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Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Anhörung

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahl

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl von 18 auf 16 Jahre und die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg.

Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl und die Teilnahme an Volksabstimmungen sowie die Unterstützung von Volksanträgen und Volksbegehren soll vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden.

Das bisherige Ein-Stimmen-Wahlrecht bei der Landtagswahl soll durch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht in Anlehnung an das Bundestagswahlrecht abgelöst werden. Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter direkt gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Landtag soll sich nach der Zweitstimme bestimmen.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD bis zum 25. Januar 2022 kommentieren.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Kommentare : zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahl

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5. Kommentar von :Worauf_warten?
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16. Kommentar von :Jürgen Dorn

Wahlalter 16 ist ein zeitgemäßes demokratisches Muss!

Beim Wahlrecht handelt es sich in einer repräsentativen Demokratie um DAS fundamentale Recht der Bürger*innen. Bis dato wird es einer ganzen Generation - nämlich den Jugendlichen - verwehrt. Man kann trefflich darüber streiten, ab welchem Alter Bürger*innen wahlberechtigt sein müssen. Gewichtigstes Argument gegen Wahlaltersenkung ist die Frage nach

Beim Wahlrecht handelt es sich in einer repräsentativen Demokratie um DAS fundamentale Recht der Bürger*innen. Bis dato wird es einer ganzen Generation - nämlich den Jugendlichen - verwehrt. Man kann trefflich darüber streiten, ab welchem Alter Bürger*innen wahlberechtigt sein müssen. Gewichtigstes Argument gegen Wahlaltersenkung ist die Frage nach der Reife. Diese Frage kann jedoch jeder Generation oder zumindest einzelnen Personen jeder Generation gestellt werden. Jugendliche gehen nach der Shell-Studie von 2006 mit hohem Verantwortungsbewusstsein an Wahlen heran. Sie stellte bereits damals fest: „Sie sind der Auffassung, es gehöre genaue Kenntnis von Parteiprogrammen und politischen Zusammenhängen als Voraussetzung dazu. Hier sind Jugendliche erheblich anspruchsvoller als die ältere Bevölkerung, die teilweise ohne jede sorgfältige politische Vorabinformation an den Wahlvorgang herangeht.“ Kurzum: Wahlalter 16 ist ein zeitgemäßes demokratisches Muss!

17. Kommentar von :ohne Name 30804

Stellungnahme von Mehr Demokratie e.V.

Mehr Demokratie e.V. begrüßt die vorgesehene Neuregelung zum Landtagswahlrecht, die sich an etablierten wahlrechtlichen Regelungen anderer Bundesländer orientiert. Wir regen jedoch an, auch bei den nachfolgend genannten Punkten die in anderen Bundesländern üblichen Maßstäbe zur Grundlage zu nehmen und den Gesetzentwurf noch entsprechend zu

Mehr Demokratie e.V. begrüßt die vorgesehene Neuregelung zum Landtagswahlrecht, die sich an etablierten wahlrechtlichen Regelungen anderer Bundesländer orientiert. Wir regen jedoch an, auch bei den nachfolgend genannten Punkten die in anderen Bundesländern üblichen Maßstäbe zur Grundlage zu nehmen und den Gesetzentwurf noch entsprechend zu modifizieren bzw. zu ergänzen:

1. Hinsichtlich der Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Zulassung einer Landesliste zur Landtagswahl (für Parteien, die davon nicht befreit sind) sind in anderen Bundesländern 1000 Unterschriften üblich (z.B. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein). Einige wenige Länder (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) sehen eine höhere Zahl von 2000 Unterschriften vor. Der Gesetzentwurf sieht in § 24 Abs. 3 für Baden-Württemberg auch diese im bundesweiten Vergleich höchste Zahl von 2000 Unterschriften vor. Wir empfehlen, in § 24 Abs. 3 die Zahl „2000“ durch „1000“ zu ersetzen und damit den in den meisten anderen Bundesländern üblichen Wert zu wählen, weil dies im Sinne einer Begrenzung des bürokratischen Aufwands auf das notwendige Maß ist. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass ein höherer Wert als 1000 nicht erforderlich ist.

2. Hinsichtlich des Unterschriftenquorums für die Zulassung eines Wahlvorschlags in einem Wahlkreis sehen die meisten anderen Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) 100 Unterschriften für die Zulassung eines Wahlvorschlags in einem Wahlkreis vor, einige wenige Bundesländer weniger (Hessen mit 50 Unterschriften) oder mehr (Rheinland-Pfalz 125). Im Gesetzentwurf sind in § 24 Abs. 3 für Baden-Württemberg 150 Unterschriften vorgesehen, somit der höchste Wert im Vergleich aller Bundesländer. Wir empfehlen, in § 24 Abs. 3 die Zahl „150“ durch „100“ zu ersetzen und damit den in den meisten anderen Bundesländern üblichen Wert zu wählen, weil dies im Sinne einer Begrenzung des bürokratischen Aufwands auf das notwendige Maß ist. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass ein höherer Wert als 100 nicht erforderlich ist.

3. Wer eine Partei durch eine Unterschrift für eine Wahlzulassung unterstützt, tut dies in aller Regel sowohl für die Zulassung der Landesliste als auch des Kreiswahlvorschlags. Im Sinne einer Begrenzung des bürokratischen Aufwands sollte deshalb davon abgesehen werden, dass hier zwei gesonderte Formulare auszufüllen sind und dadurch auch ein doppelter Prüfaufwand für die Kommunalverwaltungen entstünde. Wir schlagen deshalb folgende Regelung vor: Ist die Landesliste einer Partei zur Wahl zugelassen, so ist sie von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge befreit. De facto bedeutet dies, dass Parteien, die einen landes-weiten Wahlantritt anstreben oder organisatorisch leisten können, sich auf die Sammlung der Unterstützungsunterschriften für ihre Landesliste konzentrieren können, während kleinere Parteien oder Einzelkandidaten die Unterschriften nur im jeweiligen Wahlkreis zu sammeln haben, in dem sie antreten. Eine solche Regelung vermeidet einen unnötigen doppelten Aufwand für Bewerber:innen und Behörden, falls jeweils zwei Unterschriften (für Landesliste und Wahlkreis) zu sammeln wären. Dies kann im Gesetzentwurf in der Weise geregelt werden, dass nach § 24 Abs. 3 Satz 1 folgender Satz als Ergänzung eingeschoben wird: „Hat eine Partei die erforderlichen Unterschriften für ihre Landesliste beigebracht, bedürfen die Kreiswahlvorschläge dieser Partei keiner Unterschriften von Wahlberechtigten mehr.“

4. Bislang müssen Unterstützungsunterschriften stets „persönlich und handschriftlich“ geleistet werden (§ 24 Abs. 3 Satz 3 im Gesetzentwurf). Dem im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel einer Digitalisierung, um einen Bürokratieabbau zu erreichen, entspräche es, auch eine elektronische Abgabe einer Unterstützungserklärung zu ermöglichen. Wir schlagen vor, dies im Landtagswahlgesetz nun als Option so vorzusehen. Da die nächste Landtagswahl erst in einigen Jahren stattfindet, wird bis dahin für die konkrete technische Umsetzung dieser elektronischen Eintragungsmöglichkeit noch ausreichend Zeit sein. Wir empfehlen, im Gesetzentwurf § 24 Abs. 3 Satz wie folgt zu modifizieren: „Die Unterschriften müssen jeweils persönlich und handschriftlich *oder digital* geleistet werden.“

5. Lediglich mit der Ausnahme von Baden-Württemberg und Hessen gilt in allen anderen Bundesländern, dass im Deutschen Bundestag vertretene Parteien von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften zur Landtagswahl befreit sind. Denn bei im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien kann per se davon ausgegangen werden, dass sie über eine gewisse Unterstützung in der Bevölkerung verfügen, so dass dies nicht durch eine Unterschriftensammlung erst nachgewiesen werden muss. Bei Bundestagsparteien Unterstützungsunterschriften zu verlangen, erzeugt insofern einen nicht not-wendigen bürokratischen Aufwand, nimmt man das Regelungsziel von Unterstützungsunterschriften ernst und dehnt es nicht darüber hinaus aus. Wir schlagen deshalb für Baden-Württemberg vor, nach dem Vorbild anderer Bundesländer nicht nur Landtagsparteien, sondern auch Bundestagsparteien von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften zu befreien. Dazu sollte im Gesetzentwurf § 24 Abs. 3 Satz 1 wie folgt modifiziert werden: „Parteien, die im Landtag *oder im Deutschen Bundestag* seit der letzten Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, bedürfen …“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Wunder
Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg

2. Kommentar von :ohne Name 29932

verantwortungsbewustsein stärken

Man kann durch dieses Gesetz das verantwortungsbewusstsein der Jugend stärken und dadurch vieleicht auch die jüngeren Leute eher zum wählen bewegt werden was die partizipation zusätzlich stärken könnte und die wahlquote dadurch erhöht wird. ich denke zudem das ein 16-jähriger auch genug reife hat um eine richtige wahl zu treffen und nicht aus

Man kann durch dieses Gesetz das verantwortungsbewusstsein der Jugend stärken und dadurch vieleicht auch die jüngeren Leute eher zum wählen bewegt werden was die partizipation zusätzlich stärken könnte und die wahlquote dadurch erhöht wird. ich denke zudem das ein 16-jähriger auch genug reife hat um eine richtige wahl zu treffen und nicht aus "spass" eine extreme partei wählen die sie mal auf einer social media plattformen gesehen haben oder die viel werbung gemacht hat.

