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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

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Gebäude

Der Anteil des Gebäudesektors an den Gesamtemissionen im Land betrug im Jahr 2022 21,6 Prozent. Die Emissionen entstehen vor allem durch den Energieverbrauch für die Bereitstellung von Warmwasser und Raumwärme. Sie sind also stark abhängig von der Witterung. Das Sektorziel für 2030 in diesem Bereich gibt eine Minderung um 49 Prozent (gegenüber 1990) vor.

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Kommentare : zum Gebäudesektor

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1. Kommentar von :CrashDami

Innenraumluftqualität

Eine Kopplung an die Innenraumluftqualität macht hier mE Sinn: wenn weniger gelüftet werden muss, reduziert dies auch den Energieverbrauch. Hier wären beispielsweise Luftfilter und/oder Systeme zur Wärmerückgewinnung sinnvoll.
Aus eigenem Erleben sehe ich etwa an Schulen noch viel Potential.

4. Kommentar von :Marc Brunold

Mehr Verantwortungspflichten für Hausverwaltungen

Beim Vollzug zur Gebäudeeffizienz müssen Hausverwaltungen stärker in die Pflicht genommen werden: Hausverwaltungen erklären bei WEG-Versammlungen, dass die gesetzlich vorgeschrieben Energie-Einspar-Maßnahmen sowieso nicht kontrolliert werden. Das muss sich ändern!

2. Kommentar von :ohne Name 83028

Bauordnungsrechtliche Möglichkeiten für den Hausbau

Dies darf nicht zu einem erhöhten Aufwand und weiteren Dokumentationspflichten führen. Der Bau darf dadurch nicht teurer werden. Regionale Planungsoffensive Bei den Planungen ist die Wasserstofferzeugung nicht berücksichtigt, sowohl von der Stromerzeugung und auch denn Flächen. Deutschland will nach Auskunft des BMWK rund 25-30% Wasserstoff

Dies darf nicht zu einem erhöhten Aufwand und weiteren Dokumentationspflichten führen. Der Bau darf dadurch nicht teurer werden.

Regionale Planungsoffensive
Bei den Planungen ist die Wasserstofferzeugung nicht berücksichtigt, sowohl von der Stromerzeugung und auch denn Flächen. Deutschland will nach Auskunft des BMWK rund 25-30% Wasserstoff selbst ereugen.

3. Kommentar von :Zukunft Kommt

Energieberatung

Ich würde mir wünschen, die Beratung um einen Passivhaus- bzw. EnerPHit-Baustein zu ergänzen und entsprechende Angebote besser zugänglich zu machen. Wird nur nach Mindestanforderungen saniert, kann es in Zukunft zu Lock-In-Effekten kommen, weil ein bestimmtes Bauteil nicht wenige Jahre nach Sanierung wieder saniert wird. Stattdessen können

Ich würde mir wünschen, die Beratung um einen Passivhaus- bzw. EnerPHit-Baustein zu ergänzen und entsprechende Angebote besser zugänglich zu machen.

Wird nur nach Mindestanforderungen saniert, kann es in Zukunft zu Lock-In-Effekten kommen, weil ein bestimmtes Bauteil nicht wenige Jahre nach Sanierung wieder saniert wird. Stattdessen können Sanierungen mit Passivhaus-Bauteilen mit geringen Mehrkosten höhere Einsparpotentiale entfalten.

Ggf. bräuchte es dafür auch flächendeckende Weiterbildungen bei den Energieberatern.

5. Kommentar von :Sem.Schade@kea-bw.de

Kommunale FF-PV Vorgaben für Regionale Planungsoffensive

Die Ausweisung für Freiflächen-PV funktioniert nicht. Aktuell werden wahllos Flächen in die Teilfortschreibung der Regionalpläne mit aufgenommen, bei welchen zwar die Schutzgebiete berücksichtigt sind, jedoch weder Netzanschluss, Eigentumsverhältnisse, Akzeptanz in Bevölkerung, Verwaltung und Gemeinderat oder Flächenkonflikt mit Landwirtschaft und

Die Ausweisung für Freiflächen-PV funktioniert nicht. Aktuell werden wahllos Flächen in die Teilfortschreibung der Regionalpläne mit aufgenommen, bei welchen zwar die Schutzgebiete berücksichtigt sind, jedoch weder Netzanschluss, Eigentumsverhältnisse, Akzeptanz in Bevölkerung, Verwaltung und Gemeinderat oder Flächenkonflikt mit Landwirtschaft und Naturschutz geklärt sind.
Und dann ergibt sich für diese Flächen lediglich die Privilegierung der Regionalen Grünzüge, sonst gar nichts. Fazit der Flächen ist maximal ein "Hier könnte theoretisch eine FF-PV errichtet werden."
So kommen wir bei der Thematik aber nicht voran. Besser wären Kommunale Vorgaben von 2% der Gemarkungsflächen bis 2040 zu realisieren. Für Kommunen ohne Windpotenzial sind die 0,2% zu wenig und reichen bei weitem nicht für die Kommunalen Klimaschutzziele.
Die Kommunen können abschätzen, wo es am Besten ist, brauchen aber 1. eine konkrete Vorgabe, aktuell ist der Druck nicht groß genug und 2. rechtliche Möglichkeiten für die Durchführung auf diesen Flächen. Es braucht besonders Klarheit über Möglichkeiten in Schutzgebieten und Unterstützung durch die Landratsämter.

6. Kommentar von :Südschwarzwälder

Flächenfraß

Noch immer wird in die Fläche gebaut. Hier bedarf es einer höheren Bewertung von unbebauter Fläche und detailliertere Begründung inkl die Bereitgestellung für Bürger nachvollziehbare Daten. Beim Bevölkerungswachstum werden die Wanderungsgewinne zu Lasten strukturschwacher Regionen nicht herausgerechnet. Ein Wohnraumkataster, dass den Wohnraum im

Noch immer wird in die Fläche gebaut.
Hier bedarf es einer höheren Bewertung von unbebauter Fläche und detailliertere Begründung inkl die Bereitgestellung für Bürger nachvollziehbare Daten.
Beim Bevölkerungswachstum werden die Wanderungsgewinne zu Lasten strukturschwacher Regionen nicht herausgerechnet.
Ein Wohnraumkataster, dass den Wohnraum im Innenraum perspektivisch aufzeigt muss zwingend vorgeschrieben werden (Inkl aktuell bewohnter Wohnung durch ältere Menschen-so hart es klingt unter Beachtung der durchschnittlichen Lebenserwartung)
Vertikale Bauhöhenbegrenzung im Innenbereich nur noch in absoluten Ausnahmefällen (innerster Ortsbereich, einzelne Straßenzüge bei Altstädten, Flaniermeile,..). Stattdessen Vorgabe von Mindestgeschossen.
Frühzeitige ECHTE Beteiligung der Öffentlichkeit (alle Daten transparent, nicht nur die pro-Bebauung) und barrierefreien öffentlicher Zugang zu bereits bekannten Sachverhalten vor der Offenlage.
Einbindung der Naturschutzverbände nicht nur im Rahmen von Stellungnahmen (zwingende Installation eines Umweltausschusses auf Kommunaler Ebene mit Vertretern der Naturschutzverbände mit dem Recht Themen selbst einzubringen)
Außenentwicklung nur noch bei vorheriger Entsiegelung anderer Flächen im Verhältnis mind. 1:1

8. Kommentar von :Moni K.

Mehr Stellflächen beim Wohnungsbau

Nach der LBO ist für jede Wohneinheit ein Stellplatz für ein Fahrzeug herzustellen. Das reicht allerdings oft nicht aus, da die wenigsten Haushalte nur ein Fahrzeug besitzen.
Die Stellplätze für Privatfahrzeiuge sollten in erster Linie auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden. Daher rege ich eine Anpassung der Regelung an.

7. Kommentar von :Schrödingers Katze

Grauwasserkonzepte

Bislang beschränkt sich die Trinkwasseroptimierung auf Verbesserungen der Effizienz bei Erwärmung. Ein weiteres Potenzial besteht in der Grauwassernutzung, zur Reduktion des Trinkwasserbedarfs und damit auch zur (auch energetischen ) Entlastung von Kläranlagen und Netzen. Hier müßte ein Anreiz gegeben werden, die damit verbundenen Mehraufwendungen

Bislang beschränkt sich die Trinkwasseroptimierung auf Verbesserungen der Effizienz bei Erwärmung. Ein weiteres Potenzial besteht in der Grauwassernutzung, zur Reduktion des Trinkwasserbedarfs und damit auch zur (auch energetischen ) Entlastung von Kläranlagen und Netzen. Hier müßte ein Anreiz gegeben werden, die damit verbundenen Mehraufwendungen in Planung und Bau zu kompensieren.

9. Kommentar von :EBA

Innenentwicklung, Mikroklima, Abrisse, Flächenverbrauch, Wohnraumschaffung

Innenverdichtung ist im Hinblick auf den Klimawandel sehr kritisch zu sehen. Durch Nachverdichtung wird das Mikroklima vor allem in Innenstädten nachteilig beeinflusst. Grüne und vor allem auch schattige Freiflächen müssen unbedingt erhalten bzw. geschaffen werden. Es gibt genug Spielraum für Nachverdichtung in brachliegenden Gewerbegebieten, auf

Innenverdichtung ist im Hinblick auf den Klimawandel sehr kritisch zu sehen. Durch Nachverdichtung wird das Mikroklima vor allem in Innenstädten nachteilig beeinflusst. Grüne und vor allem auch schattige Freiflächen müssen unbedingt erhalten bzw. geschaffen werden.
Es gibt genug Spielraum für Nachverdichtung in brachliegenden Gewerbegebieten, auf Flachdach-Gewerbeeinheiten und auf großflächigen Parkplätzen vor allem bei Gewerbegebieten und Einkaufszentren.
Auf allen Märkten des Handels (Baumärkte, Supermärkte etc.) müssen in Zukunft ein, zwei oder sogar drei Ebenen Wohneinheiten gesetzt werden. Diese können angenehm gestaltet werden mit Terrassen, grünen Innenhöfen, PV oben, etc. Gestalterische Ideen dazu gibt es genug. In Österreich wird dies zum Teil schon gemacht.
Entsprechende Gewerbehallen dürfen dazu in Zukunft nicht mehr in Leichtbauweise errichtet werden. Ebenso müssen alle großen Parkplatzflächen zukünftig mit ein paar Stockwerken überbaut werden. So lässt sich jede Menge Wohnraum schaffen ohne weiteren Flächenverbrauch und ohne bauliche Verdichtung in den Innenstädten.

Ebenso muss Bauen im Bestand in Zukunft zum Maßstab werden. Gebäudeabrisse dürfen nur noch im Ausnahmefall stattfinden. Graue Energie muss erhalten bleiben und Bauabfälle vermieden werden. Bestandserhalt ist nicht zwangsläufig teurer als Abriss und Neubau. Wirtschaftlichkeitsprüfungen müssen zukünftig eine CO2-Bepreisung inkludieren.

11. Kommentar von :Verbraucherzentrale BW

Umfassende Verbraucherberatung in der Wärmewende

Neue Gesetze und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stellen Verbraucher:innen vor neue Herausforderungen, die über technische Fragen weit hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Wärmenetzen, in Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften. Auch das Vermieter-Mieter-Dilemma bringt weitere besondere Herausforderungen in den

Neue Gesetze und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stellen Verbraucher:innen vor neue Herausforderungen, die über technische Fragen weit hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Wärmenetzen, in Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften. Auch das Vermieter-Mieter-Dilemma bringt weitere besondere Herausforderungen in den Feldern „Klimaneutrale Wärmenetze“ und dem „Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand“ mit sich.
Verbraucher:innen (als Haus-, Wohnungseigentümer:in, als Mieter:in, als Mitglied einer Wohnungseigentümer- bzw Erbengemeinschaft) müssen die Möglichkeit haben in allen Fragen der Wärme-/Energiewende eine anbieterunabhängige und umfassende Beratung zu allen steuer-, versicherungs-, förder-, verbraucher-, energierechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten und deren Wechselwirkung untereinander zu erhalten. Diese Beratung gilt es zu etablieren.