Hier finden Sie die Beteiligungsprozesse der 16. Legislaturperiode zum Themenfeld „Inneres und Digitales“.
Staatsministerium Baden-Württemberg
Abgeschlossen
Bürgerbeteiligung
Gesetz über die dialogische Bürgerbeteiligung
Das Gesetz regelt die dialogische Bürgerbeteiligung. Damit wird die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Meinungsbildungsprozessen und zur Vorbereitung exekutiver Entscheidungen über die bestehenden formalen Anhörungsverfahren hinaus erleichtert.
Als Folgeänderung der aktuellen Novellierung des Polizeigesetzes ist es notwendig, in einigen Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes entsprechende Verweise auf Regelungen des Polizeigesetzes an die geänderte Nummerierung der Paragraphen des neuen Polizeigesetzes anzupassen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz und weitere Vorschriften an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt.
Abgeschlossen
Digitalisierung
Landesweite Digitalisierungs- strategie
Mit der landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw wollen wir Baden-Württemberg fit machen für den digitalen Wandel. Die Strategie wird mit Sachverstand aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft entwickelt. Auch Sie konnten sich beteiligen.
Angesichts der anhaltend hohen abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge müssen die polizeilichen Eingriffsbefugnisse dringend verbessert werden. Außerdem sollen die Kommunen ermächtigt werden, den Alkoholkonsum an örtlichen „Brennpunkten“ zeitlich begrenzt zu untersagen.
Die Gesetzentwürfe sehen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von körpernah getragenen Kameras (BodyCams) durch den Polizeivollzugsdienst vor.
Der Gesetzentwurf enthält ergänzende Regelungen zur EU-Verordnung. Hierbei wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang gebracht mit den sonstigen grundrechtlich geschützten Freiheiten einerseits und den Anforderungen der Sicherheit und der Verwaltung andererseits.
Abgeschlossen
Digitalisierung
Medienzukunft
Die Medienlandschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen. Tiefgreifende Veränderungsprozesse wirken auf den Medienmarkt ein und verlangen Anpassungen der Geschäftsmodelle. Die Medienlandschaft des Landes in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu stärken, ist das Ziel der Landesregierung.
Abgeschlossen
Digitalisierung
Änderung E-Government-Gesetz
Der Gesetzentwurf erweitert das E-Government-Gesetz unter anderem um Regelungen zur Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie und nimmt bundesrechtliche Entwicklungen zu offenen Daten auf.
Abgeschlossen
DIGITALISIERUNG
Elektronische Rechnungsstellung
Das Land Baden-Württemberg hat die grundlegende gesetzliche Regelung zur Einführung der elektronischen Rechnung und zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen bereits mit dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg vom 20. November 2018 getroffen.
Der Entwurf für das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 enthält Bestimmungen zur Durchführung des Zensus 2021 in Baden-Württemberg.
Abgeschlossen
Polizei
Umsetzung Polizeistruktur 2020
Baden-Württemberg gehört seit Jahren zu den sichersten Bundesländern. Damit das auch in Zukunft so bleibt, bedarf es effizienter polizeilicher Organisationsstrukturen, der Stärkung der operativen Ermittlungseinheiten und insbesondere der polizeilichen Präsenz vor Ort.
Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung
Die Gesetzesänderung soll die Voraussetzungen für eine Neuordnung des kommunalen Datenverarbeitungsverbunds schaffen. Mit der derzeitigen Struktur kann eine zukunftsfähige Versorgung der Kommunen mit Leistungen der Informationstechnik nicht sichergestellt werden.
Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Mit dem Änderungsvorschlag zum Rundfunkstaatsvertrag wird den Anstalten mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen gegeben. Gleichzeitig werden noch Einsparpotentiale eröffnet, die der Stabilität des Rundfunkbeitrags dienen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen das Landesmediengesetz und das Landespressegesetz an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Ziel ist es, Datenschutz und journalistische Arbeit in Einklang zu bringen.
Mit der Gesetzesänderung sollen bereichsspezifische datenschutzrechtliche Änderungen am Landesverfassungs-Schutzgesetz, am Landessicherheits-Überprüfungsgesetz und am Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz durchgeführt werden.
Landessicherheits-überprüfungs- und Landesverfassungs-schutzgesetz
Der Gesetzentwurf soll vor allem den weitgehenden Gleichklang zu den Regelungen auf Bundesebene wiederherstellen, da das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes im Juni 2017 umfassend geändert wurde.
