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Studium

Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, Mehreinnahmen in dem dynamisch wachsenden Bereich Wissenschaft zu erzielen, um die hohe Qualität des Studiums zu sichern und die Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.

Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft sind mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext hält die Landesregierung drastische Kürzungen als Alternative zu Mehreinnahmen für die falsche Reaktion. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass internationale Studierende künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig 650 Euro pro Semester erhoben werden. Beide Gebühren sollen nur für Studierende gelten, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein neues Studium aufnehmen. 

Die Mobilität internationaler Studierender hat enorm zugenommen; eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Bislang kapitulieren jedoch noch zu viele vor den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfinden. Eine bessere Betreuung ist aus Sicht der Landesregierung der Schlüssel, um das zu ändern. Deshalb sollen den Hochschulen künftig 300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester direkt für die Internationalisierung zur Verfügung stehen. Von den Gebühren für internationale Studierende soll nach dem Gesetzentwurf nur betroffen sein, wer zum Zwecke des Studiums einreist. Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete sowie Studierende, die ihm Rahmen von gegenseitigen Austauschprogrammen nach Baden-Württemberg kommen. 

Die Gebühren für ein Zweitstudium beziehen sich auf einen jeweils zweiten Bachelor oder zweiten Master-Abschluss. Das Erststudium inklusive einem Bachelor- und einem Master-Abschluss bleiben gebührenfrei. Ein Studiengangwechsel vor dem ersten Abschluss oder für eine berufliche Qualifikation zwingend notwendige zusätzliche Studiengänge (wie z.B. Kieferchirurgie) sollen ebenfalls von den Gebühren ausgenommen sein.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Januar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (PDF)

Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Kommentare : zu Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

127. Kommentar von :Ohne Name

Keine Zweitstudiengebühren!

Studiengebühren für Zweitstudenten sind diskriminierend und widersinnig. Warum sollte man dafür bestraft werden, dass man sich weiterbilden will, um in seinem Job besser qualifiziert zu sein? (Die wenigsten werden aus Spaß am Studieren noch ein paar Jahre dranhängen - alle Zweitstudenten, die ich kenne, haben ein konkretes, der Gesellschaft

Studiengebühren für Zweitstudenten sind diskriminierend und widersinnig. Warum sollte man dafür bestraft werden, dass man sich weiterbilden will, um in seinem Job besser qualifiziert zu sein? (Die wenigsten werden aus Spaß am Studieren noch ein paar Jahre dranhängen - alle Zweitstudenten, die ich kenne, haben ein konkretes, der Gesellschaft nützliches, Ziel vor Augen.)

Und nebenbei: Wenn die Drittmitteleinnahmen seit 2005 um 100 Prozent gewachsen sind, sollte doch im Wissenschaftsbereich mehr als genug Raum für Kürzungen bestehen!

126. Kommentar von :Ohne Name

لا لقرار زيادة المصاريف

I disagree with this decision because It is undermining the great efforts that Germany has taken for years in order to promote itself as a beacon of Sciences and learning to all students, particularly, in less developing countries and the poor students in the developed ones. from a narrow-angle, I am a political science student and I am looking for

I disagree with this decision because It is undermining the great efforts that Germany has taken for years in order to promote itself as a beacon of Sciences and learning to all students, particularly, in less developing countries and the poor students in the developed ones. from a narrow-angle, I am a political science student and I am looking for study politics or IR in Germany with a great concern in this state - baden- because it has many prestigious Universities in the field of political science with English courses like Mannheim, Konstanz and Heidelburg and as a result of that my dream of studing in those universities has shattered. It is a win-win situation there is no doubt that the student estate contributes to the progress of Germany with their different backgrounds and sincer to it. Power in difference,variety and passion of newcomers worth more much money - in terms of financial measures but in fact it is a priceless thing-that than tuition fees that will be imposed .لا لقرار زيادة المصاريف

125. Kommentar von :Ohne Name

keine Studiengebühren

Ein paar Zitate aus dem Gesetztesentwurf die einige Fragen aufkommen lassen: „Ziel des Gesetzes ist es, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dadurch soll die Qualität und die Kapazitäten der Ausbildung an den baden-württembergischen Hochschulen langfristig gesichert werden. Um diese angesichts der steigenden Anzahl Studierender und insbesondere

