Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Bilanz

Ein Jahr Grün-Rot – was wurde erreicht?

Gruppenbild Landesregierung (Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg)

Ein Jahr ist die grün-rote Landesregierung im Amt. Ökologische und soziale Modernisierung des Landes, Bildungsaufbruch, Bürgerbeteiligung – vieles hat die Landesregierung seither bewegt. Was genau wurde bisher auf den Weg gebracht? Diese Frage beantworten wir Ihnen in unserer Bilanz.

Ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft

  • Die Landesregierung hat die Energiewende konsequent vorangetrieben: Mit dem Landesplanungsgesetz und der damit verbundenen Aufhebung von Ausschlussgebieten, in denen keine Windräder gebaut werden dürfen, haben wir die Voraussetzung für den verstärkten Ausbau der Windkraft geschaffen. Unser Ziel ist es, bis 2020 mindestens zehn Prozent des Stroms mit hier ansässigen Windkraftanlagen zu erzeugen. Der neue Windenergieerlass bietet dazu allen am Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windkraftanlagen Beteiligten eine praktisch orientierte Handreichung und eine einheitliche Grundlage, die die Errichtung von Windkraftanlagen erleichtert.

    Parallel dazu ist die Steigerung der Energieeffizienz ein wesentlicher Kern der Energiewende. Als ersten Schritt haben wir hierzu zwei Förderprogramme für Hausbesitzer und für kleine und mittlere Unternehmen aufgelegt, die vor allem die Gebäudesanierung ankurbeln sollen.

  • Die Landesregierung hat Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit stärken wir die Belange des Klimaschutzes bei Planungs- und Ermessensentscheidungen der öffentlichen Hand und legen Aufgaben, Instrumente und Zuständigkeiten für die Zielerreichung fest. Das Klimaschutzgesetz soll im Laufe dieses Jahres vom Landtag verabschiedet werden.

  • Mit dem umfangreichen Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ bringen wir Baden-Württemberg voran auf dem Weg zum „Musterland für gute Arbeit“. Wir fördern unter anderem etwa 500 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose, den Ausbau der assistierten Ausbildung und der Teilzeitausbildung von Frauen, die soziale Begleitung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach der Wiedereingliederung sowie Präventionsprogramme für Langzeitarbeitslose im Bereich Gesundheit. Ziel ist es, dieses Konzept auch bundesweit zu verankern.

  • Viele Krankenhäuser sind baulich in einem schlechten Zustand. Der von der Vorgängerregierung übernommene Investitionsstau in diesem Bereich beträgt mehr als eine Milliarde Euro. Wir haben deshalb die Krankenhausfördermittel und das Volumen des Jahreskrankenhausbauprogramms deutlich aufgestockt. Bis 2016 sollen die Investitionsmittel schrittweise erhöht und zur Entwicklung einer abgestimmten Versorgungsstruktur genutzt werden. Damit sich künftige Förderentscheidungen nachhaltig an den Erfordernissen einer zukunftsfähigen und ausgewogenen Krankenhausversorgung im Land orientieren, haben wir neue Förderkriterien für diesen Bereich beschlossen.

  • Mit der Allianz für Fachkräfte ist es uns gelungen, erstmals in Baden-Württemberg alle verantwortlichen Akteure zusammenzuführen, um Lösungen für Herausforderungen wie den akuten Fachkräftemangel in bestimmten Berufen und vor allem die demografische Entwicklung zu erarbeiten. Die vereinbarten Ziele werden die Allianzpartner in erster Linie mit eigenen Maßnahmen umsetzen. Sie können dabei auf ihren bereits erfolgreich laufenden Maßnahmen aufbauen. Die Fachkräfteallianz wird aber auch gemeinsam zusätzliche Maßnahmen entwickeln, die in ein Fachkräfteprogramm aufgenommen werden, das derzeit aufgestellt wird.

