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Wirtschaftsministerium: Soforthilfe Corona mit Hilfe und Beratung

Wirtschaftsministerium: Kontaktformular

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Kommentare : zum Beteiligungsportal

77. Kommentar von :Gabi Keppler
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76. Kommentar von :ohne Name 8783
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75. Kommentar von :ohne Name 9192
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74. Kommentar von :ohne Name 8783
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73. Kommentar von :ohne Name 9069
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72. Kommentar von :ohne Name 8783
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
71. Kommentar von :ohne Name 8783

Rundfunkgebühren

Es wäre ein schöner Zug gewesen wenn man in dieser Phase die Rundfunkgebühren erlassen hätte.
So wären die Bürger zumindest etwas entlastet worden.
Da viele Menschen gerade weniger Geld zur Verfügung haben und jeden Euro zweimal umdrehen müssen.

70. Kommentar von :ohne Name 8840

Corona und Kontaktsperre und Wochenendreisen?????

Ich habe keinen Kommentar sondern eine Frage: Ist es erlaubt, als deutscher Staatsbürger mit Arbeits- und Wohnort in Basel in der Schweiz an jedem Wochenende mit dem eigenen Auto mit schweizer Autokennzeichen in den Kreis Esslingen zu reisen??
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.

Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.

Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf Reisen grundsätzlich verzichten sollten. Sollten Sie Ihre engere Familie im Landkreis Esslingen haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um die Möglichkeit ersuchen, Ihre Arbeit per Homeoffice von dort zu erledigen – falls dies bei Ihrer Tätigkeit möglich ist. Auf Besuche von oder bei nicht-engen Familienmitgliedern sollten Sie vorerst verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

69. Kommentar von :ohne Name 8783

Soforthilfe für Unternehmer ohne Prüfung des Privatvermögen

Möchte meinen Unmut zum Ausdruck bringen.

Das Unternehmen, Staatliche Hilfe bekommen in dieser Ausnahmesituation ist vernünftig.

Aber und da komme ich mir milde ausgedrückt veräppelt vor,dass Unternehmen ohne Prüfung ihres Privatvermögen Geld bekommen.

Privatpersonen aber wo durch die Pandemie weniger Geld zur Verfügung

haben, weil kein Lohn

Möchte meinen Unmut zum Ausdruck bringen.
Das Unternehmen, Staatliche Hilfe bekommen in dieser Ausnahmesituation ist vernünftig.
Aber und da komme ich mir milde ausgedrückt veräppelt vor,dass Unternehmen ohne Prüfung ihres Privatvermögen Geld bekommen.
Privatpersonen aber wo durch die Pandemie weniger Geld zur Verfügung
haben, weil kein Lohn fliesst und der Hauptverdiener Kurzgeld bekommt, die werden geprüft. Bekommen keine Unterstützung, weil sie immer noch angeblich zu viel haben.
Da schlägt die Politikverdrossenheit voll zu.
So etwas beschliessen Politiker/innen die viel Geld bekommen (verdient???)
Liebe Landesregierung es kommt einem vor das ihr vom Arbeitendem Bürgern und Rentnern weit weg seit.
Wir brauchen Politik für die Bürger.
Wenn Unternehmen nicht geprüft werden, wieso Privatpersonen?
Bitte um Stellungnahme aber kein Standartschreiben.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist richtig, dass die Landesregierung in dieser Ausnahmesituation ein Hilfspaket von über vier Milliarden Euro verabschiedet hat, über das betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, aber auch Soloselbständige, Soforthilfen von bis zu 30.000 Euro beantragen

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist richtig, dass die Landesregierung in dieser Ausnahmesituation ein Hilfspaket von über vier Milliarden Euro verabschiedet hat, über das betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, aber auch Soloselbständige, Soforthilfen von bis zu 30.000 Euro beantragen können. Diese finanziellen Hilfen sollen den Fortbestand der Unternehmen und damit auch die Arbeitsplätze von vielen Bürgerinnen und Bürgern sichern.

Die anfängliche Regelung, dass eine Unternehmung mindestens ein Drittel des Einkommens ausmachen musste, hat vor allem viele Kleinstunternehmer und –unternehmerinnen getroffen. Grund hierfür ist, dass der Ehepartner zum Beispiel mehr Geld mitbringt. Mit der Änderung gewährleisten wir, dass auch die kleinen Geschäfte in Ihrer Nachbarschaft weiter existieren, und diese Menschen nicht auf ihr Privatvermögen zugreifen müssen. Außerdem wurden einige Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld, ein Kündigungsschutz für Mieter sowie ein Zahlungsaufschub für Verbraucher in Kraft gesetzt, um Privatpersonen vor den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

68. Kommentar von :ohne Name 8827
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