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Ländlicher Raum

Strukturpolitik

Hier hatten Sie bis zum 15. Januar 2023 die Möglichkeit Ihre Ideen, Anregungen und Meinungen zum Thema Strukturpolitik zu übermitteln.

Kommentare : zur „Strukturpolitik“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

12. Kommentar von :Jochen Schwarz

Beschränkungen auf „Eigenentwicklung“ durch die Regionalpläne müssen auch in quantitativer Hinsicht eingehalten werden!

Im Regionalplan Rhein-Neckar (in der aktuell gültigen Fassung, beschlossen am 27.09.2013) ist als Zielsetzung festgelegt, dass eine Reihe genau benannter Gemeinden hinsichtlich ihrer Wohnbauflächen-Entwicklung beschränkt sind auf „Eigenentwicklung“. Was die Beschränkung auf Eigenentwicklung bedeutet, wird auf Seite 17 beschrieben. Dort wird unter

Im Regionalplan Rhein-Neckar (in der aktuell gültigen Fassung, beschlossen am 27.09.2013) ist als Zielsetzung festgelegt, dass eine Reihe genau benannter Gemeinden hinsichtlich ihrer Wohnbauflächen-Entwicklung beschränkt sind auf „Eigenentwicklung“.
Was die Beschränkung auf Eigenentwicklung bedeutet, wird auf Seite 17 beschrieben. Dort wird unter Punkt 1.4.2 „Räumliche Zuordnung“ dargelegt:

"Eigenentwicklung ist der Anspruch jeder Kommune, ihren Wohnbauflächenbedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie aus Verbesserungen der Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse der *ortsansässigen* Bevölkerung (*innerer Bedarf*) zu decken.

Aus verschiedenen regionalplanerischen Gründen ist es erforderlich, auch Gemeinden festzulegen, die *ausschließlich auf eine Eigenentwicklung* beschränkt sind. Im Vordergrund steht dabei die regionale Abstimmung der unterschiedlichen Raumansprüche von Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur und Freizeitnutzungen untereinander und mit ökologischen Erfordernissen."

Wichtig: Der genannte „innere Bedarf“ ist dabei nicht mit dem allgemein und überregional wahrgenommenen Bedarf an Baugrundstücken gleichzusetzen.

Der Regionalplan legt also fest, dass für diejenigen Gemeinden, die ausschließlich auf eine Eigenentwicklung beschränkt sind, ein über den aus den jeweiligen Orten selbst entstehenden Wohnbauflächenbedarf hinausgehender zusätzlicher Wohnbauflächenbedarf ausdrücklich nicht vorgesehen ist.

Diese Festlegung wird in der kommunalen Bauleitplanung jedoch immer wieder ignoriert. Es wird bestenfalls darauf geachtet, dass die *qualitativen* Vorgaben, d.h. die Frage, welche Nutzung ist auf welchen Flächen im Regionalplan erlaubt, durch den vorliegenden Bebauungsplan eingehalten werden. Vielfach wird scheinbar davon ausgegangen, dass wenn der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, damit quasi automatisch die Vorgaben des Regionalplans auch erfüllt sind. Die *quantitativen* Vorgaben des Regionalplans, d.h. das Maß der Bebauung, insbesondere die Zahl der zuzubauenden Wohneinheiten, werden dagegen immer wieder ignoriert.

Wenn etwa in einer Gemeinde mit 2300 Einwohnern im Zuge eines einzigen Bebauungsplanverfahrens allein 60 Wohneinheiten neu entstehen dürfen sollen, kann niemand behaupten, dass damit der Eigenbedarf des Ortes, konkret der darin lebenden Bürgerinnen und Bürger, gedeckt werden soll. Hier wird schlicht ein Zuzug von außen und damit eine Erhöhung der Einwohnerzahl des Ortes angestrebt.

In diesem Zusammenhang muss auch auf den aktuellen Entwurf zur 1. Änderung des Regionalplans Rhein-Neckar hingewiesen werden, in welchem der Umfang der Neuausweisung von Wohnbauflächen in Kommunen mit Beschränkung auf Eigenentwicklung mit konkreten Zahlen präzisiert wird. Demnach wird diesen Kommunen ein maximaler Zuwachs von 0,8 Prozent der bestehenden Wohneinheiten innerhalb von 5 Jahren zugestanden.

