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Bürgerbeteiligung

Für mehr Beteiligung und Transparenz vor Ort

Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene wird leichter. Der Landtag verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Damit werden die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Kommunen gesenkt. Innenminister Reinhold Gall sagte, das Gesetz biete mehr Möglichkeiten für eine lebendige Demokratie und mehr Transparenz kommunalen Handelns für die Bürgerinnen und Bürger.

Das neue Gesetz ermögliche den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitbestimmung, stärke die Transparenz in den Kommunen und verbessere die Integration ausländischer Mitbürger, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Geringere Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Als Kernpunkte des Gesetzes werden die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger verbessert. Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wird von zehn auf sieben Prozent gesenkt und das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid von 25 auf 20 Prozent verringert. Daneben wird die Frist für Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss von sechs Wochen auf drei Monate verlängert.

Zudem liege ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes auf der verbesserten Transparenz des kommunalen Handelns, so Gall. „Wir ermöglichen den Einwohnern tiefe Einblicke in kommunalpolitische Geschehnisse.“ Das fördere die Demokratie, erläuterte Gall, denn: „Besser informierte Bürger können auch besser nachvollziehen, was, wann und wie in den kommunalen Gremien entschieden worden ist.“

Mehr Rechte für Jugendliche, Minderheiten und Ausländer

Die Landesregierung verankert in der Gemeindeordnung auch die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen und ein Antragsrecht, um eine Jugendvertretung einzurichten. Jugendliche könnten sich so viel mehr als bislang am politischen Leben beteiligen, so Gall. „Sie sind früher in Beteiligungsprozesse eingebunden, können früher Demokratie erleben und erfahren.“

Bürgerversammlungen werden zu Einwohnerversammlungen, bei denen auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag unterzeichnen dürfen, um eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Entsprechend dürfen sie auch Bürgeranträge stellen, die dann Einwohneranträge heißen. „Die Beteiligung und Integration von Einwohnern, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben, wird so verbessert“, betonte Gall.

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