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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

98. Kommentar von :Fridays for Future Konstanz

Zielsetzung Anpassen: 2030 Klimaneutral!

"Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unabdingbar. Dies ist unsere Verpflichtung gegenüber den aktuellen, jüngeren und künftigen Generationen.“ So heißt es in der Begründung für dieses Gesetz. Dann die neue und groß gefeierte Zielsetzung: 42% CO2

"Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unabdingbar. Dies ist unsere Verpflichtung gegenüber den aktuellen, jüngeren und künftigen Generationen.“ So heißt es in der Begründung für dieses Gesetz.
Dann die neue und groß gefeierte Zielsetzung: 42% CO2 Reduzierung bis 2030. Ein Schlag ins Gesicht. Und zwar ein fester.
2015 hat sich Deutschland verpflichtet die Erderhitzung unter 2 °C, wenn möglich 1.5 °C zu begrenzen. Spätestens seit dem Sonderbericht zur 1.5 °C Erderwärmung vom Weltklimarat in 2018 ist klar, dass alles Menschenmögliche getan werden muss um die Erderhitzung auf 1.5 Grad zu begrenzen.

Teilt man das verbleibende CO2-Budget (um die 1.5 Grad Grenze mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit nicht zu überschreiten)gleichmäßig und gerecht auf die Weltbevölkerung auf bleiben BW ab 1.1.2020 noch 420 Mt CO2-Äq. Das klingt viel, ist es aber nicht. Bei einer linearen Treibhausgasreduktion bedeutet dies ein Erreichen der Treibhausgasneutralität im Jahr 2030.
Dieses Ziel, die Einhaltung der überlebenswichtigen 1.5 Grad Grenze, ist nicht annähernd in der Vorlage des Klimaschutzgesetzes zu erkennen. Die wissenschaftlichen Tatsachen sind schon lange bekannt und seit 2018 ist klar, dass 1.5 Grad das Maximum dessen ist, was wir als Menschheit ertragen können. Die Gesetzesvorlage zerstört damit bewusst unsere Chance auf eine Zukunft und kommt einem Todesstoß für einen Großteil der Menschheit gleich.
Um die völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, muss daher die Zielsetzung dringend auf 2030 Nettonull angepasst werden. Außerdem muss, parallel zu dem IEKK und weiteren Maßnahmen, eine Studie angefertigt werde, wie die 1.5 Grad Grenze (bzw. das dazu noch verbleibende CO2 Budget) in BW eingehalten werden kann.


Weiterhin müssen folgende Maßnahmen dringend im KSG ergänzt werden:

Einführung eines CO2-Schattenpreises von mindestens 180 € pro Tonne CO2-Äquivalent.

Kohleausstieg in BW bis spätestens 2030. Dies ist besonders nötig als Signalwirkung nach der katastrophalen Abstimmung des sogenannten "Kohleausstiegsgesetz", dass einem "KohleeEINstiegsgesetzt" gleichkommt. Wenn BW mutig voran geht und Erneuerbare Energien (EE) ausbaut, kann BW eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland einnehmen.
Um EE im nötigen Tempo auszubauen ist es nötig, AgroPV zu fördern. Dafür muss sich BW zum einen auf Bundesebene für den Abbau von Hindernissen (wie zB. der Direktzahlungsdurchführungsverordnung) einsetzen, und zum anderen mindestens 30 AgroPV-Pilotprojekten innherhalb von BW aufsetzen. Durch diese Pilotprojekte werden Vorteile (oft höherer Ertrag + Doppeltnutzung des Landes) in die Bevölkerung getragen und die Akzeptanz gesteigert.
Auch der Windradausbau muss wieder gesteigert werden. Als Zielsetzung muss im KSG ein Zubau von 500 Windrädern bis 2025 festgesetzt werden. Dafür würde sich eine verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene eigenen. Generell muss eine Aufteilung der EE Potentiale verpflichtend auf die Landkreise aufgeteilt werden. Diese Verpflichtung muss im KSG mit Zwischenzielen festgeschrieben werden.

