Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Abschnittt 10

Schlussbestimmungen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 10 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der zehnte Abschnitt enthält unter anderem die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen für das Ministerium zur Ausführung des Gesetzes, Übergangsregelungen, die angezeigt sind, da das Gesetz in bestehende Rechte und Verhältnisse eingreift, und Regelungen zum Inkrafttreten.

Kommentare : zu Schlussbestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

15. Kommentar von :Ohne Name

Warum all der Widerstand?

Daß eine Naturnutzergruppe, wie es die Jäger seit Urzeiten sind, bislang gut gefahren sind mit einer Gesetzgebung, die ihnen allein Verantwortung und Handlungsmuster im Umgang mit Wildtieren überlässt, mit einem Wildtiermanagementgesetz nicht glückich ist, ist ihr schlicht nicht übel zu nehmen. Daraus sind auch alle daraus resultierenden Aktionen

Daß eine Naturnutzergruppe, wie es die Jäger seit Urzeiten sind, bislang gut gefahren sind mit einer Gesetzgebung, die ihnen allein Verantwortung und Handlungsmuster im Umgang mit Wildtieren überlässt, mit einem Wildtiermanagementgesetz nicht glückich ist, ist ihr schlicht nicht übel zu nehmen. Daraus sind auch alle daraus resultierenden Aktionen nachvollziehbar mit einer mitunter doch politisch arg zurecht gebogenen Agitation nachvollziehbar. Ist doch immer auch das Gefühl der Furcht vor schwindender Wertschätzung und verminderten Rechten in der Jagdpraxis heraus zu lesen.
Vielleicht muss man auch wirklich noch den einen oder anderen w e i t e r e n Kompromiss eingehen, um das Gesetz auf den Weg zu bringen.
Aber dass es an der Zeit ist, die Jagd aus der Verantwortung einer einzigen Bewvölkerungsgruppe einem breiteren Mitwirkungskreis zu übergeben, ist schlicht eine demokratische Forderung unserer Zeit.

Dafür übernimmt der Staat, d.h. die Gesamtheit der Bürger, die Verantwortung, indem er neben fixen, hergebrachten jägerischen Aufgaben die Flexibilität des Managements setzt. Und im Gegensatz zu ihren Befürchtungen, sind auch hier die Jäger die am maßgeblichsten Beteiligten. Mit der Hereinnahme der Naturschützer, und der Landwirte, der Kommunen, der Parteien und anderer interessierter Gruppen kann die Jagd nur an Zustimmungsbreite in der Gesamtbevölkerung und an einer für ihre Zukunftsfähigkeit erforderlichen Unterstützung durch das Gemeinwesen gewinnen.

Hartmut Riemer

14. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

Durch die vielen Ermächtigungen hat nimand mehr Planungssicherheit.Wer soll noch einen Pachtvertrag unterschreiben,wenn er kein Vertauen in die Leute die ihm die Suppe versalzen können mehr hat.Wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt, wird in absehbarer Zeit Chaos herschen.Die Bauern(denen übrigens das Jagdrecht zusteht),die Jäger (die dafür bezahlen

Durch die vielen Ermächtigungen hat nimand mehr Planungssicherheit.Wer soll noch einen Pachtvertrag unterschreiben,wenn er kein Vertauen in die Leute die ihm die Suppe versalzen können mehr hat.Wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt, wird in absehbarer Zeit Chaos herschen.Die Bauern(denen übrigens das Jagdrecht zusteht),die Jäger (die dafür bezahlen )werden schon einen Weg finden(natürlich illegal) diese Gesetz zu umgehen.und schon sind Sie Straftäter nur weil sie sich selbst helfen. Dieses Gesetz ist so abzulehnen,zu viele jagdfremde und eigtumslose (Grund und Boden)können und werden an vielen Schrauben drehen.

13. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbetrachtung

Ich möchte nicht soweit gehen wie Herr Langer im Beitrag 11, aber auch für meinen Geschmack hat dieser Gesetzentwurf viel zu viele Ermächtigungen. Und er hat recht, wenn er sagt, dass Ermächtigungen den schädlichen Einfluss von Randgruppen fördern. Praktisch alle wichtigen Stellschrauben für die Jagd draußen vor Ort werden über Ermächtigungen

