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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

Einschränkungen

  • Freiheitsrechte Rauchende
  • Freiheitsrechte Nichtrauchende
  • Hausrecht
  • Grenzwerte für Toxizität

Sie können den Themenbereich bis zum 16. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zu Einschränkungen

15. Kommentar von :PeEp

Einschränkungen

Ich habe einen Nachbar, der vor allem den Sommer über sehr viel auf seiner Terrasse raucht. In dieser Zeit, wo man selbst viel draußen sein möchte oder auch die Fenster geöffnet hat, fühle ich mich schon sehr durch den herüberziehenden Rauch belästigt (ich habe Astma). Ich kann mich der Situation nicht entziehen, außer ich verlasse mein Haus. Das

Ich habe einen Nachbar, der vor allem den Sommer über sehr viel auf seiner Terrasse raucht. In dieser Zeit, wo man selbst viel draußen sein möchte oder auch die Fenster geöffnet hat, fühle ich mich schon sehr durch den herüberziehenden Rauch belästigt (ich habe Astma). Ich kann mich der Situation nicht entziehen, außer ich verlasse mein Haus. Das kann ja wohl aber nicht die Lösung sein.Hierzu würde ich mir schon sehr eine allgemeingültige Regelung wünschen.

14. Kommentar von :AndreaH

Komplexe Einschränkung nicht möglich

Eine absolute Einschränkung bzw Verbot vom Rauchen in der Öffentlichkeit ist nicht möglich, nicht umsetzbar, nicht kontrollierbar. Als Raucher bemühe ich mich immer auf meine Umgebung zu achten und Nichtraucher nicht zu beeinträchtigen, leider ist das nicht immer und überall möglich. So wie ich das Recht habe, auf der Straße mit einer Flasche

Eine absolute Einschränkung bzw Verbot vom Rauchen in der Öffentlichkeit ist nicht möglich, nicht umsetzbar, nicht kontrollierbar.
Als Raucher bemühe ich mich immer auf meine Umgebung zu achten und Nichtraucher nicht zu beeinträchtigen, leider ist das nicht immer und überall möglich.

So wie ich das Recht habe, auf der Straße mit einer Flasche Bier zu laufen (auch kein gutes Vorbild für Kinder) oder Cannabis zu rauchen, so möchte ich auch eine Zigarette rauchen, ohne erst die Raucherzone in 500m Entfernung zu suchen.

In Gaststätten im Aussenbereich kann dies gern umgesetzt werden, ebenso zB. in Stadien (wie beim SCF) oder Konzerten. Evtl sollte die Entscheidung beim Hausherrn bleiben (Hausrecht).
Weihnachtsmärkte, Strassenfeste, etc seh ich als nicht machbar.
Raucherzonen alle 200m? Was ist wenn der Wind dreht? Komplettes Verbot in der Öffentlichkeit? Nein!

13. Kommentar von :T.S.

Diskriminierung von Kranken

Nikotinabhängigkeit ist eine anerkannte Erkrankung (siehe ICD-10: F17.2). Ein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen Raum käme meines Erachtens einem Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund einer Erkrankung gleich. Dies dürfte kaum mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz zu vereinbaren sein. Dennoch gilt auch das Recht auf

Nikotinabhängigkeit ist eine anerkannte Erkrankung (siehe ICD-10: F17.2). Ein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen Raum käme meines Erachtens einem Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund einer Erkrankung gleich. Dies dürfte kaum mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz zu vereinbaren sein.

Dennoch gilt auch das Recht auf körperliche Unversehrbarkeit, was durch den passiven Konsum von Tabakrauch gefährdet sein kann.

Daher gilt es aus meiner Sicht, beiden Personengruppen (Raucher und Nichtraucher) gerecht zu werden, ohne einer der Gruppen in seiner Bewegungsfreiheit und Teilhabemöglichkeit stark einzuschränken.

Andere Länder setzten dies z.B. mit ausgewiesenen Raucherplätzen im öffentlichem Raum um (teils auch Räume mit entsprechendem Abzug). Diese müssten ähnlich wie auf Bahnsteigen barrierefrei zugänglich, leicht auffindbar, in nicht allzu großen Entfernungen und somit in ausreichender Anzahl geschaffen werden.

12. Kommentar von :ohne Name 1246

Nichtraucherschutz

Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände sollte nur noch in ganz klar ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein, wo es Nichtraucher nicht stört. Diese Bereiche müssen so gestaltet oder so weit weg von den Nichtrauchern sein, dass der Rauch nicht zu diesen zieht. Es darf nicht sein, dass Nichtraucher, wenn sie nicht konstant Passivrauchen möchten,

Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände sollte nur noch in ganz klar ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein, wo es Nichtraucher nicht stört. Diese Bereiche müssen so gestaltet oder so weit weg von den Nichtrauchern sein, dass der Rauch nicht zu diesen zieht.

