Nachdem ein Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde oder der Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid beschlossen hat, setzt der Gemeinderat einen Termin für den Bürgerentscheid fest. Vor einem Bürgerentscheid werden Sie als Bürgerin oder Bürger über die Auffassung von Gemeinderat und Bürgermeisterin oder Bürgermeister zu dieser Angelegenheit informiert. Dabei muss auch im gleichen Umfang die Position der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dargestellt werden. Der Bürgerentscheid wird dann an einem Sonntag durchgeführt. Die Frage, die sich auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids befindet, muss so formuliert sein, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Die gestellte Frage wird in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen (darunter versteht man das sogenannte „Abstimmungsquorum“). Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.