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Hochschulrechtweiter­entwicklungsgesetz

Am 19. September hat die Landesregierung den Anhörungsentwurf für das Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetz (HRWeitEG) freigegeben, mit dem das Landeshochschulgesetz (LHG) novelliert wird. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wissenschaftsfreiheit in der Hochschulgovernance deutlicher abzubilden. Mit dem neuen Hochschulgesetz stärkt die Landesregierung zudem die nächste Wissenschaftlergeneration und den Gründergeist an Hochschulen. Erstmals in Deutschland erhält die Gruppe der Doktoranden einen eigenen Status.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. November 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (PDF)

Kommentare : zum Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetz

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1. Kommentar von :Bürger2915

Noch keine vollständig verfassungskonforme Lösung

Der VerfGHG hat auf die gewählten Professorenvertreter abgestellt (1 VB 16/15). Der Gesetzgeber muss dies auch für die Fachkommissionen und die Qualitätssicherungskommission an der DHBW LHG übernehmen, weil das Präsidium grundsätzlich zur Umsetzung der Empfehlungen im Bereich der Lehre – ohne Beschluss des zentralen Senats – verpflichtet ist. Der

Der VerfGHG hat auf die gewählten Professorenvertreter abgestellt (1 VB 16/15). Der Gesetzgeber muss dies auch für die Fachkommissionen und die Qualitätssicherungskommission an der DHBW LHG übernehmen, weil das Präsidium grundsätzlich zur Umsetzung der Empfehlungen im Bereich der Lehre – ohne Beschluss des zentralen Senats – verpflichtet ist.
Der VerfGHG hat weiter ausgeführt, dass die Professoren ihren Rektor abwählen können müssen. Der Gesetzesentwurf übernimmt dies zwar für die Rektoren der Studienakademie der DHBW. Allerdings wird im Entwurf nicht beachtet, dass die Studienakademie der DHBW gem. § 27a Abs. 2 S. 1 LHG vom übergeordneten Präsidium geleitet wird und ein Rektor nur dessen weisungsabhängiger Vertreter ist. Die Professoren einer Studienakademie können damit materiell nicht die Leitung ihres Standortes abwählen, sondern nur deren Vertretung vor Ort. Erforderlich ist, die Rechtsstellung eines Rektors einer Studienakademie als deren Vertreter gesetzlich neu zu regeln (Vorbild: Dekan § 23 Abs. 1 S. 1 LHG).
Das BVerfG hat deutlich gemacht (1 BvR 748/06), dass bei starken Leitungsorganen der SEP aus den Fachbereichen heraus entwickelt werden muss. M.E. hängt dies nicht davon ab, ob der Gesetzgeber die organisatorische Grundeinheit einer Hochschule als Fakultät regelt. Es muss die Entwicklung des SEP aus den Studienakademien der DHBW heraus gesetzlich geregelt werden.

2. Kommentar von :Ohne Name
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4. Kommentar von :Ohne Name

Zusatzbelastungen von Doktoranden abschaffen

Ein viel diskutiertes und nie geklärtes Thema ist die Krankenversicherung für Doktoranden, die nicht Mitarbeiter an einer Universität sind. Durch die Schaffung einer eigenen Statusgruppe ließe sich endlich gesetzlich regeln, dass Doktoranden (deren Stipendium bzw. sonstige Nebenverdienste selten groß sind) genauso wie Studenten ein Anrecht auf

Ein viel diskutiertes und nie geklärtes Thema ist die Krankenversicherung für Doktoranden, die nicht Mitarbeiter an einer Universität sind. Durch die Schaffung einer eigenen Statusgruppe ließe sich endlich gesetzlich regeln, dass Doktoranden (deren Stipendium bzw. sonstige Nebenverdienste selten groß sind) genauso wie Studenten ein Anrecht auf einen reduzierten Tarif haben sollten.
Ist eine solche Stärkung der Doktoranden angedacht oder überhaupt erwünscht?

5. Kommentar von :ohne Name 4328

C. Alternativen: Keine

Aha, wieder einmal ein alternativloser Gesesetzesentwurf. Diese vermeintliche Alternativlosigkeit in der Politik finde ich ärgerlich. Es gibt immer Alternativen! Und ich bin mir sicher, dass diese intern auch diskutiert wurden. Warum werden sie dann nicht benannt? Es kann ja durchaus begründet werden, warum im finalen Entwurf diese Alternativen

Aha, wieder einmal ein alternativloser Gesesetzesentwurf. Diese vermeintliche Alternativlosigkeit in der Politik finde ich ärgerlich. Es gibt immer Alternativen! Und ich bin mir sicher, dass diese intern auch diskutiert wurden. Warum werden sie dann nicht benannt? Es kann ja durchaus begründet werden, warum im finalen Entwurf diese Alternativen letztlich verworfen wurden. Warum stellt man diese dann nicht auch transparent nach außen hin dar?