Diese das Maß der baulichen Nutzung betreffenden Vorgaben des Regionalplans dürfen im Zuge der kommunalen Bauleitplanung nicht einfach ignoriert werden. Es muss seitens der Gemeinde vielmehr selbstständig auf die übergeordneten raumplanerischen Vorgaben des Regionalplans geachtet werden. Bei Nichteinhaltung der genannten Vorgaben des Regionalplans ist dem Bebauungsplan durch das Baurechtsamt die Rechtsgültigkeit zu versagen.

11. Kommentar von :ohne Name 47686

Bewusstseinswandel in Landratsämtern und Rathäusern

Wir leben in Zeiten von Klimawandel und Biodiversitätsverlustes. In Paris und Montreal wurden richtungweisende Vereinbarungen getroffen. Wenn sie nicht umgesetzt werden, rennen wir sehenden Auges in die Katastrophe. Wissenschaftliche Daten sind reichlich vorhanden, einige wurden auch in Baden-Württemberg in Gesetze und Verordnungen gegossen. Es

Wir leben in Zeiten von Klimawandel und Biodiversitätsverlustes. In Paris und Montreal wurden richtungweisende Vereinbarungen getroffen. Wenn sie nicht umgesetzt werden, rennen wir sehenden Auges in die Katastrophe. Wissenschaftliche Daten sind reichlich vorhanden, einige wurden auch in Baden-Württemberg in Gesetze und Verordnungen gegossen. Es hilft nichts, wenn zum Beispiel die LUBW die rote Liste der Brutvogelarten in Baden-Württemberg veröffentlicht und 59% als gefährdet einstuft und gleichzeitig bemängeln muss, dass die bereits 2016 vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen nicht ergriffen wurden.
Eine Biotopverbundplanung, ein „ Feuerwehrprogramm“ gegen das Amphibiensterben, Ökopunktekonten und Ausgleichsmaßnahmen etc. sind nur zielführend, wenn ihre Durchführung und Einhaltung auch kontrolliert und sanktioniert wird. Leider ist wie im Straßenverkehr. Einige , bzw. viele Menschen können sich an Geschwindigkeitsgrenzen nur halten, wenn sie kontrolliert und Nichteinhaltung negativ sanktioniert werden.
Solange die Mitarbeitenden in Landratsämtern und Rathäusern nicht von der Notwendigkeit von Klima- und Artenschutz überzeugt sind, solange z.B. sich möglicherweise ergebende Gewerbesteuereinnahmen aus neuen Gewerbegebieten den Vorrang vor dem Wert von Ökosystemdienstleistungen haben, solange existieren übergeordnete Vorgaben nur auf dem Papier.
Mein Eindruck ist, dass im ländlichen Raum weiter das unangefochtene Primat der Ökonomie gilt und nicht gesehen wird, dass Ökonomie ohne ökologische Ausrichtung in die Katastrophe führt.
Daher meine Idee, einen Bewusstseinswandel in Landratsämtern und Rathäusern durch verpflichtende Fortbildungen der Leitungsspitzen zu initiieren. Wir haben nicht die Zeit, um auf einen Wandel von unten zu warten. Es braucht eine Transformation von oben!

10. Kommentar von :Sibylle Eimermann-Gentil

Ökosysteme schützen, Flächenfraß stoppen, Land- und Forstwirtschaft umbauen

Ich halte es für ratsam, dass die Landesregierung sowohl in Ba-Wü als auch im Bundesrat sich dafür stark macht, das schnell voranschreitende Artensterben durch entsprechende Maßnahmen - nicht durch immer wieder in die Zukunft verschiebbare Zielvereinbarungen - endlich abzubremsen und die Pflichtaufgabe - den Schutz der Ökosysteme, von denen wir

Ich halte es für ratsam, dass die Landesregierung sowohl in Ba-Wü als auch im Bundesrat sich dafür stark macht, das schnell voranschreitende Artensterben durch entsprechende Maßnahmen - nicht durch immer wieder in die Zukunft verschiebbare Zielvereinbarungen - endlich abzubremsen und die Pflichtaufgabe - den Schutz der Ökosysteme, von denen wir alle abhängen - rechtsverbindlich abzusichern. Alle Artenschutzmaßnahmen sind auch Klimaschutzmaßnahmen und helfen uns bei der Anpassung an die Folgen der Erderhitzung.