3. Kommentar von :ohne Name 29936

Lebenssituation für Wahl nicht angemessen

Die 16 jährigen müssen meistens keine Steuern, Benzin etc zahlen und haben deshalb eine Lebenssituation in der ich sie nicht wählen lassen wollen würde. Die Politik entscheidet nämlich über wichtige Lebensbereiche, die im Erwachsenenalter erst eine hohe Relevanz bekommen Die Perspektive, die Jugentliche auf die Politik haben ist für mich

Die 16 jährigen müssen meistens keine Steuern, Benzin etc zahlen und haben deshalb eine Lebenssituation in der ich sie nicht wählen lassen wollen würde.
Die Politik entscheidet nämlich über wichtige Lebensbereiche, die im Erwachsenenalter erst eine hohe Relevanz bekommen

Die Perspektive, die Jugentliche auf die Politik haben ist für mich deshalb nicht zum Wählen gestattet

8. Kommentar von :Michael Volz

Gesetzes über die Landtagswahl

Sehr geehrte Damen und Herren, die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre finde ich gelinde gesagt einen Schwachsinn! Dann müssen sie die Volljährigkeit auch auf 16 herabsetzen damit man wenigstens verantwortlich für seine Taten (z. B. Wahl) ist! Und das Jugendstrafrecht ebenfalls auf 16 herabsetzen. Wenn man nicht strafmündig ist, ist

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre finde ich gelinde gesagt einen Schwachsinn! Dann müssen sie die Volljährigkeit auch auf 16 herabsetzen damit man wenigstens verantwortlich für seine Taten (z. B. Wahl) ist! Und das Jugendstrafrecht ebenfalls auf 16 herabsetzen. Wenn man nicht strafmündig ist, ist man auch nicht wahlberechtigt! Basta!

Die Sinnhaftigkeit der Änderungen des Wahlrechts (Erst-/ Zweitstimme) erschließt sich mir ebenfalls nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Volz
Haydnstr. 5/1
75242 Neuhausen/Hamberg

1. Kommentar von :ProPlayers69

Unverantwortlich

Für mich als 16-jähriger ist politische Partizipation sehr wichtig, nur bezweifel ich das den meisten meiner Freunden die Bedeutung der Wahl nicht bewusst ist. Dieser Gedanke lässt wohl auch auf andere Gruppen übertragen nur finde ich sollte man probieren die Anzahl der uninformierten, bzw "unreifen" Wähler nicht noch vergrößern!

13. Kommentar von :Sascha Morr

Ich bin mir unsicher ob das die richtige Lösung ist

Persönlich kann ich mit einen Wahlalter ab 16 gut leben, da die Jugendlichen die Folgen der Wahlentscheidung wesentlich länger zu spüren bekommen als Menschen die bereits wesentlich älter sind. Was ich jedoch für sinnvoller gehalten hätte, wäre ein Jugendparlament das als zweite Instanz allen Entscheidungen des Landtags zustimmen muss die mehr

Persönlich kann ich mit einen Wahlalter ab 16 gut leben, da die Jugendlichen die Folgen der Wahlentscheidung wesentlich länger zu spüren bekommen als Menschen die bereits wesentlich älter sind.

Was ich jedoch für sinnvoller gehalten hätte, wäre ein Jugendparlament das als zweite Instanz allen Entscheidungen des Landtags zustimmen muss die mehr als X Jahre massive Auswirkungen haben werden.

Das Argument das ich in manchen Kommentaren gelesen habe über die Reife von Jugendlichen mit 16 finde ich gelinde gesagt abstoßend! Ich kenne nicht wenige Jugendlichen die in ihren denken und da auch im politischen Denken reifer sind als viele Menschen die über 25 Jahre auf den Buckel haben. Und das sage ich als jemand der die 40 bereits hinter sich gelassen hat.

7. Kommentar von :ohne Name 29974

Wahlrecht mit 16

Jugendliche unter 18 Jahren unteliegen meistens noch dem Einfluss von Schulen und Lehrern. Somit können sie noch nicht eigenständig, unabhängig entscheiden und sind auch noch sehr beeinflussbar. Die momentane Freitagsdemonstrationen, zeigen sehr oft diesen Effekt. Ich selbst habe bei meinen Gesprächen mit demonstrierenden Jugendlichen fest

Jugendliche unter 18 Jahren unteliegen meistens noch dem Einfluss von Schulen und Lehrern. Somit können sie noch nicht eigenständig, unabhängig entscheiden und sind auch noch sehr beeinflussbar.
Die momentane Freitagsdemonstrationen, zeigen sehr oft diesen Effekt.
Ich selbst habe bei meinen Gesprächen mit demonstrierenden Jugendlichen fest stellen müssen, dass es einigen gar nicht klar ist um was es überhaupt geht.

9. Kommentar von :Wolfgang S.

Wahlrecht

Anstatt das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken würde ich es begrüßen die Einrichtung von Jugendparlamenten zu erweitern, auch mit einer Anhörungspflicht o.ä.

Das Zweistimmenwahlrecht dagegen ist zu begrüßen, allerdings besteht hier die gleiche Gefahr wie im Bund durch Überhangs- und Ausgleichsmandate das Parlament aufzublähen.