  • Magisches Dreieck: Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft: Tourismus, Naturschutz und Landnutzung sind bedeutende Wirtschaftsfaktoren gerade im Ländlichen Raum. Die Landesregierung hat daher diese Zuständigkeiten im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gebündelt, um so eine ideale ökologische und auch ökonomische Weiterentwicklung aller drei Bereiche zu erzielen. Wir haben die Mittel für den Naturschutz deutlich aufgestockt, um nicht nur reagierend und reparierend, sondern vorausschauend zu handeln und damit etwa dem unwiederbringlichen Verlust seltener Arten zu begegnen.

    Der von der Vorgängerregierung veranlasste Förderstopp für den Ökolandbau wurde aufgehoben. Die Umstellung der Betriebe auf ökologischen Landbau wird nun wieder für die Dauer von fünf Jahren unterstützt. Das stärkt die Entscheidungsfreiheit der Landwirte und ermöglicht das Ergreifen von Marktchancen im stetig wachsenden Absatzmarkt für ökologisch erzeugte Produkte.
  • Mit einem Haushaltsvolumen von 53 Millionen Euro fördert das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum nun mit einem geschärften ökologischen Profil Projekte zur Erhaltung und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Ländlichen Räumen. Neue Voraussetzung für die Förderung ist ein aktiver Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Die gestiegene Zahl der Anträge zeigt, dass die Neuausrichtung ein Erfolg ist. In diesem Sinne wurden zudem zusätzliche Mittel für den bedarfsgerechten Neu- und Ausbau von Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsbreitbandnetzen bereitgestellt.

  • Grün-Rot stärkt den Verbraucherschutz: Die Aufgaben in den Bereichen der Lebensmittelüberwachung, der Überwachung der Tiergesundheit und des Tierschutzes wachsen ständig. Wir haben zusätzliche Stellen für Veterinäre und Futtermittelkontrolleure geschaffen, um das erhebliche Personaldefizit in diesem Verwaltungsbereich zu beheben. Die Tierschutzbeauftrage der Landesregierung hat seine Arbeit  aufgenommen.

Beste Bildungschancen für alle

  • Die Landesregierung treibt den Ausbau der Kinderbetreuung voran und sorgt für eine bessere frühkindliche Bildung. Land und Kommunen haben deshalb am 1. Dezember 2011 den Pakt für Familien mit Kindern unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht dabei die deutliche Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Landesregierung und kommunale Landesverbände haben sich darauf verständigt, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördern wird. Die Leistungen des Landes für diesen Bereich wurden für dieses und nächstes Jahr um dreistellige Millionenbeträge erhöht. Darüber hinaus beteiligt sich das Land ab diesem Jahr zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit und leistet damit eine wertvolle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Des Weiteren stellen wir ab dem kommenden Kindergartenjahr zusätzliche Mittel für Sprachfördermaßnahmen für drei- bis sechsjährige Kinder zur Verfügung.

  • Wir haben die verbindliche Grundschulempfehlung für den Übergang ins Schuljahr 2012/13 durch eine qualifizierte Beratung der Eltern ersetzt. Bei dieser Beratung sollen neben der Notenleistung auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotenzial der Kinder betrachtet werden. Die Eltern erhalten nach wie vor eine Empfehlung, sie können sich aber für eine andere als die empfohlene Schulart entscheiden. Durch die Neuregelung wird Druck aus den letzten Klassen der Grundschule sowie von Eltern und Schülern genommen. Das Elternrecht wird gestärkt und ein Prozess der gemeinsamen Verantwortlichkeit von Schule und Elternhaus im Sinne einer Erziehungspartnerschaft gefördert.

  • Mit der Änderung des Schulgesetzes haben wir die Grundlage für die Einführung der Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr 2012/2013 geschaffen. Nach den Sommerferien gehen die ersten 40 Gemeinschaftsschulen an den Start. Gemeinschaftsschulen sind gebundene Ganztagsschulen mit inklusivem Bildungsangebot, in denen junge Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Gemeinschaftsschulen entstehen auf Antrag des Schulträgers, sie sind damit Initiativen, die von der Basis her kommen. Der Klassenteiler liegt bei 28.