Dazu gehört z.B.
- ein baldiger Stopp des Flächenverbrauchs. Bedarfsermittlungsverfahren, Aufstellungsbeschlüsse und Baugenehmigungen sind auf dieses Ziel hin zu prüfen und stark zu beschränken. Netto Null bis 2024, nicht 2035. Leerstandsabgabe einführen. Ausgleichsmaßnahmen auch rückwirkend rechtssicher umsetzen und pflegen. Wir können uns eine Straflosigkeit bei Missachtung vereinbarter Maßnahmen nicht mehr leisten.

- Umbau der Landwirtschaft: Pestizidverbot mit kurzer Übergangsfrist. Tierbindung an Flächenverfügbarkeit. Insgesamt schneller einen höheren Anteil an Ökolandwirtschaft.

- Schutzgebiete tatsächlich schützen: FFH Verschlechterungsverbot endlich einhalten, Landwirte kontrollieren, Keine Bebauung in Schutzgebieten, Biotoppflege für Gemeinden rechtlich bindend. Den Biotopverbundsbeschluss gibt es schon seit 1978....

- PV auf alle Dächer, auch im Bestand, bevor Freiflächen PV und Windräder im Wald genehmigt werden. Doch, Windräder versiegeln auch viel Fläche, was beim empfindlichen Waldboden besonders fatal ist. PV gibt es inzwischen in allen Farben, so dass Denkmalschutz kein Hindernis mehr ist.

Ja, dies alles erfordert Umdenken bei den Verantwortlichen, bei Entscheidern, in Gemeinderäten, bei Landräten, in Behörden...und viel mehr naturschutzkundliches Personal. Sollte das Geld fehlen, so hilft z.B. eine Vermögenssteuer.

9. Kommentar von :Evelyn Thies

Landwirtschaft, Artenschutz

Ich wünsche mir von der Landespolitik, dass Maßnahmen zur Aufwertung der Landschaft bzw. Natur und zur Stärkung von ökologischer Landwirtschaft mehr unterstützt werden. Auch sollte die Versiegelung von Boden nicht länger unterstützt werden. Ein Beispiel: Bei der Fahrt durch Oberschwaben fällt auf, dass Maisfelder überwiegen. Daneben Grünland. Es

Ich wünsche mir von der Landespolitik, dass Maßnahmen zur Aufwertung der Landschaft bzw. Natur und zur Stärkung von ökologischer Landwirtschaft mehr unterstützt werden. Auch sollte die Versiegelung von Boden nicht länger unterstützt werden.
Ein Beispiel: Bei der Fahrt durch Oberschwaben fällt auf, dass Maisfelder überwiegen. Daneben Grünland. Es gibt kaum Blühwiesenflächen oder Sträucher. Wie steht es mit Überdüngung und Pestizideinsatz? Oft ist der ländliche Raum alles andere als idyllisch, neben Industriegebieten gibt es viel eintönige landwirtschaftliche Flächen. Wo soll es da Wiesenblumen, Feldvögel etc. geben?
Für mich wäre ein bedeutendes Ziel die Reparatur von Natur. Weniger Anbau von Viehfutter und Energiepflanzen, mehr Gemüse und Getreide direkt zur Ernährung von Menschen.
Wie steht es mit Schutz von Gewässern?
Natürlich wünsche ich mir auch mehr Windräder und Solarenergie in Baden-Württemberg, vor allem Windräder versiegeln doch kaum Boden!

8. Kommentar von :Vero Kracke

Attraktivität der ländlichen Regionen

Ich lebe nach langen Jahren in der Stadt nun im Süden Ba-Wüs in sehr ländlicher Umgebung (Hegau), und denke, dass es neben Fragen des ÖPNV und weniger Zersiedelung auch um den Mangel an kulturellen Zentren geht. Es gibt Projekte wie den Summer of Pioneers in Blumenfeld, die neue Perspektiven entwickeln können und auch junge gut ausgebildete

Ich lebe nach langen Jahren in der Stadt nun im Süden Ba-Wüs in sehr ländlicher Umgebung (Hegau), und denke, dass es neben Fragen des ÖPNV und weniger Zersiedelung auch um den Mangel an kulturellen Zentren geht. Es gibt Projekte wie den Summer of Pioneers in Blumenfeld, die neue Perspektiven entwickeln können und auch junge gut ausgebildete Menschen aufs Land ziehen, die der Region wiederum Ideen zurückgeben können.
Ich vermisse kleine Beteiligungsformen in den Gemeinden, wie es das Büro für Partizipation im nahen Vorarlberg aufgebaut hat. Wenn es mehr Möglichkeiten der gemeinsamen Entwicklung auf der Ebene des alltäglichen Bezugsrahmen gäbe, würden neben Turnverein und Gemeindehaus mehr Klimaprojekte, Tauschbörsen, Carsharing, Kulturprojekte oder andere Formen der gemeinsamen Umsetzung von Ideen möglich werden.