Um auch die Wärme- und Verkehrswende zu schaffen muss das Thema Sektorkopplung im KSG erwähnt werden. Hier müssen groß angelegte Pilotprojekte gestartet werden. Außerdem muss im KSG aufgenommen werden, dass H2-Importe aus Herkunftsländern mit einem höheren CO2-Fußabdruck pro Kopf oder mit höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom als Deutschland ausgeschlossen werden, um keine Emissionsverlagerung ins Ausland zu betreiben.
Im Verkehrsbereich muss ab 2022 das ÖPV für den Endverbraucher das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein.
Die Wärmewende muss mit verpflichtenden Wärme- und Kälteplänen für ALLE Kommunen voran getrieben werden. Das Ziel dieser Wärmepläne muss "2030 Klimaneutral" sein. Teil der Pläne muss eine Umsetzungsstrategie sein, die auch verfolgt wird.
Um die Gebäudesanierung voranzutreiben ist Contracting sinnvoll und sollte daher im KSG verankert werden.

Die Liste könnte noch lange weiter gehen. Weitere Anregungen sind in den Forderungen von Fridays for Future Baden-Württemberg zu finden: fffbw.de
Wichtig sind unter anderem: Betonstop ab sofort (Bauen aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialen), sofortige Pflicht klimaneutral zu bauen oder mindestens eine sofortige PV Pflicht auf allen Bauten! Sowie Contracting Angebote um den Ausbau von PV auf Bestandsgebäude zu beschleunigen. Außerdem muss die Landwirtschaft von einer Treibhausgasquelle zu einer Treibhausgasssenke entwickelt werden.

Im Allgemeinen muss das Ziel so angepasst werden, dass der jüngeren Generation eine Chance auf eine Zukunft ermöglicht wird. Alle davon abgeleiteten Zielsetzungen müssen daher angepasst und verschärft werden.

35. Kommentar von :ohne Name 9787

ernsthaft?!

Dafür dass Baden-Würrtemberg einen grünen Ministerpräsidenten haben, ist das echt peinlich! Wenn Baden-Württemberg wirklich Vorreiter beim Klimaschutz sein möchte, sollte es das vielleicht auch in einem Gesetz erkennbar sein. Denn irgendwie sind Hamburg und Thüringen progressiver. Wenn man junge Wähler*innen nicht verschrecken möchte, wäre es

Dafür dass Baden-Würrtemberg einen grünen Ministerpräsidenten haben, ist das echt peinlich! Wenn Baden-Württemberg wirklich Vorreiter beim Klimaschutz sein möchte, sollte es das vielleicht auch in einem Gesetz erkennbar sein. Denn irgendwie sind Hamburg und Thüringen progressiver. Wenn man junge Wähler*innen nicht verschrecken möchte, wäre es sinnvoll die Bekämpfung der Klimakrise ernstzunehmen und das Pariser-Klimabkommen einzuhalten.

2. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 8a Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

Warum wurden Wohngebäude von der PV-Pflicht ausgenommen? Noch im Dezember 2019 wurde die CDU in der Presse (u.a. Stuttgarter Zeitung) wie folgt zitiert: „In der Regel, sollten Kommunen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden einführen.“ Umweltminister Franz Untersteller

Warum wurden Wohngebäude von der PV-Pflicht ausgenommen?
Noch im Dezember 2019 wurde die CDU in der Presse (u.a. Stuttgarter Zeitung) wie folgt zitiert: „In der Regel, sollten Kommunen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden einführen.“

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) deutete die CDU-Positionen per Pressemitteilung als Unterstützung für sein Vorhaben, landesweit eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten einzuführen. „Es ist gut zu wissen, dass wir die CDU bei diesem Plan an unserer Seite haben“, sagte Untersteller.

Außerdem denke ich, dass eine zeitlich gestaffelte Nachrüstungspflicht, mindestens für Nicht-Wohngebäude, sinnvoll und notwendig wäre. Insbesondere die energie-intensiven Betriebe sollten dabei in erster Linie zu dieser Nachrüstung verpflichtet werden.

