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Schiedsstellenverordnung

Der Schriftzug einer Schiedsstelle. (Bild: picture alliance/Jens Wolf/ZB/dpa)

Verordnung

Geltende Verordnung

Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.

Verordnung der Landesregierung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung SGB IX)