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Anpassung des Polizeigesetzes

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)

Polizei

Anpassung des Polizei­gesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Notwendige Vorschriften sollen geschaffen werden, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates für die Polizei in Baden-Württemberg umzusetzen.

Das Polizeigesetz soll an die Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz sowie vom 18. Dezember 2018 zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme angepasst werden.

Durch die Schaffung neuer oder ausdrücklicher polizeilicher Rechtsgrundlagen sollen Gefahren, etwa des internationalen Terrorismus oder im Bereich der häuslichen oder sexuellen Gewalt, noch wirksamer entgegengetreten werden können.

Es handelt sich um polizeilicher Rechtsgrundlagen

  • zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen,
  • zum Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen,
  • über Gefährderansprachen und -anschreiben und Gefährdetenansprachen,
  • zur Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern,
  • für den polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften und
  • um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Kommentare : zur Anpassung des Polizeigesetzes

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1. Kommentar von :HinDan01
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2. Kommentar von :Ohne Name
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3. Kommentar von :PhilippSchäfer

Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Führen Sie eine verpflichtende Kenzeichung von Polizistinnen und Polizisten, welche ihren Dienst in BW ausüben (auch nur kurzfristig bei Großveranstaltungen oder Demonstrationen) ein.

Beachten / holen Sie Stellungnahmen von digitalcourage.de, ccc.de zum Thema Bodycams in privaten Räumen oder anderen Parteien ein.

4. Kommentar von :Ohne Name

Verschärfung nicht notwendig!

Die Verschärfung des Polizeigesetz ist nicht notwendig und stellt unnötige Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung dar. Das NoPolGBW Bündnis (nopolgbw.org) und die Piratenpartei (bw-trojaner.de) weisen darauf schon seit 2018 hin. Bereits 2017 hieß es, dass die Landesregierung ans verfassungsrechtliche Limit ginge, wieso dann jetzt noch

Die Verschärfung des Polizeigesetz ist nicht notwendig und stellt unnötige Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung dar.

Das NoPolGBW Bündnis (nopolgbw.org) und die Piratenpartei (bw-trojaner.de) weisen darauf schon seit 2018 hin. Bereits 2017 hieß es, dass die Landesregierung ans verfassungsrechtliche Limit ginge, wieso dann jetzt noch eine Verschärfung? Zumal die vorhandenen Befugnisse kaum genutzt werden?

5. Kommentar von :ohne Name 9021

Verschärfung äußerst bedenklich

Ich halte die "Anpassung" des Polizeigesetzes für untragbar, da Zugriff auf Privatspähere und staatliche Kontrolle auf Menschen in Baden-Württemberg in erheblichem Maße erweitert werden. Dies dann auch noch in einer Lage durchzuführen, in der rechte Strömungen erstarken halte ich schlichtweg für unverantwortlich, da dies gesellschaftlich autoritäre

Ich halte die "Anpassung" des Polizeigesetzes für untragbar, da Zugriff auf Privatspähere und staatliche Kontrolle auf Menschen in Baden-Württemberg in erheblichem Maße erweitert werden. Dies dann auch noch in einer Lage durchzuführen, in der rechte Strömungen erstarken halte ich schlichtweg für unverantwortlich, da dies gesellschaftlich autoritäre Stimmungslagen weiter nährt. Nicht die gesetzlichen Möglichkeiten an Überwachung und Kontrolle haben z.B. die Geschehnissen um den NSU nicht zu verhindern gewusst. Das Problem von Terror und auch häuslicher Gewalt liegt woanders und wird sich auf diese Weise auch nicht lösen können. Gerade häusliche Gewalt ist dafür weiterhin zu unsichtbar, die Hürde für Betroffene hoch und wie wir im Zusammenhang mit Corona wieder erfahren: Es gibt zu wenig Plätze in beispielsweise Frauenhäusern. Dieses Gesetz wird nicht die Probleme lösen, die es vorgibt zu lösen - es wird aber dazu beitragen, berechtigten Protest gegen die Missstände, die unter anderem zu jener Gewalt führen bzw. selbst gewalttätig sind, in die (potentiell) kriminelle Ecke zu schieben und damit zu unterbinden - und dabei autoritären Stimmungslagen weiter Nahrung zu geben. Gerade jetzt, wo die Protestmöglichkeiten (trotz Abstand halten und Mundschutz von Demonstrant*innen) noch einmal eingeschränkt sind, wächst da ein Ohnmachtsgefühl. So sieht keine Demokratie aus.

6. Kommentar von :ohne Name 9023

Polizeigesetz zu Corona?

