Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion

Wohn-, Teilhabe-und Pflegegesetz FDP/DVP
Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege
Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – WTPG vom 20. Mai 2014) verfolgt das Ziel, durch regulatorische Erleichterungen die Dynamik der Schaffung neuer Angebote im Bereich ambulant betreuter Wohnformen zu erhöhen sowie den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Regelungsschwerpunkte:
- Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
- Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
- Restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
- Verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern von mehr als acht;
- Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern von mehr als acht;
- Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);
- Flexibilisierung der Erprobungsregelung.
Landesrecht Baden-Württemberg: Aktuelles Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege
Sie konnten den Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion bis zum 12. Juli 2018 kommentieren.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Kommentare zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege
zu beachtende Punkte:
- Wenn ambulante Pflege unter dem Dach der stationären Pflege stattfinden kann, sollte dies nicht nur organisatorisch und wirtschaftlich getrennt sein, sondern auch räumlich. In stationären Pflegeeinrichtungen wird häufig das Wohngruppenkonzept gelebt. Ein ambulanter Pflegedienst bedeutet aber ständig kommende und gehende Pflegekräfte. [...] Mehr