte nur zwischen freiwilligen und verpflichtenden Ehrenämtern. Ein verpflichtendes Ehrenamt ist beispielsweise die freiwillige Feuerwehr oder auch die Mitgliedschaft in einem Gemeinde- oder Kreistag, da dort eine Verpflichtung besteht,

Es sollte der Grundsatz gelten, dass Ehrenämter grundsätzlich gleich behandelt werden.
Unterschieden kann und sollte nur zwischen freiwilligen und verpflichtenden Ehrenämtern. Ein verpflichtendes Ehrenamt ist beispielsweise die freiwillige Feuerwehr oder auch die Mitgliedschaft in einem Gemeinde- oder Kreistag, da dort eine Verpflichtung besteht, bei einem Brand auszurücken oder einer Gemeinderats- oder Kreistagssitzung beizuwohnen und die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen.
Anders ist es bei Tätigkeiten in vielen anderen gemeinnützigen Vereinen, die keine dauerhafte Verpflichtung beinhalten und mehr oder weniger jederzeit aufgegeben werden können.
Bei verpflichtenden Erhenämtern, wo auch die Einsatzzeit nicht frei gewählt werden kann, ist insbesondere die Entschädigung für Verdienstausfall noch sehr schlecht geregelt, da meist eine gleichhohe Pauschale gezahlt wird, die sowohl diejenigen erhalten, die keinen realen Verdientsaufall haben (z.B. Rentner), als auch die, die neben dem eigenen Verdienstausfall noch laufende Kosten erwirtschaften müssen (z.B. Selbständige, Unternehmer oder Freiberufler), wenn sie beispielsweise Büroraum- oder Fahrzeigmieten, Mitarbeiter etc. von dem von ihnen erwirtschafteten Erträgen finanzieren müssen.
Hier sollte es verpflichtende Grundsätze geben, die in den Entschädigungssatzungen der Kommunen berücksichtigt werden müssen.

2. Kommentar von :ohne Name 9971

Gleiche Rechte für alle Hilfsorganisationen, die schnell vor Ort sein müssen

Ich habe vereits öfters von ehrenamtlichen Helfern des THW gehört, die erzählt haben, dass sie z.B. wenn sie auf dem Weg zum Einsatz einen leichten Unfall verursachen, bei dem der Schaden höher als 12 Euro ist (z.B. Auto gestreift) anhalten und auf die Polizei warten müssen. Das ist schlecht, weil somit die Arbeit unnötig behindert wird. Bei

Ich habe vereits öfters von ehrenamtlichen Helfern des THW gehört, die erzählt haben, dass sie z.B. wenn sie auf dem Weg zum Einsatz einen leichten Unfall verursachen, bei dem der Schaden höher als 12 Euro ist (z.B. Auto gestreift) anhalten und auf die Polizei warten müssen. Das ist schlecht, weil somit die Arbeit unnötig behindert wird.

Bei uns im Ort gibt es zudem die HVO/ die Helfer vor Ort, die wir hier brauchen, bis der Krankenwagen eintrifft. Dieser braucht aktuell nämlich mindestens 10-15 Minuten, bis er da ist, in Zukunft sogar noch länger, weil im Rahmen der Agenda 2030 die komplette Gesundheitsversorgung umgebaut und das Renchtal vernachlässigt wird. Diese Helfer vor Ort müssen ihre komplette Ausrüstung selbst kaufen, und finanzieren ihr Fahrzeug durch Spenden. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden nichtmal für die Arbeitszeit, die sie dadurch verlieren entschädigt. Hier sollte man eindeutig nachbessern und zumindest mal die Ausrästung und die fehlende Arbeitszeit erstatten, wenn das Land, bzw. der Kreis schon keine gescheite Gesundheitsversorgung aufstellt. (Wofür eigentlich ein Rettungswagen in Oppenau stationiert werden müsste, da man für das gesamte Renchtal nur den RTW aus Oberkirch hat, der z.B. nach Bad Griesbach 20-30 Minuten braucht. Die HVO brauchen hier nicht so lange.

1. Kommentar von :Michael Busch

Honorieren des Ehrenamtes

Ich würde vorschlagen die Jubilare mit größerer Öffentlichkeit zu würdigen. Ich könnte mir vorstellen, dass es zum 25. Jubiläum eine Landesehrung durch den MP mit Pressemitteilung und zum 50. Jubiläum einen Empfang beim Bundespräsident gibt. Auch sollten Ehrenamtliche Helfer in Uniform die selbe Schutzstellung wie verbeamtete Uniformträger

Ich würde vorschlagen die Jubilare mit größerer Öffentlichkeit zu würdigen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es zum 25. Jubiläum eine Landesehrung durch den MP mit Pressemitteilung und zum 50. Jubiläum einen Empfang beim Bundespräsident gibt.
Auch sollten Ehrenamtliche Helfer in Uniform die selbe Schutzstellung wie verbeamtete Uniformträger erfahren.

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