Ein paar Zitate aus dem Gesetztesentwurf die einige Fragen aufkommen lassen:

„Ziel des Gesetzes ist es, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dadurch soll die Qualität und die Kapazitäten der Ausbildung an den baden-württembergischen Hochschulen langfristig gesichert werden. Um diese angesichts der steigenden
Anzahl Studierender und insbesondere Internationaler Studierender auch in Zukunft zu garantieren, sind strukturelle Mehreinnahmen notwendig. Ein Teil der eingenommenen Mittel soll unmittelbar für die Betreuung und die Förderung der sonstigen Belange der Internationalen Studierenden eingesetzt werden.“
Kein Studierender brauch so viel Unterstützung und Förderung, dass dies eine Erhebung der Studiengebühren von 15000€ rechtfertigen würde.


Ein Teil der Mittel? Was passiert mit dem anderen Teil der monetären Mittel?
„Die Höhe der Gebühren liegt einheitlich bei 1 500Euro pro Semester. Je erhobener Gebühr erhalten die Hochschulen einen Betrag in Höhe von 300 Euro, den sie für die Betreuung und Förderung der Belange der Internationalen Studierenden verwenden sollen.“

Die Hochschulen sollen die 300 € für die international Studierenden verwenden. Müssen es aber nicht?
Und die Vermutung, dass der restliche Teil des Geldes wahrscheinlich genutzt werden soll um finanzielle Löcher im Landeshaushalt zu stopfen verkneife ich mir mal an dieser Stelle.
„Die zu erwartenden Einnahmen fließen in den Landeshaushalt“
Oh, da hätte ich mir ja gar nichts verkneifen müssen.

„Das Erststudium bleibt bis zum Abschluss eines auf einen Bachelor aufbauenden konsekutiven Masterstudienganges gebührenfrei.“
Welche Kriterien werden angelegt um zu bestimmten welcher Masterstudiengang noch konsekutiv ist?

Die im Anhörungsentwurf beschrieben Alternative der Einsparungen an den Hochschulen ist simple und eindimensional dargestellt. Ich glaube das Land Baden-Württemberg besitzt genug Kompetenzen und Fachwissen in Ihren Ministerien um mehr als nur eine Alternative zu nennen geschweige denn in Betracht zu ziehen.

Ich kann nur auf einen Dialog mit dem Landtag hoffen, der für alle eine adäquate Lösung hervorbringen wird und eine so enorme Belastung für zukünftige Studierende nicht zulassen wird.
Bildung von Eliten für Eliten ist ein Modell das wir mit unseren Werten nicht vereinbaren können!
Bildung für Alle!

124. Kommentar von :Ohne Name

keine Studiengebühren!

Durch die Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende würde die bereichernde Sichtweise von ausländischen Studierenden wegfallen, was auch das Studium für inländische Studierende negativ beeinflussen würde. Ebenso ist die schon gereifte Sichtweise von Studenten, die ein Zweitstudium antreten anscheinend nicht ausreichend für

Durch die Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende würde die bereichernde Sichtweise von ausländischen Studierenden wegfallen, was auch das Studium für inländische Studierende negativ beeinflussen würde. Ebenso ist die schon gereifte Sichtweise von Studenten, die ein Zweitstudium antreten anscheinend nicht ausreichend für wertvoll erachtet.

Das Signal an ausländische Bildungsinteressierte, dass sie hier nur gegen eine enorme Menge an Geld willkommen sind, finde ich fatal und ein deutliches Zeichen eines Rechtsrucks, dem sich die Gesellschaft gegenüber sieht. Ausserdem ist der Anteil, der den Universitäten tatsächlich zugute kommt mit 20% äusserst gering.

Ich befürchte, dass die Studenten aller Nationalitäten fernbleiben werden oder in anderen Bundesländern studieren und so der Standort BW würde nachhaltig unattraktiver wird und auch mit einer rechtsgerichteten Sichtweise verknüpft wird, wie es sich bereits für einige Teile Ostdeutschland in Köpfen der Menschen festgesetzt hat.

