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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

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Gebäude

Der Anteil des Gebäudesektors an den Gesamtemissionen im Land betrug im Jahr 2022 21,6 Prozent. Die Emissionen entstehen vor allem durch den Energieverbrauch für die Bereitstellung von Warmwasser und Raumwärme. Sie sind also stark abhängig von der Witterung. Das Sektorziel für 2030 in diesem Bereich gibt eine Minderung um 49 Prozent (gegenüber 1990) vor.

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Kommentare : zum Gebäudesektor

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13. Kommentar von :DeSH - Holz- und Sägeindustrie

Bauen mit Holz

Allgemeines Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Zahlen zur Emissionsentwicklung der Sektoren im Rahmen des Klimaschutzgesetzes zeigen, dass der Gebäudesektor seine Emissionen im Jahr 2023 mit etwa 102 Mio. Tonnen CO2-Äq. um rund 9 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr senken konnte. Diese Entwicklung geht unter anderem auf eine schwache

Allgemeines

Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Zahlen zur Emissionsentwicklung der Sektoren im Rahmen des Klimaschutzgesetzes zeigen, dass der Gebäudesektor seine Emissionen im Jahr 2023 mit etwa 102 Mio. Tonnen CO2-Äq. um rund 9 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr senken konnte.
Diese Entwicklung geht unter anderem auf eine schwache Bautätigkeit zurück, die deutlich unter dem eigentlichen Bedarf liegt. Mit geschätzten 245.000 Fertigstellungen im Jahr 2023 bleibt der Wohnungsbau weit hinter dem politisch gesteckten Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr zurück.
Zudem sorgten milde Witterungsbedingungen im vergangenen Winter für einen niedrigeren Energieverbrauch als erwartet.
Trotz dieser Rahmenbedingungen wurde das Minderungsziel im Gebäudesektor um 1 Mio. Tonnen CO2-Äq. verfehlt. Das macht deutlich, dass im Gebäudebereich nach wie vor Maßnahmen notwendig sind, um Emissionen langfristig und effektiv einzusparen.


Erweiterte bauordnungsrechtliche Möglichkeiten für den Holzbau

Baden-Württemberg gilt in Deutschland in Sachen Holzbau als Vorreiter. Dies spiegelt sich nicht nur in der Holzbauquote wider, sondern zeigt sich auch in unterschiedlichen Programmen, wie beispielsweise dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum oder der Holzbau-Offensive. Das Land hat damit früh erkannt, dass sich durch den Einsatz von nachwachsenden und nachhaltig genutzten Produkten auch positive Effekte im Gebäudebereich erzielen lassen. Trotzdem gibt es nach wie vor bauordnungsrechtliche Hemmnisse für den Holzbau, die weiter abgebaut werden müssen. Das betrifft an erster Stelle die Technischen Baubestimmungen des Landes. Ein zunehmendes Problem ist dabei die Ausstellung von sogenannten allgemeinen Bauartgenehmigungen, die ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt werden können. Die Erstellungs- und Bearbeitungszeit ist dadurch sehr hoch und nicht praxistauglich. In der Vergangenheit waren sogenannte allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) die Regel. Diese dürfen in Baden-Württemberg aber nur noch bis zum Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer genutzt werden. Ziel muss es jedoch sein die abP´s oder eine ähnlich unkomplizierte Art des Verwendbarkeitsnachweises weiterhin nutzen zu können.

Ein weiterer Punkt betrifft den Anhang 8 der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Hier wird nach wie vor der sogenannte TVOC-Wert zur gesundheitlichen Bewertung von Emissionen verwendet. Inzwischen liegt ein Gerichtsurteil vor, das den TVOC-Wert zur Bewertung der Innenraumluftqualität für ungeeignet erklärt. Obwohl Holzwerkstoffe nun ausgenommen sind, wird der TVOC-Wert weiterhin allgemein herangezogen.
Es ist notwendig, den TVOC-Wert als Grundlage für die Bewertung des Gesundheitsschutzes abzuschaffen und stattdessen eine Einzelstoffbetrachtung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist eine Anpassung der NIK-Werte für Terpene an die aktuellen EU-LCI-Werte längst überfällig.