  • Schulversuch G9: Das achtjährige Gymnasium ist vielerorts sehr umstritten. Wir geben daher in den nächsten beiden Schuljahren 44 Gymnasien die Möglichkeit, als Modellschulen wieder neunjährige Züge auf Grundlage des G8-Bildungsplans anzubieten.

  • Mit der Abschaffung der Studiengebühren haben wir zum Sommersemester 2012 eine soziale Hürde auf dem Weg an die Hochschulen beiseite geräumt. Zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre erhalten die Hochschulen eine Kompensation in voller Höhe, die entsprechend der Entwicklung der Studierendenzahlen dynamisiert ist. Wir haben die Mitverantwortung der Studierenden gestärkt: Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel entscheiden die Hochschulen künftig im Einvernehmen mit den Studierenden.

  • Mit der Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft geben wir den Studierenden im Südwesten der Republik wieder eine organisierte Stimme in den Hochschulen, wie dies in allen anderen Bundesländern – bis auf Bayern – bereits der Fall ist. Studierende sollen in Zukunft mitreden dürfen, wenn es um ihre Belange an den Hochschulen geht.

  • Die Landesregierung fördert Spitzenqualität in der Forschung. Sie setzt auf starke und handlungsfähige Wissenschaftseinrichtungen, die Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft übernehmen können. Wir unterstützen deshalb die Hochschulen in der Exzellenzinitiative und weiteren Wettbewerben, und wir stellen sicher, dass nach Auslaufen der Exzellenzinitiative diejenigen Projekte, die sich bewährt haben, eine Perspektive erhalten.

    Den wissenschaftlichen Einrichtungen wird die notwendige Autonomie gewährt, um starke Leistungen erbringen zu können. Dafür stehen zwei zentrale gesetzliche Regelungen des vergangenen Jahres: Die Weiterentwicklung des KIT-Gesetzes und die Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes. Zur institutionellen Absicherung des Forschungsauftrags der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften („Fachhochschulen“) sowie für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben wir zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts

  • Mit dem Vierten Nachtragshaushalt 2011 konnten wir die Nettonullverschuldung erreichen. Auch im Haushaltsplan 2012 ist es uns gelungen, ohne neue Schulden zu planen. Für zusätzliche Maßnahmen gegen den Sanierungsstau sind 144 Millionen Euro vorgesehen. Aus der hierfür relevanten Sanierungsrücklage werden Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an landeseigenen Gebäuden, im Bereich der Landesstraßen, von Verkehr und Schiene sowie im Hochwasserschutz finanziert.

  • Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushalts: Der vorgenommene Kassensturz hat tiefgreifende haushaltswirtschaftliche Versäumnisse der alten Landesregierung offen gelegt, die noch über Jahre nachwirken werden. Die Nettonullverschuldung wird deshalb in den nächsten Jahren kurzfristig nicht zu erreichen sein. Mit der Einrichtung einer Kommission für Haushalts- und Verwaltungsstruktur, der Einführung eines Haushaltscontrollings und dem Finanzplan 2020 haben wir bereits erste Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft eingeleitet, um die strukturelle Schieflage des Landeshaushalts zu beseitigen und die Schuldenbremse bis 2020 fristgerecht zu realisieren.

Mehr Bürgerbeteiligung

  • Die Beteiligung der Bürgerschaft wird in keinem Bundesland so intensiv und systematisch angegangen wie in Baden-Württemberg unter Grün-Rot. Die Landesregierung stellt die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ins Zentrum ihrer Politik. Das drückt sich auch in der Berufung der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung aus. Sie ist Kabinettsmitglied und koordiniert als Vorsitzende des Kabinettsausschusses für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung die Initiativen der Landesregierung, mit dem Ziel, Baden-Württemberg zur Vorreiterregion für Bürgerbeteiligung zu machen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem intensiv an einem Leitfaden für eine neue Planungs- und Beteiligungskultur sowie an der Absenkung existierender Quoren bei Volksentscheiden und Bürgerbegehren gearbeitet.

