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Abschnitt 7

Wild- und Jagdschaden

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.

Kommentare : zu Wild- und Jagdschaden

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

87. Kommentar von :Ohne Name

Anlenkungsfütterung

Ich betreue zusammen mit meinem Revienachbarn eine Fläche von ca. 1000 ha Feld (viel Mais, auch Biogas) und ca. 500 ha Wald. Bisher gehen wir wie folgt vor:Über den ganzen Sommer Ablenkungsfütterung im Wald mit Jagdruhe, Bejagung der Sauen in Waldrandnähe und im Feld. Ab Oktober intensive Bejagung (Drückjagden). Wir hatten in den vergangenen Jahren

Ich betreue zusammen mit meinem Revienachbarn eine Fläche von ca. 1000 ha Feld (viel Mais, auch Biogas) und ca. 500 ha Wald. Bisher gehen wir wie folgt vor:Über den ganzen Sommer Ablenkungsfütterung im Wald mit Jagdruhe, Bejagung der Sauen in Waldrandnähe und im Feld. Ab Oktober intensive Bejagung (Drückjagden). Wir hatten in den vergangenen Jahren keine nennenswerten Wildschäden (keine 300 Euro). Dieses Jahr habe ich einmal versuchsweise auf die Ablenkungsfütterung für vier Wochen als Test verzichtet.Ergebnis:Ca. 60 ar Schaden bereits unmittelbar nach der Saat!! Mit dem Verbot der Ablenkungsfütterung und Kirrung erst ab September wird uns jede Möglichkeit der Lenkung genommen, den Wildschaden sollen wir aber voll bezahlen. Die zwei Monate Jagdruhe (bei ansonsten unbeschnittenen Freizeitaktivitäten = Störungen wie Joggen, Geo catching usw.) setzt dem ganzen noch die Krone auf. Die Jagdruhezeit ist zu streichen und die Ablenkungsfütterung sowie Kirrung muss weiterhin möglich sein!!

86. Kommentar von :Ohne Name
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85. Kommentar von :Ohne Name

Schadensersatzpflicht im Entwicklungsmanagement / Anmeldefrist von Waldschäden

§53 Schadensersatzpflicht bei Wildschaden In Absatz zwei werden Wildschäden von Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen als ersatzpflichtig deklariert. Da der Fasan dem Entwicklungsmanagement unterliegt, erscheint mir diese Regelung als nicht in sich schlüssig. Es können doch nur Wildschäden von Wildtieren ersatzpflichtig sein, die auch tatsächlich

§53 Schadensersatzpflicht bei Wildschaden
In Absatz zwei werden Wildschäden von Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen als ersatzpflichtig deklariert. Da der Fasan dem Entwicklungsmanagement unterliegt, erscheint mir diese Regelung als nicht in sich schlüssig. Es können doch nur Wildschäden von Wildtieren ersatzpflichtig sein, die auch tatsächlich dem Nutzungsmanagement unterliegen?

§57 Geltendmachung des Schadens
Absatz 1 sieht eine Anmeldung des Schadens bis zum 15. Mai vor. Dies steht im Gegenspruch zum definierten Ende eines Jagdjahres zum 31. März. Um im Falle eines Pächterwechsels eine klare Trennung zu haben, wäre es schlüssig, diese Frist ebenfalls auf den 1. April zu setzen. Als klassisches Beispiel gelten hier Fegeschäden, denen der Folgepächter bereits in den ersten Maitagen entgegentreten könnte. Unterlässt er dies, wäre der Vorgänger für diese Schäden Schadensersatzpflichtig.

84. Kommentar von :Ohne Name
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83. Kommentar von :Ohne Name

Streuobstwiesen, Wildtierbeauftragter

Zu § 55: Wildschadenspflichtige Steuobstwiesen sollten von der unteren Landwirtschaftsverwaltung (uLV)benannt werden. Dort sind alle Daten des gemeinsamen Antrags vorhanden. Auf Antrag sollten für bestimmte wildschadensrelevante Kulturen (z.B. Streuobstwiese, Mais, Kartoffeln) die Daten (kartentechnisch) dem Jagdausübungsberechtigen von der uLV

Zu § 55:

Wildschadenspflichtige Steuobstwiesen sollten von der unteren Landwirtschaftsverwaltung (uLV)benannt werden. Dort sind alle Daten des gemeinsamen Antrags vorhanden. Auf Antrag sollten für bestimmte wildschadensrelevante Kulturen (z.B. Streuobstwiese, Mais, Kartoffeln) die Daten (kartentechnisch) dem Jagdausübungsberechtigen von der uLV zur Verfügung gestellt werden.