37. Kommentar von :ohne Name 9791

Schlechter als Minimalziel von Berlin und Paris

Der Gesetzesentwurf stellt ein Armutszeugnis dar, wenn eine grüne Landesregierung Ziele des Bundes und des Klimaschutzabkommens von Paris unterbietet!

55. Kommentar von :ohne Name 9811

Änderungsvorschläge zur Novelle des Klimaschutzgesetzes

Als Geschäftsführer einer Firma in BaWü kann ich sagen, dass wir beginnen den Standort Deutschland und BaWü im Besonderen zu hinterfragen. Wir sehen derart viele Zeichen, wie Zukunftschancen nicht gesehen werden und die überwältigende Rolle des Klimawandels, schon in den nächsten Jahren, nicht wahrgenommen wird. 42% CO2 Reduktion ist ein

Als Geschäftsführer einer Firma in BaWü kann ich sagen, dass wir beginnen den Standort Deutschland und BaWü im Besonderen zu hinterfragen. Wir sehen derart viele Zeichen, wie Zukunftschancen nicht gesehen werden und die überwältigende Rolle des Klimawandels, schon in den nächsten Jahren, nicht wahrgenommen wird. 42% CO2 Reduktion ist ein unverantwortliches Ziel, das sogar hinter den unzureichenden Zielen der EU von 55% zurückbleibt. Wir brauchen zu allererst ein Stop aller Subventionen und anderer Unterstützung in die fossile Wirtschaft, und ein Ende der Behinderungen zukunftsfähiger Technologien (wie Abstandsregelungen bei Windkraft). Als oberstes Kriterium der Wirtschaftspolitik in BaWü sollte die Einhaltung des Pariser Ziele stehen, das allen anderen Interessen Vorrang hat. Konkrete Vorschläge für die Gesetzesänderung sind:
§4 Absatz 1: Reduktion bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent
§4a: Die Anpassungsstrategie sollte jährlich anpassbar sein. Alle 5 Jahre ist wegen des immer schneller werden Klimawandels viel zu lang.
$6: Dieser Absatz sollte grundlegen geändert werden. Nicht die Verbände sind maßgeblich für die Ziele, sondern die Bevölkerung und das Pariser Abkommen. Daher wird folgende Änderung vorgeschlagen:
1. Die Landesregierung erarbeitet innerhalb von 6 Monaten nach Verabschiedung dieses Gesetzes ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept, das wesentliche Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele nach § 4 Absatz 1 benennt. Ein Wissenschaftsrat von 10 von der Wirtschaft unabhängigen Fachleuten wird gebildet. Der Wissenschaftsrat begutachtet das Klimaschutzkonzept. Wenn der Wissenschaftsrat die Einhaltung der Pariser Klimaziele als gegeben sieht Beschließt die Landesregierung das Klimaschutzkonzept. Andernfalls müssen die Stellen des Klimaschutzkonzeptes innerhalb eines Monats geändert werden, die nach Auffassung des Wissenschaftsrates die Einhaltung der Pariser Ziele verhindern. Verbänden und Vereinigungen bekommen vor der Beschlussfassung nach Satz 1 dem Landtag Gelegenheit öffentlich Stellung zu nehmen. Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept soll erstmals spätestens 2014 beschlossen und jährlich auf Basis der Monitoringberichte nach § 9 fortgeschrieben werden.
§6 Absatz 2 Satz 3 darf nicht aufgehoben werden. Eine Aufhebung ist nicht akzeptabel, sie würde bedeuten, dass gar nicht erst versucht wird, die Ziele einzuhalten.
§7 In diesem Paragraph sind viele Sinnvolle Punkte enthalten, was aber noch nicht berücksichtigt ist, obwohl für die Reduktion der CO2 Emissionen sehr relevant ist, sind Sanierungs- und Heizmöglichkeiten für Mieter. Auch hier gibt es Konzepte, die allerdings sehr wenig bekannt sind. Daher wäre ein separater Absatz sinnvoll, in dem kostenlose Schulungen für Handwerksbetriebe angeboten werden.
§7f Öffentliche Verkehrsmittel kommen zu wenig vor. Diese sollten sehr stark gefördert werden und dies könnte sich in einem separaten Absatz widerspiegeln.