Das Polizeigesetz zu verabschieden, während quasi jeglicher öffentlicher Widerstand verboten ist, hätte zu recht einen höchst bitteren Beigeschmack und würde die Legitimität der gesetzlichen Grundlage polizeilichen Handelns massiv untergraben.

7. Kommentar von :ohne Name 9022

Anpassung des Polizei­gesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Es ist echt unmöglich dass man in einer zeit wie diese, Gesetze ändern möchte. Genau jetzt wenn die Bevölkerung kaum Möglichkeiten hat sich gemeinsam, friedlich in der öffentlichen zu Wort zu melden! Geht‘s eigentlich noch!?! Das geht garnicht. Wie brauchen keine Anpassung des Polizeigesetzes! Wir brauche Keinen Polizeistaat! Wir

Es ist echt unmöglich dass man in einer zeit wie diese, Gesetze ändern möchte. Genau jetzt wenn die Bevölkerung kaum Möglichkeiten hat sich gemeinsam, friedlich in der öffentlichen zu Wort zu melden!
Geht‘s eigentlich noch!?!
Das geht garnicht.

Wie brauchen keine Anpassung des Polizeigesetzes! Wir brauche Keinen Polizeistaat!

Wir brauchen Transparenz und eine funktionierende Demokratie

8. Kommentar von :ohne Name 9024

Verschärfung der Polizeirechte in dieser Zeit

Ich halte es für unverantwortlich solch verschärfende Polizeigesetze zu verabschieden in einer Zeit in der Menschen weder demonstrieren gehen können, noch sich mit anderen wirklich wichtigen Dingen als Geldmangel und dem neuartigen Coronavirus auseinandersetzen können. Die demokratische Legitimation lässt sehr zu wünschen übrig und vor allem im

Ich halte es für unverantwortlich solch verschärfende Polizeigesetze zu verabschieden in einer Zeit in der Menschen weder demonstrieren gehen können, noch sich mit anderen wirklich wichtigen Dingen als Geldmangel und dem neuartigen Coronavirus auseinandersetzen können. Die demokratische Legitimation lässt sehr zu wünschen übrig und vor allem im Anbetracht immer neuer Aufdeckungen von Reichsbürgern und extremen Rechten in den Kreisen der Polizei MUSS ein solches Gesetz der Bevölkerung wirklich ernsthaft zur Diskussion gegeben werden.
Das Verabschieden dieses Gesetzes ist vor allem jetzt unverantwortlich und in keinster Weise zu akzeptieren!

9. Kommentar von :ohne Name 9025

Änderung des Polizeigesetzes

Sicherheitsgesetze weiter zu verschärfen ist unverantwortlich. Das sagt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Die Einschränkungen der Privatsphäre in der digitalen Erä sind so massiv, dass jeder weiter Verschärfung ein Hohn auf die Freiheitsrechte eines jeden Bürgers darstellt. Viel eher sollte Ziel sein, die bestehenden Räume besser

Sicherheitsgesetze weiter zu verschärfen ist unverantwortlich. Das sagt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Die Einschränkungen der Privatsphäre in der digitalen Erä sind so massiv, dass jeder weiter Verschärfung ein Hohn auf die Freiheitsrechte eines jeden Bürgers darstellt. Viel eher sollte Ziel sein, die bestehenden Räume besser auszunützen und die Kooperation zwischen Behörden zu verbessern. Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen fehlt genauso wie wirklich unabhängige Beschwerdestellen für polizeiliches Fehlverhalten!

10. Kommentar von :ohne Name 9028

Polizei dein Freund und Helfer?

bei der ersten Verschärfung habt ihr mit Terrorismus und schwerster Kriminalität argumentiert. Nun wird wieder verschärft im Schatten von Corona. Viele Bürger haben das Vertrauen in die Polizei längst verloren und lehnen es strikt ab, dass weiter "gegen uns" und unsere Grundrechte vorgegangen wird. Langsam reichts jetzt mal! Ihr verschärft damit

bei der ersten Verschärfung habt ihr mit Terrorismus und schwerster Kriminalität argumentiert. Nun wird wieder verschärft im Schatten von Corona. Viele Bürger haben das Vertrauen in die Polizei längst verloren und lehnen es strikt ab, dass weiter "gegen uns" und unsere Grundrechte vorgegangen wird. Langsam reichts jetzt mal! Ihr verschärft damit nur den Unmut der Bürger. Wohin das dann führt möchte ich mir gar nicht ausdenken. "Die Polizei dein Freund und Helfer", dahin sollten wir endlich wieder kommen.