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Integration

Frühe und breite Beteiligung zum Partizipations- und Integrationsgesetz

Verschiedene Menschen am Tisch im Gespräch

Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, in der laufenden Legislaturperiode die Integrationspolitik neu auszurichten. Hierzu soll auch ein Partizipations- und Integrationsgesetz federführend vom Ministerium für Integration erarbeitet werden.

Zur Vorbereitung dieses Vorhabens hat das Integrationsministerium ein Gutachten über vergleichbare Regelungen in anderen Ländern und rechtliche Rahmenbedingungen in Auftrag gegeben. Aktuell erarbeitet das Ministerium die zentralen Gesetzesinhalte in einem Eckpunktepapier und will die maßgeblichen Akteure der Integrationsarbeit daran beteiligen.

Das Ministerium für Integration hat die Mitglieder des Landesarbeitskreises Integration (LAKI) eingeladen, ihre Vorschläge für das Vorhaben eines Partizipations- und Integrationsgesetzes einzubringen. Die Zusammensetzung des LAKI stellt sicher, dass die Interessen von Migranten und Aufnahmegesellschaft umfassend Berücksichtigung finden können. Die Mitglieder des LAKI repräsentieren die Vertretung der Migranten, der Vertriebenen und der Spätaussiedler, den Bereich der Kommunen und der Kirchen, die Verbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege, die für Flüchtlinge zuständige Bundesbehörde, Vertreter der Jugendbildung und des Sports sowie die Landesregierung und -verwaltung. Außerdem findet zu dem geplanten Gesetz ein Austausch mit Wissenschaft und Forschung statt. „Mir ist es wichtig, in einer frühen Phase des Gesetzgebungsverfahrens eine breite Beteiligung der Akteure zu organisieren“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney in Stuttgart.

Auch später noch bestehen Möglichkeiten, sich in den Gesetzgebungsprozess einzubringen: Ein erster Referentenentwurf wird die Inhalte des Gesetzes konkretisieren und vom Ministerrat zur öffentlichen Anhörung freigegeben werden. Die Dauer der Anhörung beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen.

Um sowohl die Beteiligung zu erleichtern als auch die Öffentlichkeit zu informieren, stellt das Ministerium für Integration das vorbereitende Gutachten zu einem Partizipations- und Integrationsgesetz ins Internet ein.

Integrationsministerium: Rechtsgutachten zu einem Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg