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Online-Umfrage ESF

Beratungsstelle für die regionalen ESF-Arbeitskreise

Die Beratungsstelle für die regionalen ESF-Arbeitskreise fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Die Beratungsstelle für die regionalen ESF-Arbeitskreise fand folgende DREI Ziele am wichtigsten:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit,
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Folgende Gruppen sind für die Beratungsstelle für die regionalen ESF-Arbeitskreise relevant:

  • vom Schulabbruch bedrohte Schüler*innen,
  • Auszubildende,
  • (potenzielle) Ausbildungsabbrecher*innen und Altbewerber*innen am Ausbildungsmarkt,
  • Alleinerziehende,
  • erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug (ALG II),
  • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. nach Strafhaft, nach Suchterkrankung),
  • Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Zugewanderte aus Drittstaaten und Geflüchtete

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigten und Berufsrückkehrer/innen in den Arbeitsmarkt. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Für die regionalisierte Umsetzung haben sich die spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 bewährt.
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Förderung digitaler Kompetenzen für Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer formaler Bildung als Querschnittsthema. Verknüpfung der Förderung von beruflicher Integration und Gesundheitsförderung. Verknüpfung der Förderung von beruflicher Integration und Quartiersbezug. Besondere Unterstützung und Förderung "familienzentrierter Ansatz". Begleitung / Flankierung von Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für junge Menschen für eine nachhaltige Integration.
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    Höhere Gewichtung der Querschnittsthemen bei der Gestaltung von Förderaufrufen, Konzipierung, Finanzierung von Projekten und der Projektauswahl. Notwendig hierfür ist eine Schulung der Träger und eine Unterstützung der regionalen ESF-Arbeitskreise (Geschäftsstelle und Mitglieder). Standardisierte Teilnehmenden-Befragungen durch die Träger zu den Querschnittszielen, die den ESF-Arbeitskreisen zur Ergebnissicherung zur Verfügung gestellt werden müssen.
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch bietet einen Mehrwert. Funktioniert in der Regel aber nur, wenn tatsächlich zusätzlich Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hilfreich wäre zudem, wenn zentral "transnationale" Plattformen und Netzwerkveranstaltungen angeboten würden. Transnationale Zusammenarbeit muss in der regionalisierten Umsetzung besonders gefördert werden. Notwendig hierfür ist eine Schulung der Träger und eine Unterstützung der regionalen ESF-Arbeitskreise (Geschäftsstelle und Mitglieder).
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Eine stärkere Verzahnung der klima- und sozialpolitischen Dimension ist sinnvoll. Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte mit einem dezidierten Angebot von ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen werden bei der Förderauswahl positiver bewertet. Rückkehr zur 4 Punkte Regelung bei der Bewertung in der regionalisierten Förderung. Notwendig hierfür ist eine Schulung der Träger und eine Unterstützung der regionalen ESF-Arbeitskreise (Geschäftsstelle und Mitglieder). Eine konkrete Möglichkeit wäre die Entwicklung von (Beratungs-) Angeboten für einkommensschwache und arme Haushalte. Nachhaltigkeit bei Integration in Arbeit: passendere Indikatoren finden, da - so wie es aktuell gehandhabt wird - Integrationen zum Teil "verloren gehen", nicht "gewertet" werden. Versuche exemplarisch auch eine längerfristige (mehr als 6 Monate) Integration zu evaluieren.
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
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