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Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, Mehreinnahmen in dem dynamisch wachsenden Bereich Wissenschaft zu erzielen, um die hohe Qualität des Studiums zu sichern und die Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.

Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft sind mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext hält die Landesregierung drastische Kürzungen als Alternative zu Mehreinnahmen für die falsche Reaktion. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass internationale Studierende künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig 650 Euro pro Semester erhoben werden. Beide Gebühren sollen nur für Studierende gelten, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein neues Studium aufnehmen. 

Die Mobilität internationaler Studierender hat enorm zugenommen; eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Bislang kapitulieren jedoch noch zu viele vor den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfinden. Eine bessere Betreuung ist aus Sicht der Landesregierung der Schlüssel, um das zu ändern. Deshalb sollen den Hochschulen künftig 300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester direkt für die Internationalisierung zur Verfügung stehen. Von den Gebühren für internationale Studierende soll nach dem Gesetzentwurf nur betroffen sein, wer zum Zwecke des Studiums einreist. Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete sowie Studierende, die ihm Rahmen von gegenseitigen Austauschprogrammen nach Baden-Württemberg kommen. 

Die Gebühren für ein Zweitstudium beziehen sich auf einen jeweils zweiten Bachelor oder zweiten Master-Abschluss. Das Erststudium inklusive einem Bachelor- und einem Master-Abschluss bleiben gebührenfrei. Ein Studiengangwechsel vor dem ersten Abschluss oder für eine berufliche Qualifikation zwingend notwendige zusätzliche Studiengänge (wie z.B. Kieferchirurgie) sollen ebenfalls von den Gebühren ausgenommen sein.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Januar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (PDF)

Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Kommentare : zu Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

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97. Kommentar von :Ohne Name

Grundgesetz und VErwendung der Mittel

"Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht. " Außerdem: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Diese Sätze aus Landesverfassung und dem deutschen Grundgesetz schließen schon Studiengebühren aus - entweder für

"Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht. "
Außerdem: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Diese Sätze aus Landesverfassung und dem deutschen Grundgesetz schließen schon Studiengebühren aus - entweder für alle Studierenden, oder für keinen. Aber nicht nur für internationale Studierende!

Weiterhin erhalten die Universitäten derzeit pro Einschreibung einen nicht unerheblichen Beitrag (8000€) vom Land. Wenn dieser gestrichen wird für die internationalen Studierenden und stattdessen 300€ pro Semester an die Hochschulen fließen entsteht ein Loch in den Haushalten der Hochschulen. Damit wird gerade nicht sichergestellt, dass die Betreuung internationaler Studierender verbessert wird. Ganz im Gegenteil, die Betreuung für Internationale muss zurückgeschraubt werden. Damit ist ein "Verkaufsargument" exzellente Lehre hinfällig.

"Der andere Anteil kommt den Hochschulen mittelbar zu Gute, indem er dem Land langfristig die notwendigen Spielräume für die Finanzierung der Hochschulen sichert." Also sollen von 1500€ der große Anteil von 1200€ in den Landeshaushalt fließen. Die Landesregierung möchte internationale Studierende ausnutzen, um ihren Haushalt zu retten. Kein weiterer Kommentar.

Zuletzt sei angemerkt, wenn Baden-Württemberg hier im Alleingang Gebühren durchsetzt fallen die Bewerberzahlen drastisch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Dadurch kommen weniger internationale Studierende nach Baden-Württemberg, weniger Gebühren werden eingenommen, weniger wird für kulturellen Austausch getan.

96. Kommentar von :Ohne Name

Das kann doch nicht ernst gemeint sein. Ist aber nur der Anfang, habe ich recht?

"300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester" ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein bei der furchtbaren Betreuungssituation an fast jeder Universität. Es ist einfach nicht genug Mittelbau da, um die Masse an Studenten, egal welcher Nationalität, zu betreuen. Oder sind ein halbes Jahr Wartezeit auf ein Zeugnis mittlerweile

"300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester" ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein bei der furchtbaren Betreuungssituation an fast jeder Universität.
Es ist einfach nicht genug Mittelbau da, um die Masse an Studenten, egal welcher Nationalität, zu betreuen. Oder sind ein halbes Jahr Wartezeit auf ein Zeugnis mittlerweile normal?

Wo gehen überhaupt die restlichen 1200€ der Studiengebühren für internationale Studenten hin, sowie die 650€ des Zweitstudiums? Die versickern wohl irgendwo im Haushalt, ohne dass sich für einen Studierenden irgendwo etwas verbessert.

Seit Jahren wird Studieren teurer, und seit Jahren wird die Betreuungssituation immer schlechter. Dass jetzt Menschen, die nicht das Glück haben aus Europa zu kommen, oder Menschen, die erst später feststellen, dass sie in anderen Fachbereichen besser sind, so massiv zur Kasse gebeten werden, kann doch nicht ernst gemeint sein.

Was kommt wohl als nächstes? Studiengebühren für alle Studierenden, um weitere "Verbesserungen der Lehre" zu finanzieren, die niemals eintritt? Man kann da nicht reinen Gewissens zustimmen.

95. Kommentar von :Ohne Name

Study fee will deprive many students of their dream of higher education in Germany

Sir,

Introduction of study fee will cause huge financial burden on students from developing countries. Increasing the fee may deprive many of their dream of getting education in Germany, which is highly renowned when it comes to higher study.