  • Der Landesregierung ist es gelungen, den schweren Konflikt um das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu befrieden. Jahrelang hatten es die Projektträger versäumt, das Vorhaben der Öffentlichkeit zu vermitteln, die Grundlagen der Entscheidungen transparent zu machen und echte Bürgermitsprache zuzulassen. Diese Umstände waren es, die den breiten und heftigen Protest baden-württembergischer Bürgerinnen und Bürger auslösten und die große Risse in der Gesellschaft aufbrachen.

    Durch die von der Landesregierung durchgeführte Volksabstimmung vom 27.11.2011 konnte dieser schmerzliche Konflikt spürbar befriedet und einer weiteren Spaltung der Gesellschaft entgegen gewirkt werden. Die gute Wahlbeteiligung, vor allem aber die sehr hohe Akzeptanz des Ergebnisses in der Bevölkerung zeigen, dass wir mit dieser ersten Volksabstimmung über einen Gesetzentwurf der Regierung einen richtigen neuen Weg eingeschlagen haben und dass es gelungen ist, einen Ausweg aus einer gesellschaftlich wie politisch höchst verhärteten Situation zu eröffnen. Auf der Basis des klaren Votums der baden-württembergischen Bürgerschaft kommt die Landesregierung ihrer Aufgabe als Projektpartnerin in vollem Umfang nach und leistet eine konstruktive, kritische und gewissenhafte Begleitung des Projekts. Mit der landesweit verteilten Informationsbroschüre und der Internetseite www.bw-stimmt-ab.de hat die Landesregierung bei der öffentlichen Information zu Volksabstimmungen neue Maßstäbe gesetzt.
    Wir haben uns zudem erfolgreich dafür eingesetzt, dass auf den Fildern mit dem sogenannten Filder-Dialog ein informeller Beteiligungsprozess zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 durchgeführt wird, bevor dieser im Planfeststellungsverfahren weiter voranschreitet. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen dieses Prozesses aufgrund bestehender Sachzwänge und der weit fortgeschrittenen Planungen sind alle Projektpartner übereingekommen, dass eine konsensfähige Trasse ernsthaft geprüft wird und Anregungen, wenn möglich, aufgenommen werden.

  • Stärkung der Bürgerbeteiligung konkret – einige Beispiele: Gerade bei Vorhaben mit hoher Umweltrelevanz muss die Einbeziehung der Menschen erfolgen, bevor Planungen schon weit gediehen und Konflikte verhärtet sind. Deshalb ist die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft an Planungsverfahren von zentraler Bedeutung. Wir wollen einen offenen Austausch über Erwartungen, Befürchtungen und Auswirkungen eines Projektes. Die Landesregierung hat hier Konkretes erreicht und nach dem erfolgreichen Mediationsverfahren für das Institut für Transurane (ITU) in Karlsruhe diesen Weg konsequent weiter verfolgt. So wurden beispielsweise bei den Überlegungen zur Einrichtung des Nationalparks Nordschwarzwald sowie auf vier Regionalkonferenzen zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und umfassend in Planungsvorhaben eingebunden.

  • Bessere Beteiligung bedeutet auch, dass möglichst viele Fakten und Daten aus Verwaltung und Regierung breit zugänglich gemacht sowie neue Informations- und Diskussionskanäle eröffnet werden. Mit einer neuen Online-Beteiligungsplattform werden wir die großen Chancen nutzen, die das Internet für eine stärkere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bietet. Mit Erfolg haben wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft erstmals eine Online-Beteiligung zu einem Gesetzesvorhaben durchgeführt.

  • Im Januar 2012 fand der Auftakt zur Gründung einer „Allianz für Beteiligung“ statt. Als unabhängiges und selbsttragendes Netzwerk wird sie das Thema Bürgerbeteiligung im Land verankern und die Politik des Gehörtwerdens erlebbar machen. Erste Partner sind die Kommunalen Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter aus Stiftungen, Wissenschaft und Forschung, das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement sowie das Landesnetzwerk Erneuerbare Energien.

