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Digitalisierung und Neuordnung des Vereinsregisters erfolgreich abgeschlossen

Rainer Stickelberger, Justizminister (Bild: © dpa)

Die Digitalisierung und Neuordnung des Vereinsregisters in Baden-Württemberg sind erfolgreich abgeschlossen. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger mit. Seit Januar 2014 wurden die bislang bei 107 Amtsgerichten geführten Vereinsregister schrittweise elektronisch erfasst. Gleichzeitig wurde die digitale Registerführung an landesweit vier Registergerichten in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.

Stickelberger wies auf die großen praktischen Vorteile des vollelektronischen Vereinsregisters für die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger hin. „Zu jeder Tageszeit können die wichtigsten Informationen zu den Vereinen komfortabel im Internet über speziell geschützte Zugangssysteme eingesehen und können Abschriften direkt heruntergeladen werden. Die bisherigen papiernen Register mit einem aufwändigen Karteikartensystem sind Geschichte“, so der Minister. Stickelberger betonte, dass die zentrale Zuständigkeit von vier Standorten für alle Vereine im Land nicht zu einem Verlust an Service und Bürgernähe führe. „Eine fachkundige persönliche Auskunft ist auch weiterhin gewährleistet. Unter speziellen Servicenummern bei den Registergerichten können sich rechtssuchende Vereinsvertreter und Bürger zu allen Fragen zum Vereinsregister telefonisch informieren“, sagte der Minister.

Weitere Informationen

Die Digitalisierung und Neuordnung des Vereinsregisters gehen auf einen Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 2012 zurück. Noch basierend auf einer Verordnung aus dem Jahr 1900 wurden die Register bislang in Papierform mit einem aufwändigen Karteikartensystem geführt. Nunmehr ist das elektronische Vereinsregister im Internet einsehbar unter dem Gemeinsamen Registerportal der Bundesländer.