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Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, Mehreinnahmen in dem dynamisch wachsenden Bereich Wissenschaft zu erzielen, um die hohe Qualität des Studiums zu sichern und die Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.

Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft sind mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext hält die Landesregierung drastische Kürzungen als Alternative zu Mehreinnahmen für die falsche Reaktion. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass internationale Studierende künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig 650 Euro pro Semester erhoben werden. Beide Gebühren sollen nur für Studierende gelten, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein neues Studium aufnehmen. 

Die Mobilität internationaler Studierender hat enorm zugenommen; eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Bislang kapitulieren jedoch noch zu viele vor den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfinden. Eine bessere Betreuung ist aus Sicht der Landesregierung der Schlüssel, um das zu ändern. Deshalb sollen den Hochschulen künftig 300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester direkt für die Internationalisierung zur Verfügung stehen. Von den Gebühren für internationale Studierende soll nach dem Gesetzentwurf nur betroffen sein, wer zum Zwecke des Studiums einreist. Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete sowie Studierende, die ihm Rahmen von gegenseitigen Austauschprogrammen nach Baden-Württemberg kommen. 

Die Gebühren für ein Zweitstudium beziehen sich auf einen jeweils zweiten Bachelor oder zweiten Master-Abschluss. Das Erststudium inklusive einem Bachelor- und einem Master-Abschluss bleiben gebührenfrei. Ein Studiengangwechsel vor dem ersten Abschluss oder für eine berufliche Qualifikation zwingend notwendige zusätzliche Studiengänge (wie z.B. Kieferchirurgie) sollen ebenfalls von den Gebühren ausgenommen sein.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Januar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (PDF)

Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Kommentare : zu Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

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273. Kommentar von :Ohne Name

Schon lange notwendig

Verstehe die ganze Aufregung hier nicht. 1500€ pro Semester für internationale Studierende ist im Vergleich zu anderen Ländern geradezu ein Discountpreis. An ausländischen und privaten Unis kostet das Semester bis zu 8000€ und mehr. Zusätzlich werden dort oft noch selbstverständliche Dinge wie etwa die Bachelorarbeit mit 500€ zusätzlich berechnet.

Verstehe die ganze Aufregung hier nicht. 1500€ pro Semester für internationale Studierende ist im Vergleich zu anderen Ländern geradezu ein Discountpreis. An ausländischen und privaten Unis kostet das Semester bis zu 8000€ und mehr. Zusätzlich werden dort oft noch selbstverständliche Dinge wie etwa die Bachelorarbeit mit 500€ zusätzlich berechnet. Man denke bitte auch daran, dass diese Leute in Dtld. keinen Cent jemals eingezahlt haben. Auch die minimalen (!) Studiengebühren für ein Zweitstudium gehen vollkommen in Ordnung. Der Staat finanziert die Erstausbildung, mehr muss er mMn nicht tun! Es ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers Philosophie Bachelor Susis Zweitstudium in Vergleichende Kulturwissenschaften zu finanzieren.

277. Kommentar von :Ohne Name

Studiengebühren

Die Einführung von Studiengebühren wie im Gesetz vorgesehen finde ich in Ordnung.

340. Kommentar von :Ohne Name

"Studiengebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium"

"Bildung ist das Fundament des Lebens" Die Gebühren in Höhe Von 1500 Euro pro Semester für Internationale Studierende und 650 Euro für das Zweitstudum wären eine große Belastung für die Betroffene Studierenden.Die Internationale Studierende haben die Möglichkeit nur 90 oder 180 halben Tagen Pro Jahr zu arbeiten.Manche Studierende schaffen

"Bildung ist das Fundament des Lebens"

Die Gebühren in Höhe Von 1500 Euro pro Semester für Internationale Studierende und 650 Euro für das Zweitstudum wären eine große Belastung für die Betroffene Studierenden.Die Internationale Studierende haben die Möglichkeit nur 90 oder 180 halben Tagen Pro Jahr zu arbeiten.Manche Studierende schaffen auch trotz Nebenbeschäftigung nicht ihre monatliche Bedürfnisse zu decken. Einige Stundenten sind weder von der Eltern (wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit und geringe Einkommen usw..) noch von der Staat unterstützt.Diejenigen ,die Bafög bekommen sind auch nicht in der Lage diese hohen Kosten zu ertragen.Für Studierenden mit Kindern wäre das unvorstellbar. Damit das studium gelingt, braucht man eine enorme Beseitigung der finanziellen Sorgen.

Die Bezahlung der Studiengebühren ist vielleicht eine gute Idee aber wie das Studium finanziert wird ist die Wichtigste Frage.Ich drücke hiermit die Daumen, dass man eine andere Alternative für die Finanzierung des Studiums findet.

RTS.