Vielfältiges und weltoffenes Baden-Württemberg

  • Wir möchten nicht – wie leider weit verbreitet – über, sondern mit den Menschen muslimischen Glaubens sprechen. Daher haben wir im November vergangenen Jahres den „Runden Tisch Islam“ ins Leben gerufen. Er ist ein Arbeitsgremium, bestehend aus Muslimen und Vertretern verschiedener Ministerien. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer suchen nach Lösungen für konkrete Probleme und Herausforderungen, die in den Integrationsdebatten immer wieder auftauchen.

  • Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften: Seit dem 1. Januar 2012 können endlich auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt eingehen. Parallel dazu haben wir die Gebühren für die Begründung von Lebenspartnerschaften denen für die Eheschließung angeglichen, so dass gleichgeschlechtliche Paare nicht länger diskriminiert werden.
    Rückwirkend zum 1. Januar 2011 erfolgte die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft in dienstrechtlichen Fragen in vollem Umfang zu ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen. Das bedeutet Änderungen im Besoldungs-, Versorgungs-, Reisekosten- und Beihilfebereich. Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner haben nun etwa Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag und sind in die Regelungen über die Hinterbliebenenversorgung und die Unfallfürsorge einbezogen.

  • Grün-Rot stellt zusätzliche Mittel für Soziokultur, Amateurtheater und Laienkultur zur Verfügung: Soziokulturelle Zentren sind aus dem kulturellen Leben des Landes nicht mehr wegzudenken. Die Landesregierung fördert diese Einrichtungen mit zusätzlichen Mitteln. Wir setzen damit das in der Kunstkonzeption „Kultur 2020“ beschriebene Ziel einer nachhaltigen Unterstützung der Kulturszene um und honorieren damit das hohe – oft ehrenamtliche – Engagement der Kulturtreibenden, und unterstützen so die Beteiligung an der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Zukunftsorientierte Verkehrspolitik

  • Mit der im Dezember 2011 verabschiedeten „Landesinitiative Elektromobilität II“ verstetigt die Landesregierung ihr Engagement in diesem Bereich und betont den wesentlichen Beitrag der Elektromobilität im Rahmen der Landesstrategie für eine nachhaltige Mobilität. Mit dem „Spitzencluster Elektromobilität Süd-West“ vernetzen wir die im Land vorhandenen Akteure. Neben der Forschung und Entwicklung zukünftiger Fahrzeugtechnologien und deren Produktionstechnik ist es vor allem notwendig, den Praxisnutzen der Elektromobilität in seiner ganzen Vielfalt zu zeigen und zu erproben. Deshalb hat sich Baden-Württemberg beim Wettbewerb des Bundes für ein „Schaufenster Elektromobilität“ beworben und sich als einer von vier Gewinnern an die Spitze der 23 Bewerber gestellt.

  • Die Landesregierung hat die vorhandenen rechtlichen Spielräume für weitere Verkehrs- und Geschwindigkeitsbeschränkung genutzt, um den Lärmschutz und die Luftreinhaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Straße spürbar zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag für spürbar mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden.

  • Straßenbau: knappe Ressourcen erfordern klare Prioritäten. Eine gut funktionierende Straßenverkehrsinfrastruktur ist für Baden-Württemberg unverzichtbar. Die vorhandenen finanziellen Mittel sind jedoch bei Weitem nicht ausreichend, um den Erhalt der Substanz und auch notwendige Neubauten von Straßen zu finanzieren. Deshalb rücken auch die intelligente Nutzung der Infrastruktur und die Möglichkeiten von verkehrsleitenden und -lenkenden Maßnahmen in den Vordergrund.
    Um den Substanzverlust der Verkehrswege zu stoppen, haben wir uns für einen klaren Vorrang von Erhalt und Sanierung vor Neubaumaßnahmen entschieden. Trotz knapper Kassen haben wir deshalb bei den Landesstraßen die Erhaltungsmittel auf 100 Millionen Euro erhöht. Beim Neubau von Bundes- und Landesstraßen stellen wir zunächst die bereits begonnenen Projekte fertig. Die weiteren Vorhaben priorisieren wir anhand objektiver Kriterien, um allen Beteiligten eine realistische Einschätzung der Umsetzungsperspektiven zu ermöglichen. Auf diese Weise vermeiden wir Enttäuschungen und erhöhen die Planungssicherheit.

