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Direkte Demokratie

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne. (Bild: Wolfram Kastl / dpa)

Bei Themen, die alle Mitglieder einer Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Gemeinde liegen, ist nicht nur der Gemeinderat gefragt. Auch die Bürgerinnen und Bürger können auf ihre eigene Initiative oder die des Gemeindesrates hin mit einem sogenannten Bürgerentscheid selbst abstimmen. Um einen Bürgerentscheid durch die Bürgerschaft zu erwirken bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens.

Seit dem 1. Dezember 2015 gelten neue Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.

Bürgerbegehren

Bürgerentscheid

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