7. Kommentar von :Thoughtful

Landwirtschaftliche Flächen, Flächennutzungsplan

Auf Open Petition (openpetition.de/!regionalplan) wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Regionalplan-Entwurf 2021 des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben RVBO für die Raumplanung der nächsten 15-20 Jahre nicht den von Bundes-, Landesregierung und der EU benannten Klimazielen (1,5 Grad) und Nachhaltigkeitszielen (30 ha) gerecht wird. Einen

Auf Open Petition (openpetition.de/!regionalplan) wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Regionalplan-Entwurf 2021 des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben RVBO für die Raumplanung der nächsten 15-20 Jahre nicht den von Bundes-, Landesregierung und der EU benannten Klimazielen (1,5 Grad) und Nachhaltigkeitszielen (30 ha) gerecht wird.

Einen höheren Stellenwert sollte den Kleinbauern gezollt werden. Sie produzieren von der Region für die Region. Hier ist Unterstützung nötig, so dass auch Nachwuchs gesichert und Interesse bei jungen Leuten geweckt wird, sich in der Landwirtschaft einzubringen. Nicht die Supermärkte im Dorf, sondern die Kleinanbieter sollten für die Versorgung sorgen zu Preisen, die sich eine junge Familie sowie Nicht-gut-verdienende leisten können (ohne den Supermarkt zu benötigen). Über Flächen für Markt-(Hallen) wäre nachzudenken.

Biologisch bewirtschafteter Boden ist ebenso wie konventionell bewirtschafteter Boden nicht geschützt vor dem Zugriff von Gemeinden, welche Baugebiete schaffen möchten für nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flächen. Einfamilienhäuser mit bis zu 500 - 1000 qm Fläche und eine Straße für das Neubaugebiet entstehen dann auf wertvollem, auch biologischen, Ackerland. Obwohl z. B. (ein mir bekannter Ort) genügend Straßen, an denen evtl. auch gebaut werden könnte, vorhanden sind. Hier verliert der Flächennutzungsplan seinen Sinn.

Industriegebiete mit einstöckigen Gebäuden großflächig auf gutem landwirtschaftlichem Boden auszubreiten, entspricht nicht einer sparsamen Raumnutzung. Schwerindustrie mit nicht 100 % herausfilterbaren Schadstoffen ist zu vermeiden in der Nähe von Lebensmittel-produzierenden landwirtschaftlichen Bereichen.

Wer auf dem Land wohnt hat oft weite Arbeitswege. Die Verkehrsstruktur erfordert sehr individuelle Modelle. Ruf-Busse für berufstätige mit Bahn- oder weiterem offiziellem Busanschluß wäre eine
zu erforschende Möglichkeit.



6. Kommentar von :Susanne Janecke

Strukturpolitik umfasst alles: Gewerbe, Straßen, Landwirtschaft, Kultur, Wohnen – die Menschen

Den ländlichen Raum fördern, heißt ihn konservieren. Die Landwirtschaft muss kleinräumig bleiben, damit die spezifische Kulturlandschaft wenigstens auf dem jetzigen Stand erhalten bleibt. Kleine und mittlere Bauernhöfe dienen der regionalen Versorgung mit Lebensmitteln und sorgen für die Erhaltung der Insekten, der Vögel und der Tiere, so wie wir