Zu § 61:

Die Einführung des Wildtierbeauftragten stellt eine große Chance für die Weiterentwicklung der Jagd dar.

82. Kommentar von :Ohne Name

Landwirte mehr mit ins Boot nehmen

Energiemais müsste aus der Wildschadensregulierung heraus genommen werden. Es handelt sich hier nicht mehr um ein Lebensmittel sondern um Rohstoffgewinnung.
Die bei der Ernte liegengebliebenen Maiskolben dürfen nicht einfach untergeackert werden, dadurch ist der nächste Wildschaden vorprogrammiert.

81. Kommentar von :Ohne Name

Teilung des Wildschadensersatzes

Meines Erachtens ist gegen den Gesetzesentwurf viel zu lange über Bereiche geschimpft worden, die in der Praxis nur randständig oder garnicht relevant sind. Endlich wachen wir praktischen Pächter und Jäger auf und kritisieren die im Prinzip mittelalterliche Wildschadensregelung. Denn immer noch wird der Jäger finanziell für die gesamte

Meines Erachtens ist gegen den Gesetzesentwurf viel zu lange über Bereiche geschimpft worden, die in der Praxis nur randständig oder garnicht relevant sind. Endlich wachen wir praktischen Pächter und Jäger auf und kritisieren die im Prinzip mittelalterliche Wildschadensregelung.
Denn immer noch wird der Jäger finanziell für die gesamte Wildschweinmisere verantwortlich gemacht.
Die vorgeschlagenen 20% Landnutzeranteil sind absolut lächerlich.
Der nachstehende Kommentar von Herrn Knehr nennt da wirklich "Ross und Reiter", worunter ich die Erwähnung von uns Wohlstandsbürgern als ebenfalls eine Verursachergruppe sehr richtig finde. So haben wir das wohl alle noch nicht zum Ausdruck gebracht. - Danke!

Hartmut Riemer

80. Kommentar von :Ohne Name

Verursacherprinzip?

Die Schwarzwildpopulation steigt überproportional durch Klimawandel (dadurch gehäufte Mastjahre bei Buche Eiche) und intensivem Maisanbau. Schäden werden von den Bewirtschaftern teils regelrecht Provoziert. Hier wurde z.B. der übrige Silomais vom Vorjahr mit dem Miststreuer auf dem frisch eingesäten Maisfeld verteilt (als Gründung,

Die Schwarzwildpopulation steigt überproportional durch Klimawandel (dadurch gehäufte Mastjahre bei Buche Eiche) und intensivem Maisanbau.

Schäden werden von den Bewirtschaftern teils regelrecht Provoziert. Hier wurde z.B. der übrige Silomais vom Vorjahr mit dem Miststreuer auf dem frisch eingesäten Maisfeld verteilt (als Gründung, Müllentsorgung und damit die Schweinchen auch wirklich herfinden?)
Vorgeschriebene Kontrollgänge werden seitens der Bewirtschafter teils sträflich vernachlässigt.
Kommunikation bez. Aussattermin und Ort ist allgemein verbesserungsfähig.

Von den Bewirtschaftern ist ein Mindestmaß an Vorsorgemaßnahmen zu fordern und nachzuweisen um überhaupt einen Wildschaden anmelden zu können. Wer Schäden provoziert (s.o.) ist außen vor!