Die Landesbauordnung Baden-Württemberg ermöglicht Typenprüfungen (auch Typengenehmigung), die grundsätzlich geeignet sind, baugleiche oder serielle Gebäudetypen einfach und schnell in anderen Bundesländern umzusetzen. Zudem erkennt Baden-Württemberg Typenprüfungen aus anderen Bundesländern an.
In der Praxis wird jedoch deutlich, dass geringfügige Abweichungen, die beispielsweise durch unterschiedliche Rahmenbedingungen am Standort entstehen, bereits dazu führen können, dass solche Typengenehmigungen nicht mehr anerkannt werden.
Ziel sollte es daher sein, Typengenehmigungen in Deutschland flächendeckend und praxisnah anwendbar zu machen und dazu Absprachen mit anderen Bundesländern zu treffen.


Wohnraumförderprogramm „Wohnungsbau Baden-Württemberg“

Durch eine gezielte Förderung kohlenstoffbindender und nachwachsender Rohstoffe im Bauwesen könnten ihre positiven Effekte noch stärker genutzt werden. Nordrhein-Westfalen ermöglicht im Rahmen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen ein Zusatzdarlehen für den Holzbau, das sich nach dem Gewicht des verbauten Holzes richtet. Dabei werden zusätzliche 1,30 € pro Kilogramm verbautem Holz gefördert, mit einer maximalen Förderung von 17.000 € pro Wohneinheit.


Nachhaltigkeitszertifizierungen spielen im Rahmen der Neubauförderung eine immer wichtigere Rolle. In der Praxis führt dies jedoch vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen zu Wettbewerbsnachteilen. Denn Zertifizierungsstellen legen Anforderungen fest, die über den Rahmen des QNG hinausgehen. So ist beispielsweise oft ein Chain-of-Custody-Zertifikat notwendig, um die nachhaltige Materialgewinnung bei Holz nachzuweisen. Für kleine Unternehmen reicht es nicht, beispielsweise PEFC-zertifiziertes Holz zu verarbeiten und die Produkte entsprechend zu verkaufen. Es ist eine zusätzliche Zertifizierung des Betriebs selbst erforderlich, die mit einem Aufwand verbunden ist, den kleine Unternehmen oft nicht bewältigen können. Die deutsche Säge- und Holzindustrie spricht sich daher dafür aus, bei der Förderung auch eine Option einzuräumen, bei der lediglich eine Ökobilanzierung notwendig ist. Dies wurde bereits im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" umgesetzt.

12. Kommentar von :DeSH - Holz- und Sägeindustrie
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11. Kommentar von :Verbraucherzentrale BW

Umfassende Verbraucherberatung in der Wärmewende

Neue Gesetze und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stellen Verbraucher:innen vor neue Herausforderungen, die über technische Fragen weit hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Wärmenetzen, in Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften. Auch das Vermieter-Mieter-Dilemma bringt weitere besondere Herausforderungen in den

Neue Gesetze und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stellen Verbraucher:innen vor neue Herausforderungen, die über technische Fragen weit hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Wärmenetzen, in Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften. Auch das Vermieter-Mieter-Dilemma bringt weitere besondere Herausforderungen in den Feldern „Klimaneutrale Wärmenetze“ und dem „Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand“ mit sich.
Verbraucher:innen (als Haus-, Wohnungseigentümer:in, als Mieter:in, als Mitglied einer Wohnungseigentümer- bzw Erbengemeinschaft) müssen die Möglichkeit haben in allen Fragen der Wärme-/Energiewende eine anbieterunabhängige und umfassende Beratung zu allen steuer-, versicherungs-, förder-, verbraucher-, energierechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten und deren Wechselwirkung untereinander zu erhalten. Diese Beratung gilt es zu etablieren.

10. Kommentar von :Thorsten

Preisausschreiben für die sauberste, klimaneutralste, ... Straße / Quartier / ...?

Ich weiß gar nicht, ob das Land BW oder dessen Kreise und Gemeinden Geld für sowas hätten (neben den ganzen Förderprogrammen, etc.), aber früher gab's doch mal solche Wettbewerbe wie "unser Dorf soll schöner werden" et al. Und aus Betroffenen Beteiligte zu machen, die sich selbst einbringen und gestalten können, und Anreize zu schaffen ist oft