Den ländlichen Raum fördern, heißt ihn konservieren. Die Landwirtschaft muss kleinräumig bleiben, damit die spezifische Kulturlandschaft wenigstens auf dem jetzigen Stand erhalten bleibt. Kleine und mittlere Bauernhöfe dienen der regionalen Versorgung mit Lebensmitteln und sorgen für die Erhaltung der Insekten, der Vögel und der Tiere, so wie wir sie kennen und lieben. Diese Bauern brauchen Fläche und Förderungsgelder für ihre Leistung. Dann erhält die ländliche Gemeinde Geld und verzichtet endlich auf unsägliche Gewerbegebiete, die die lokale Ästhetik zerstören und ohnehin nicht die notwendigen Steuern erwirtschaften. Auf dem Lande findet jeder die Ruhe, die er braucht zum Ausgleich für das durch die Technik beschleunigte Leben. Wer diese Natur und diese Qualität liebt, kann nicht gleichzeitig ein Einfamilienhaus oder einen Supermarkt auf der Wiese bauen, wofür Streuobstbäume abgeholzt werden. Wer mit der „Kirche im Dorf“ nicht klar kommt, sollte wegziehen. Wer Fabriken errichten will, sollte industrielle Brachen nutzen. Ländlicher Raum braucht Binnenentwicklung ihrer Städtchen und Dörfer durch kluge Architekten und auf keinen Fall den Ausbau von Straßen und Wohngebieten als reine Schlafstätten, die ihre Felder, Wälder und Wiesen durchschneiden. Auch morgen und übermorgen noch sollten Menschen gerne auf dem Land leben wollen. Also muss der Einzelne sich fit und gesund bei guter Landluft erhalten und nicht jede Kurzstrecke mit dem Auto bewältigen. Also soll sich die Politik um den Fortbestand der kleinen und biologisch agierenden Landwirte kümmern. Also müssen die ländlichen Kommunen dafür sorgen, dass neue Gewerbe sich auf industriellen Brachen und nicht bei ihnen auf Wiesen und Waldstücken ansiedeln. Dann werden sie belohnt durch die Nutzung der dörflichen Häuser und Läden, dann kommen Kinder, dann Schulen, dann Kultur und so fort. Das Ländliche erhalten, das Industrielle davon trennen!

5. Kommentar von :Jochen Schwarz

Keine neuen Baugebiete für den Wohnungsbau ausweisen

Das Ziel, den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu bringen, muss mit aller Konsequenz verfolgt werden. Im Bereich des Wohnungsbaus sollte dies unterstützt werden, indem die Neuausweisung von Wohnbaugebieten für Ein- und Zweifamilienhäuser zurückgefahren (beendet) wird. Wichtig ist dabei die Überlegung, dass mit dem Altern (und Sterben) der

Das Ziel, den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu bringen, muss mit aller Konsequenz verfolgt werden.
Im Bereich des Wohnungsbaus sollte dies unterstützt werden, indem die Neuausweisung von Wohnbaugebieten für Ein- und Zweifamilienhäuser zurückgefahren (beendet) wird.
Wichtig ist dabei die Überlegung, dass mit dem Altern (und Sterben) der Babyboomer in Zukunft viel Wohnraum auf den Markt kommen wird. Es werden also mehr als genügend Immobilien für Wohnungssuchende zur Verfügung stehen. Neue Wohngebiete - immer auf Kosten von Natur und Landschaft und gesunder Böden - werden deshalb nicht gebraucht und erzeugen u.U. durch die Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur in Zukunft hohe Belastungen für die kommunalen Kassen.
Abgesehen davon verschlechtert sich mit jeder versiegelten Wiese, und jedem überbauten Acker die Lebensqualität für die bereits ansässigen Bürgerinnen und Bürger.
Der Wohnungsbau muss sich also insgesamt mehr um die Bereitstellung von altersgerechtem Wohnraum im Ortszentrum kümmern, damit die ältere Menschen nicht gezwungen werden, ihre heimatlichen Wohnorte zu verlassen und in entfernten Städten Altersheime oder andere altersgerechte Wohnformen zu suchen. Stattdessen sollten sie ihre häufig zu groß gewordenen Wohnimmobilien gegen eine passendere, d.h. kleinere Wohnmöglichkeit im eigenen Ort tauschen können, von der aus sie alle wichtigen Angebote auf kurzem Weg erreichen können. Um solchen altersgerechten Wohnraum im Ortskern bereitstellen zu können, müssen die Kommunen in die Lage versetzt werden, trotz prekärer Kassenlage Vorkaufsrechte wahrzunehmen, damit geeignete Baugrundstücke und Immobilien entsprechend umgestaltet werden können. Hier muss dringend Hilfestellung vom Kreis und vom Land geleistet werden. Sonst sind den Gemeinden immer wieder die Hände gebunden.
Und nicht zuletzt: Es muss dringend etwas gegen den Leerstand in den Städten und gerade auch in den ländlichen Kommunen getan werden. Der Wohnraum wird - zurzeit noch - gebraucht. Es gibt nicht nur das grundgesetzlich geschützte Recht auf Eigentum, es gibt auch die grundgesetzlich festgestellte Verpflichtung des Eigentums.

