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Beteiligung

Land beteiligt Öffentlichkeit bei der Wasserrahmenrichtlinie und zum Hochwasserrisikomanagement

Feuerwehrmann beim Hochwassereinsatz (Foto: © dpa)

Das Land Baden-Württemberg verfolgt mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) das Ziel, den Zustand der Gewässer weiter zu verbessern und die von Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Zu den hierzu erarbeiteten Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne sowie Hochwasserrisikomanagementpläne können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 22. Juni 2015 äußern.

Bei der Auftaktveranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit betonte Umweltminister Franz Untersteller, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Flussgebiete nur gemeinsam mit allen Akteuren im Einzugsgebiet eines Gewässers erfolgen könne: „Flüsse und Seen verbinden die Menschen entlang des Gewässers miteinander. Ein wirkungsvoller Schutz ist daher nur möglich, wenn Land, Kommunen, Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger an einem Strang ziehen.“

Sauberes Wasser in ausreichender Menge und naturnahe Gewässer seien keine Selbstverständlichkeit, erklärte der Umweltminister weiter: „Über 100 Jahre intensive Nutzung haben den Lebensraum in und an den Gewässern deutlich verschlechtert. Vor allem der naturferne Ausbau und die Zerschneidung durch Querbauwerke belasten die Gewässer. In unseren Flüssen und Seen landen Nährstoffe und Mikropartikel, die Bebauung überflutungsgefährdeter Bereiche hat das Hochwasserrisiko erhöht und auch der Klimawandel beeinflusst Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern und steigert die Hochwassergefahr. Wir müssen uns daher weiterhin sehr anstrengen, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit unserer Gewässer zu erhalten und wo nötig wiederherzustellen.“

Der Umweltminister betonte, dass umweltschädliche Stoffe wie Schwermetalle, Pestizide oder Industriechemikalien in den Flüssen und Seen im Land nichts zu suchen haben. Daher sei es wichtig, die Gewässer auf problematische Stoffe zu untersuchen und zu prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Gewässerqualität weiter zu verbessern. „Dabei müssen wir vor allem auch die Ursache der Verunreinigung ins Auge nehmen. Schädliche Stoffe sollten möglichst schon nicht in unsere Flüsse und Seen gelangen, weil sie mit wasserwirtschaftlichen Maßnahmen alleine nicht immer wieder herausgefiltert werden können.“

Kritisch erwähnte Minister Untersteller die von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene Systematik des „chemischen Zustands“ des Gewässers. Danach verfehlt ganz Europa flächendeckend den geforderten „guten Zustand“, weil es hierfür ausreicht, wenn der Grenzwert für nur einen Stoff überschritten wird, selbst wenn dieser, wie es zum Beispiel bei Quecksilber der Fall ist, überall in der Umwelt vorkommt. Er habe sich daher bereits sehr früh auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, diesen „Systemfehler“ zu beheben. Dies sei insofern gelungen, dass nunmehr mittels Zusatzkarten eine differenziertere Darstellung des chemischen Zustandes möglich ist, aus der sich Qualitätsunterschiede, Erfolge und der weitere Handlungsbedarf ablesen lassen.

Beim Thema Hochwasserrisikomanagement verdeutlichte Franz Untersteller den Handlungsbedarf: „Rund 90 Prozent der Kommunen und etwa 1,1 Millionen Einwohner im Land sind potenziell von einem Extremhochwasser betroffen.“ Da ein hundertprozentiger Schutz vor Hochwasser nicht möglich sei, müsse zumindest das hiermit verbundene Schadensrisiko so weit wie möglich minimiert werden. Hierzu haben Land und Kommunen für eine Gewässerstrecke von rund 11.300 Kilometern Hochwassergefahrenkarten erstellt, auf denen jeder nachschauen kann, ob und wie er im Falle eines Hochwassers betroffen ist. Hierauf basierend können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz wie Rückhaltebecken oder Dämme, die Bauleitplanung von Städten und Gemeinden, das Krisenmanagement der Einsatzkräfte oder die Eigenvorsorge von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern geplant und in den nun zur Diskussion gestellten Managementplänen zusammen gefasst werden. 

„Gewässerrenaturierungen oder der Erhalt von Flussauen haben nicht nur eine große Bedeutung für ein ökologisch intaktes Gewässer, sie verringern auch das Risiko eines Hochwassers und damit einhergehender Schäden“, fasste Minister Untersteller möglichen Synergien einer abgestimmten Umsetzung der beiden Richtlinien zusammen. „Ich hoffe auf eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit und wünsche mir viele konstruktive und kritische Stellungnahmen zu unseren vorgelegten Entwürfen.“

Umweltministerium: Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Europäische Wasserrahmenrichtlinie: Anhörung zu den Bewirtschaftungsplänen nach Wasserrahmenrichtlinie

Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

Anhörung zur Hochwasserrisikomanagementrichtlinie