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Änderung des Landesbeamtengesetzes

Mann sitzt am Schreibtisch und arbeitet.

Mit der Reform des Landesbeamtengesetzes soll das öffentliche Dienstrecht an den demografischen Wandel angepasst und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden.

Die mit der Dienstrechtsreform 2011 eingeleitete „Offensive für freiwillige Weiterarbeit“ ermöglicht es Beamtinnen und Beamten schon heute, ihren Eintritt in den Ruhestand über die gesetzliche Altersgrenze bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres hinauszuschieben. Weil dies in der Praxis gut angenommen wird, sollen Beamtinnen und Beamte künftig freiwillig bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres weiterarbeiten können.

Zur Bewältigung des demographischen Wandels sollen außerdem die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige weiter verbessert und so der Vorrang der häuslichen Pflege gesichert werden.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 15. September 2015, 17.00 Uhr, auf dem Beteiligungsportal kommentieren.