6. Kommentar von :ohne Name 4403

Stärkung der Selbstverwaltung an Hochschulen

Neben den Änderungen im HRWeitG bedarf die Selbstverwaltung der Hochschulen insgesamt eine Stärkung. Hierzu müssen die Tagungen des Hochschulsenates – so wie in vielen anderen Bundesländern – im Regelfall hochschulöffentlich sein. Nur im Ausnahmefall darf die Hochschulöffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Bestimmungen im LHG

Neben den Änderungen im HRWeitG bedarf die Selbstverwaltung der Hochschulen insgesamt eine Stärkung. Hierzu müssen die Tagungen des Hochschulsenates – so wie in vielen anderen Bundesländern – im Regelfall hochschulöffentlich sein. Nur im Ausnahmefall darf die Hochschulöffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Bestimmungen im LHG müssen daher überarbeitet werden.
Des weiteren müssen die in hochschulöffentlicher Sitzung zu verhandelnden Tagesordnungspunkte den Hochschulmitgliedern im Intranet vorab mit aussagekräftigen Unterlagen zugänglich gemacht werden. Hier könnte § 41b GemeindeO BW als Beispiel dienen. Die oft an Hochschulen stattfindende Bekanntgabe der Beschlüsse des Senates mittels Aushang ist zudem nicht mehr zeitgemäß. Auch hier muss das LHG den Weg zu einer rechtsicheren Bekanntgabe im Intranet ebnen. Es bietet sich das Gemeinderecht als Ideengeber (Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO)) an.

7. Kommentar von :Ohne Name

Assoziation von HAW-Professoren

Die angedachte Assoziation von HAW-Professoren an Universitätenn erscheint mir als HAW-Professor ein guter Schritt. Die Universitäten können ihre Forschungsleistung "kostengünstig" erhöhen, sie nehmen den "Druck" aus dem politischen Kessel der Promotions-Diskussion und sind weiter Herr über das Promotionsverfahren. Für HAW-Professoren, die forschen

Die angedachte Assoziation von HAW-Professoren an Universitätenn erscheint mir als HAW-Professor ein guter Schritt. Die Universitäten können ihre Forschungsleistung "kostengünstig" erhöhen, sie nehmen den "Druck" aus dem politischen Kessel der Promotions-Diskussion und sind weiter Herr über das Promotionsverfahren. Für HAW-Professoren, die forschen und gute Absolventen, die promovieren sehe ich damit auch Vorteile. Zu bedenken geben möchte ich:
a) der Zugang zur Assoziation darf nicht wieder durch Willkühr/Dünkel oder unangemessene Hürden begrenzt werden. Die Habilitation ist weder international noch selbst an Unis (zumindest in der Vergangenheit) eine Vorbedingung der Doktorandenbetreuung oder Forschung. Warum nicht diesselben Kriterien wie der Verband der Hochschullehrer für BWL aufnehmen? Da reicht inzwischen für den Mitgliedsantrag dass man nach der Promotion geforscht hat, nachgewiesen durch entsprechende begutachtete Veröffentlichungen. (Da hätte ich auch schon mehr als zehn, mein Doktorvater hat nur eine, aber der Dünkelverein gefällt mir nicht...)
b) Die Uni-Leitung und Fakultätsleitung müsste die Allmacht und die Selbstherrlichkeit der Lehrstuhlinhaber begrenzen, sonst wird das nichts. Sonst sind die HAW-Kollegen gleich wieder Leute dritter Klasse und deren Doktoranden auch. Hier müsste ein Prozess auf Fakultätsebene die Annahme und Betreuung regeln, was bedeutet dass der Lehrstuhlinhaber nicht mehr walten und schalten kann wie im Mittelalter (da kommt das ja her...)

Insofern ein hoffnungsvoller Beginn, aber die Tücke liegt im Beharrungsvermögen und Selbstverständnis der Uni-Professoren.

P.S.: Ich weiß, dass manche HAW-Rektoren und -Kollegen gerne ein eigenes Promotionsrecht hätten, das teile ich für mein Fachgebiet, die BWL, zumindest nicht: es fehlt an der Breite und Qualität der Forschungsleistung. Aber andererseits gibt es dort auch einzelne sehr gute Forscher. Für die wäre das Modell der Assoziation attraktiv.,

8. Kommentar von :Ohne Name

Ende des Studierendenstatus problematisch

Wenn ich den Entwurf richtig verstehe nimmt der Gesetzentwurf denjenigen, die ohne sonstige Anstellung mit einem Stipendium promovieren, die Möglichkeit zur Tätigkeit als Werkstudent oder wissenschaftliche Hilfskraft. Das könnte aus meiner Sicht viele Promovenden finanziell und im Hinblick auf Ihre Karriere (bspw. Aufbau eines Netzwerks in einem

Wenn ich den Entwurf richtig verstehe nimmt der Gesetzentwurf denjenigen, die ohne sonstige Anstellung mit einem Stipendium promovieren, die Möglichkeit zur Tätigkeit als Werkstudent oder wissenschaftliche Hilfskraft. Das könnte aus meiner Sicht viele Promovenden finanziell und im Hinblick auf Ihre Karriere (bspw. Aufbau eines Netzwerks in einem Unternehmen) einschränken.

