Mit dem Gesetz soll dem grundgesetzlichen Postulat Rechnung getragen werden, dass lediglich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit befindliche Einwohner Baden-Württembergs bei Wahlen und Abstimmungen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene als Deutsche wahlberechtigt sein sollen.
Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 6. Dezember 2018 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AfD bis zum 6. Dezember 2018 kommentieren. Die Kommentare werden der dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften über das Wahlrecht der Deutschen
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