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Online-Beteiligung

Nationalpark Schwarzwald – kommentieren Sie den Gesetzentwurf!

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick (Bild: dpa).

Die Landesregierung bringt mit ihrem Gesetzentwurf die Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald auf den Weg. Nun sind Sie am Zug: Kommentieren Sie den Gesetzentwurf – bringen Sie Ihre Meinung, Ihre Ideen und Ihren Sachverstand ein! 

Während der gesamten Nationalpark-Debatte konnten sich die Bürger auf vielfältige Weise in die Diskussion einbringen. Jetzt auch online: Ab sofort bis zum 14. August 2013 können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Nationalparks Schwarzwald Stellung nehmen und Anregungen oder Änderungsvorschläge einbringen. Also: Gestalten Sie die Rahmenbedingungen für den Nationalpark mit!

Was ist Inhalt des Gesetzentwurfs?

Der Gesetzentwurf beinhaltet den rechtlichen Rahmen, die räumliche Abgrenzung und die Verwaltungsstruktur des Nationalparks, verankert aber auch den Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse und regelt das Borkenkäfermanagement im Park.

Umfassende Bürgerbeteiligung zum Nationalpark

Die Landesregierung hat seit Beginn der Überlegungen zu einem Nationalpark Schwarzwald vor zwei Jahren den Dialog mit der Bevölkerung, Interessenverbänden und der Wirtschaft in der Region gesucht. Dabei haben wir die Bürgerinnen und Bürger nicht nur in die Diskussion um die Chancen und Risiken eines möglichen Nationalparks, sondern auch zur konkreten Ausgestaltung eingebunden worden.

Viele Anregungen, das Wissen und die Erfahrungen der Menschen aus der Region sind bereits mit in den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen.

So hat die Landesregierung

  • den Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gemeinden und Landräte die gleichberechtigte Mitbestimmung im Nationalparkrat eingeräumt. Die paritätische Mitbestimmung der Region ist bundesweit einmalig. Die Vertreter der Region stellen zudem den Vorsitz in dem Steuerungsgremium. Der Nationalparkrat wird alle wichtigen Fragen der Ausgestaltung des Nationalparks entscheiden.

  • den Nationalpark bewusst stark in die weniger holzertragreichen Höhenlagen über 800 Metern gelegt und ist damit der Säge- und Holzindustrie entgegengekommen.

  • die Fläche des Nationalparks so zugeschnitten, dass die Kulisse so wenig wie möglich an Privatwälder angrenzt, sondern vor allem Staatswaldflächen in der Nachbarschaft liegen.

  • Bestandsschutz zugesagt für vorhandene Infrastruktur wie Loipen, Skischanzen und Hotelbetriebe.

  • ein möglichst effizientes Borkenkäfermanagement garantiert. Hierfür sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines mindestens 500 Meter breiten Pufferstreifens zu angrenzenden Kommunal- und Privatwäldern auf der Nationalparkfläche vor, in dem aktives Borkenkäfermanagement betrieben wird.

Wie geht es weiter?

Der Landtag von Baden-Württemberg als Gesetzgeber entscheidet über die Ausweisung des Nationalparks im Schwarzwald. Nach Ende der Online-Beteiligung und der Verbands-Anhörung werden die zuständigen Fachverwaltungen die Ergebnisse bündeln, auswerten und gegebenenfalls Anpassungen an dem Gesetzentwurf vornehmen, ehe sich im Herbst erneut das Kabinett damit befasst und anschließend der Landtag darüber berät und entscheidet.

Online-Beteiligung zum Nationalpark Schwarzwald

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