Durch eine Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer soll der Erwerb insbesondere von Wohneigentum erleichtert werden. Der Entwurf sieht vor, den im Jahr 2012 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent angehobene Steuersatz für den Erwerb von Grundstücken ab dem Jahr 2019 wieder auf 3,5 Prozent abzusenken. Damit soll den ausufernden Kosten für den Bau und Erwerb von Wohnraum entgegengewirkt werden.
Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 6. Dezember 2018 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes (PDF)
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP bis zum 6. Dezember 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.