Ich weiß gar nicht, ob das Land BW oder dessen Kreise und Gemeinden Geld für sowas hätten (neben den ganzen Förderprogrammen, etc.), aber früher gab's doch mal solche Wettbewerbe wie "unser Dorf soll schöner werden" et al. Und aus Betroffenen Beteiligte zu machen, die sich selbst einbringen und gestalten können, und Anreize zu schaffen ist oft geschickter als Verbote oder Zwang.
Ließe sich sowas z.B. für die schönste / innovativste / müllärmste / ... Straße oder Siedlung oder Ortsteil oder ... ersinnen? So dass z.B. belohnt würde, wenn ganz viele Bewohner eigeninitiativ zusammenspannen, z.B. die am nächsten Morgen oft zerfetzten Gelben Säcke schon vorab wieder aufzulesen? Oder auf besonders viele Haus- und Carportdächer eine PV-Anlage zu installieren? Oder diese kleinen Windräder auf den Balkonen, wie es sie für Segelboote gibt? Oder, oder, oder, ... Und als Belohnung und Anerkennung wird dann z.B. 1x p.a. oder wann auch immer von der Gemeinde / Kreis / Land ein Preis an diese Gemeinschaft verteilt. Vielleicht würde sowas zu einem grundsätzlicheren Umdenken und Sensibilisierung führen, gewiss aber zu einer Stärkung des Zwischenmenschlichen in solchen Verbünden.

9. Kommentar von :EBA

Innenentwicklung, Mikroklima, Abrisse, Flächenverbrauch, Wohnraumschaffung

Innenverdichtung ist im Hinblick auf den Klimawandel sehr kritisch zu sehen. Durch Nachverdichtung wird das Mikroklima vor allem in Innenstädten nachteilig beeinflusst. Grüne und vor allem auch schattige Freiflächen müssen unbedingt erhalten bzw. geschaffen werden. Es gibt genug Spielraum für Nachverdichtung in brachliegenden Gewerbegebieten, auf

Innenverdichtung ist im Hinblick auf den Klimawandel sehr kritisch zu sehen. Durch Nachverdichtung wird das Mikroklima vor allem in Innenstädten nachteilig beeinflusst. Grüne und vor allem auch schattige Freiflächen müssen unbedingt erhalten bzw. geschaffen werden.
Es gibt genug Spielraum für Nachverdichtung in brachliegenden Gewerbegebieten, auf Flachdach-Gewerbeeinheiten und auf großflächigen Parkplätzen vor allem bei Gewerbegebieten und Einkaufszentren.
Auf allen Märkten des Handels (Baumärkte, Supermärkte etc.) müssen in Zukunft ein, zwei oder sogar drei Ebenen Wohneinheiten gesetzt werden. Diese können angenehm gestaltet werden mit Terrassen, grünen Innenhöfen, PV oben, etc. Gestalterische Ideen dazu gibt es genug. In Österreich wird dies zum Teil schon gemacht.
Entsprechende Gewerbehallen dürfen dazu in Zukunft nicht mehr in Leichtbauweise errichtet werden. Ebenso müssen alle großen Parkplatzflächen zukünftig mit ein paar Stockwerken überbaut werden. So lässt sich jede Menge Wohnraum schaffen ohne weiteren Flächenverbrauch und ohne bauliche Verdichtung in den Innenstädten.

Ebenso muss Bauen im Bestand in Zukunft zum Maßstab werden. Gebäudeabrisse dürfen nur noch im Ausnahmefall stattfinden. Graue Energie muss erhalten bleiben und Bauabfälle vermieden werden. Bestandserhalt ist nicht zwangsläufig teurer als Abriss und Neubau. Wirtschaftlichkeitsprüfungen müssen zukünftig eine CO2-Bepreisung inkludieren.

8. Kommentar von :Moni K.

Mehr Stellflächen beim Wohnungsbau

Nach der LBO ist für jede Wohneinheit ein Stellplatz für ein Fahrzeug herzustellen. Das reicht allerdings oft nicht aus, da die wenigsten Haushalte nur ein Fahrzeug besitzen.
Die Stellplätze für Privatfahrzeiuge sollten in erster Linie auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden. Daher rege ich eine Anpassung der Regelung an.

7. Kommentar von :Schrödingers Katze

Grauwasserkonzepte

Bislang beschränkt sich die Trinkwasseroptimierung auf Verbesserungen der Effizienz bei Erwärmung. Ein weiteres Potenzial besteht in der Grauwassernutzung, zur Reduktion des Trinkwasserbedarfs und damit auch zur (auch energetischen ) Entlastung von Kläranlagen und Netzen. Hier müßte ein Anreiz gegeben werden, die damit verbundenen Mehraufwendungen

Bislang beschränkt sich die Trinkwasseroptimierung auf Verbesserungen der Effizienz bei Erwärmung. Ein weiteres Potenzial besteht in der Grauwassernutzung, zur Reduktion des Trinkwasserbedarfs und damit auch zur (auch energetischen ) Entlastung von Kläranlagen und Netzen. Hier müßte ein Anreiz gegeben werden, die damit verbundenen Mehraufwendungen in Planung und Bau zu kompensieren.

