Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften
Sie können den Gesetzentwurf bis zum 16. August 2022, 17 Uhr, kommentieren.
Gesetzesentwurf zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften (PDF)
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Kommentare : zum Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften
Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften
Die Senkung des Mindestalters für die Wählbarkeit zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister sehe ich kritisch. So junge AmtsinhaberInnen könnten mangels Lebens- und Berufserfahrung eher mal überfordert sein ob der vielfältigen Anforderungen als ChefIn der Verwaltung.
Die Senkung des passiven Wahlalters für die kommunalen Gremien sehe ich dagegen nur positiv. Angesichts unserer überalterten Gesellschaft (ich bin auch schon 64) kann frischer Wind in diesen Gremien nicht schaden. Es ist außerdem kaum zu erwarten, daß NUR noch junge Leute gewählt und wir dann von diesen allein regiert werden...
Was endlich einmal gesetzlich neu geregelt werden müßte wäre aus meiner Sicht die sogenannte Unechte Teilortswahl. Wegen des komplizierten Wahlverfahrens gehen in unserer Gemeinde bei jeder Wahl zwischen 10 und 20 % der Stimmen als ungültig verloren (!), was ich für ein demokratisches Gemeinwesen als sehr bedenklich finde. Bei den immer gleichzeitig stattfindenden Ortschaftsratswahlen gibt es deutlich geringere Fehlquoten.
Um den Befürchtungen der kleinen Ortsteile entgegenzukommen, nicht mehr mit Stimmrecht im Gemeinderat vertreten zu sein, könnte man den bisher beratend tätigen OrtsvorsteherInnen doch auch das Stimmrecht einräumen. Und im gleichen Zug die Unechte Teilortswahl abschaffen.
Von der Systematik wäre das nicht viel anders als daß die BürgermeisterInnen Stimmrecht haben, obwohl auch sie in einer eigenen Wahl gewählt werden.
Spaßbewerber
Es sollte auch für Kommunen unter 20.000 Einwohnern eine (entsprechend reduzierte) Mindestanzahl an Unterstützungsunterschriften erforderlich sein, um reine Spaßkandidaten zu verhindern bzw. es diesen Personen zumindest zu erschweren.
Gleichzeitig sollten die Vorschriften zur Wählbarkeit in Bezug auf Straftaten klarer definiert werden.
Alter für Wählbarkeit absenken
Also ich denke mit 16 Ist man noch ganz am Anfang seines Lebens und will natürlich auch mitreden, wie auch ich in meiner Jugend, ich habe auch alles besser gewußt, jetzt im Nachhinein hätte ich mehr auf meine Eltern gehört und auf einige eigene Erfahrungen verzichtet hätte ich es heute deutlich leichter aber ich will mich nicht beschweren meine Fehler habe ich selber gemacht. Nun werden sich die heutigen Jugendlichen nicht so stark von mir früher unterscheiden, wohl sind sie heute etwas reifer wie ich damals, aber sie haben null Lebenserfahrung, abgesehen davon sie sind noch nicht voll geschäftsfähig und nun sollen nicht voll geschäftsfähige mitregieren, ich verstehe das langsam nicht mehr, dann machen wir doch Wahlrecht ab 6 Jahren. Wäre doch toll das Kinder auch mitreden können. Was ich sagen will in diesem Alter ist man noch nicht in der Lage alle Konsequenzen abzusehen, das sind ja noch nicht mal unsere Erwachsenen Regierenden und das will man jetzt noch verschlimmern.
Gute Nacht Deutschland
Wählbarkeit ab 16 nicht verfassungsgemäß
Natürlich ist es wünschenswert und ein hohes politisches Ziel, Jugendliche für die Politik, insbeosondere vor Ort, zu interessieren.
Dies haben die meisten Kommunen nicht umgesetzt. In den wenigsten gibt es funktionierende Jugendparlamente, in den Schulen haben die Schüler viel zu wenig Mitspracherechte.
Dies soll jetzt mit einer Senkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre "kompensiert" werden - dabei wird aber komplett ignoriert, dass Jugendliche unter 18 noch nicht geschäftsfähig sind. Vor allem aber birgt diese Regelung die Gefahr, noch mehr jugendliche Berufspolitiker heranzuziehen, die ohne jegliche Erfahrung im praktischen realen Leben dann die Politik in Deutschland gestalten.
Das Gegenteil sollte eigentlich der Fall sein: Gewählt werden sollten nur diejenigen, die eine gewisse Erfahrung im "realen Leben" vorweisen können und politische und faktische Zusammenhänge nicht nur aus der Theorie, sondern auch aus der Praxis heraus kennen.