Ich lehne das Gesetzesvorhaben deutlich ab und sehe darin eindeutige Nachteile für alle Studierenden.

123. Kommentar von :Ohne Name

Keine Studiengebühren in Baden-Württemberg

Keine Studiengebühren in Baden-Württemberg Die Landesregierung Baden-Württemberg versucht aktuell Studiengebühren für Internationale Studierende und Zweitstudiengebühren für alle einzuführen. Doch Bildung ist für alle da, unabhängig davon, woher sie kommen und wie arm oder reich die Eltern sind. Das Wissenschaftsministerium stellt auf



Keine Studiengebühren in Baden-Württemberg

Die Landesregierung Baden-Württemberg versucht aktuell Studiengebühren für Internationale Studierende und Zweitstudiengebühren für alle einzuführen. Doch Bildung ist für alle da, unabhängig davon, woher sie kommen und wie arm oder reich die Eltern sind. Das Wissenschaftsministerium stellt auf seiner Internetseite zu Recht fest, dass durch die Abschaffung allgemeiner Studiengebühren Bildungshürden abgebaut worden sind. Warum soll diese von allen Studierenden erkämpfte Errungenschaft nur für Deutsche gelten?

Studiengebühren für Internationale Studierende verstoßen gegen die Verfassung und internationales Recht

Ein vom ABS im Februar 2014 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur 'Zulässigkeit der Erhebung von Studiengebühren bei Nicht-EU-Ausländern' in Baden-Württemberg widerspricht der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren für Internationale Studierende. Dieses Rechtsgutachten liegt dem Wissenschaftsministerium seit mindestens einem Jahr vor.
Unser Rechtsgutachten ist beigefügt:

http://www.abs-bund.de/uploads/media/Gutachten_pdf__1__Datei__Gutachten_pdf_.pdf

Stellungnahme :

http://www.abs-bund.de/uploads/media/Stellungnahme_BW_-_ABS_131216-1.pdf




122. Kommentar von :Ohne Name

Refused

I am not accept this decision.

121. Kommentar von :Ohne Name

Für mehr Fairness in diesem Land!

Ich möchte in einem offenen Land leben, in dem Menschen, egal was sie tun oder wo sie herkommen, geschätzt werden, denen Bildung ermöglicht wird. Ich möchte in einem Land leben, in dem Menschen, und zwar alle Menschen, mehr wert sind, als einzelne Bänker oder Spitzenverdiener. Ich möchte, dass dieses Land Baden-Württemberg mehr dafür tut und nicht

Ich möchte in einem offenen Land leben, in dem Menschen, egal was sie tun oder wo sie herkommen, geschätzt werden, denen Bildung ermöglicht wird. Ich möchte in einem Land leben, in dem Menschen, und zwar alle Menschen, mehr wert sind, als einzelne Bänker oder Spitzenverdiener. Ich möchte, dass dieses Land Baden-Württemberg mehr dafür tut und nicht dagegen!
Durch diese, vergleichsweise geringen Einnahmen (siehe Bankenrettung, alternative der Reichensteuer, ...) wird den Hochschulen kein Gefallen getan, am allerwenigsten den Studierenden. Besonders wenn nur ein sehr geringer Teil der Gebühren direkt an die Universitäten wandern. Der Verwaltungsaufwand für die Gebühren, hätte in den bereits überlasteten Hochschulbüros nur eine noch schlechtere Betreuung der Studierenden zur Folge.
Bitte lenkt ein, lasst uns ein Land kreieren, in dem jeder lernen kann, egal welche Herkunft, welches finanzielle Elternhaus, egal über welchen Umweg!. Eine solche offene Diskriminierung kann ich nicht gut heißen!
Für mehr Fairness in diesem Land!