Der rechtmäßige Anspruch auf Wildschadenersatz ist dann zu tragen von:
1/3 vom Bewirtschafter - Motivation Schaden zu vermeiden
1/3 vom Jäger - Motivation scharf zu jagen
1/3 von allen, die gerne Auto fahren und gerne in einer beheizten Bude hausen und somit den Klimawandel förden, also Kommune, Kreis oder Land, denen wir ja alle freudig Steuern bezahlen

79. Kommentar von :Ohne Name

Wildschadensersatz

Einerseits werden dem Jagdausübungsberechtigten immer mehr Einschränkungen auferlegt, die es ihm zunehmend schwerer machen (Verbot von Ablenkfütterungen, Schonzeit im Frühjahr im Wald,...), regulierend in den Wildtierbestand einzugreifen. Auf der anderen Seite soll er aber ganz selbstverständlich für Schäden die daraus resultieren bezahlen. Dies

Einerseits werden dem Jagdausübungsberechtigten immer mehr Einschränkungen auferlegt, die es ihm zunehmend schwerer machen (Verbot von Ablenkfütterungen, Schonzeit im Frühjahr im Wald,...), regulierend in den Wildtierbestand einzugreifen. Auf der anderen Seite soll er aber ganz selbstverständlich für Schäden die daraus resultieren bezahlen. Dies passt nicht zusammen. Gerade im Bezug auf Schäden im Mais wäre zu prüfen, ob die Ersatzpflicht für diese Kultur nicht gänzlich aufgehoben wird. Mindestens dann, wenn es sich nicht um den Anbau von Mais als Lebensmittel handelt. Maisfelder der heute angebauten Größenordnungen sind durch Jäger nicht mehr vor Wildschäden zu schützen. Weder durch Maßnahmen der Jagd, noch durch Zäunung. Hier liegt es an den Landwirten (bzw. besser gewerblich tätigen Bio-Energie-Erzeugern), Maßnahmen zu treffen wie z.B. kein übergangsloser Anbau in Waldnähe, Anlegen von Schusschneisen, kritische Hinterfragung der Größe der einzelnen Schläge,... Solange sie jeden Schaden als Wildschaden ersetzt bekommen, besteht hier kein Handlungsdruck. Und die Reduzierung auf 80% ist durch die Preissteigerungen des ehemaligen Futtergetreides als Energielieferant längstens ausgeglichen...

In diesem Zusammenhang sind auch das Verbot von Ablenkfütterungen und die pauschale Schonzeit im Frühjahr zu streichen sowie die Verwendung von Nachtzielgeräten und Scheinwerfern bei der Bejagung von Schwarzwild abzuschaffen.

78. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden

Also ich sehe das ganze ähnlich, würde aber andere Wege vorschlagen. Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass beispielsweise Lohnunternehmer und Landwirte Geldvorstellungen haben, die mitnichten das beziffern, was tatsächlich an Schaden entstanden ist. Weiter habe ich oft genug beim Anstand am Mais und nachher beim Kolben sammeln feststellen

Also ich sehe das ganze ähnlich, würde aber andere Wege vorschlagen. Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass beispielsweise Lohnunternehmer und Landwirte Geldvorstellungen haben, die mitnichten das beziffern, was tatsächlich an Schaden entstanden ist. Weiter habe ich oft genug beim Anstand am Mais und nachher beim Kolben sammeln feststellen können, dass die Hächslerfahrer nicht unbedingt bemüht sind, sollte Mais mal ein bisschen liegen oder umgedrückt sein, etwas langsamer oder behutsamer vorzugehen. Oft genug kommt es vor, dass der Kontakt zwischen Hächsler und Nebenherfahrer auch nicht so funktioniert und da wird schon auch mal danebengehächselt. Und aus diesen Rohren bei einem 8-reihigen Hächsler kommt da einiges heraus. Ich sehe da einfach die industrielle Landwirtschaft mehr in der Pflicht. Es gibt keine Schussschneißen, jeder Quadratzentimeter Acker wird ausgenutzt. Das mit den 80% ist völlig kontraproduktiv, da findet dann gar kein vernünftiges Gespräch mehr statt. Also ich kenne unsere Bauern. Warum keine Kasse wie früher bei den Tiervereinen in den Dörfern. Jeder Jagdgenosse zahlt anteilig an der Fläche einen Beitrag, der Jäger zahlt die Pacht und dann zahlt der Staat noch was. Die Energiewende und einhergehend diese riesigen Maisfelder dienen doch sauberer Energie. Also sollen alle zahlen, oder sehe ich das falsch. Der Bürger wollte das doch so!