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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :J. Kirn

PV-Pflicht auf neugebauten Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen

Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen.

Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen. Besonders mit bestehende Parkplatzflächen liessen sich wohl ein deutlich größeres Solar-Potential erschliessen.

2. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 8a Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

Warum wurden Wohngebäude von der PV-Pflicht ausgenommen? Noch im Dezember 2019 wurde die CDU in der Presse (u.a. Stuttgarter Zeitung) wie folgt zitiert: „In der Regel, sollten Kommunen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden einführen.“ Umweltminister Franz Untersteller

Warum wurden Wohngebäude von der PV-Pflicht ausgenommen?
Noch im Dezember 2019 wurde die CDU in der Presse (u.a. Stuttgarter Zeitung) wie folgt zitiert: „In der Regel, sollten Kommunen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden einführen.“

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) deutete die CDU-Positionen per Pressemitteilung als Unterstützung für sein Vorhaben, landesweit eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten einzuführen. „Es ist gut zu wissen, dass wir die CDU bei diesem Plan an unserer Seite haben“, sagte Untersteller.

Außerdem denke ich, dass eine zeitlich gestaffelte Nachrüstungspflicht, mindestens für Nicht-Wohngebäude, sinnvoll und notwendig wäre. Insbesondere die energie-intensiven Betriebe sollten dabei in erster Linie zu dieser Nachrüstung verpflichtet werden.

3. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 8b Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen

Ich denke, dass auch in diesem Punkt eine zusätzliche Nachrüstungspflicht sinnvoll und notwendig wäre. Bei Parkplatzflächen sollte es m.E. wenig bauliche Gegebenheiten geben, die eine Nachrüstung verhindern bzw. wirtschaftlich total unattraktiv machen.

4. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

Photovoltaik und Eigenverbrauch

- keine Deckelung beim PV-Ausbau (ggf Bundesregelung übergehen) - jeder Neubau, auch privat, muss PV-Anlage bekommen, Vorschrift Bebaunungspläne mit aufnehmen - Grenze von 10 kWp abschaffen - Förderung von Agro-PV nach Vorbild von Gmeinde Heggelbach (Fraunhofer) - Förderung von Speichern verschiedenster Form: Elektrospeicher, Quartiersspeicher,

- keine Deckelung beim PV-Ausbau (ggf Bundesregelung übergehen)
- jeder Neubau, auch privat, muss PV-Anlage bekommen, Vorschrift Bebaunungspläne mit aufnehmen
- Grenze von 10 kWp abschaffen
- Förderung von Agro-PV nach Vorbild von Gmeinde Heggelbach (Fraunhofer)
- Förderung von Speichern verschiedenster Form: Elektrospeicher, Quartiersspeicher, Pump-Wasserspeicher (gepumpt aus Ökostrom)
- deshalb Förderung von Micro-Grid-Lösungen und Zusage der Eigenvermarktung in Kommune wo erzeugt / ins Netz
- EnBW und angeschlossene Geselschaften (wie hier die ODR) aktivieren um diese Micro-Grids aktiv aufzubauen und zu betreiben (zukünftiges Geschäftsmodell erhält Arbeitsplätze)

5. Kommentar von :ohne Name 9403

warum nur solarstrom und keine solarwärme?

in §8a stehen nur fotovoltaik-anlagen. äußerst effektiv arbeitet bei mir aber eine luft-solar-anlage (kollektor) zur heizungsunterstützung und warmwasserbereitung ohne den umweg über den strom (umwandlungsverluste!). das ist auch bei gewerbebauten für prozesswärme sehr sinnvoll. warum wird nur noch auf strom gesetzt? kommt nach der öl-monokultur

in §8a stehen nur fotovoltaik-anlagen. äußerst effektiv arbeitet bei mir aber eine luft-solar-anlage (kollektor) zur heizungsunterstützung und warmwasserbereitung ohne den umweg über den strom (umwandlungsverluste!). das ist auch bei gewerbebauten für prozesswärme sehr sinnvoll. warum wird nur noch auf strom gesetzt? kommt nach der öl-monokultur nun dasselbe in strom?

6. Kommentar von :Martin Schmidt

Pflicht zur Installation von umweltfreundlichen und regenerativen Energien

Ihre Pressemitteilungen, Twitter tweets und sonstige Nachrichtenkanäle über den Punkt "Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen" sind irreführend. Auch Netzbetreiber, Umweltverbände, -vereine und s.g. Experten machen damit Werbung, dass nur noch „PV“ installiert werden darf. Das ist aber falsch!!! Oder fangen wir hier jetzt auch schon mit

