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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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258. Kommentar von :ohne Name 48127

NEIN zur Pflegekammer

keine Zwangsregistrierung durch niemand, erst Recht nicht durch Arbeitgeber!!

Demokratie sieht anders aus.
Mich hat 2018 niemand gefragt....

Ich widerspreche klar und deutlich einer Zwangsmitgliedschaft!!

257. Kommentar von :Ohne Name
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256. Kommentar von :ohne Name 48116

Clevere Idee....

das wäre ein Impuls für die nächste Landtagswahl... Die Landesregierung verpflichtet alle Bürger, z. B. über deren Arbeitgeber, sich in der Wählerkammer registrieren zu lassen. Das wird zukünftig "etwas" Geld Kosten und Aufwand machen, denn um weiter wählen zu dürfen muss man ab dann noch nicht bekannte Fortbildungen besuchen und vermutlich

das wäre ein Impuls für die nächste Landtagswahl...

Die Landesregierung verpflichtet alle Bürger, z. B. über deren Arbeitgeber, sich in der Wählerkammer registrieren zu lassen.

Das wird zukünftig "etwas" Geld Kosten und Aufwand machen, denn um weiter wählen zu dürfen muss man ab dann noch nicht bekannte Fortbildungen besuchen und vermutlich auch bezahlen. Sonst verliert man das Wahlrecht.
Und wie zu wählen ist sagt die Wählerkammer...

Zukünftig müssen dann alle registrierten Bürger vermutlich verpflichtend die Regierungspartei wählen.

Es sei denn, es lassen sich weniger als 60% der Bürger registrieren. Wobei das Nicht-registrieren bei Strafe verboten ist.

Clever gelöst, oder?

Würde der normale Bürger das mit sich machen lassen?

Ich vermute nicht...

Aber mit der Pflege kann man das ja machen.... Sogar das...

Und falls es nicht klar wurde; Nein zur Pflegekammer, Nein zum Pseudo-Quorum,

Ja zur echten Wahl und Abstimmung im Quorum!

255. Kommentar von :ohne Name 48116

Keine Abstimmung durch Zwangsregistrierung!

Was soll denn das für eine Mogelpackung sein???

Gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, die Pflegenden zu registrieren - und diese Zwangsregistrierung, der der Pflegende nicht einmal selbst machen kann, dann als Abstimmung verkaufen???

Ganz düsteres Mittelalter....

Demokratie jedenfalls nicht!

254. Kommentar von :ohne Name 48116

Nein zur Pflegekammer!

Kurz und knapp...

Nein!

253. Kommentar von :ohne Name 48112

Begründung zum Gesetz zur Errichtung…

Ich finde die genannten Gründe allesamt plausibel und nachvollziehbar- und wünsche mir sehr dass die Pflege endlich eine Stimme bekommt und eine Vertretung die nach außen hin politisches Gewicht beigemessen bekommt !

252. Kommentar von :ohne Name 48101

Wir brauchen eine Pflegekammer

Wir brauchen dringend eine Interessenvertretung und Veränderung in der Pflege. Neben der Akademisierung ist die Pflegekammer für die Pflege essentiell.
Wenn sich nichts ändert, werden immer mehr aus der Pflege aussteigen oder in andere Staaten oder Bundesländer gehen.
Wenn dies so weitergeht wird die Pflege immer mehr deprofessionalisiert.

251. Kommentar von :ohne Name 48102

Ja zur Pflegekammer!!!!

Definitiv ja zu einer Pflegekammer! Wir brauchen das für unsere Zukunft.

250. Kommentar von :ohne Name 48045

Ja zur Pflegekammer!

Ja zur Pflegekammer!

249. Kommentar von :Gernot 48090

Endlich eine eigene berufsständische Vertretung für die Pflege!

Ich bin froh, dass es nun endlich weitergeht mit der Pflegekammer in Ba-Wü. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, weshalb für die Registrierung ein Quorum von 60% verpflichtend sein soll. Eine Registrierung von 60% innerhalb von gut einem Jahr hat meines Wissens bisher noch keine neu zu errichtende Berufekammer geschafft. Alleine die Arbeit,

Ich bin froh, dass es nun endlich weitergeht mit der Pflegekammer in Ba-Wü. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, weshalb für die Registrierung ein Quorum von 60% verpflichtend sein soll. Eine Registrierung von 60% innerhalb von gut einem Jahr hat meines Wissens bisher noch keine neu zu errichtende Berufekammer geschafft. Alleine die Arbeit, alle beruflich Pflegefachkräfte persönlich zu erreichen und über den Prozess zu informieren, ist eine Herkulesaufgabe, denn es gibt eben bisher noch keine Liste aller Pflegefachpersonen in Ba-Wü. Genau das soll ja u.a. durch die Errichtung der Pflegekammer überhaupt erst erreicht werden.

Die „demokratische Legitimation“ ist tatsächlich wichtig, diese ist jedoch bereits durch die Befragung 2018 (über zwei Drittel Zustimmung) hinreichend gegeben. Soll über diese erneute „Befragung“ der Pflegenden ein Hintertürchen gesucht werden, um die Pflegekammer doch nicht einrichten zu müssen? Es ist zu befürchten, dass die Pflegenden durch ein Scheitern des Projekts Pflegekammer erneut vor den Kopf gestoßen werden, da „sich ja eh nichts ändert“.

In die Diskussion zum Für und Wider einer Pflegekammer steige ich hier nicht tiefer ein, dazu gibt es hinreichend Informationen, z.B. bei den Pflegeverbänden. Aber für mich ist eindeutig klar: für eine starke berufsständische Vertretung der Pflege auch auf politischer Ebene braucht es neben Gewerkschaften und Berufsverbänden eben auch die Landes- und Bundespflegekammer. Mal ehrlich: welche*r Ärztin/Arzt, welche*r Jurist*in, welche*r Handwerker*in wäre damit einverstanden, wenn fachfremde Personen Entscheidungen zur Berufszulassung, zu Prüfungsverfahren, zu Qualitätsfragen der Berufsausübung, etc. treffen würden? In der Pflege ist das bisher der Fall und das muss sich ändern!