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Entwurf des E-Government-Gesetzes

Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)

Das E-Government-Gesetz soll einen neuen Rahmen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und die Digitalisierung der Verwaltung schaffen. Kommentieren Sie den Gesetzentwurf bis zum 30. September auf dem Beteiligungsportal.

Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft, die Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag vielfach online zu erledigen. Die IT-Sicherheit wird mit den Regelungen zu einem IT-Sicherheitskonzept in den Behörden des Landes gestärkt. Gleichzeitig wird durch das neue Gesetz für die digitale Zusammenarbeit von Land und Kommunen ein neuer und flexibler Rechtsrahmen geschaffen. Die oder der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnologie wird gesetzlich verankert, um ihre oder seine Aufgaben und Zuständigkeiten abzugrenzen und zu erläutern.

Beteiligungsportal: E-Government-Gesetz

Kabinett gibt E-Government-Gesetz Baden-Württemberg zur Anhörung frei