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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

Einschränkungen

  • Freiheitsrechte Rauchende
  • Freiheitsrechte Nichtrauchende
  • Hausrecht
  • Grenzwerte für Toxizität

Sie können den Themenbereich bis zum 16. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zu Einschränkungen

21. Kommentar von :Löwenzähnchen

Nichtraucher haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Es schädigt mich, wenn Rauch in meine Küche zieht, weil vor dem Haus oder auf einem Balkon geraucht wird. Meine Freiheitsrechte werden massiv eingeschränkt, wenn ich meinen Balkon nicht benutzen kann oder nicht lüften kann. Wenn im Treppenhaus geraucht wird, komme ich nicht einmal ohne Schädigung in meine eigene Wohnung. Raucher können rauchen,

Es schädigt mich, wenn Rauch in meine Küche zieht, weil vor dem Haus oder auf einem Balkon geraucht wird. Meine Freiheitsrechte werden massiv eingeschränkt, wenn ich meinen Balkon nicht benutzen kann oder nicht lüften kann.
Wenn im Treppenhaus geraucht wird, komme ich nicht einmal ohne Schädigung in meine eigene Wohnung.
Raucher können rauchen, wo sie unter sich sind oder in ihren eigenen Räumen, wenn sie die Türen geschlossen halten. Oder im Freien, wo keine anderen Menschen sind.
Überall sonst dürfen sie sich aufhalten, nur dort nicht rauchen. Freiheitsrechte von Rauchern sehe ich dadurch nicht eingeschränkt.

20. Kommentar von :ohne Name 102384

Mehr Rechte um gegen Rauchbelästigung vorgehen zu können

Im Privatraum kaum Chance sich zu schützen. Auch hier muss in Mehrfamilienhäusern eine Einschränkung möglich sein! Vermieter brauchen mehr Rechte auch auf dem Balkon das Rauchen verbieten zu können und Nachbarn von Rauchern mehr Rechte um gegen die Belästigung vorzugehen. Der Nachbar raucht auf dem Balkon, sodass es nicht möglich ist ohne

Im Privatraum kaum Chance sich zu schützen. Auch hier muss in Mehrfamilienhäusern eine Einschränkung möglich sein!

Vermieter brauchen mehr Rechte auch auf dem Balkon das Rauchen verbieten zu können und Nachbarn von Rauchern mehr Rechte um gegen die Belästigung vorzugehen.

Der Nachbar raucht auf dem Balkon, sodass es nicht möglich ist ohne Passivrauchen selbst auf den eigenen Balkon zu gehen. Unmöglich das unbeschwerte Lüften, da sonst der Rauch in die eigene Wohnung zieht. Und keine Chance etwas dagegen zu tun. Da muss sich was ändern! Wir Nichtraucher müssen zurückstecken um Gesund zu bleiben. Da ist traurig

19. Kommentar von :Jo

Awareness / Ausgrenzung vulnerabler Menschen (Asthmatiker etc.)

Es ist auch zu beachten, dass mangelnder Nichtraucherschutz gerade für vulnerable Personengruppen, wie Asthmatiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, eine harte Barriere darstellt und sie von weiten Teilen des sozialen Lebens ausschließt. Zu Awareness, also einem wertschätzenden, nichtdiskriminierenden Umgang miteinander, gehört, dass

Es ist auch zu beachten, dass mangelnder Nichtraucherschutz gerade für vulnerable Personengruppen, wie Asthmatiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, eine harte Barriere darstellt und sie von weiten Teilen des sozialen Lebens ausschließt. Zu Awareness, also einem wertschätzenden, nichtdiskriminierenden Umgang miteinander, gehört, dass diese Personen nicht ausgegrenzt werden.

Der mangelnde Nichtraucherschutz bedeutet gerade für diese Personengruppen eine massive Einschränkung ihres Rechts auf soziale Teilhabe.

Der Punkt "Awareness / Ausgrenzung vulnerabler Menschen (Asthmatiker etc.)" ist daher hier zu ergänzen.