Dem Landesamt für Verfassungsschutz als Frühwarnsystem der Demokratie soll mit dem Gesetzentwurf vor allem die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung gegeben werden, damit es seiner Aufgaben weiterhin gerecht werden kann, Bedrohungen bereits im Vorfeld zu erkennen.
Vor den nächsten Kommunalwahlen soll das Kommunalwahlrecht auf Grund von Anregungen aus der kommunalen Praxis und zur Vereinheitlichung mit Regelungen des Bundes und anderer Länder in einzelnen Punkten angepasst und ergänzt werden.
Die Beziehungen des Landes Baden-Württemberg zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg sollen in einem gemeinsamen Vertrag fortgeführt werden.
Das öffentliche Dienstrecht soll entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag im Bereich familienbedingter Auszeiten verbessert werden. Zugleich sollen die Fürsorgebestimmungen für Beamtinnen und Beamte erweitert werden.
Ziel dieses Gesetzes ist es, verzichtbare Formerfordernisse in Gesetzes und Verordnungen zu streichen und einfache elektronische Verfahren, die ohne zusätzliche Vorgaben auskommen, einzuführen.
Aus rechtlichen Gründen muss die ITEOS Anstalt öffentlichen Rechts des Landes Baden-Württemberg ihren Namen ändern. Für die Namensänderung muss unter anderem das Gesetz über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADVZG) geändert werden.
Ziel der Gesetzesänderung ist die Anpassung des Landesglücksspielgesetzes an den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Umgesetzt werden soll für den Bereich Sportwetten der Übergang von einem Auswahlverfahren mit einer zahlenmäßigen Begrenzung der Konzessionen zu einem Erlaubnisverfahren.
Abgeschlossen
KOMMUNEN
Kommunalabgabengesetz und Gemeindeordnung
Das Kommunalabgabengesetz soll insbesondere an Änderungen der für das Verfahrensrecht relevanten Bestimmungen der Abgabenordnung angepasst werden. Weiter soll die Errichtung von selbstständigen Kommunalanstalten erleichtert werden.
Der Gesetzentwurf zur Ausführung des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften schafft die Grundlagen für die Einführung der eID-Karte.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes soll eine neue Maßnahme zur Förderung privater regionaler Fernsehangebote durch die Landesanstalt für Kommunikation eingerichtet werden.
Durch die Änderung wahlrechtlicher Vorschriften sollen Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, ein dauerhaftes Wahlrecht bekommen. Außerdem sollen künftig im Landeswahlausschuss bei Landtagswahlen zwei Richter des Verwaltungsgerichtshofs vertreten sein.
Staatsministerium Baden-Württemberg
Abgeschlossen
Landeswappen
Landeshoheitszeichengesetz
Mit dem Gesetz soll die bisherige Regelung über die Ausgestaltung der Landesdienstflagge mit großem Landeswappen überarbeitet werden.
Abgeschlossen
Digitalisierung
Änderung des E-Government-Gesetzes
Der Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des E-Government-Gesetzes soll vor allem die rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Aktenführung in den Behörden des Landes nach dem neuen Vorgehensmodell schaffen.
Im Besoldungsrecht und in anderen Bereichen des Dienstrechts hat sich an verschiedenen Stellen ein Anpassungsbedarf ergeben. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer Rechtsvorschriften enthält die erforderlichen Rechtsänderungen.
Mit den Änderungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes können Erlasse von Verwaltungsakten künftig vollständig automatisiert umgesetzt und durch Datenabruf bekanntgegeben werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rechte Ehrenamtlicher auch für bestimmte Fälle unterhalb der Katastrophenschwelle und außerhalb der Regelungen im Feuerwehr- oder Rettungsdienstgesetz gestärkt werden.
Abgeschlossen
Kommunen
Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Die Änderung der Gesetze zum Kommunalen Versorgungsverband und zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sowie der Gemeindehaushaltsverordnung dienen der Anpassungen an zwischenzeitliche Entwicklungen.
Um die Cybersicherheit zu verbessern, sollen mit dem Gesetz insbesondere eine Cybersicherheitsagentur als Landesoberbehörde errichtet sowie deren Aufgaben und Befugnisse geregelt werden. Ziel ist der Schutz der Informationstechnik des Landes durch eine strategische Steuerung und Überwachung.
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