Ich möchte nicht soweit gehen wie Herr Langer im Beitrag 11, aber auch für meinen Geschmack hat dieser Gesetzentwurf viel zu viele Ermächtigungen. Und er hat recht, wenn er sagt, dass Ermächtigungen den schädlichen Einfluss von Randgruppen fördern.
Praktisch alle wichtigen Stellschrauben für die Jagd draußen vor Ort werden über Ermächtigungen geregelt.
Die Einteilung der Wildarten in die Managementgruppen, die Jagd- und Schonzeiten, die Wildarten für die Wildschaden gezahlt werden muss, die Ausbildung der Jagdhunde, Ausnahmen vom Fütterungsverbot und einige mehr.
Die vielen Ermächtigungen in diesem Gesetzentwurf ermöglichen es Randgruppen massiven Einfluss auf die Ausfromung der Jagd zu nehmen. Da die entsprechenden Regelungen nicht vom Parlament diskutiert und beschlossen werden müssen, ist hier der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Und wenn man gesehen hat, wie schon im Vorfeld kleine Gruppierungen entscheidenden Einfluss auf den Gersetzentwurf genommen haben, dann kann man kein Vertrauen in dieses geplante Gesetz haben.
Bis zwei Tage vor der offiziellen Vorlage des Gesetzentwurfes war die Jagdruhe auf 01.März bis 30.April festgelegt. Einen Tag vorher wurde dies geändert, ohne Rücksprache mit dem LJV, der vorher beteiligt wurde. Es war schon immer eine zentrale Forderung des ÖJV die Jagdzeit für Rehwild auf den 16. April vor zu verlegen.
Dieser Vorgang zeigt sehr eindrucksvoll die Gefahr, die in den Ermächtigungen liegt, und was wir zukünftig erwarten dürfen, zumindest unter einem "grünen" Minister.
Auch deswegen ist dieser Gesetzentwurf abzulehnen.
Wir brauchen ein Gesetz das Planungssicherheit bietet. Bei den vielen Unwägbarkeiten und der Möglichkeit, dass mit einem Federstrich alles auf den Kopf gestellt wird, wird sich kaum noch jemand finden, der bereit ist ein Revier zu pachten.

12. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

Die gesetzliche Regelungen und die dazugehörenden Ausführungen, Verordnungen und Vorschriften müssen überschaubar, transparent und dürfen nicht überraschend und hinterhältig sein. Außerdem sollten sie der praktikablen Jagd nicht zuwiderlaufen.

11. Kommentar von :Ohne Name

Ermächtigungen

Auch in denSchlußbestimmungen jede Menge Ermächtigungen. Wir hatten schon mal so ein Gesetz das hieß sogar so. Und das hat damals auch einer relativ kleinen Gruppe von Geistesgestörten Fanatikern den Weg an die Macht in Deutschland geebnet. Was hat es gebracht? Den Untergang. Genauso wird dieses Jagd-Gesetz wenn es kommt den Untergang bringen

Auch in denSchlußbestimmungen jede Menge Ermächtigungen.
Wir hatten schon mal so ein Gesetz das hieß sogar so.
Und das hat damals auch einer relativ kleinen Gruppe von Geistesgestörten Fanatikern den Weg an die Macht in Deutschland geebnet.
Was hat es gebracht? Den Untergang.
Genauso wird dieses Jagd-Gesetz wenn es kommt den Untergang bringen und zwar für viele seltene Arten die wir Jäger im Moment noch beschützen können.
Die kleine Menge aktiver Tierschützer wird dies niemals schaffen. Auch nicht die beamteten Schalenwildvernichter.
Aber zuerst werden mal die Fanatiker die Oberhand gewinnen.
Ober schlägt Unter,
Naturschutzrecht schlägt Jagdrecht.
Die Fanatiker regieren über die normalen Bürger
Wie es endet können wir in den Geschichtsbüchern nachlesen

NIEDER MIT DER DIKTATUR DES NATURSCHUTZES

10. Kommentar von :Ohne Name

Gesamtblick

Insgesamt empfinde ich das neue Jagdgesetz nicht als den großen Wurf. Die Jäger fühlen sich betrogen und schimpfen lauthals. Die Frage jedoch, woher sich ihre Rechte eigentlich resultieren, stellen sie sich nicht. Sie dürfen über Grundstücke gehen, diese nutzen und der Eigentümer muss begründen, wenn er dies nicht möchte. An und für sich müsste es