Ihre Pressemitteilungen, Twitter tweets und sonstige Nachrichtenkanäle über den Punkt "Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen" sind irreführend. Auch Netzbetreiber, Umweltverbände, -vereine und s.g. Experten machen damit Werbung, dass nur noch „PV“ installiert werden darf. Das ist aber falsch!!! Oder fangen wir hier jetzt auch schon mit Fakenews an? Ich hoffe nicht! Es muss dringend d.h. sofort richtiggestellt werden, dass es nicht „PV“ sondern „umweltfreundlichen und regenerativen Energien“ heißt. Das ist auch ein rechtlicher Punkt für das Bundeskartellamt und der EU wegen Herstellern aus dem EU-Ausland wegen Wettbewerbsverzerrung. Nur der Hinweis, dass es eine andere Möglichkeit gibt reicht hier nicht aus! Immer dieses Kleingedruckte, das nervt langsam alle.
Ziel muss ein Energie-Mix sein was der/die Bürger/in auch akzeptieren! Nicht jeder möchte PV auf dem Dach haben! Die Energiewende geht nicht ohne Wärme, das sollte 2020 eigentlich schon jedes Kind verstanden haben. Es wird in Deutschland mehr Wärme als Strom benötigt. Firmen welchen Strom benötigen nehmen PV und können mit z.B. BHKWs oder Windenergie kombinieren. Firmen die eine höhere Leistungsdichte wegen begrenzter Dachfläche und/oder Wärme fürs Heizen, Kühlen oder als Prozesswärme benötigen nehmen Solarthermie und das auch in möglicher Kombination mit Biomasse oder PV/PV-T/Wind. Eigentlich ganz einfach oder?
Sie widersprechen sich ja selbst mit dem Paragraphen 7 wo es um kommunale Wärmeplanung geht. Hier sind z.B. auch günstige Wärmenetze notwendig welche über Solarthermie, Biomasse, BHKWs oder PV-T-WP versorgt werden. Sie wollen z.B. doch nicht in Mannheim das Kohle-Kraftwerk abstellen und die Fernwärme mit PV-Modulen erzeugen?
Wenn Pflicht dann nicht auf eine Technik setzen und Werbung damit machen, sondern dem Kunden das Gefühl geben: „JA, ich bin BaWü’ler‘lerin, ich mache was für die Umwelt, weil ich es gut finde und wir gemeinsam die Energiewende mit einem guten Gefühl hinbekommen!“

Je besser das Gesetz verkauft wird, um so weniger Gegner wird es geben!!!

7. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

Ausbau Windkraftanlagen

Alle Experten sind sich einig, dass die Energiewende ohne Ausbau der Windkraftanlagen nicht gelingen wird. Leider ist in der Novelle zu dem KSG-BW nichts zu diesem Thema zu finden. Meines Erachtens nach müsste der Ablauf zum Ausbau der Windkraftanlagen so geändert werden, dass die zuständigen Landesbehörden auf Basis des Windaltlas 2019 die

Alle Experten sind sich einig, dass die Energiewende ohne Ausbau der Windkraftanlagen nicht gelingen wird.
Leider ist in der Novelle zu dem KSG-BW nichts zu diesem Thema zu finden.
Meines Erachtens nach müsste der Ablauf zum Ausbau der Windkraftanlagen so geändert werden, dass die zuständigen Landesbehörden auf Basis des Windaltlas 2019 die wirklich in Frage kommenden Standorte und Flächen, unter Berücksichtigung aller relevanten Naturschutz- und sonstigen Vorschriften, ausweisen. Diese werden dann interessierten Investoren, bevorzugt Anwohner / Bürgerenergie-Genossenschaften / Kommunen, angeboten und ausgeschrieben. Außerdem sollte es einen finanziellen Anreiz für angrenzende Kommunen geben (aus dem laufenden Ertrag der Windkraftanlagen), um die Akzeptanz zu erhöhen. Der weitere Ablauf des Verfahrens (Genehmigungen, Einsprüche etc.) muss transparent und stringent in einem definierten Zeitfenster erfolgen.

8. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 7, Absatz 4

Der hier neu angefügte Satz „Das Land unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere bei dem Ziel, bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen" könnte so umgesetzt werden, dass die Fördermittel des Landes zeitlich gestaffelt immer weiter abnehmen. Das heißt, dass die Kommunen, die frühzeitig umsetzen,

Der hier neu angefügte Satz „Das Land unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere bei dem Ziel, bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen" könnte so umgesetzt werden, dass die Fördermittel des Landes zeitlich gestaffelt immer weiter abnehmen. Das heißt, dass die Kommunen, die frühzeitig umsetzen, prozentual höhere Zuschüsse erhalten (unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommunen).

9. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 4 Klimaschutzziele

Im Klimaschutzgesetz des Bundes vom 12.12.2019 steht unter "§ 3 Nationale Klimaschutzziele" im Absatz 1 "Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert. Bis zum Zieljahr 2030 gilt eine Minderungsquote von mindestens 55 Prozent." In Baden-Württemberg soll jetzt im KSG festgeschrieben werden (siehe § 4 Absatz 1

Im Klimaschutzgesetz des Bundes vom 12.12.2019 steht unter "§ 3 Nationale Klimaschutzziele" im Absatz 1 "Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert. Bis zum Zieljahr 2030 gilt eine Minderungsquote von mindestens 55 Prozent."

In Baden-Württemberg soll jetzt im KSG festgeschrieben werden (siehe § 4 Absatz 1 Satz 1): „Unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele und -maßnahmen soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2030 um mindestens 42 Prozent verringert werden im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990."
Wie soll man diese Diskrepanz zwischen Bund und Land verstehen ?

10. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 4 Klimaschutzziele

Um eine wirkliche Chance zu haben, die Klimaschutzziele zu erreichen, sollten die auf Bundes- und Landesebene vereinbarten Ziele zu den Treibhausgas-Reduktionen auch verbindlich auf die Kommunen heruntergebrochen werden. Dazu gehören dann mindestens: (1) Verbindliche Aufnahme der aktuellen THG-Emissionen der Kommunen (2) Verbindliche Pläne

Um eine wirkliche Chance zu haben, die Klimaschutzziele zu erreichen, sollten die auf Bundes- und Landesebene vereinbarten Ziele zu den Treibhausgas-Reduktionen auch verbindlich auf die Kommunen heruntergebrochen werden.
Dazu gehören dann mindestens:

(1) Verbindliche Aufnahme der aktuellen THG-Emissionen der Kommunen

(2) Verbindliche Pläne zur Reduktion der THG-Emissionen der Kommunen

(3) Periodisches Verfolgen der Zielerreichung der Kommunen

(4) Verpflichtung zur Nachsteuerung bei Nichterreichung von Zielen