  • Eine deutlich größere Rolle nimmt zukünftig der Radverkehr in der Verkehrspolitik des Landes ein. Wir wollen den Anteil des Fahrrads an allen Wegen mittelfristig verdoppeln. Als erste Schritte haben wir Fördermittel für kommunale Verkehrsprojekte zugunsten des Radverkehrs umgeschichtet sowie eine Kampagne zur Förderung der Radkultur ins Leben gerufen, die in den Pilotstädten Mannheim, Tübingen und Lörrach bereits gestartet ist.

  • Es ist uns gelungen, trotz einer angespannten Finanzsituation bereits wichtige Weichen zur Förderung von Bahnen und Bussen im Land zu stellen. Dies betrifft die großräumigen Verbindungen wie auch den Nahverkehr vor Ort. So einigten sich auf Betreiben des Landes im Frühjahr 2012 Bund und Land auf die bürger- und umweltfreundliche Trassierung beim Ausbau der Rheintalbahn. Ein Durchbruch konnte ebenfalls für die Elektrifizierung der Südbahn Ulm – Ravensburg – Friedrichshafen – Lindau erreicht werden.
    Bei den Fördermitteln für kommunale Verkehrsprojekte haben wir den Verteilungsschlüssel im Sinne der nachhaltigen Mobilität umgekehrt. Statt bisher 40 Prozent fließen zukünftig 60 Prozent der Mittel in den Umweltverbund aus ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr. Die Fahrzeugförderung bei Bussen setzen wir fort und richten sie konsequent auf ökologische Innovationen aus.

Modernisierung des Landes im Bereich Innen- und Justizpolitik

  • Die Landesregierung hat die bisherige restriktive Einbürgerungspraxis beendet und Einbürgerungserleichterungen umgesetzt. Bei älteren Migranten verzichtet das Land jetzt auf schriftliche Sprachtests, da diese Menschen nie die Chance auf den Besuch einer deutschen Schule hatten. Studierende und Auszubildende aus dem Ausland können sich endlich die Studien- und Ausbildungszeiten bei der Einbürgerung anrechnen lassen. Baden-Württemberg nimmt zudem Mehrstaatigkeit hin, wenn die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes besonders problematisch ist. Auch das Einbürgerungsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen haben wir beschleunigt. Die Streichung des Gesprächsleitfadens im Einbürgerungsverfahren und die Bundesratsinitiative zum Wegfall der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht sind weitere wichtige Wegmarken unserer neuen Integrationspolitik.

  • Mit der Aufhebung der Residenzpflicht dürfen sich künftig Asylbewerberinnen und -bewerber in ganz Baden-Württemberg außerhalb ihres eigentlichen Aufenthaltsbezirks vorübergehend aufhalten, ohne dafür vorher eine Einzelerlaubnis einholen zu müssen. Das bedeutet wesentliche Erleichterungen für die Asylbewerber im Vergleich zum bisherigen Verfahren.

  • Baden-Württemberg kann nur mit einer bürgernahen und leistungsstarken Polizei eines der sichersten Bundesländer bleiben. Die Landesregierung geht deshalb die Polizeistrukturreform an. Zur Überprüfung der Aufbauorganisation der Polizei haben wir die Projektgruppe „Struktur der Polizei Baden-Württemberg“ eingerichtet. Zwischenzeitlich liegen die Projektergebnisse mit den Vorschlägen zur neuen Organisationsstruktur, den geografischen Zuständigkeitszuschnitten einschließlich der Standorte der zukünftigen zwölf regionalen Polizeipräsidien sowie der Sitze der Präsidien mit besonderen Aufgaben vor. Mit der Straffung der Strukturen und dem Abbau einer Hierarchieebene werden wir die Leistungsfähigkeit der Polizei verbessern. Die polizeilichen Basisdienststellen, die mit den Bürgerinnen und Bürgern in direktem Kontakt stehen, werden durch zusätzliches Personal verstärkt, so dass durch die Reform die Qualität der polizeilichen Arbeit gesteigert und die Bürgernähe landesweit ausgebaut wird.

  • Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde beschlossen. Damit wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg ermöglichen, vor dem Staatsgerichtshof in Stuttgart Verfassungsbeschwerde einzulegen. Gegenstand der Beschwerde können sogenannte Akte der Staatsgewalt und damit auch Landesgesetze sein. Das neue Rechtsinstrument stärkt den Grundrechtsschutz und schließt vor allem hinsichtlich des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze eine bislang bestehende Rechtsschutzlücke.

Themen von bundespolitischer Bedeutung

  • Wir wollen die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern grundlegend reformieren, da Baden-Württemberg als eines der Hauptgeberländer gemeinsam mit Bayern und Hessen die Ausgleichszahlungen derzeit im Wesentlichen alleine schultert. Unser Ziel ist es aber nicht nur, den Länderfinanzausgleich neu zu regeln, sondern in einer umfassenden Reform der föderalen Finanzbeziehungen bis 2020 ein faires und transparentes System zu erreichen. Der geltende Länderfinanzausgleich ist noch bis Ende 2019 in Kraft. Daher besteht die Chance, bei Verhandlungen ohne Zeitdruck eine echte Neuordnung zu erreichen. Dafür wollen wir die anderen Länder und den Bund gewinnen und streben einen breiten politischen Konsens an. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre für die Landesregierung nur das allerletzte Mittel, wenn sich die Länder ernsthaften Verhandlungen verschließen.

  • Die grün-rote Landesregierung hatte maßgeblichen Anteil an der Durchsetzung des endgültigen Atomausstiegs und der Einleitung der Energiewende. Wir konnten gleich zu Beginn der Amtszeit über die Mitwirkung im Bundesrat deutliche Verbesserungen erzielen. So ist es gelungen, den gestaffelten Ausstieg aus der Kernenergie mit konkreten Abschaltdaten für jedes einzelne Kernkraftwerk festzuschreiben. Bei den erneuerbaren Energien konnten wir wichtige Akzente, etwa zur Einführung so genannter Kapazitätsmärkte, setzen.

  • Die Landesregierung hat den Prozess einer deutschlandweiten ergebnisoffenen Suche nach einem Atommüllendlager wiederbelebt und entscheidend beeinflusst. Das hierzu veröffentlichte Eckpunktepapier sieht die Verabschiedung eines Standortauswahlgesetzes vor, das die mehrphasige Standortsuche regelt. Die zuständigen Bundes- und Landesministerien beraten seit Ende 2011 auf dieser Basis einen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Nach Abschluss der Gespräche soll das Gesetz bis Mitte des Jahres verabschiedet werden.

Themen von europapolitischer Bedeutung

  • Der EURATOM-Vertrag von 1958 ist in seinen Zielsetzungen nicht mehr zeitgemäß, insbesondere entspricht er nicht den heutigen Anforderungen an die Sicherheit, einschließlich der Zielsetzung einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung und einer verbesserten demokratischen Legitimation. Eine Überarbeitung des Vertrags ist daher notwendig. Auf der Grundlage einer Initiative von Baden-Württemberg fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine grundlegende Überarbeitung des EURATOM-Vertrages einzusetzen.

  • Baden-Württemberg übernimmt eine führende Rolle im Rahmen der EU-Donauraumstrategie (EUDRS), die einen europapolitischen Schwerpunkt der Landesregierung bildet. Im Rahmen dieser Strategie arbeiten 14 Länder entlang der Donau in insgesamt elf Themenbereichen zusammen. Beteiligt sind sowohl alte und neue EU-Mitgliedstaaten als auch Länder, die nicht oder noch nicht Teil der EU sind. Die Landesregierung hat die Umsetzung der EUDRS im Juli 2011 mit einer großen Auftaktkonferenz in Stuttgart eingeläutet, an der rund 300 Gäste aus den Donaustaaten teilgenommen haben.