Mit dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) soll die Haushaltsführung des Landes Baden-Württemberg auf die Zukunft vorbereitet werden. Es werden die §§ 7 und 71 LHO durch diese Gesetzesänderung erweitert, um das Land für die doppelte Buchführung bereit zu machen.
Durch die Verankerung der doppelten Buchführung (Doppik) in der Landeshaushaltsordnung kann den Entscheidungsträgern ein Zahlenwerk zur Verfügung gestellt werden, welches den Ressourcenverbrauch richtig und genau darstellt. Die Verantwortlichen sollen ihr Ausgabeverhalten durch eine doppelte Buchführung verändern und das Land zu einer leistungsorientierten Mittelzuweisung führen. Ein Ziel ist auch ein institutioneller Wettbewerb zwischen den verschiedenen Behörden, der durch eine bessere Vergleichbarkeit, die nur die doppelte Buchführung gewährt, garantiert wird. Eine umfangreiche und exakte Bilanz würde es zulassen, positive oder negative Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen.
Die angeschriebenen Institutionen bzw. Personen haben bis zum 14. Juni 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Gesetzentwurf zur Einführung der doppelten Buchführung in der Landesverwaltung (PDF)
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AFD bis zum 14. Juni 2019, 17:00 Uhr kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.