120. Kommentar von :Ohne Name

Internationalisierung???

inwieweit wollen sie die Internationalisierung durch hohe Gebühren verbessern??? Bildungsausländerquote in Deutschland ist eh gering und in manchen Studiengängen sind sie nicht erfüllt, wegen geringer Zahl an Studieninteressierten. Ausländische Studierende haben finanziellen Schwierigkeit und Studienleistung zu kämpfen. Sie dürfen sogar keine

inwieweit wollen sie die Internationalisierung durch hohe Gebühren verbessern??? Bildungsausländerquote in Deutschland ist eh gering und in manchen Studiengängen sind sie nicht erfüllt, wegen geringer Zahl an Studieninteressierten. Ausländische Studierende haben finanziellen Schwierigkeit und Studienleistung zu kämpfen. Sie dürfen sogar keine staatliche Hilfe beziehen. Es ist unglaublich große Leistung und genug Belastung da, wer im Ausland studiert. Also "die Internationalisierung zu verbessern durch hohe Gebühren" scheint mir nur eine Ironie oder zynische Idee, die ich persönlich zu "Abschaffung der Internationalisierung" übersetzen würde.

Ich stimme zu, für die Gebührenerhebung zu besseren Bildungsqualität ABER es soll für alle gelten!!

119. Kommentar von :Ohne Name

Ungleichbehandlung durch Gebührenerhebung für AusländerInnen

Leider muss ich meinen Kommentar in mehrere Teile gliedern, da die Argumentation etwas langwieriger ist. Die Hauptfrage ist für mich: Liegt hier eine Diskriminierung vor? Falls ja: Kann man diese Diskriminierung gut begründen? -Grundsätzlich wäre eine Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit etwas, was ohne sachliche Begründung

Leider muss ich meinen Kommentar in mehrere Teile gliedern, da die Argumentation etwas langwieriger ist.

Die Hauptfrage ist für mich: Liegt hier eine Diskriminierung vor? Falls ja: Kann man diese Diskriminierung gut begründen?
-Grundsätzlich wäre eine Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit etwas, was ohne sachliche Begründung willkürlich ist und meinem Rechtsverständnis widerspricht. [evtl. steht das so Grundgesetz?!]

-Stating the obvious: Auf den ersten Blick liegt eine Diskriminierung vor. Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen schon während des Studiums zahlen, InländerInnen nicht.

Welche Rechtfertigungen kann es dafür geben und auf welchen Annahmen fußen diese?

Begründung I: Die AusländerInnen verlassen sonst evtl. das Land mit Ausbildung aber ohne Steuern zu zahlen. Sie tragen daher nicht dazu bei, das Bildungssystem zu finanzieren, und werden über die Gebühren fairerweise an den Kosten beteiligt. Also keine Andersbehandlung.
Verstecke Annahme I: Studierende müssen individuell an den Bildungskosten beteiligt werden. (D.h. wer studiert, soll (ggf. danach) auch Steuern zahlen).

Begründung II: Die Eltern der AusländerInnen haben zuvor in Deutschland keine Steuern gezahlt wie die Eltern von InländerInnen. Daher hat niemand "stellvertretend für die ausländischen Studis" Steuern gezahlt. Die Gebühren sollen dafür kompensieren und sind nur fair.
Versteckte Annahme II: Für jeden Studierenden existiert(e) ein(e) Familienangehörige(r) oder "Bürge" im arbeitenden Teil der Gesellschaft , der über ein Mindestmaß an Steuernzahlung einen bestimmten Anteil der Kosten trägt. Der Gegenwert dieser Steuerzahlung entspricht mindestens den geplanten Gebühren von 1500€/Semester

Untersuchung der beiden versteckten Annahmen:
-Diese Annahmen sollten für alle Menschen gelten (siehe Axiom: Keine Ungleichbehandlung auf Basis der Staatsangehörigkeit).
-Betrachten wir also die Folgen, die das geplante Gesetz hätte, wenn wir von diesen Annahmen aus weiter denken. Finden wir diese Folgen "gut"/"Erstrebenswert", d.h. sind sie im Einklang mit unserem Rechtsverständnis? Falls ja, kann man von den Annahmen ausgehen und die Rechtfertigungen annehmen. Die Gebühren wären dann fair. Falls nein, sollte man die Annahmen verwerfen und die entsprechende Rechtfertigung ebenso.