§7f Absatz 3: Statt „Die Klimamobilitätspläne sind den Zielen der Raumordnung und den Klimazielen anzupassen, wobei im Zweifelsfall die Klimaziele überwiegen“
§7g Hier scheint teilweise die Verantwortung auf Unternehmen abgewälzt zu werden. Derzeit behindern Genehmigungsverfahren und der Ausschreibeprozess in vielen Fällen den Wandel. Daher sollten zu allererst diese Behindernden Maßnahmen aus dem EEG angegangen werden, wenn das auf Landesebene geht.
§8a Absatz 1 sollte so geändert werden: „Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist die Dachfläche so zu bauen, dass sie für die Solarnutzung geeignet ist. Zudem ist eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2021 bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Als Nachweis der Erfüllung der Pflicht nach Satz 1 ist der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister im Sinne des § 8 Absatz 4 Marktstammdatenregisterverordnung vorzulegen oder eine Bestätigung des für die Installation beauftragten Betriebes.“
Letzter Satz erlaubt auch den Betrieb von Inselanlagen und er entlastet die öffentlichen Netze.
§8a Als Stichtag sollte der 1. Januar 2021 gelten.
§8d Die Evaluierung sollte schon am 31. Dezember 2022 erfolgen.
§9 Absatz 1 sollte wie folgt geändert werden:
„Das Erreichen der Ziele nach § 4 und nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen nach § 4a und § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird durch Monitoringberichte und eine wissenschaftliche Bewertung durch den Wissenschaftsrat (siehe §6) geprüft. Monitoringberichte basieren auf quantitativen und qualitativen Erhebungen. Die wissenschaftliche Bewertung der Monitoringberichte bildet die Grundlage für das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept nach § 6 sowie die Anpassungsstrategie nach § 4a.
§9 Absatz 2 sollte wie folgt geändert werden:
„(2) Das Monitoring umfasst folgende Berichte:
1. einen jährlichen Klimaschutz-Kurzbericht (Monitoringbericht), beginnend ab 2020, insbesondere zu folgenden Punkten:
a) Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Minderungswirkungen durch den europaweiten Emissionshandel,
b) Entwicklung der klima- und energiepolitischen sowie der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
c) Umsetzungsstand wichtiger Ziele und Maßnahmen
2. Eine wissenschaftliche Bewertung des Monitoringberichtes durch den Wissenschaftsrat, spätestens jährlich, beginnend mit Verabschiedung dieses Gesetzes, insbesondere zu folgenden Punkten:
a) den unter Nummer 1 Buchstaben a bis c genannten Punkten,
b) Projektionen von Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg und deren Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaschutzziele nach § 4 sowie der Sektorziele nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und der nach dem Pariser Übereinkommen notwendigen Schutzziele,
c) bei einer drohenden erheblichen Zielabweichung nach Buchstabe b eine Analyse der Ursachen der Zielabweichung und der jeweiligen Entscheidungsebene sowie Maßnahmenvorschläge zur Wiedererreichung des Ziel-pfads in dem jeweiligen Sektor und
d) Vorschläge zur Weiterentwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere wenn die Erarbeitung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes bevorsteht, sowie
3. einen Bericht zur Anpassung an den Klimawandel spätestens alle fünf Jahre, beginnend ab 2024, insbesondere zu folgenden Punkten:
a) wesentliche Folgen des Klimawandels für Baden-Württemberg, b) Umsetzung und Wirkung wichtiger Anpassungsmaßnahmen und c) Vorschläge zur Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie.
Gerne übersende ich diese Vorschläge in Form eines besser lesbaren Dokumentes.

