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Änderung des Landesmediengesetzes zur Anhörung freigegeben

Studenten der Filmakademie Baden-Württemberg mit verschiedenen Kameras. (Bild: Filmakademie BW)

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit dem Gesetz soll die Dauer der durch die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) einem Rundfunkveranstalter in Baden-Württemberg zugewiesene Übertragungskapazität im UKW-Hörfunk oder im analogen Fernsehkabel von bisher acht auf zehn Jahre verlängert werden. „Die Verlängerung der Zuweisungsdauer um zwei Jahre soll unseren baden-württembergischen Rundfunkveranstaltern zukünftig ein höheres Maß an Planungs- und Investitionssicherheit bieten“, sagte die Ministerin im Staatsministerium, Silke Krebs, in Stuttgart im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. „Die Zuweisung einer Übertragungskapazität zur Ausstrahlung eines Rundfunkprogramms ist die entscheidende wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb eines Radio- oder Fernsehprogramms.“

Die LFK plant im September 2013 das Ausschreibungsverfahren für die Zuweisung der zum 31. Dezember 2015 auslaufenden UKW-Hörfunkfrequenzen für den Zeitraum ab 1. Januar 2016 zu starten. „Mit der Verlängerung der Zuweisungsdauer schaffen wir auch einen Anreiz für neue Radioveranstalter, sich an der anstehenden Ausschreibung der UKW-Frequenzen für Baden-Württemberg zu beteiligen“, so die Ministerin. Mit der Verlängerung der Zuweisungsdauer im Landesmediengesetz werden die Laufzeiten der UKW-Frequenzzuweisungen im Land und die UKW-Frequenzzuteilungen der Bundesnetzagentur gleichzeitig im Jahr 2025 auslaufen.

Im Anschluss an die Kabinettsbefassung wird eine förmliche Anhörung der betroffenen Interessengruppen zum neuen Landesmediengesetz stattfinden. Während der Anhörungsfrist wird zeitgleich auch eine Kommentierung des Gesetzentwurfs über das Beteiligungsportal des Landes möglich sein. Die Gesetzesentwurf zum Landesmediengesetz kann auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung kommentiert werden. Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse ist geplant, dass der Landtag das Gesetz bis Ende des Jahres verabschiedet, so dass dieses spätestens zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.