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Nachbarrecht

Gesetzentwurf zur Änderung des Nachbarrechts im Landtag

Die Förderung des Klimaschutzes ist Ziel eines Gesetzentwurfs zur Änderung des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes, das die Landesregierung nun in den Landtag eingebracht hat. Zuvor hatten Verbände, Organisationen, Bürgerinnen und Bürger unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zu dem Entwurf Stellung genommen.

„Wir müssen das Nachbarrecht mit Augenmaß so korrigieren, dass diejenigen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, das auch können“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart: „Die Anhörung hat uns gezeigt, dass es ein Bedürfnis für diese Änderungen gibt.“

Wer ein unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehendes Haus nachträglich dämmen möchte, stößt mit dem Vorhaben bislang oftmals an rechtliche Grenzen. Denn eine effiziente Außendämmung bedeutet gerade in eng bebauten Innenstädten, dass das Nachbargrundstück durch einen Überbau in Anspruch genommen werden muss. Die vorgesehene Gesetzesänderung soll dies ermöglichen - vorausgesetzt, dass sich für betroffene Nachbarn allenfalls geringfügige Beeinträchtigungen ergeben. Daher ist im Gesetzentwurf eine Obergrenze für den Überbau vorgegeben. „Aufgrund der Anhörung haben wir diese Obergrenze von ursprünglich 30 auf nun 25 Zentimeter gesenkt“, erläuterte der Justizminister. „Dank der technischen Entwicklungen gehe ich davon aus, dass auch auf diese Weise eine effiziente Dämmung zu erreichen ist.“

Der Gesetzentwurf regelt auch die Mindestgrenzabstände für die Anpflanzung großer Bäume neu. Demnach soll bei Pflanzungen innerorts künftig ein größerer Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten sein als bislang. „Damit möchten wir die Verschattung von Nachbargrundstücken reduzieren, um die effektive Nutzung von Photovoltaik- und Solaranlagen zu ermöglichen“, so Stickelberger. Eine Begrünung kleiner Grundstücke in den Städten sei dennoch möglich: „Zur großen Rosskastanie gibt es kleinere Alternativen, die mit dem vorgegebenen Abstand zum Nachbargrundstück angepflanzt werden können.“

Schließlich soll die Frist für die Verjährung des nachbarrechtlichen Anspruchs auf die Beseitigung höher wachsender Bäume erhöht werden, die dichter an der Grenze stehen als erlaubt. „Nachbarn fühlen sich meist erst dann gestört, wenn Bäume eine gewisse Größe erreicht haben“, stellte der Justizminister fest: „Nicht selten ist die Verjährungsfrist dann abgelaufen.“ Eine Verlängerung von fünf auf zehn Jahre sei daher geboten.

Nachbarrecht

Nachbarrecht ist Bundes- wie auch Landesrecht. Vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich wichtige Grundsätze des Nachbarrechts. So ist beispielsweise in § 1004 BGB geregelt, dass ein Nachbar die Beseitigung eines unberechtigten Überbaus auf Kosten des Überbauenden verlangen kann.

Auf Landesebene ist das Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz) die Hauptquelle für nachbarrechtliche Regelungen. Darin finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben zu Gebäudeabständen oder Abständen von Hecken.