Es darf nicht sein, dass Nichtraucher, wenn sie nicht konstant Passivrauchen möchten, nicht am täglichen Leben teilnehmen können.

Raucher dürfen sich gerne die Gesundheit zerstören - aber bitte nur ihre eigene und in den eigenen vier Wänden.

11. Kommentar von :ohne Name 102174

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Passivrauch ist Körperverletzung und soll untersagt werden. Ich möchte mich frei bewegen können, ohne Rauchgift ausgesetzt zu werden.

Den Rauchern wird keine Freiheit genommen, wenn das Rauchen verboten wird. Sie dürfen ja trotzdem überall hin, nur eben nicht rauchen.

10. Kommentar von :Andy

Rauchen auf Balkon

Wir (inkl. Kindergartenkind) wohnen in einem Haus mit 10 Wohnungen - und sind „umzingelt“ von Rauchern, die auf ihrem jeweiligen Balkon rauchen. Die Nutzung des Balkons zum Rauchen sollte zeitlich beschränkt werden, auf bestimmte Zeitfenster, die über die Hausordnung definiert werden und zwischen 06.00 - 22.00 Uhr eine Gesamtzeit von vier Stunden

Wir (inkl. Kindergartenkind) wohnen in einem Haus mit 10 Wohnungen - und sind „umzingelt“ von Rauchern, die auf ihrem jeweiligen Balkon rauchen. Die Nutzung des Balkons zum Rauchen sollte zeitlich beschränkt werden, auf bestimmte Zeitfenster, die über die Hausordnung definiert werden und zwischen 06.00 - 22.00 Uhr eine Gesamtzeit von vier Stunden nicht überschreitet.

9. Kommentar von :Mari

Das Freiheitsrecht des einzelnen endet dort, wo sie andere einschränkt

D.h. Rauchen sollte meiner Meinung nach zwingend dort verboten sein, wo sich Nichtraucher beeinträchtigt fühlen. Das ist egal, ob in geschlossenen Räumen, im Biergarten, auf dem Bahnsteig, vor dem Club, in der Bar, auf dem Gehweg, etc. Wer rauchen will, kann das zu Hause tun, oder in speziellen Raucher-Clubs. Aber nicht im Beisein von

D.h. Rauchen sollte meiner Meinung nach zwingend dort verboten sein, wo sich Nichtraucher beeinträchtigt fühlen.
Das ist egal, ob in geschlossenen Räumen, im Biergarten, auf dem Bahnsteig, vor dem Club, in der Bar, auf dem Gehweg, etc. Wer rauchen will, kann das zu Hause tun, oder in speziellen Raucher-Clubs. Aber nicht im Beisein von Nichtrauchern.

8. Kommentar von :Beate Voitl

Nichtrauchen ist der Normalzustand

Die Rechte der Nichtrauchenden (vor allem auch Kinder!) auf saubere Luft und Gesundheit werden durch die Rauchenden beschnitten, das muss sich ändern.

7. Kommentar von :ohne Name 102057

Rauchen vor Gastronomie und in Außengastronomie gefährdet meine Gesundheit

Das Rauchen direkt an den Aus- und Eingängen von Gastronomie und auch allen öffentlichen Gebäuden sollte verboten werden. Rauchzonen okay - aber doch nicht da, wo ich als Nichtraucher zwingend durch muss! Luftanhalten?? Kleidung wechseln ? Warum ? Die Raucher sollen da hin, wo es keinen stört - weit weg! Daher auch ein Rauchverbot in der

Das Rauchen direkt an den Aus- und Eingängen von Gastronomie und auch allen öffentlichen Gebäuden sollte verboten werden. Rauchzonen okay - aber doch nicht da, wo ich als Nichtraucher zwingend durch muss! Luftanhalten?? Kleidung wechseln ? Warum ? Die Raucher sollen da hin, wo es keinen stört - weit weg!
Daher auch ein Rauchverbot in der Außengastronomie - es ist einfach eine Zumutung….und nicht nur das - es ist Körperverletzung!

6. Kommentar von :Jubenk

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Es gibt für alle Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als Nichtraucher werde ich immer wieder gezwungen, den Zigarettenrauch von Rauchern einzuatmen - z.B. am Bahnsteig, im Eingangsbereich von Geschäften, in der Außengastro ... Wieso muss ich das tolerieren, obwohl die Toxizität des Zigarettenrauchs bekannt ist? Wo bleibt da mein

Es gibt für alle Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als Nichtraucher werde ich immer wieder gezwungen, den Zigarettenrauch von Rauchern einzuatmen - z.B. am Bahnsteig, im Eingangsbereich von Geschäften, in der Außengastro ...
Wieso muss ich das tolerieren, obwohl die Toxizität des Zigarettenrauchs bekannt ist? Wo bleibt da mein Recht auf körperliche Unversehrtheit?