13. Kommentar von :Marc Brunold

Monitoring-Zielverfehlung

Das Monitoring bei einer Zielverfehlung der Klimaziele (§9 Abs. 2 Nr. 2) sollte optimiert werden. Nach dem Gesetzentwurf könnte man jedes mal die Ziele verfehlen und Verbesserungsvorschläge für die Zukunft machen und nächstes Mal wieder die Ziele verfehlen. Hier bräuchte man mehr Verbindlichkeit. Statt 3 Jahre Zeitspanne wären 2 Jahre besser.

Das Monitoring bei einer Zielverfehlung der Klimaziele (§9 Abs. 2 Nr. 2) sollte optimiert werden. Nach dem Gesetzentwurf könnte man jedes mal die Ziele verfehlen und Verbesserungsvorschläge für die Zukunft machen und nächstes Mal wieder die Ziele verfehlen. Hier bräuchte man mehr Verbindlichkeit. Statt 3 Jahre Zeitspanne wären 2 Jahre besser.

6. Kommentar von :Martin Schmidt

Pflicht zur Installation von umweltfreundlichen und regenerativen Energien

Ihre Pressemitteilungen, Twitter tweets und sonstige Nachrichtenkanäle über den Punkt "Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen" sind irreführend. Auch Netzbetreiber, Umweltverbände, -vereine und s.g. Experten machen damit Werbung, dass nur noch „PV“ installiert werden darf. Das ist aber falsch!!! Oder fangen wir hier jetzt auch schon mit

Ihre Pressemitteilungen, Twitter tweets und sonstige Nachrichtenkanäle über den Punkt "Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen" sind irreführend. Auch Netzbetreiber, Umweltverbände, -vereine und s.g. Experten machen damit Werbung, dass nur noch „PV“ installiert werden darf. Das ist aber falsch!!! Oder fangen wir hier jetzt auch schon mit Fakenews an? Ich hoffe nicht! Es muss dringend d.h. sofort richtiggestellt werden, dass es nicht „PV“ sondern „umweltfreundlichen und regenerativen Energien“ heißt. Das ist auch ein rechtlicher Punkt für das Bundeskartellamt und der EU wegen Herstellern aus dem EU-Ausland wegen Wettbewerbsverzerrung. Nur der Hinweis, dass es eine andere Möglichkeit gibt reicht hier nicht aus! Immer dieses Kleingedruckte, das nervt langsam alle.
Ziel muss ein Energie-Mix sein was der/die Bürger/in auch akzeptieren! Nicht jeder möchte PV auf dem Dach haben! Die Energiewende geht nicht ohne Wärme, das sollte 2020 eigentlich schon jedes Kind verstanden haben. Es wird in Deutschland mehr Wärme als Strom benötigt. Firmen welchen Strom benötigen nehmen PV und können mit z.B. BHKWs oder Windenergie kombinieren. Firmen die eine höhere Leistungsdichte wegen begrenzter Dachfläche und/oder Wärme fürs Heizen, Kühlen oder als Prozesswärme benötigen nehmen Solarthermie und das auch in möglicher Kombination mit Biomasse oder PV/PV-T/Wind. Eigentlich ganz einfach oder?
Sie widersprechen sich ja selbst mit dem Paragraphen 7 wo es um kommunale Wärmeplanung geht. Hier sind z.B. auch günstige Wärmenetze notwendig welche über Solarthermie, Biomasse, BHKWs oder PV-T-WP versorgt werden. Sie wollen z.B. doch nicht in Mannheim das Kohle-Kraftwerk abstellen und die Fernwärme mit PV-Modulen erzeugen?
Wenn Pflicht dann nicht auf eine Technik setzen und Werbung damit machen, sondern dem Kunden das Gefühl geben: „JA, ich bin BaWü’ler‘lerin, ich mache was für die Umwelt, weil ich es gut finde und wir gemeinsam die Energiewende mit einem guten Gefühl hinbekommen!“

Je besser das Gesetz verkauft wird, um so weniger Gegner wird es geben!!!