6. Kommentar von :Südschwarzwälder

Flächenfraß

Noch immer wird in die Fläche gebaut. Hier bedarf es einer höheren Bewertung von unbebauter Fläche und detailliertere Begründung inkl die Bereitgestellung für Bürger nachvollziehbare Daten. Beim Bevölkerungswachstum werden die Wanderungsgewinne zu Lasten strukturschwacher Regionen nicht herausgerechnet. Ein Wohnraumkataster, dass den Wohnraum im

Noch immer wird in die Fläche gebaut.
Hier bedarf es einer höheren Bewertung von unbebauter Fläche und detailliertere Begründung inkl die Bereitgestellung für Bürger nachvollziehbare Daten.
Beim Bevölkerungswachstum werden die Wanderungsgewinne zu Lasten strukturschwacher Regionen nicht herausgerechnet.
Ein Wohnraumkataster, dass den Wohnraum im Innenraum perspektivisch aufzeigt muss zwingend vorgeschrieben werden (Inkl aktuell bewohnter Wohnung durch ältere Menschen-so hart es klingt unter Beachtung der durchschnittlichen Lebenserwartung)
Vertikale Bauhöhenbegrenzung im Innenbereich nur noch in absoluten Ausnahmefällen (innerster Ortsbereich, einzelne Straßenzüge bei Altstädten, Flaniermeile,..). Stattdessen Vorgabe von Mindestgeschossen.
Frühzeitige ECHTE Beteiligung der Öffentlichkeit (alle Daten transparent, nicht nur die pro-Bebauung) und barrierefreien öffentlicher Zugang zu bereits bekannten Sachverhalten vor der Offenlage.
Einbindung der Naturschutzverbände nicht nur im Rahmen von Stellungnahmen (zwingende Installation eines Umweltausschusses auf Kommunaler Ebene mit Vertretern der Naturschutzverbände mit dem Recht Themen selbst einzubringen)
Außenentwicklung nur noch bei vorheriger Entsiegelung anderer Flächen im Verhältnis mind. 1:1

5. Kommentar von :Sem.Schade@kea-bw.de

Kommunale FF-PV Vorgaben für Regionale Planungsoffensive

Die Ausweisung für Freiflächen-PV funktioniert nicht. Aktuell werden wahllos Flächen in die Teilfortschreibung der Regionalpläne mit aufgenommen, bei welchen zwar die Schutzgebiete berücksichtigt sind, jedoch weder Netzanschluss, Eigentumsverhältnisse, Akzeptanz in Bevölkerung, Verwaltung und Gemeinderat oder Flächenkonflikt mit Landwirtschaft und

Die Ausweisung für Freiflächen-PV funktioniert nicht. Aktuell werden wahllos Flächen in die Teilfortschreibung der Regionalpläne mit aufgenommen, bei welchen zwar die Schutzgebiete berücksichtigt sind, jedoch weder Netzanschluss, Eigentumsverhältnisse, Akzeptanz in Bevölkerung, Verwaltung und Gemeinderat oder Flächenkonflikt mit Landwirtschaft und Naturschutz geklärt sind.
Und dann ergibt sich für diese Flächen lediglich die Privilegierung der Regionalen Grünzüge, sonst gar nichts. Fazit der Flächen ist maximal ein "Hier könnte theoretisch eine FF-PV errichtet werden."
So kommen wir bei der Thematik aber nicht voran. Besser wären Kommunale Vorgaben von 2% der Gemarkungsflächen bis 2040 zu realisieren. Für Kommunen ohne Windpotenzial sind die 0,2% zu wenig und reichen bei weitem nicht für die Kommunalen Klimaschutzziele.
Die Kommunen können abschätzen, wo es am Besten ist, brauchen aber 1. eine konkrete Vorgabe, aktuell ist der Druck nicht groß genug und 2. rechtliche Möglichkeiten für die Durchführung auf diesen Flächen. Es braucht besonders Klarheit über Möglichkeiten in Schutzgebieten und Unterstützung durch die Landratsämter.

4. Kommentar von :Marc Brunold

Mehr Verantwortungspflichten für Hausverwaltungen

Beim Vollzug zur Gebäudeeffizienz müssen Hausverwaltungen stärker in die Pflicht genommen werden: Hausverwaltungen erklären bei WEG-Versammlungen, dass die gesetzlich vorgeschrieben Energie-Einspar-Maßnahmen sowieso nicht kontrolliert werden. Das muss sich ändern!