9. Kommentar von :Ohne Name

Studierendenstatus für Doktoranden

Der Studierendenstatus für Doktoranden, welche nicht bei der Universität angestellt sind, ist eine wichtige, nicht zuletzt finanzielle Entlastung. Sollte dieser Status entfallen, so entfallen nicht nur Rabatte bei Versicherungen und im Alltag, sondern auch die Option des Semestertickets. Viele Doktoranden pendeln aber und sind darauf angewiesen.

Der Studierendenstatus für Doktoranden, welche nicht bei der Universität angestellt sind, ist eine wichtige, nicht zuletzt finanzielle Entlastung. Sollte dieser Status entfallen, so entfallen nicht nur Rabatte bei Versicherungen und im Alltag, sondern auch die Option des Semestertickets. Viele Doktoranden pendeln aber und sind darauf angewiesen. Viele wohnen desweiteren in universitäten Wohnheimen und würden dadurch wohl auch ein recht darauf verlieren.
Nur weil wir promovieren haben wir ja lange noch nicht mehr Geld. Oft ist das Gegenteil der Fall.
Meiner Meinung nach muss die Option sich als Student einzuschreiben weiterhin unbedingt bestehen bleiben. Alternativ müssten all diese Punkte den Doktoranden als Statusgruppe weiterhin offen stehen.

So viele promovieren mittlerweile schon auf Hartz 4, weil es keine oder nicht genug Assistenzstellen, Lehraufträge und so gut wie keine Hiwi-Stellen für geprüfte MAs gibt. Das kann sich kein Institut leisten, gerade die geisteswissenschaftlichen und ganz kleinen nicht. Dadurch fallen für viele Doktoranden Möglichkeiten weg sich über die Uni zu finanzieren, einen Job zu haben bei dem sie z.B. auch schon in die Rentenkasse einzahlen können. Der Druck bei den Stipendien ist groß und die meisten werden nur für drei Jahre vergeben, was in den Geisteswissenschaften, welche häufig zeitaufwendige Feldforschung miteinschließt, illusorisch ist.

In anderen Ländern, wie den USA und Japan ist es vollkommen normal, dass Doktoranden alle eingeschrieben sind und bis zu einem bestimmten Punkt auch noch wie Studierende behandelt werden. In den USA erhalten allerdings auch alle Doktoranden idr ein Vollstipendium in dessen Rahmen sie ein oder zwei Semester Tutorien etc unterrichten müssen, eine gute Balance aus Anstellung und Studierendendasein, welche den ganzen Stress der Finanzierung nimmt und einen nicht dazu treibt, wie z.B. in Deutschland häufig geschehen, für den CV quasi schwarz und endgeltlos zu unterrichten.

10. Kommentar von :Ohne Name

Studierendenstatus Doktorand*Innen

Die politische Durchschlagskraft auf Kosten der Studierendenvergünstigungen für Doktorand*Innen zu stärken ist denke ich nicht der richtige Schritt. Der jetzige hybride Status ermöglicht Doktorand*Innen über die Vergünstigungen auch auf finanziell "schlechteren" Stellen zu promovieren. Mit dem neuen Gesetzesantrag fallen die Möglichkeiten weg in

Die politische Durchschlagskraft auf Kosten der Studierendenvergünstigungen für Doktorand*Innen zu stärken ist denke ich nicht der richtige Schritt. Der jetzige hybride Status ermöglicht Doktorand*Innen über die Vergünstigungen auch auf finanziell "schlechteren" Stellen zu promovieren. Mit dem neuen Gesetzesantrag fallen die Möglichkeiten weg in einer Wohnung des Studierendenwerkes zu wohnen, das Semesterticket zu benutzen und in der Mensa zum Studierendentarif zu essen. Ich sehe nicht wie einige Kolleg*Innen ohne diese Vergünstigungen vorallem in den Geistes- und Sozialwissenschaften sich die Promotion leisten könnten. Damit würden vorallem diejenigen unter den Doktorand*Innen benachteiligt, welche sowieso schon finanziell schlechter gestellt sind. Das kann meiner Ansicht nach keine befriedigende Lösung sein.