58. Kommentar von :David Kopp

Einem Klimaschutzgesetz nicht würdig

Eine 42 % Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 1990 hat überhaupt nichts mit Klimaschutz, geschweige den Klimagerechtigkeit zu tun. Ein Klimaschutzgesetz sollte sich mindestens an das Pariser Klimaabkommen halten, welches ein Ziel mit deutlich unter 2 °C vorgibt. Nach heutiger Betrachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist bereits eine Welt

Eine 42 % Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 1990 hat überhaupt nichts mit Klimaschutz, geschweige den Klimagerechtigkeit zu tun. Ein Klimaschutzgesetz sollte sich mindestens an das Pariser Klimaabkommen halten, welches ein Ziel mit deutlich unter 2 °C vorgibt. Nach heutiger Betrachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist bereits eine Welt mit 2 °C Erderhitzung mit katastrophalen Auswirkungen verknüpft, so dass die 1,5 °C-Grenze eingehalten werden muss. Beidem wird dieses "Klimaschutzgesetz" nicht gerecht.

Neben viel zu schwachen Zielsetzungen werden darüber hinaus wichtige Bereiche komplett ignoriert! Zwingend benötigte Elemente wie der Ausbau der Windkraft, eine massive Reduktion der THG-Emissionen aus der Landwirtschaft, eine sozial-ökologische Verkehrswende, konsequente Kreislaufwirtschaft und einiges mehr werden überhaupt nicht erwähnt.

Wir benötigen eine sozial-ökologische Transformation. Wir in Baden-Württemberg könnten vorangehen und zeigen, dass dies möglich ist. Mit diesem Gesetz machen wir uns lächerlich.

3. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 8b Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen

Ich denke, dass auch in diesem Punkt eine zusätzliche Nachrüstungspflicht sinnvoll und notwendig wäre. Bei Parkplatzflächen sollte es m.E. wenig bauliche Gegebenheiten geben, die eine Nachrüstung verhindern bzw. wirtschaftlich total unattraktiv machen.

11. Kommentar von :ohne Name 9417

Ressourceneffizienz im Bauen (§7)

Im aktuellen Entwurf wird das ressourceneffiziente Bauen überhaupt nicht beachtet. Dies obwohl 60% des Abfalls, 40% der Ressourcenextraktion und 25% des CO2-Austoßes auf die Baubranche fallen. Der Grund ist, dass die Baustoffe nur ein Mal genutzt werden, obwohl viele wiedergenutzt werden. 10-15% der Baustoffe auf Neubaustellen werden unverbaut

Im aktuellen Entwurf wird das ressourceneffiziente Bauen überhaupt nicht beachtet. Dies obwohl 60% des Abfalls, 40% der Ressourcenextraktion und 25% des CO2-Austoßes auf die Baubranche fallen. Der Grund ist, dass die Baustoffe nur ein Mal genutzt werden, obwohl viele wiedergenutzt werden.
10-15% der Baustoffe auf Neubaustellen werden unverbaut entsorgt. 96% der Baustoffe auf Rückbaustellen werden entsorgt oder downcycled.
Die Recyclingquote von 70% hat dazu geführt, dass der Bauschutt nun als Straßenschotter downcycled wird. Damit lassen sich keine Klimaziele erreichen.

Daher regen wir zur Förderung der Wiedernutzung von Baustoffen an. Dies geschieht bereits in Ländern wie z.B. Frankreich, die Niederlande, Belgien und Großbritanien.

Konkret fordern wird:
1. Einführung von verpflichtenden Pre-Demolition Audits mit dem Vorbild aus Belgien und Frankreich. Bei jedem Abriss muss geprüft werden ob Baustoffe wiedergenutzt werden können.
2. Quote für den Einsatz von wiedergewonnen Baustoffen bei öffentlichen Bauprojekten.
3. Erlassung der Mehrwertsteuer für wiedergewonnen Baustoffe.
4. Förderprogramm für Gebäude in den wiedergewonnen Baustoffe genutzt werden (siehe dafür auch DGNB Kriterien)