4. Kommentar von :ohne Name 46808

Flächenverbrauchsziel "Null"

Offenbar gibt es zwei Sorten ländliche Räume: Die einen dünnen immer weiter aus und werden irgendwann vergessen. In ihnen wird das Ziel erreicht, aber um welchen Preis? Die anderen dienen den Städten als Ausweich-Objekte für Gewebe- und Wohnbau, die sie auf eigener Fläche nicht mehr unterbringen. Hier kümmert man sich noch etwas um die

Offenbar gibt es zwei Sorten ländliche Räume: Die einen dünnen immer weiter aus und werden irgendwann vergessen. In ihnen wird das Ziel
erreicht, aber um welchen Preis?
Die anderen dienen den Städten als Ausweich-Objekte für Gewebe- und
Wohnbau, die sie auf eigener Fläche nicht mehr unterbringen. Hier kümmert man sich noch etwas um die Infrastruktur, lässt aber unter den Stichworten "Sachzwang" und "Arbeitsplätze" wie in der Vergan-genheit jeden gewünschten Flächenverbrauch zu. So etwas wie "Planung der städtebaulichen Entwicklung" oder "langfristige Struk-turentwicklung" findet nicht statt - stattdessen wird jedem gewünsch-ten Bebauungsplan eine entsprechende Änderung des FNP vorausge-schoben.
Der Flächennutzungsplan hat so seine Funktion komplett verloren, und
die Nachbarbürgermeister im GVV winken das ebenso durch wie die RP's. Das "Amt für Bauen und Naturschutz" im Landratsamt sieht sich ohnehin als machtlosen Zuschauer.

So wird das nix mit dem Flächenverbrauchsziel "Null"!

Wer bringt den Bürgermeistern mal bei, dass die Gewerbesteuer eine
Steuer auf den Gewinn ist, und dass Gewinn sich erst einstellt, wenn die Investitionen bezahlt sind? Also nicht schon unmittelbar, sobald eine möglichst große Fläche versiegelt wurde?
Manche glauben das offenbar immer noch, und wundern sich dann.
Und dann beschenkt man sie, die Euro-äugigen, noch mit Dingen wie
dem §13b BauGB ...

So wird das nix mit dem Flächenverbrauchsziel "Null"!

3. Kommentar von :Franz K. Matyas

Baupolitik im ländlichen Raum

Von der Region Stuttgart wird ein Regionalplan entwickelt. Der sieht Auenwald im Ländlichen Raum mit Eigenentwicklung. Seltsamerweise interessiert sich hierfür nach den Verabschiedung des Planes niemand mehr. Bürgermeister und Gemeinderat entscheiden in ihrer kommunalen Verantwortung wo und wie viel gebaut wird. Unabhängig, ob tatsächlich

Von der Region Stuttgart wird ein Regionalplan entwickelt. Der sieht Auenwald im Ländlichen Raum mit Eigenentwicklung. Seltsamerweise interessiert sich hierfür nach den Verabschiedung des Planes niemand mehr. Bürgermeister und Gemeinderat entscheiden in ihrer kommunalen Verantwortung wo und wie viel gebaut wird. Unabhängig, ob tatsächlich Eigenbedarf vorhanden, ob das Gebiet im Flächennutzungsplan enthalten ist oder nicht, ob es sich um ein hochwertige landwirtschaftliche Fläche handelt, obwohl noch Flächen innerorts vorhanden sind wird auf der grünen Wiese gebaut. Nach über 20 Jahren im Gemeinderat frage ich mich immer wieder - warum gibt es überhaupt einen Regionalplan, einen Flächennutzungsplan wenn sich eh niemand daran hält?
Frägt man dann bei den Stellen nach, dann heißt es immer: Planungshoheit der Kommune!
Nochmals die Frage: Warum gibt es einen Regionalplan, einen Flächennutzungsplan, Stellungnahmen der Landwirtschaft, wenn sich keine Kommune daran halten muss?
Ich halte die Vorgabe, Entwicklung an den Entwicklungsachsen für absolut richtig, doch Auenwald liegt 10 kam davon entfernt....................