94. Kommentar von :Ohne Name
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93. Kommentar von :Ohne Name

Kretschmann

Für Menschen aus Entwicklungsländern sind 1500 Euro sicher alles andere als moderat, lieber Kretschmann.

92. Kommentar von :Ohne Name

Die Studiengebühren sind unbedingt unfair

Viele Studenten aus den Nicht-EU Ländern sind echt fleißig und können nach dem Studium viel Erfolg im Berufsleben in Deutschland haben. Aber sie können jedenfalls diese Gebühren nicht bezahlen, wenn die Entscheidung von Studiengebühren in Baden-Württemberg gilt. Deswegen hoffe ich dass diese Gebühren in Baden-Württemberg nicht eingeführt werden.

Viele Studenten aus den Nicht-EU Ländern sind echt fleißig und können nach dem Studium viel Erfolg im Berufsleben in Deutschland haben. Aber sie können jedenfalls diese Gebühren nicht bezahlen, wenn die Entscheidung von Studiengebühren in Baden-Württemberg gilt. Deswegen hoffe ich dass diese Gebühren in Baden-Württemberg nicht eingeführt werden.

91. Kommentar von :Ohne Name
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90. Kommentar von :Ohne Name

Verstoß gegen Menschenrechte und Grundgesetz durch Diskriminierung

Bin fassungslos. Die Landesregierung rückt in die Nähe der AFD, indem sie eine Wiedereinführung von Studiengebühren - gleich welcher Art und unter welchen wirtschaftlichen Umständen - ernsthaft erwägt und diese auch noch auf bestimmte Staatsangehörigkeiten einschränkt. Studiengebühren sind prinzipiell zutiefst undemokratisch, ungerecht und

Bin fassungslos. Die Landesregierung rückt in die Nähe der AFD, indem sie eine Wiedereinführung von Studiengebühren - gleich welcher Art und unter welchen wirtschaftlichen Umständen - ernsthaft erwägt und diese auch noch auf bestimmte Staatsangehörigkeiten einschränkt. Studiengebühren sind prinzipiell zutiefst undemokratisch, ungerecht und menschenverachtend. Konkret verstieße das Gesetz sowohl gegen die allgemeine Erklärung Menschenrechte (Artikel 26) als auch gegen das Grundgesetz (Artikel 3), da es ärmere und ausländische Bevölkerungsgruppen systematisch benachteiligt. Ich fordere die Landesregierung zur Vernunft auf - die Teilhabe an Bildung darf kein Privileg von Vermögenden sein, sondern muss grundsätzlich jeder Person offen stehen.

Davon abgesehen ist die Begründung für den Gesetzesentwurf fadenscheinig und erscheint geradezu dreist. Während die Notwendigkeit von Mehreinnamen nicht überzeugend dargelegt werden konnte, darf eine höhere Qualität des Studiums, was auch immer die Landesregierung darunter versteht, keinesfalls auf Kosten gesellschaftlich benachteiligter Schichten erreicht werden, womit nur die Vermögenden schließlich von ihr profitierten. Stattdessen bleibt eine Gemeinschaftsfinanzierung nach wie vor der einzig richtige Weg.

Von den grundsätzlichen Punkten abgesehen ist der genannte Betrag von 1500 Euro pro Semester unverhältnismäßig hoch und lässt keinen begründeten Zweifel mehr daran zu, dass von einer systematischen Privilegierung der oberen Schichten gesprochen werden muss und dass vorherrschende elitäre Verhältnisse unweigerlich gefestigt würden. Sofern mit einer grundsätzlichen Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf zu rechnen bleibt, sollte doch wenigstens der Betrag auf einen realistischeren Wert gesenkt werden.

Im Übrigen sollte sich die Landesregierung auch fragen, ob dieser Gesetzesentwurf wirklich in ihrem eigenen Interesse liegen kann, denn sie ruft damit einen landesweiten Eklat hervor, erleidet einen Image-Schaden und vergrault potentielle Wählerstimmen.

89. Kommentar von :Ohne Name
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88. Kommentar von :Ohne Name

Gute Bildung muss allen zugänglich sein, damit sich die Gesellschaft positiv entwickeln kann.

Eine gute Bildung ist das Fundament unserer Gesellschaft – sowohl aus ökonomischer, als auch aus sozialer Perspektive – und sollte daher allen Personen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens zur Verfügung stehen. Dies schließt nicht nur die lokale Bevölkerung ein, sondern auch internationale Studierende. Denn alles auf der Welt geschieht in Abhängigkeit

Eine gute Bildung ist das Fundament unserer Gesellschaft – sowohl aus ökonomischer, als auch aus sozialer Perspektive – und sollte daher allen Personen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens zur Verfügung stehen. Dies schließt nicht nur die lokale Bevölkerung ein, sondern auch internationale Studierende. Denn alles auf der Welt geschieht in Abhängigkeit voneinander. Wenn Bildung an finanzielle Möglichkeiten gekoppelt wird, steht sie nicht mehr allen zur Verfügung, sondern nur noch jenen, die sie sich leisten können. Das führt zu einer Elitebildung und befördert die "Verdummung" und Verfestigung bestehender Strukturen in der breiten Bevölkerung. Das wirkt sich sowohl lokal, als auch global negativ auf die Gesellschaft und die Umwelt aus – wie ja unendlich viele Beispiele zeigen. Ich fordere Sie daher dazu auf, KEINE Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium einzuführen!