Insgesamt empfinde ich das neue Jagdgesetz nicht als den großen Wurf. Die Jäger fühlen sich betrogen und schimpfen lauthals. Die Frage jedoch, woher sich ihre Rechte eigentlich resultieren, stellen sie sich nicht. Sie dürfen über Grundstücke gehen, diese nutzen und der Eigentümer muss begründen, wenn er dies nicht möchte. An und für sich müsste es genau umgekehrt sein. Auch wenn man sich die Prüfungen ansieht, die da erwähnt werden. Es gibt Kurse da kann man innerhalb weniger Wochen seinen Jagdschein erhalten und loslegen. Außerdem empfinde ich als eigenartig, wenn Leute, die ja für ihren Teller schießen, für den Tierschutz, Erhalt usw. verantwortlich sind. Ich glaube, da wird einfach etwas schön geredet. Auch sogar für den Landschaftsschutz sollen sie verantwortlich sein, wie soll das funktionieren? Deswegen werden keine Flächen zusammengefügt, so dass Tiere auf der roten Liste sich nachhaltig erholen können. Dafür müsste ein Flächenkonzept her, was viele Punkte berücksichtigt und einplant. Wenn eigene Interessen hierbei jedoch eine Rolle spielen und das Gemeinwohl ist meiner Meinung, die (falsche) Richtung schon vorgegeben. Ich finde, das Jagdrecht, wie es heute existiert, sollte einfach weg .

9. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

Fazit: Schuster bleib bei deinen Leisten Naturschutz bleibt Naturschutz. Tierschutz bliebt Tierschutz. Jagdrecht bleibt Jagdrecht. Wo es wirklich eindeutige Berührungspunkte gibt sollte man sich einvernehmlich einigen, dies funktioniert teilweise auch schon wo sich alle Beteiligten vor Ort und für ihren Bereich einsetzen und mit einander

Fazit:
Schuster bleib bei deinen Leisten
Naturschutz bleibt Naturschutz.
Tierschutz bliebt Tierschutz.
Jagdrecht bleibt Jagdrecht.
Wo es wirklich eindeutige Berührungspunkte gibt sollte man sich einvernehmlich einigen, dies funktioniert teilweise auch schon wo sich alle Beteiligten vor Ort und für ihren Bereich einsetzen und mit einander verhandeln. Aber nicht dort wo weit entfernte Bürograten meinen am Schreibtisch und vor dem Computer könne man alles regeln.
Des weiteren sollte man die bestehenden Gesetze gründlicher lesen und eindeutiger auslegen und einem Bürger der sich ausgebildet hat und dazu noch eine staatliche Prüfung besteht durchaus zutrauen das er nach Gesetz und Ordnung handelt. Der Staat tut dies bei seinen Mitarbeitern ja auch. 

8. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des Naturschutzes als staatlich geprüfte Jäger für die Allgemeinheit einsetzen. Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jeder der sich irgendwie .....schützer nennt, dem wird Gehör geschenkt,

Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des Naturschutzes als staatlich geprüfte Jäger für die Allgemeinheit einsetzen.
Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jeder der sich irgendwie .....schützer nennt, dem wird Gehör geschenkt, ohne das Sie über fundiertes Grundwissen verfügen, das ist leider sehr traurig.
Der jetzigen vorgelegten Fassung kann ich mit bestem Willen nicht zustimmen.
Ich hoffe auf eure Vernunft, das Ihr Euch bewusster mit diesem wichtigen Jagdgesetz auseinandersetzt und den LJV und LBV Gehör schenkt.

7. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

§ 70 Ermächtigungen hier erhält das Ministerium zu viele Möglichkeiten durch Rechtsverordnungen einzugreifen. Diese Ermächtigungen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die Entscheidung gehört in den demokratisch gewählten Landtag. Somit wird eine saubere Lösung in der Umsetzung des Gesetzes gewährleistet. § 71 Unberührtheitsklausel dieser

§ 70 Ermächtigungen
hier erhält das Ministerium zu viele Möglichkeiten durch Rechtsverordnungen einzugreifen. Diese Ermächtigungen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die Entscheidung gehört in den demokratisch gewählten Landtag. Somit wird eine saubere Lösung in der Umsetzung des Gesetzes gewährleistet.

§ 71 Unberührtheitsklausel
dieser Paragraf muss eindeutiger beschrieben werden. Z.B für das Fleischhygienerecht gilt seit 2006 das EU Fleischhygienepaket. Es besteht kein eigenes nationales Fleischhygienerecht.

Jochen Sokolowski, Dettingen unter Teck 

6. Kommentar von :Ohne Name

Jagdrecht

in der jetzigen vorgelegten Fassung kann ich mit bestem Willen nicht zustimmen. Warum werden diejenigen gegängelt welche das Ausübungsrecht teuer bezahlen, Jagdabgabe finanzieren und die damit finanzierte Forschungsergebnisse danach keine Beachtung im Gesetz finden. Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jedem

in der jetzigen vorgelegten Fassung kann ich mit bestem Willen nicht zustimmen. Warum werden diejenigen gegängelt welche das Ausübungsrecht teuer bezahlen, Jagdabgabe finanzieren und die damit finanzierte Forschungsergebnisse danach keine Beachtung im Gesetz finden. Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jedem der sich irgendwie anderweitig .....schützer nennt wird Gehör geschenkt, das ist leider traurig.