18. Kommentar von :Jo

Leben und Gesundheit Nichtraucher

Auch Leben und Gesundheit der Nichtraucher müssen in der Diskussion berücksichtigt werden. Das Recht auf Leben und Gesundheit wird durch mangelnden Nichtraucherschutz beeinträchtigt. Schon kleinste Mengen Tabakrauch können u.a. Tumorwachstum begünstigen. Es gibt keinen Grenzwert für die Toxizität. Das ist auch in den Leitlinien zu Artikel 8 des WHO

Auch Leben und Gesundheit der Nichtraucher müssen in der Diskussion berücksichtigt werden. Das Recht auf Leben und Gesundheit wird durch mangelnden Nichtraucherschutz beeinträchtigt. Schon kleinste Mengen Tabakrauch können u.a. Tumorwachstum begünstigen. Es gibt keinen Grenzwert für die Toxizität. Das ist auch in den Leitlinien zu Artikel 8 des WHO Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs festgehalten.

17. Kommentar von :Jo

Keine Grenzwerte für Toxizität

Es gibt keinen Grenzwert für die Toxizität von Tabakrauch. Das ist wissenschaftlicher Konsens und kann u.a. auf der Webseite des Deutschen Krebsforschungszentrums nachgelesen werden.

Der Punkt muss daher richtigerweise "Keine Grenzwerte für Toxizität" heißen.

16. Kommentar von :ohne Name 102378

Deutschland ist ein Raucher- und Dampferparadies

Der Passivrauch ist schwer gesundheitsschädigend. Nichts anderes wird auch einst bei dem Passivdampfen herausgefunden werden. Weil aber keine Gelder in die Forschung gesteckt werden, heuchelt die Industrie mit einer Studie mit winziger Stichprobe (obwohl es abertausende Zusammensetzungen gibt) Hinweise auf Unschädlichkeit des Passivdampfens vor.

Der Passivrauch ist schwer gesundheitsschädigend. Nichts anderes wird auch einst bei dem Passivdampfen herausgefunden werden. Weil aber keine Gelder in die Forschung gesteckt werden, heuchelt die Industrie mit einer Studie mit winziger Stichprobe (obwohl es abertausende Zusammensetzungen gibt) Hinweise auf Unschädlichkeit des Passivdampfens vor. Das ist unseriös. Nichts hat sich geändert seit der Tabakindustrie. Das ist jetzt die next gen, die mit next gen Products herangezüchtet werden. Das gelingt auch sehr gut. Das zeigt das Stadtbild mit dampfenden Kindern vor und in den Schulen, in Parks und auf Spielplätzen. Sehr tief geprägt hat auch die Propaganda der Tabakindustrie das Argument, dass Freiheitsrechte von Rauchern eingeschränkt werden würden. Dabei ist es genau umgekehrt: Die meisten Raucher sind rücksichtslos, Rauchen an Bushaltestellen, außerhalb vorgezeichneter Bereiche an Bahnhöfen und auch sonst überall. In Deutschland gehört es verrückterweise zur Selbstverständlichkeit, dass die Allgemeinheit die Folgekosten von Filterstummeln, Akkus der Einweg e-Zigaretten, hohe Explosionsgefahr in den Entwertungshöfen, steigende Gesundheits- und Umweltkosten tragen muss. Raucher und Dampfer sollten sich lieber mit dem Thema Sucht auseinandersetzen und diese nicht leugnen. Zudem sollten ihnen Therapiemöglichkeiten von der Kasse übernommen werden, um aufzuhören. Aber was auf keinen Fall geschehen sollte, und aktuell der Fall ist, eine weitere Belästigung und Umverteilung der Belastung dieser Sucht auf alle. Daher ist es zwingend den Nichtraucherschutz auf e-Zigaretten anzugleichen und v.a. auch zu erhöhen. Warum muss ich als Nichtraucher mit meinen Kindern ständig um Rücksichtnahme bitten, warum soll ich diese gesamten Kosten (dazu gehören auch Krankheitsausfall, also Mehrarbeit) usw. kompensieren? Für jemanden, der keine Krankheitseinsicht hat, sich nicht helfen lassen will und auch noch überall in der Öffentlichkeit für Kinder ein schlechtes Role-Model ist?

15. Kommentar von :PeEp

Einschränkungen

Ich habe einen Nachbar, der vor allem den Sommer über sehr viel auf seiner Terrasse raucht. In dieser Zeit, wo man selbst viel draußen sein möchte oder auch die Fenster geöffnet hat, fühle ich mich schon sehr durch den herüberziehenden Rauch belästigt (ich habe Astma). Ich kann mich der Situation nicht entziehen, außer ich verlasse mein Haus. Das

Ich habe einen Nachbar, der vor allem den Sommer über sehr viel auf seiner Terrasse raucht. In dieser Zeit, wo man selbst viel draußen sein möchte oder auch die Fenster geöffnet hat, fühle ich mich schon sehr durch den herüberziehenden Rauch belästigt (ich habe Astma). Ich kann mich der Situation nicht entziehen, außer ich verlasse mein Haus. Das kann ja wohl aber nicht die Lösung sein.Hierzu würde ich mir schon sehr eine allgemeingültige Regelung wünschen.

14. Kommentar von :AndreaH

Komplexe Einschränkung nicht möglich

Eine absolute Einschränkung bzw Verbot vom Rauchen in der Öffentlichkeit ist nicht möglich, nicht umsetzbar, nicht kontrollierbar. Als Raucher bemühe ich mich immer auf meine Umgebung zu achten und Nichtraucher nicht zu beeinträchtigen, leider ist das nicht immer und überall möglich. So wie ich das Recht habe, auf der Straße mit einer Flasche

Eine absolute Einschränkung bzw Verbot vom Rauchen in der Öffentlichkeit ist nicht möglich, nicht umsetzbar, nicht kontrollierbar.
Als Raucher bemühe ich mich immer auf meine Umgebung zu achten und Nichtraucher nicht zu beeinträchtigen, leider ist das nicht immer und überall möglich.

So wie ich das Recht habe, auf der Straße mit einer Flasche Bier zu laufen (auch kein gutes Vorbild für Kinder) oder Cannabis zu rauchen, so möchte ich auch eine Zigarette rauchen, ohne erst die Raucherzone in 500m Entfernung zu suchen.

In Gaststätten im Aussenbereich kann dies gern umgesetzt werden, ebenso zB. in Stadien (wie beim SCF) oder Konzerten. Evtl sollte die Entscheidung beim Hausherrn bleiben (Hausrecht).
Weihnachtsmärkte, Strassenfeste, etc seh ich als nicht machbar.
Raucherzonen alle 200m? Was ist wenn der Wind dreht? Komplettes Verbot in der Öffentlichkeit? Nein!

13. Kommentar von :T.S.

Diskriminierung von Kranken

Nikotinabhängigkeit ist eine anerkannte Erkrankung (siehe ICD-10: F17.2). Ein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen Raum käme meines Erachtens einem Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund einer Erkrankung gleich. Dies dürfte kaum mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz zu vereinbaren sein. Dennoch gilt auch das Recht auf

Nikotinabhängigkeit ist eine anerkannte Erkrankung (siehe ICD-10: F17.2). Ein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen Raum käme meines Erachtens einem Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund einer Erkrankung gleich. Dies dürfte kaum mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz zu vereinbaren sein.

Dennoch gilt auch das Recht auf körperliche Unversehrbarkeit, was durch den passiven Konsum von Tabakrauch gefährdet sein kann.

Daher gilt es aus meiner Sicht, beiden Personengruppen (Raucher und Nichtraucher) gerecht zu werden, ohne einer der Gruppen in seiner Bewegungsfreiheit und Teilhabemöglichkeit stark einzuschränken.

Andere Länder setzten dies z.B. mit ausgewiesenen Raucherplätzen im öffentlichem Raum um (teils auch Räume mit entsprechendem Abzug). Diese müssten ähnlich wie auf Bahnsteigen barrierefrei zugänglich, leicht auffindbar, in nicht allzu großen Entfernungen und somit in ausreichender Anzahl geschaffen werden.

12. Kommentar von :ohne Name 1246

Nichtraucherschutz

Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände sollte nur noch in ganz klar ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein, wo es Nichtraucher nicht stört. Diese Bereiche müssen so gestaltet oder so weit weg von den Nichtrauchern sein, dass der Rauch nicht zu diesen zieht. Es darf nicht sein, dass Nichtraucher, wenn sie nicht konstant Passivrauchen möchten,

Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände sollte nur noch in ganz klar ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein, wo es Nichtraucher nicht stört. Diese Bereiche müssen so gestaltet oder so weit weg von den Nichtrauchern sein, dass der Rauch nicht zu diesen zieht.

Es darf nicht sein, dass Nichtraucher, wenn sie nicht konstant Passivrauchen möchten, nicht am täglichen Leben teilnehmen können.

Raucher dürfen sich gerne die Gesundheit zerstören - aber bitte nur ihre eigene und in den eigenen vier Wänden.