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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

15. Kommentar von :ohne Name 9743

Klimamobiltätspläne verpflichtend machen und konkretisieren

16. Kommentar von :ohne Name 9743
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27. Kommentar von :Greenpeace Baden Württemberg
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32. Kommentar von :ohne Name 9787
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52. Kommentar von :Pawel Bechthold
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65. Kommentar von :ohne Name 9889
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67. Kommentar von :ohne Name 9890
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81. Kommentar von :ohne Name 9746
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97. Kommentar von :Fridays for Future Konstanz
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142. Kommentar von :Karol Roller

Zielsetzung

Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein! Die

Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein!

Die Zeilsetzung wirkt so, als ob die Regierungsparteien vor hätten Klimaschutz runter zu spielen für Wählerstimmen und Machterhalt. Einfach nur ein unding und Populistisch!