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Dialogische Bürgerbeteiligung

Bürgerinnen und Bürger diskutieren Ende Juni 2018 beim vierten Bürgerdialog im Rahmen des Europadialogs der Landesregierung in Tuttlingen miteinander.

Politik des Gehörtwerdens

Gesetz über die dialogische Bürgerbeteiligung

Das Gesetz für die dialogische Bürgerbeteiligung definiert die dialogische Bürgerbeteiligung als eine öffentliche Aufgabe im Sinne des Paragraphen 34 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt. Das Gesetz gibt den Behörden Hilfestellungen für die dialogische Bürgerbeteiligung. Es erleichtert die Auswahl von zufällig ausgesuchten Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Das Gesetz regelt die dialogische Bürgerbeteiligung. Damit wird die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Meinungsbildungsprozessen und zur Vorbereitung exekutiver Entscheidungen über die bestehenden formalen Anhörungsverfahren hinaus erleichtert. Damit sollen informelle Methoden der Bürgerbeteiligung rechtlich, vor allem datenschutzrechtlich, gesichert werden. Dialogische Bürgerbeteiligung ersetzt förmliche Verfahren nicht, sie ergänzt diese. Das ist für politisch relevante Debatten wichtig. Dialogische Bürgerbeteiligung ist auch möglich, wenn ein förmliches Anhörungsverfahren gar nicht vorgesehen ist. Eine Pflicht zur Durchführung dialogischer Bürgerbeteiligung wird nicht begründet. Darüber hinaus wird als Methode zur Bestimmung einer Gruppe, die in einem Prozess beteiligt werden soll, die Zufallsauswahl, ausdrücklich als eine Möglichkeit der Teilnehmerauswahl festgelegt.

Die Zufallsauswahl soll anhand der Einwohnermeldedaten vorgenommen werden und kann bestimmte Kriterien zu Grunde legen. Dies gewährleistet, dass bei Bedarf auch bestimmte Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden können. Zufällig ausgesuchte Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer dialogischen Bürgerbeteiligung können einen neuen Blick auf Sachverhalte werfen. Die Vielfalt der per Zufall ausgesuchten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglicht häufig eine unvorbelastete öffentliche Meinungsbildung. Mit dem Gesetz werden die Grundzüge des Verfahrens bestimmt. Dem Datenschutz wird durch besondere Regelungen Rechnung getragen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. Dezember 2020 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes über die dialogische Bürgerbeteiligung (PDF)

Kommentare : zur Dialogischen Bürgerbeteiligung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :ohne Name 12974

Es ist gut die Bürger mehr mit einzubinden

Also ich finde es gut das die Bürger mitentscheiden sollen, denn vieles wird über unsere,Köpfe hinweg gemacht und es gibt noch zu viel Unrecht gegenüber Familiäre

1. Kommentar von :ergo_12987

Gesetz für die dialogische Bürgerbeteiligung

Könnte einen echten Fortschritt bringen, daher darf man ruhig mal etwas nachmachen (was anderswo bereits funktioniert/hat).

Aus dem südlichen Ausland viel Erfolg!

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