Annahme I:
-Wer studiert, soll (irgendwann) persönlich die Kosten mitbezahlen (1500/Semester). Entweder über Steuern oder anders.
-Unter dem geplanten Gesetz ist folgendes möglich: Wer mit deutscher Staatsbürgerschaft studiert, und dann nicht arbeitet oder auswandert/stirbt/sich ausbürgern lässt..., zahlt keine Steuern und baut kein Vermögen auf. Daher wird er/sie die Kosten des Studiums nicht mittragen. Nur Deutschen ist dies möglich. Um Begründung I aufrecht zu erhalten, müsste man Maßnahmen einführen, die diese Ungerechtigkeit verhindern.
-Unter dem Gesetz ist eine Doppelbelastung von ausländischen Studierenden möglich, die 1500/Semester zahlen, und dann in Deutschland steuerpflichtig werden, während Deutsche Studis "nur" per Steuer zuzahlen. Ausländische SteuerzahlerInnen sollten wenigstens das Recht haben, die ersten [1500*Semesteranzahl]€ an Steuern nicht zahlen zu müssen.
[Wäre vielleicht ein möglicher Kompromis, man muss dann aber überzeugend darlegen, dass die ANZAHL der nicht-zahlenden AusländerInnen wesentlich höher ist als die der nicht-zahlenden Deutschen. Denn nur dann kann man begründen, warum nicht auch Deutsche "zur Sicherheit" im Voraus zahlen müssen, und das Geld dann später wiederbekommen. Da wäre ich gespannt auf harte Zahlen, denn ich denke dass wegen der geringen Gesamtzahl an ausländischen Studis selbst eine hohe Auswanderungsrate einen ähnlichen "Verlust" bedeuten könnte wie eine sehr kleine "Später-nicht-genug-Verdienen"-Rate, die man auf die vergleichsweise hohe Zahl deutscher Studierenden anwenden müsste.]

Annahme II:
-Unter dem geplanten Gesetz kann eine Person deutscher Staatsbürgerschaft studieren, obwohl sie keinen in Deutschland steuerpflichtigen Verwandten/Bürgen hat, wie in der Annahme gefordert. Eine ausländische Person kann dies nicht.
-Man müsste also zum Aufrechterhalten von Begründung II sicherstellen, dass das nicht passieren kann.
-Alle deutschen Studierende würden nachweisen müssen, dass es für sie eine(n) "Bürgen"/Familienangehörige(n) gibt, der das (oben definiterte) Mindestmaß an Steuern gezahlt hat oder in absehbarer Zeit zahlt. Alternativ könnten sie ebenfalls Gebühren zahlen.

Man kann also -finde ich- schon ohne auf das "Gebühren an sich: ja/nein"-Thema einzugehen, ganz gut zeigen, dass das Gesetz unbegründet gegen das Axiom "Gleichbehandlung unabhängig von Staatsangehörigkeit" zu verstoßen scheint. Daher würde ich das Gesetz ablehnen.

Ich würde mich über Hinweise auf Denkfehler, Ergänzungen und Gegenreden freuen.
Danke fürs Lesen!

118. Kommentar von :Ohne Name

Zum Aufgeben gezwungen

Ich befinde mich mitten in meinem Zweitstudium der Rechtswissenschaften. In meinem bisherigen Beruf - Redakteurin bei einer Tageszeitung - gab es für junge Mitarbeiter allenfalls noch kurzfristig befristete Verträge, so dass keine sichere Zunkunftsperspektive gegeben war. Zum Glück werde ich von meinem Mann finanziell unterstützt. Aber viele

Ich befinde mich mitten in meinem Zweitstudium der Rechtswissenschaften. In meinem bisherigen Beruf - Redakteurin bei einer Tageszeitung - gab es für junge Mitarbeiter allenfalls noch kurzfristig befristete Verträge, so dass keine sichere Zunkunftsperspektive gegeben war.
Zum Glück werde ich von meinem Mann finanziell unterstützt. Aber viele Zweitstudenten werden aufgrund der geplanten Erhöhung der Studiengebühr mit ihrem Studium nicht mehr fortfahren können. Ohnehin ist es nur mit großer Anstrengung machbar, die Miete und alle anfallenden Lebenshaltungskosten nebenher zu verdienen. Die Gebühren würden die Betroffenen komplett aus ihrer Lebensplanung herauswerfen und viele werden das Studium aufhören und sich irgendwie über Wasser halten müssen.