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Bürgerforum Herrenberg-Süd

Eigentumsinteressen

  • Rechtsfragen – Voraussetzungen einer Enteignung

  • Angebote an die Eigentümer:

    • Kompensationsflächen

    • finanzielle Kompensation

    • Rückerwerbsinteresse an Wohnraum

    • weitere Punkte

  • Festlegung des Verkaufspreises

  • Praxis in anderen Städten Deutschlands

     

Sie konnten den Themenbereich bis zum 10. Januar 2024 kommentieren.

Kommentare : zu den Eigentumsinteressen

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5. Kommentar von :ohne Name 74030

Was für ein Drama

Seit Jahren ein hin und her und Gutachten und nichts als Blabla. Enteignen Sie die Alteigentümer zügig und verteilen oder kollektivieren Sie den so gewonnen Grund neu / gerecht oder behalten sie ihn am besten im Eigentum der Stadt und lassen die Wohnungen darauf selbst bauen. Dies sollte im 21 Jahrhundert ein Blaupause für das Zusammenleben in

Seit Jahren ein hin und her und Gutachten und nichts als Blabla.
Enteignen Sie die Alteigentümer zügig und verteilen oder kollektivieren Sie den so gewonnen Grund neu / gerecht oder behalten sie ihn am besten im Eigentum der Stadt und lassen die Wohnungen darauf selbst bauen.

Dies sollte im 21 Jahrhundert ein Blaupause für das Zusammenleben in unserer Kommune sein um allen sozialen und allgemeinnützigen Projekte effektiv zu forcieren und sich selbstfinanzieren zu lassen. Wohnraumschaffung durch Nachverdichtungen, Bildungs-, Gesundheits- und Kultureinrichtungen, etc. sollten in allen Bereichen Vorrang vor „uneffektiv genutztem“ Privateigentum haben. Über einem Existenzminimum liegende Entschädigungen oder Bevorzugung bei Vergabe lehne ich ab.
Ich kenne schließlich niemanden der sein Grundstück, Haus oder sogar Auto mit eigener Hände Arbeit selbst erschaffen hat. Selbst wenn, dann stelle ich die Frage nach der Gerechtigkeit gegenüber Individuen, die aufgrund ihrer geistigen oder körperlicher Fähigkeiten nicht in der Lage sind, sich solches Eigentum anzueignen.

Jahrelange Untersuchungen und Gutachten etc. ändern nichts daran, dass „wo gehobelt wird auch Späne fallen“. Es gibt wahrlich noch genug unverbaute Natur ! Der Mensch und seine Grundbedürfnisse sind doch wichtiger !
Besonders enttäuscht bin ich von den sogenannten „linken“ Flügeln der vermeintlich linken / sozialen Parteien SPD, Grüne, evtl. Frauenliste. Kommen Sie endlich aus der Deckung und beschleunigen Sie die Sache.

Am Ende Ihrer Tage werden alle Enteigneten schon erkennen, dass es gut war und dass sie so zu wahrhaften Mitmachstädtlern wurden.

Mfg

4. Kommentar von :7055

Eigentum darf sein – aber Eigentum verpflichtet auch ! GG Art. 14, Abs. 2

Den Grundgesetz-Artikel 14 sollten sich einige Eigentümer der Grundstücke im geplanten Neubaugebiet mal genau durchlesen. Denn er gilt nicht nur für Infrastruktur-Projekte (Straßen, Stromtrassen), sondern auch, wie hier, für die Aufgaben der Kommune. Warum sollen nur wenige (Großgrund-) Besitzer an der Umwandlung von Wiesen- und Ackerland in

Den Grundgesetz-Artikel 14 sollten sich einige Eigentümer der Grundstücke im geplanten Neubaugebiet mal genau durchlesen.
Denn er gilt nicht nur für Infrastruktur-Projekte (Straßen, Stromtrassen), sondern auch, wie hier, für die Aufgaben der Kommune.
Warum sollen nur wenige (Großgrund-) Besitzer an der Umwandlung von Wiesen- und Ackerland in Bauplätze verdienen und nicht die gesamte Stadt ?

3. Kommentar von :Fritzi 73148

Eigentümer


Die Eigentümer sollen in Hbg.-Süd enteignet werden. Es ist kein Wunder, dass sich ihr Interesse am neuen Baugebiet in Grenzen hält.

2. Kommentar von :Herrenberger 007
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
1. Kommentar von :NN 71474

Baulandentwicklung über SEM

Während bei einer (bisher jahrzehntelang funktionierenden) freiwilligen oder gesetzlichen Baulandumlegung der Eigentümer rd. 30 % seines Einwurfs unentgeltlich und weitere ca. 15 % entgeltlich abzutreten hatte und mit den ihm verbleibenden rd. 55 % noch etwas anfangen konnte, muss er jetzt rd. 90 % des Einwurfs abtreten. Wirft er 1000 m² Grund und

Während bei einer (bisher jahrzehntelang funktionierenden) freiwilligen oder gesetzlichen Baulandumlegung der Eigentümer rd. 30 % seines Einwurfs unentgeltlich und weitere ca. 15 % entgeltlich abzutreten hatte und mit den ihm verbleibenden rd. 55 % noch etwas anfangen konnte, muss er jetzt rd. 90 % des Einwurfs abtreten. Wirft er 1000 m² Grund und Boden ein, so bekommt er lediglich 90.000 €. Davon kann er sich nicht einmal eine neue Einzimmerwohnung kaufen. Dass ein solches Angebot von der Mehrheit der Eigentümer abgelehnt wird, war sehr vorhersehbar. Dennoch wird das m.E. tote Pferd Herrenberg Süd beharrlich weiter verfolgt bzw. werden kontinuierlich erschreckend hohe Summen an Steuergeldern verbraten. Man kann nicht ein neues Stadtgebiet per Enteignung gegen den Willen einer Mehrheit der Eigentümer durchsetzen. Und wenn eine deutliche Mehrheit aller Herrenberger Bürger keinen neuen Herrenberger Stadtteil möchte, sollte das auch von der Politik akzeptiert werden.